Problem Wartungsintervall

Mercedes C-Klasse W204

hallo zusammen.

habe vielleicht ein problem.hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
folgendes:
habe mir vor 2 tagen beim freien händler einen c200cdi gekauft.bj 04/2008 53000km

laut serviceheft 1.service am 22.4.2009 bei 21000km

2.service am 27.4.2010 bei 42000km

laut bc steht der nächste service,b glaube ich, in 360 tagen an.

ist das überhaupt möglich?wenn der assyst jedes jahr durchgeführt werden muss?

danke euch im voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von cavalli



darf der das einfach zurücksetzen ohne einen assyst durchgeführt zu haben?
verlängert sich der im april fällige assyst um die stilllegungszeit?

Solange er dir den Assyst nicht ins Serviceheft als erledigt stempelt....

Mein Fall: Mir wurde anstelle des Assyst (26 Monate jung, davon die 6 letzten Monate auf einen Käufer gewartet) beim Kauf bei 39.000Km ein Ölwechsel spendiert, worauf ich einige Monate später den Assyst bei 50.000Km nachholte.

Meine Anfrage dazu in Maastricht wurde wie folgt beantwortet:

Telefon 00800 9 777 7777
Telefax ...
E-Mail cs.deutschland@cac.mercedes-benz.com

Sehr geehrter Herr.....

Ihr Schreiben vom 2. April 2011 haben wir erhalten. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.

Danke, dass Sie sich an uns gewandt haben!

Sie möchten wissen, ob durch die nicht eingehaltenen Intervalle bei der Wartung überhaupt noch eine Aussicht auf Kulanz für den Fall eines Schadens oder einem anderen Ereignisses besteht.

Bei der Kulanz handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Daimler AG. Wir können nicht unbegrenzt und uneingeschränkt helfen. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Kunden haben wir Kulanzrichtlinien festgesetzt.

Wir entscheiden über diese freiwillige Leistung nach eigenen Kriterien. Die Durchführung der regelmäßigen Kundendienste bei unseren autorisierten Werkstätten ist dabei ein wesentliches Kriterium.

Heute können wir nicht sagen, wie wir in einem möglicherweise eintretenden Fall entscheiden werden. Was wir dennoch tun können: Im Fall eines Kulanzantrags wird jeder Vorgang einzeln geprüft.
---------------------------------------------------------------

Klartext..... du hast die Arschkarte. Inwieweit der Händler dazu verpflichtet ist einen Assyst beim Verkauf auszuführen darfst du gerne juristisch klären.🙂

Da ich allerdings den freien MB-Spezialisten noch weniger traue als MB, bleibe ich MB treu, setze meine Wartungen aber nun nach Kilometerleistung und nicht mehr nach Kalender.

.... muss mich in meinem Schreibstil erst einmal an das 204 Forum anpassen, im 203er Forum wurde dazu übergegangen so zu schreiben wie man spricht und das unter Missachtung jeglicher Interpunktion, geschweige denn Grossschreibung 😁

Ach ja, der Intervall verlängert sich nicht bei Stilllegung, ebenso wie sich das Motoröl mit der Stehzeit nicht verbessert.🙄

... und was die Leistung des Verkäufers betrifft, mein Vertragshändler spendierte mir dazu auch noch minderqualitatives Motoröl für 15.000Km Freigabe, stellt allerdings im KI 25.000Km ein. Meine Anfrage dazu in Maastricht wurde mit dem Hinweis beantwortet, das bei MB auch nur Menschen arbeiten und diese machen halt manchmal auch Fehler.....

.... bei nächsten Kauf bei MB werde ich mal den Fehler begehen und 10.000€ weniger überweisen, habe auch ein Recht darauf Mensch zu sein 😉

27 weitere Antworten
27 Antworten

so hab den händler jetzt mal an telefon bekommen.

wagen wurde wurde von einem werksangehörigen gefahren.ende dezember anfang januar
wurde der wagen still gelegt bis er dann im laufe des jahres zu meinem händler kam.

jetzt,5 monate später,nach meiner telefonischen zusage wurde der wagen aufbereitet.zugleich wurde
die intervallanzeige vom aufbereiter zurück gesetzt.

so nun 2 offene fragen für mich:

darf der das einfach zurücksetzen ohne einen assyst durchgeführt zu haben?
verlängert sich der im april fällige assyst um die stilllegungszeit?

