Probleme beim Autoverkauf im Auftrag, bitte Mal Nachsehen was Möglich wäre... ?
Hallo leute, und zwar bin ich mir nicht sicher ob ich hier im Richtigen Forum gelandet bin.
Und zwar habe ich folgendes Problem was mir derzeit magenschmerzen Bereitet.
Sachverhalt:
Ich habe von einer sehr gut Befreundeten Werkstatt den Auftrag (Mündlich nicht Schriftlich) bekommen, ein Auto für einen Kunden zu Verkaufen, der für den Wagen gerne 600€ hätte. Gesagt getan, habe mich gleich ans werk gemacht und den Wagen fachgerecht inseriert.
Der Verkaufspreis lag allerdings 1400€ Darüber und der Wagen hat 2000€ eingebracht.
Der Besitzer der Werkstatt (dessen namen ich hier nicht nennen möchte, aus Datenschutzrechtlichen Gründen) hat mir mir in einem Persönlichen Gespräch ausgemacht, das ich den Wagen für den Kunden verkaufen kann, und mir den Betrag der über die 600€ Hinaus geht (in dem Falle 1400€) in die Tasche stecken kann. Da ich auch schon etliche dienste mal unter der Hand erledigt habe.
Jetzt ist allerdings das Problem, das die Werkstatt sagt ,,Du bekommst ein Drittel dessen was du von dem Teil verdient hast'' und den Rest teilen wir unter uns auf. Das wären in dem Falle 433,33€ für 3 personen, darin sind Enthalten Ich als Verkäufer, der Werkstattbesitzer und ein Mitarbeiter.
Jetzt stellt sich mir allerdings die Frage, ob das so Rechtens ist und ob ich nicht ein Recht darauf habe meinen Geldbetrag einzufordern.
Ich habe den Kaufvertrag mit meiner Unterschrift hier Zuhause, mit meinen Daten und den Daten des Käufers.
Wo besteht hier mein Recht ?
Kann ich den Werkstattbesitzer mit dem Kaufvertrag in die Knie zwingen und darauf bestehen das er mir mein Geld gibt ?
Oder Sehen meine Chancen schlecht aus ?
Wäre dankbar für JEDE Hilfreiche antwort eurerseits, und ich Zähle auf euch. Das es nicht richtig gewesen ist den Wagen im Auftrag zu verkaufen ist mir bewusst. Aber es geht hier immerhin um eine Stolze summe geld...
Beste Antwort im Thema
So, der ehemalige Besitzer hat sich das geld Bezw. Den kompletten Erlös des Verkaufs zurückgeholt, und die Werkstatt hat die knete rausgerückt.
Der Besitzer der werkstatt war sehr erstaunt laut Aussage des Besitzers. Woher er denn wüsste usw. Natürlich hat er nicht preis gegeben woher die Information stammt.
Habe einen Erlös für meine mühe in Höhe von 1100,-€ bekommen.
31 Antworten
Zitat:
@trouble01 schrieb am 16. Februar 2015 um 17:28:31 Uhr:
[...] ... Du warst nicht Eigentümer des Wagens und kannst ihn daher auch nicht verkaufen.
Das stimmt so im Rechtsgebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht.
Man kann grds. über alles Kaufverträge abschließen, soweit kein Verbot (z.B. §§ 134 ff. BGB) entgegensteht. Und unabhängig davon kann auch ein Nichtberechtigter kann sogar über "fremde" Sachen verfügen (vgl. u.a. §§ 932 ff. BGB für Mobilien).
@Volvo-850-Driver:
Mit deiner These zum Thema "Fahrzeugbrief" und Co. sieht es ganz mau aus. Das bringt dich womöglich noch mehr in die Bredouille.
Ja wie gesagt ist doch okay jetzt, ich finde mich damit ab das ich nix von dem Geld sehen werde, allerdings gebe ich nicht Klaglos auf.
Der Besitzer des Fahrzeuges wird darüber informiert und holt sich hoffentlich das geld...
Das ist doch die richtige Herangehensweise. Und wenn der ehem. Eigentümer des Fahrzeuges Scheid hat, dann wird er dir diese Aufrichtigkeit und deine Mühen sicherlich auch vergüten. 😉
Na hoffentlich erstattet er Anzeige.
