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Problem mit Verkäufer wegen Nachbesserung

Themenstarteram 2. Mai 2019 um 9:29

Hallo, ein Gebrauchtwagen (BMW 320d Bj.2014) bei einem Mercedes Händler erworben. Nach 3Monaten hab ich einen Service in meiner freien Werkstatt durchführen lassen, bei dem Ölverlust im Motorbereich festgestellt wurde und eine feuchte Rückleuchte. Die Schäden hab ich per Mail (inkl.Bildern) und telefonischen Kontakt dem Verkäufer gemeldet. Dieser verwies mich auf die CarGarantie.Ich bin aber der Meinung, dies sei noch ein Gewährleistungsfall. Nun hab ich dem Verkäufer schriftlich eine Frist von 2Wochen zur Nachbesserung der Schäden gegeben. Als Antwort gab es wieder, ich solle die Schäden bei der CarGarantie einreichen. Was soll ich jetzt tun, die Schäden sind doch ein Gewährleistungsfall. Würdet ihr jetzt zum Anwalt gehen? MfG

Beste Antwort im Thema

Der vom TE geschilderte Fall hat nichts, überhaupt nichts mit einer Garantieversicherung zu tun.

Das scheinen eine ganze Menge Leute hier nicht zu begreifen. Der Händler hat eine Gewährleistungspflicht, ob er mit einer Versicherung sein Risiko minimiert ist vollkommen nebensächlich.

Ausschließlich der Händler hat sich mit den Kosten auseinanderzusetzen, sonst niemand. Und auf einen Rechtsstreit wird sich im geschilderten Fall kein Händler einlassen, jeder der ein wenig Ahnung von der Branche hat wird mich verstehen. Ausser denen die nichts verstehen wollen.

Und das sind hier eine ganze Menge.

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46 Antworten

Warum sollte der Händler auf die vom Käufer bezahlte Reparaturkosten-Versicherung zugreifen dürfen?

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 6. Mai 2019 um 07:59:21 Uhr:

Warum sollte der Händler auf die vom Käufer bezahlte Reparaturkosten-Versicherung zugreifen dürfen?

Die Reparaturkostenversicherung ist nicht Gegenstand des Kaufvertrags. Der Händler hat gegenüber dem Kunden eine Gewährleistungspflicht, dieser hat er ohne wenn und aber nachzukommen. Mit einer Reparaturkostenversicherung sichert sich der Händler selber ab, nicht der Kunde.

Moin,

Bist du dir eigentlich sicher, dass du den VK richtig verstehst? Vielleicht solltest du mal kurz mit dem reden.

Auch bei der Gewährleistung kann der VK seinen Aufwand durch die Garantieversicherung mindern, was ja in seinem Interesse ist. Die Frage ist - wieviel übernimmt die Garantieversicherung vom jeweiligen Schaden und was passiert mit der Lücke z.B. du hättest einen Eigenanteil von 30% zu tragen. Übernimmt der VK den dann, ist doch alles im Lot. Vielleicht mal ganz simpel miteinander reden, vielleicht klärt sich das dann auf. In Emails fasst man sich manches Mal so kurz, dass man sowas durchaus missverstehen kann.

LG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 7. Mai 2019 um 08:58:17 Uhr:

 

Auch bei der Gewährleistung kann der VK seinen Aufwand durch die Garantieversicherung mindern, was ja in seinem Interesse ist.

Wäre in diesem Fall aber sicher nicht in MEINEM Interesse, wenn der sich an einer von MIR bezahlten Versicherung ganz oder teilweise schadlos hält. Das würde ich dem nicht gestatten und muss ich auch nicht. Wen der VK seinen Aufwand mindern will, kann ER sich ja versichern.

 

Unabhängig davon....miteinander reden ist meistens trotzdem ein guter Rat.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 7. Mai 2019 um 10:05:13 Uhr:

Wäre in diesem Fall aber sicher nicht in MEINEM Interesse, wenn der sich an einer von MIR bezahlten Versicherung ganz oder teilweise schadlos hält. Das würde ich dem nicht gestatten und muss ich auch nicht. Wen der VK seinen Aufwand mindern will, kann ER ...