Zitat:

Original geschrieben von cavalli



darf der das einfach zurücksetzen ohne einen assyst durchgeführt zu haben?
verlängert sich der im april fällige assyst um die stilllegungszeit?

Solange er dir den Assyst nicht ins Serviceheft als erledigt stempelt....

Mein Fall: Mir wurde anstelle des Assyst (26 Monate jung, davon die 6 letzten Monate auf einen Käufer gewartet) beim Kauf bei 39.000Km ein Ölwechsel spendiert, worauf ich einige Monate später den Assyst bei 50.000Km nachholte.

Meine Anfrage dazu in Maastricht wurde wie folgt beantwortet:

Telefon 00800 9 777 7777
Telefax ...
E-Mail cs.deutschland@cac.mercedes-benz.com

Sehr geehrter Herr.....

Ihr Schreiben vom 2. April 2011 haben wir erhalten. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.

Danke, dass Sie sich an uns gewandt haben!

Sie möchten wissen, ob durch die nicht eingehaltenen Intervalle bei der Wartung überhaupt noch eine Aussicht auf Kulanz für den Fall eines Schadens oder einem anderen Ereignisses besteht.

Bei der Kulanz handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Daimler AG. Wir können nicht unbegrenzt und uneingeschränkt helfen. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Kunden haben wir Kulanzrichtlinien festgesetzt.

Wir entscheiden über diese freiwillige Leistung nach eigenen Kriterien. Die Durchführung der regelmäßigen Kundendienste bei unseren autorisierten Werkstätten ist dabei ein wesentliches Kriterium.

Heute können wir nicht sagen, wie wir in einem möglicherweise eintretenden Fall entscheiden werden. Was wir dennoch tun können: Im Fall eines Kulanzantrags wird jeder Vorgang einzeln geprüft.
---------------------------------------------------------------

Klartext..... du hast die Arschkarte. Inwieweit der Händler dazu verpflichtet ist einen Assyst beim Verkauf auszuführen darfst du gerne juristisch klären.🙂

Da ich allerdings den freien MB-Spezialisten noch weniger traue als MB, bleibe ich MB treu, setze meine Wartungen aber nun nach Kilometerleistung und nicht mehr nach Kalender.

.... muss mich in meinem Schreibstil erst einmal an das 204 Forum anpassen, im 203er Forum wurde dazu übergegangen so zu schreiben wie man spricht und das unter Missachtung jeglicher Interpunktion, geschweige denn Grossschreibung 😁

Ach ja, der Intervall verlängert sich nicht bei Stilllegung, ebenso wie sich das Motoröl mit der Stehzeit nicht verbessert.🙄

... und was die Leistung des Verkäufers betrifft, mein Vertragshändler spendierte mir dazu auch noch minderqualitatives Motoröl für 15.000Km Freigabe, stellt allerdings im KI 25.000Km ein. Meine Anfrage dazu in Maastricht wurde mit dem Hinweis beantwortet, das bei MB auch nur Menschen arbeiten und diese machen halt manchmal auch Fehler.....

.... bei nächsten Kauf bei MB werde ich mal den Fehler begehen und 10.000€ weniger überweisen, habe auch ein Recht darauf Mensch zu sein 😉

verpflichtet einen assyst bei verkauf durchzuführen ist er berstimmt nicht.

aber mir die fälligkeit eines assyst durch zurück setzen der intervallanzeige zu verschweigen

finde ich nicht die feine art.

Zitat:

Original geschrieben von cavalli


verpflichtet einen assyst bei verkauf durchzuführen ist er berstimmt nicht.

aber mir die fälligkeit eines assyst durch zurück setzen der intervallanzeige zu verschweigen

finde ich nicht die feine art.

