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problem mit "VOLKSWAGEN"

VW Touran 1 (1T)

hallo leute,
habe ein problem mit meinem :) , es geht um geld, welches mir mein verkäufer zugesagt hat und ich auch bekommen habe.
nun soll ich es an volkswagen zurückzahlen weil es nicht rechtens war... mein verkäufer ist bereits entlassen !!! echt toll .

jetzt brauche ich ne adresse an die ich mich wenden kann, am besten so hoch wie möglich... der herr volkswagen oder so !!! ne , quatsch, habe auf der vw seite nix richtiges gefunden.

danke euch
gruß ma1100

ps : habe echt gedacht ICH bleibe mit problemen verschohnt !

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14 Antworten

war es viel? dann würde ich einen vieleicht einen anwalt fragen. und wenn´s nur 50 euros waren dann gib einfach zurück.
tdi

es geht sich so um 450 € !!!
und mir geht´s einfach ums prinzip, mir wurde geld versprochen, vom entlassenem verkäufer ausgezahlt und nur weil der verkaufsleiter angeblich nix davon wusste, soll ich zurück zahlen.

dann war es sowas wie ein vom verkäufer gewährter sonderrabat oder auch vorteilsnahme oder sogar bestechung ...?
da solltest du dir doch mal lieber juristischen rat einholen, bevor du gegenüber VW den lauten machst.
da kannst du dann auch gleich wieder einen guten teil des betrages loswerden ;-)

genau, es war der sonderrabat ...
er ist mir nunmal versprochen worden und dann werde ich auch drauf bestehen, bzw. behalten...
hast schon recht, werde mal zum anwalt, hab ja nicht umsonnst rechtschutz !!!

Meiner Meinung nach bist Du auf der sicheren Seite, denn der Rabatt wurde von Deinem Händler gewährt (der ist auch für seinen Verkäufer verantwortlich).
Sonst würde ja jeder Autos mit versprochenen Sonderrabatt verkaufen und danach zurückverlangen nach erfolgreichem Geschäft.
Bleib ruhig, zahl das Geld nicht zurück. Zu Deinem Anwalt kannst ja gehen, wenn was von VW kommen sollte. (Was ich nicht glaube!)
Mach Dir jetzt keine Arbeit mit voreiligen Anwaltsbesuchen solange nichts ernsthaftes von VW kommt. Einschüchtern versuchen sie dich evtl. aber viel mehr können sie ja auch nicht nach meiner Meinung machen.

Thommy12

Hallo ma1100,
ich würd´ die €450 NICHT zurückzahlen, da würd´ ich´s auf einen Rechtstreit ankommen lassen.
Die Ausrede, der Verkaufsleiter hat davon nix gewusst, würde ich nicht gelten lassen.
Du solltest davon ausgehen können, dass Dein Verhandlungspartner beim Händler ein mit allen Kompetenzen ausgestatteter Angestellter ist. Es ist nicht Deine Pflicht, das zu prüfen. Er hat Dir die €450 zugesagt und auch ausbezahlt, das war eine Nebenvereinbarung zu Deinem Vertrag und evtl. auch der Grund, warum Du den Wagen gerade bei diesem Händler gekauft hast. Sollte das nicht im Sinne des Händlers gewesen sein, ist das schlicht und einfach nicht Dein Problem.
Sollte der Händler Dir mit rechtlichen Konsequenzen drohen, würd ich ihm als Argument "grobes Organisationsverschulden" unter die Nase reiben. Ganz einfach. Wenn das nicht innerhalb der Kompetenzen des Verkäufers lag, hätte der Inhaber/Verkaufsleiter das auch entsprechend organisieren müssen.
Teil das dem "freundlichen" mal so in einem Telefonat mit. Ich würde an Deiner Stelle abwarten ob er Dir tatsächlich mit rechtlichen Konsequenzen droht. Falls ja würde ich auch auf das Schreiben des Anwalts warten. Denn wenn Du jetzt zu einem Anwalt geht´s, musst Du auf alle Fälle mal für die erste Beratung bezahlen und hast ggf. den Aufwand mit Deiner Rechtschutzversicherung, die Auslagen erstattet zu bekommen. Also: immer locker :-)
@ techhugo: kannst Du mir mal bitte erklären, wie man von einem Sonderrabatt Vorteilsnahme oder evtl. sogar Bestechung ableiten soll????????? Es gibt einen Käufer, der möglichst wenig Geld ausgeben will. Und es gibt einen Verkäufer, der scheinbar um alles in der Welt ein Produkt verkaufen will. Wo ist das die Vorteilsnahme oder Bestechung?! Das ist Marktwirtschaft!
Achtung: o.g. Ratschläge sind keine Rechtsberatung sondern nur Ideen, wie ich persönlich mit so einer Situation umgehen würde.
Viele Grüße
Gustl

Die Frage, die sich mir bei der Angelgenheit stellt ist :
Warum wurde der "Rabatt" bar ausgezahlt? Normalerweise wird sowas verrechnet mit dem Kaufpreis, bzw. mindert ein sog. "Sofortrabatt" gleich den Kaufpreis.
Was steckt genau dahinter?