Dann wird es sicher sehr spannend, nicht nur für die Werkstatt. 🙄
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Zitat:
@Volvo-850-Driver schrieb am 16. Februar 2015 um 17:36:44 Uhr:
Wie gesagt, ich bitte um Schließung dieses Themas, habt mir alle die Augen geöffnet, das die Welt sehr schlecht und Vorallem ungerecht ist...
Besonders, wenn man bei dem Schlechten und Ungerechten selber mitspielt...
Zitat:
@Volvo-850-Driver schrieb am 16. Februar 2015 um 17:40:45 Uhr:
Ja wie gesagt ist doch okay jetzt, ich finde mich damit ab das ich nix von dem Geld sehen werde, allerdings gebe ich nicht Klaglos auf.Der Besitzer des Fahrzeuges wird darüber informiert und holt sich hoffentlich das geld...
Hut ab vor dieser guten Entscheidung.
Wenn der Eigentümer des Fahrzeuges eine Festpreis von 600 € erhält, das Fahrzeug aber wesentlich teurer verkauft wurde, lag das wirtschaftliche Risiko des Verkaufes bei der Werkstatt. Damit ist es kein sogenannter Agenturverkauf mehr mit der Folge, dass der neue Besitzer gegen die Werkstatt Gewährleistungsansprüche hat, auch wenn sie im Vertrag ausgeschlossen wurden. Es ist ein Umgehungsgeschäft.
Nur wenn der frühere Eigentümer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs trägt, also die Werkstatt nur eine vor dem Verkauf festgelegte Summe erhält, ist es ein Agenturverkauf.
O.
Moin,
Ihr habt da ein Problem, dass Ihr die Bedingungen, Rechte und Pflichten der jeweils Parteien nicht zuvor schriftlich fixiert habt. Ergo kannst du gar nicht nachweisen, welchen Anspruch du hast. Der kann von Null (Du bist halt ein netter Kerl) bis x Euro reichen. Mehr wird ein Anwalt vermutlich für dich auch nicht rausholen können, denn für deine Arbeitsleistung gibt es nirgens einen fixen Anspruch, solange du nicht nachweisen kannst - dass dir X% versprochen wurden, kann man dir heute auch sagen du bekommst nix.
Allerdings ist die Aussage zum Umgehungsgeschäft in Bezug auf die beteiligte Werkstatt meiner Meinung nach richtig, wenn sie am wirtschaftlichen Risiko partizipiert d.h. mehr als nur einen dem Aufwand entsprechenden Betrag erhält und dadurch möglicherweise gewährleistungspflichtig wird (aber hier gibt es auch keine fixen Beträge, da Aufwand nunmal variabel ist).
Meiner Meinung nach kannst du hier nix weiter machen, außer daraus zu lernen beim nächsten mal einen entsprechenden Vermittlungsvertrag zu schließen, aus dem die jeweiligen Rechte und Pflichten KLAR hervorgehen.
MFG Kester
So, habe neuigkeiten, habe mit dem Ehemaligen besitzer der Pritsche gesprochen.
Gibt morgen richtig zunder, und ich bekomme einen Anteil des Kaufpreises. Die werkstatt geht in dem Falle leer aus, und er wird die Werkstatt auch nicht weiter empfehlen oder gar Benutzen.
Ein Stammkunde weniger 🙂
Die Genaue höhe wollte er mir noch nicht nennen. Allerdings soll sie 4 Stellig sein 🙂
Da bin ich mal auf die Reaktion der vertrauenswürdigen Werkstatt gespannt, wenn der dort auftaucht und zunder geben will.
Bitte weiter auf dem laufenden halten.
Na dann schauen wir mal wie das Morgen weiter geht wenn der Besitzer in der Werkstatt war und plötzlich Geld haben möchte.
So, der ehemalige Besitzer hat sich das geld Bezw. Den kompletten Erlös des Verkaufs zurückgeholt, und die Werkstatt hat die knete rausgerückt.
Der Besitzer der werkstatt war sehr erstaunt laut Aussage des Besitzers. Woher er denn wüsste usw. Natürlich hat er nicht preis gegeben woher die Information stammt.
Habe einen Erlös für meine mühe in Höhe von 1100,-€ bekommen.
Zitat:
@Mustang_GranTurismo schrieb am 18. Februar 2015 um 00:25:18 Uhr:
Wenns denn alles so gewesen ist..
Kann dir gerne vom Geld nen Foto machen 🙂