Nun ja, man hätte ja auch bei der Niederlassung vor Ort kaufen können, nur die war halt mehrere Hunderter zu teuer. Bei der hätten wir wahrscheinlich den erwarteten Service erhalten....leben und leben lassen. 😉

Man hat allerdings so lange gesucht bis die Vorstellung vom niedrigsten Preis realisiert werden konnte, ist dazu hunderte von Kilometern angereist, hat den Preis erbarmungslos bis zur Schmerzgrenze gedrückt und ist nun erschrocken, das der Händler seinerseits seine Übergabekosten minimierte.😰

.... ich konnte es zwar verstehen, nur mit dem Akzeptieren hatte ich meine Probleme 🙄

Betrachten wir es positiv, der Werksbindung zwecks Kulanzerwartungen ist somit entfallen, damit auch die strenge Anlehnung an die Vorgaben des KI und wenn man dann auch noch eine Werkstatt findet der man vertraut, dann kann man nun dieser den Service überlassen. 😛

Ähnliche Themen

sei es wie es sei.das auto ist ja einwandfrei.entspricht so meinen vorstellungen.

glaubst du das sich das mit der kulanz erledigt hat auch wenn ich jetzt einen assyst "nachhole"?

der wagen war ja von januar bis jetzt stillgelegt.es konnte also bei fälligkeit im april kein assyst

durchgeführt werden.

Zitat:

Original geschrieben von cavalli


glaubst du das sich das mit der kulanz erledigt hat auch wenn ich jetzt einen assyst "nachhole"?

der wagen war ja von januar bis jetzt stillgelegt.es konnte also bei fälligkeit im april kein assyst durchgeführt werden.

Mein Glaube ist dabei unwichtig, betrachte einfach die Antwort aus Maastricht.... man lässt sich alles offen, bleibt also wie bisher bei einer "Kann sein-Situation".

Der Assyst wurde aber auch nicht vor der erneuten Inbetriebnahme ausgeführt, sondern erst später..... Unkenntnis schützt vor Strafe nicht heisst es da so schön. 😉

Ich kann besser mit einer "ist entfallen Situation" leben, als dieser Unsicherheit. Somit habe ich für mich entschieden, nach meinen eigenen Regeln zu handeln und Kulanzerwartungen zu streichen.

Du musst für dich entscheiden, was dir die Hoffnung wert erscheint, ich denke mal deine Werkstatttreue wird berücksichtigt werden 🙄

Schreibe doch einfach an Maastricht, schilder die Situation und lass dir deine Kulanzerwartungen schriftlich bestätigen... die 55€ct sollteste opfern 🙂

gebe ich dir recht.ich erwarte da auch nicht so viel von diesen kulanzgeschichten.

wenn der händler die intervallanzeige zurückgestellt hat und sie jetzt den assyst b als

als nächsten anzeigt wäre jetzt im april eigentlich der assyst a fällig gewesen.

werde den jetzt bei freundlichen einfach nachholen lassen.ein ölwechsel nach dieser standzeit

und ein kleiner check kann nicht schaden.

was die damen und herren aus maastricht bei evtl. kulanzanträgen machen ist mir dann

auch egal.

Zitat:

Original geschrieben von Polo I



Zitat:

Original geschrieben von cavalli


glaubst du das sich das mit der kulanz erledigt hat auch wenn ich jetzt einen assyst "nachhole"?

der wagen war ja von januar bis jetzt stillgelegt.es konnte also bei fälligkeit im april kein assyst durchgeführt werden.

Mein Glaube ist dabei unwichtig, betrachte einfach die Antwort aus Maastricht.... man lässt sich alles offen, bleibt also wie bisher bei einer "Kann sein-Situation".

Der Assyst wurde aber auch nicht vor der erneuten Inbetriebnahme ausgeführt, sondern erst später..... Unkenntnis schützt vor Strafe nicht heisst es da so schön. 😉

Ich kann besser mit einer "ist entfallen Situation" leben, als dieser Unsicherheit. Somit habe ich für mich entschieden, nach meinen eigenen Regeln zu handeln und Kulanzerwartungen zu streichen.

Du musst für dich entscheiden, was dir die Hoffnung wert erscheint, ich denke mal deine Werkstatttreue wird berücksichtigt werden 🙄

Schreibe doch einfach an Maastricht, schilder die Situation und lass dir deine Kulanzerwartungen schriftlich bestätigen... die 55€ct sollteste opfern 🙂

Zitat:

Original geschrieben von cavalli


gebe ich dir recht.ich erwarte da auch nicht so viel von diesen kulanzgeschichten.