... sich ja die billigsten Gebrauchtteile von der Autoverwertung holen und die Kiste damit wieder "zeitwertgerecht" instandsetzen ;)

 

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 7. Mai 2019 um 10:05:13 Uhr:

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 7. Mai 2019 um 08:58:17 Uhr:

 

Auch bei der Gewährleistung kann der VK seinen Aufwand durch die Garantieversicherung mindern, was ja in seinem Interesse ist.

Wäre in diesem Fall aber sicher nicht in MEINEM Interesse, wenn der sich an einer von MIR bezahlten Versicherung ganz oder teilweise schadlos hält. Das würde ich dem nicht gestatten und muss ich auch nicht. Wen der VK seinen Aufwand mindern will, kann ER sich ja versichern.

 

Unabhängig davon....miteinander reden ist meistens trotzdem ein guter Rat.

Doch du musst es ihm gestatten. Der Käufer hat eine Schadensminderungspflicht. Und durch eine solche Versicherung kann der Schaden für den Verkäufer gemindert werden.

Was sagt eigentlich die Versicherung dazu wenn sie einen Schaden bezahlen soll für den ein anderer verantwortlich ist?

Zitat:

@jansen75 schrieb am 7. Mai 2019 um 13:22:48 Uhr:

Was sagt eigentlich die Versicherung dazu wenn sie einen Schaden bezahlen soll für den ein anderer verantwortlich ist?

Wenn die Versicherung die Schadensregulierung ablehnt, ist das ein ganz anderer Fall. Dann trifft den Käufer ja keine Schuld und der Verkäufer trägt den Schaden komplett allein, sofern die Ablehnung der Versicherung begründet ist. Dann muss sich aber der Verkäufer mit der Versicherung streiten.

Zitat:

@andy1080 schrieb am 7. Mai 2019 um 12:57:29 Uhr:

 

Doch du musst es ihm gestatten. Der Käufer hat eine Schadensminderungspflicht. Und durch eine solche Versicherung kann der Schaden für den Verkäufer gemindert werden.

Blödsinn. Der Schaden an sich wird dadurch nicht gemindert, er ist ja schon eingetreten. Er wird nur auf mehrere Parteien verteilt. dazu gibt es keine Rechtsgrundlage. Ob man als Versicherungsnehmer eine Versicherung in Anspruch nimmt, ist Sache des VN. Sonst würde ja die absurde Situation eintreten, dass der VN das unternehmerische Risiko des Verkäufers aus seiner Tasche absichern müsste. Nicht dein Ernst, ne?

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 07. Mai 2019 um 10:5:13 Uhr:

Wäre in diesem Fall aber sicher nicht in MEINEM Interesse, wenn der sich an einer von MIR bezahlten Versicherung ganz oder teilweise schadlos hält. Das würde ich dem nicht gestatten und muss ich auch nicht. Wen der VK seinen Aufwand mindern will, kann ER sich ja versichern.

Warum wurde die Versicherung den überhaupt abgeschlossen wenn du dich mit deinem Recht auf Gewährleistung auskennst und solche Schäden auch ausschließlich darüber abwickeln willst?

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 7. Mai 2019 um 16:02:05 Uhr:

Zitat:

@andy1080 schrieb am 7. Mai 2019 um 12:57:29 Uhr:

 

Doch du musst es ihm gestatten. Der Käufer hat eine Schadensminderungspflicht. Und durch eine solche Versicherung kann der Schaden für den Verkäufer gemindert werden.

Blödsinn. Der Schaden an sich wird dadurch nicht gemindert, er ist ja schon eingetreten. Er wird nur auf mehrere Parteien verteilt. dazu gibt es keine Rechtsgrundlage. Ob man als Versicherungsnehmer eine Versicherung in Anspruch nimmt, ist Sache des VN. Sonst würde ja die absurde Situation eintreten, dass der VN das unternehmerische Risiko des Verkäufers aus seiner Tasche absichern müsste. Nicht dein Ernst, ne?

Doch das ist mein Ernst. Solange dem VN kein Schaden durch die Inanspruchnahme entsteht, ist es ihm zumutbar, diese auch zu nutzen.

Und der Schaden für den Verkäufer wird gemindert durch die Versicherung. Und das muss der Käufer auch gestatten, solange er keinen Nachteil davon hat.