@ FranziskaW
wieso muss denn ein Rabatt mit dem Preis verrechnet werden? Den Kaufpreis mindert doch auch eine Barauszahlung (wenn´s denn eine gewesen ist).
Hast Du bei einem Kauf noch nie ein "Schmankerl" oben drauf bekommen?
Ich hab mir vor kurzem einen neuen Fernseher gekauft und gratis einige Kabel und ein Jahresabo vom Focus dazu bekommen. Ist doch eigentlich auch eine Art Sonderrabatt (zumindest ein geldwerter Vorteil)
Bei meinem Touran hab ich die Winterreifen vom Händler auch gratis dazu bekommen.
Aber vielleicht hast Du recht: vielleicht ist das beim Neuwagenkauf eher ungewöhnlich. In jedem Fall aber sehr gut verhandelt :-)
Viele Grüße
Gustl

Gott was für ein Zirkus wg. 450€ und noch dazu eine Entlassung, ist der Händler klamm oder warum macht er deswegen so ein Theater...?
Wie geht dieser Händler mit den Kunden um?

MFG...

danke erst mal für eure meinungen,
jetzt muß ich aber mal was richtig stellen,
es handelte sich um genau 925 € sonderprämie wenn ich einen nicht vw wagen abmelde bzw. die abmeldebescheinigung bei vw vorlege... so sagte mir mein verkäufer !
war auch alles schön und gut, bis er mich dann eines tages angerufen hat und sagte, es gibt voll die prob. mit seinem chef wegen der kohle, ich sollte so tun als ob es ein versehen war, das vw mir das geld überwiesen hat und nen wisch vom vk leiter unterschreiben, das ich das geld zurück zahle....( ich weiß, ich bin .... )
er sagte mir noch das ich das geld auf jeden fall von ihm bekomme, er hat´s versprochen!
na irgendwann meldete sich der vk leiter und fragte nach dem geld und ich habe ihm alles erzählt und auch erfahren das mein verkäufer nicht mehr dort arbeitet, auch wegen anderen sachen.
um mir entgegen zu kommen wollte er sich mit mir in der mitte einigen , also ca 460 € ...
ich weiß, ich hätte nicht unterschreiben sollen... aber ein verkäufer von vw hat mir und meiner frau nun mal das geld versprochen... und da bestehe ich auch drauf !!!
was meint ihr nun...
grüsse ma1100

fakt scheint zu sein: du hast unterschrieben, dass du das geld zurückzahlst. stimmts?
durch das "versprechen" des verkäufers, das geld trotzdem zu bekommen, kann natürlich auch ein (mündlicher) vertrag zustande gekommen sein. aber ... kannst du das beweisen?
im übrigen scheint da dein verkäufer schon hinter dem rücken des autohauses gehandelt zu haben.
meine rein persönliche und nicht juristisch hinterlegte meinung: nimm die hälfte wie angeboten und vergiss das ganze.

Du solltest also eine Abmeldebscheinigung eines "Nicht-Konzern"-Fahrzeuges "vorlegen".
Gehe ich recht in der Annahme, daß Du dieses nicht hattest?
Wer einen "Betrug" unterstützt, und sogar davon profitiert, darf sich nicht wundern, wenn er bestraft wird.

doch natülich hatte ich die abmeldebescheinigung, habe extra den wagen an und abgemeldet, also so wie vereinbart.
hätte ja sonst das geld von vw nicht bekommen.
im übrigen hatte ich diese sonderzahlung bei den anderen autohäusern auch angeboten bekommen. also ich weiß einfach nicht warum es bei denen so schwierig ist.
wenn ich auf der arbeit sch.... baue, muß ich oder die firma auch dafür gerade stehen und nicht der kunde !!!
so, mir ist warm, gehe ne runde paddeln
grüsse ma1100

Zitat:

Original geschrieben von ma1100


doch natülich hatte ich die abmeldebescheinigung, habe extra den wagen an und abgemeldet, also so wie vereinbart.
hätte ja sonst das geld von vw nicht bekommen.
im übrigen hatte ich diese sonderzahlung bei den anderen autohäusern auch angeboten bekommen. also ich weiß einfach nicht warum es bei denen so schwierig ist.
wenn ich auf der arbeit sch.... baue, muß ich oder die firma auch dafür gerade stehen und nicht der kunde !!!
so, mir ist warm, gehe ne runde paddeln
grüsse ma1100

@ ma1100

...die Klausel für diesen Rabatt heisst: "... das Auto muss mindestens ein halbes Jahr auf den Käufer des Neuwagen zugelassen gewesen sein..."

War das bei Dir der Fall? Wenn ja, no Panik, wenn Nein, dann haste schon wegen der schriftlichen Zusicherung das Geld zurück zu zahlen ein Problem. Ich kann nur raten, einige Dich gütlich, weil ein Prozess kostet Dich - trotz Rechtsschutzversicherung - eventuell die ganzen 925,-- €. Weil vor Gericht bekommst Du ein Urteil, aber ob es mit Deinem Rechtsempfinden dann auch noch im Einklang steht, wird man sehen.

Gruss Lions

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