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Autoverkauf nach §25a (im Kundenauftrag)

Themenstarteram 13. Juli 2015 um 20:52

Hallo Leute,

ich hätte mal eine Frage an euch zum ominösen Verkauf nach §25a.

Der Auto-Händler hat im Namen seines Kunden das Fahrzeug an mich übergeben bzw. verkauft.

Im Kaufvertrag stand aber der jenige Kunde drin, nicht der Auto-Händler.

Habe nun einen Mangel am Scheinwerfer und wollte das dem Verkäufer melden, nicht dem Händler.

Dachte mir, das ich da auch mit dem Anwalt was tun könnte, falls er sich weigern sollte.

Stellte nun jedoch fest, dass der Verkäufer ein Auto-Händler aus Litauen ist.

Nun die Frage: Habe ich da überhaupt die Möglichkeit - auch juristisch - dem das in Rechnung zustellen, weil dieser im Ausland sitzt? Oder kann ich mir diesen Aufwand gleich sparen?

Beste Antwort im Thema

US Reimport Unfaller vom Händler im Auftrag vom litauischen Verkäufer gekauft. Glückwunsch, eine schlimmere Konstellation als diese gibt es nicht. Der Preis muss aber verdammt gut gewesen sein um sowas zu machen!?

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am 13. Juli 2015 um 21:19

Ich glaub, die Frage kannst dir selbstkritisch selber beantworten.;)

Um was für einen Scheinwerfer bzw. um was für einen Schaden an dem Scheinwerfer geht es denn konkret, daß dies einen solchen Aufwand überhaupt rechtfertigen würde?

Blick bei den Vertragsverhältnissen nicht durch, bring mal Licht ins dunkle. Und was hat das mit der Differenzbesteuerung zu tun?

Themenstarteram 13. Juli 2015 um 22:14

In den Scheinwerfer ist Feuchtigkeit eingedrungen und müsste evtl. getauscht werden.

Laut einer Audi-Vertragswerkstatt liegen die Kosten bei ca. 700€ für Scheinwerfer inkl. Montage.

Nun dachte ich mir, ich stelle das denen in Rechnung. Wobei ich nach einer kurzen Google-Runde feststellte wo der ursprüngliche Verkäufer seinen Sitz hat und dachte das könnte schwierig werden.

Hi,

der Händler wollte wahrscheinlich nur die Gewährleistung umgehen und der "Verkäufer" der im Vertrag steht weiß gar nix von seinem Glück. Oder die beiden arbeiten zusammen und es ist im piepegal weil du ihm eh nix kannst ;)

Wenn du den Händler nachweisen könntest das er nur die Gewährleistung umgehen willst könntes du ihn in die Pflicht nehmen. Ich denke aber das wird schwer bis unmöglich und lohnt sich bei "nur" 700€ nicht.

Bei dieser Konstellation habe ich grundsätzliche Bedenken was das Fahrzeug betrifft. Import aus Litauen? Unfallwagen aus Deutschland in Litauen zusammengeschustert und dann wieder nach Deutschland?

US Import? Die Litauer kaufen wohl gerne US Totalschäden auf "reparieren" sie und verkaufen sie nach Europa.

GRuß Tobias

Themenstarteram 14. Juli 2015 um 6:38

Zitat:

der Händler wollte wahrscheinlich nur die Gewährleistung umgehen und der "Verkäufer" der im Vertrag steht weiß gar nix von seinem Glück. Oder die beiden arbeiten zusammen und es ist im piepegal weil du ihm eh nix kannst ;)

Ja genau, dass war eben auch meine Vermutung. Um die Gewährleistung an dieser Stelle zu umgehen, wurde dieses Verfahren gewählt.

Zitat:

Wenn du den Händler nachweisen könntest das er nur die Gewährleistung umgehen willst könntes du ihn in die Pflicht nehmen. Ich denke aber das wird schwer bis unmöglich und lohnt sich bei "nur" 700€ nicht.

Das ist wohl richtig. Wegen dem Scheinwerfer lohnt es sich nicht, aber bei einer größeren Sache könnte es anders aussehen. Die Frage ist dann nur, ob ich da auch mit rechtlichem Beistand überhaupt weiter komme, weil der Verkäufer eben nicht seinen Sitz in DE hat.

Zitat:

US Import? Die Litauer kaufen wohl gerne US Totalschäden auf "reparieren" sie und verkaufen sie nach Europa.