Warum hast Du eigentlich eine C-Klasse gekauft, wenn Du schon fest damit rechnest dass Du auf Kulanz von MB angewiesen bist?

Was erwartest Du denn für Schäden nach der Garantiezeit?

Kannst Du keine Garantieverlängerung mehr abschließen, dann bist Du auf der sicheren Seite.

MfG

Ich würde das mit dem Händler klären, was er da gemacht hat... Es ist nicht in Ordnung und basta.
Andererseits muss ich als Autokäufer auch gewisse Sache beachten, nachfragen oder auch nochmals nachbohren und mich nicht mit irgendwelchen angeblichen Spekulationen zufrieden geben.

Wenn mir schon die Assystanzeige und das Scheckheft widersprüchliche Angaben machen, werde ich grundsätzlich misstrauisch.
Meiner stand z.B. auch 5 Monate, nur wurde genau nach 1 Jahr zu Beginn der Stillegung der Assyst A gemacht und nicht erst als ich ihn 4 MOnate später gekauft habe. War aber auch eine NL und das ist und bleibt wohl auch der Unterschied.

habe heute den händler kontaktiert und ihm den sachverhalt mal dargestellt.

er könne doch nicht einfach den assyst zurück stellen ohne einen assyst durchgeführt zu haben.

und mir zusichern das nichts gemacht werden muss.

er erklärte mir das der wagen eine anschlussgarantie besitze und ein assyst nicht notwendig wäre.

ein ölwechsel nach 20.000km,also im nächsten jahr, würde reichen und die anschlussgarantie

keineswegs gefährden.die von mercedes wäre sowieso abgelaufen.

er wird sich aber an dem assyst den ich trotzdem durchführen werde beteiligen um mich zufrieden

zu stellen.

finde ich ok.

ne,ich erwarte keine kulanzfälle.wenn was passiert passiert es halt.alles auch eine glücksache.

geht mir hier nur ums prinzip.man kann doch nicht etwas zurückstellen für das man keine leistung

erbracht hat.hat mich aber nach unserem gespräch einigermaßen überzeugen können.

passt schon

Zitat:

Original geschrieben von torty666



Zitat:

Original geschrieben von cavalli


gebe ich dir recht.ich erwarte da auch nicht so viel von diesen kulanzgeschichten.
Warum hast Du eigentlich eine C-Klasse gekauft, wenn Du schon fest damit rechnest dass Du auf Kulanz von MB angewiesen bist?
Was erwartest Du denn für Schäden nach der Garantiezeit?

Kannst Du keine Garantieverlängerung mehr abschließen, dann bist Du auf der sicheren Seite.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von cavalli



er erklärte mir das der wagen eine anschlussgarantie besitze und ein assyst nicht notwendig wäre.

ein ölwechsel nach 20.000km,also im nächsten jahr, würde reichen und die anschlussgarantie

keineswegs gefährden.die von mercedes wäre sowieso abgelaufen.

er wird sich aber an dem assyst den ich trotzdem durchführen werde beteiligen um mich zufrieden

zu stellen.

finde ich ok.

.... die Anschlussgarantie ist an gewissen Vorleistung geknüpft, mal nachlesen. Habe in der Erinnerung Assyst und TÜV dürfen nicht länger als 6 Monate zurückliegen.

Garantie und Kulanz sind zwei unterschiedliche Dinge, die man nicht vergleichen kann. Garantie steht dir zu und kann Eingeklagt werden, natürlich nur innerhalb der Vertragsbedingungen.

Kulanz ist eine freiwillige Leistung seitens MB, die aussergewöhnliche Defekte bezuschusst oder gänzlich übernimmt. Hier wird davon ausgegangen, das bei regelmäßigem Assyst man Erfahrungswerte konnte einfließen und vorbeugend behandeln lassen.

Die Beteiligung finde ich gut, aber erst wenn ich weiss um welchen Betrag es sich dabei handelt und das ich trotzdem das Motoröl selbst beistellen darf 😉

100 euronen würde er beisteuern bei einem assyst a.öl werde ich natürlich selber beisteuern.

Deine Antwort
Ähnliche Themen