Genau, ist ein A4 und ein Reimport aus den USA. Ob er einen Totalschaden hatte weiß ich nicht, konnte ich bisher über Audi nicht in Erfahrung bringen. Aber er hatte einen Front-Aufprall gehabt (wie schlimm weiß ich nicht).

US Reimport Unfaller vom Händler im Auftrag vom litauischen Verkäufer gekauft. Glückwunsch, eine schlimmere Konstellation als diese gibt es nicht. Der Preis muss aber verdammt gut gewesen sein um sowas zu machen!?

am 14. Juli 2015 um 6:47

Abhaken unter Lebenserfahrung und hoffen, dass die Karre keine Wundertüte ist. Ansonsten würde ich bei DEM Auto nur noch in eine günstige freie Werkstatt gehen.

Themenstarteram 14. Juli 2015 um 7:00

Zitat:

US Reimport Unfaller vom Händler im Auftrag vom litauischen Verkäufer gekauft. Glückwunsch, eine schlimmere Konstellation als diese gibt es nicht. Der Preis muss aber verdammt gut gewesen sein um sowas zu machen!?

Mir war ja vorher leider nicht klar, dass es ein litauischen Verkäufer war.

Das habe ich erst erfahren als ich zu Hause war und nach dem Namen im Kaufvertrag gegoogelt habe.

Sonst hätte ich mir das definitiv noch ein mal gut überlegt. Auch das das Fahrzeug einen Unfall hatte, hat mir der Händler nicht gesagt, er sagte nur immer "laut Auftraggeben" weiß er von keinem Unfall.

Ja der Preis war relativ gut :p

Zitat:

Abhaken unter Lebenserfahrung und hoffen, dass die Karre keine Wundertüte ist. Ansonsten würde ich bei DEM Auto nur noch in eine günstige freie Werkstatt gehen.

Ja ok. Fahrzeug hat aktuellen TÜV bekommen und die deutsche Zulassung.

...tja, auch wenn es ein deutsch-ansässiger Verkäufer wäre, hättest keine Chance,

die kosten erstattet zu bekommen.

Im Vertrag findet sich bestimmt die Klausel, "..Ausschluss jeglicher Gewährleistung.."

Ergo, "Pech" gehabt und selbst die Kosten tragen, desweiteren darfst Du

hoffen, dass der Wagen das hält, was Du Dir versprichst und nicht demnächst stillgelegt

wird, weil z.b. der TÜV "gekauft wurde".

Eine aktuelle HU ("TÜV") sagt nix über den Zustand des Fahrzeuges aus, erst Recht

nicht, wenn der "Stempel" gekauft wurde.

Um hier sicher zu gehen, kannst ja bei der Prüfstelle anrufen und Dich erkundigen, ob

der "TÜV-Stempel" echt ist.

Und, hake das ganze unter "Erfahrung" ab.

Was mich interessieren würde, wieso kauft mann bei einem Händler ein Fahrzeug

"...in Kundenauftrag zu verkaufen.."

War der Wagen so "extrem" billig oder selten, dass mann jegliche Skepsis

beiseite geschoben hat ?

Grüße

am 14. Juli 2015 um 7:11

War aber kein Privatverkäufer sondern ein Händler aus Litauen und der darf die Gewährleistung nicht ausschließen.

Zitat:

@Motorpsycho123 schrieb am 14. Juli 2015 um 09:11:11 Uhr:

War aber kein Privatverkäufer sondern ein Händler aus Litauen und der darf die Gewährleistung nicht ausschließen.

Stimmt, Litauen gehört zur EU.

Dann versuch doch mal den Händler in Litauen zu überzeugen, dass er die Kosten

für die Scheinwerfer ersetzen soll.

Grüße

am 14. Juli 2015 um 7:20

Recht haben und Recht bekommen sind natürlich zwei verschiedene Dinge, aber bevor man sich um das letztere Gedanken macht, sollte man schon mal wissen, wo man bzgl ersterem steht. Aber jemandem, der einen Vertrag unterschreibt, ohne im mindesten zu wissen, wer sein Vertragspartner ist, kann man den Rechtsweg vermutlich nicht unbedingt empfehlen.

Moin,

Da kommt es aber im Detail drauf an WIE die EU Regelung in Lithauen umgesetzt wurde. So wie es in DE Einschränkungen und Ausnahmen gibt, kann es die in Lithauen auch geben - und sie müssen nucht zwingend mit unseren Identisch sein.

Auch DAS ist schwer ;-)

MfG Kester

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