Da werden die hanebüchendsten Argumente angeführt.

Ich sage Nein, nein und nochmal nein !

Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf hat der Händler eine Gewährleistungspflicht, egal ob eine Garantieversicherung abgeschlossen wurde oder nicht. Tritt innerhalb dieser Frist ein Mangel auf hat der Händler den zu beseitigen, ohne wenn und aber.

Verschleiß ist natürlich ausgeschlossen, im geschilderten Fall ist aber niemals von Verschleiß die Rede.

Zitat:

@andy1080 schrieb am 7. Mai 2019 um 17:31:38 Uhr:

Zitat:

erische Risiko des Verkäufers aus seiner Tasche absichern müsste. Nicht dein Ernst, ne?

Doch das ist mein Ernst. Solange dem VN kein Schaden durch die Inanspruchnahme entsteht, ist es ihm zumutbar, diese auch zu nutzen.

Und der Schaden für den Verkäufer wird gemindert durch die Versicherung. Und das muss der Käufer auch gestatten, solange er keinen Nachteil davon hat.

Blödsinn.

Der Garantievertrag wurde zwischen Käufer und Garantiegeber abgeschlossen. Händler hat kein Recht, diesen in Anspruch zu nehmen.

Auch als Versicherungsnehmer ist man nicht verpflichtet, eine Garantieversicherung in Anspruch zu nehmen.

Bei Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung hat der Käufer mehr Rechte als bei Inanspruchname der gesetzlichen Gewährleistung ( z.B. Rückabwicklung, Schadenersatz) und sollte daher diese in Anspruch nehmen.

Der Händler kann den Käufer nicht zwingen, die Beseitigung der Mängel über Garantievertrag abzuwickeln. Er kann ihm dies aber schmackhaft machen, indem er in irgendeiner Weise honoriert, dass der Käufer durch die Inanspruchnahme der Garantieversicherung seinen Schaden gemindert hat.

O.

Ich habe nirgends behauptet, dass der Verkäufer dann aus allem raus ist. Sollte es einen eventuellen Selbstbehalt bei der Garantieversicherung geben oder es ist ein Bauteil Defekt, welches nicht von der Versicherung abgedeckt ist, muss dafür selbstverständlich der Verkäufer aufkommen.

Und die Punkte Rückabwicklung/Schadenersatz,... sind völlig unabhängig von einer Inanspruchnahme der Garantieversicherung.

Die Inanspruchnahme der Versicherung entbindet den Verkäufer in keinster Weise von seinen Pflichten bzgl der Schadensbeseitigung.

Ich nenne mal ein Beispiel:

Ihr kauft ein 22 Monate altes Auto, bei dem ihr eine 3 jährige Anschlussgarantie (Ist nichts anderes, wie eine Garantieversicherung) beim Kauf mit erwerbt. Nach 4 Monaten (2 Monate nach der Werksgarantie) geht der Motor kaputt. Der Händler möchte den Schaden über die Anschlussgarantie abwickeln. Ihr sagt: "Nein Händler. Das zahlst du aus eigener Tasche. Du bist gewährleistungspflichtig." Ihr glaubt allen Ernstes, dass ihr damit vor Gericht Erfolg hättet? Träumt weiter.

Zitat:

@andy1080 schrieb am 7. Mai 2019 um 22:24:34 Uhr:

 

Ihr kauft ein 22 Monate altes Auto, bei dem ihr eine 3 jährige Anschlussgarantie (Ist nichts anderes, wie eine Garantieversicherung) beim Kauf mit erwerbt. Nach 4 Monaten (2 Monate nach der Werksgarantie) geht der Motor kaputt. Der Händler möchte den Schaden über die Anschlussgarantie abwickeln. Ihr sagt: "Nein Händler. Das zahlst du aus eigener Tasche. Du bist gewährleistungspflichtig." Ihr glaubt allen Ernstes, dass ihr damit vor Gericht Erfolg hättet? Träumt weiter.

Wenn beim Gebrauchtwagenkauf der Käufer die Garantie-Versicherung abgeschlossen und bezahlt hat, hat der Käufer die Wahl, ober er die Garantie oder die Sachmängelhaftung in Anspruch nimmt.

Hat der Verkäufer diese abgeschlossen und bezahlt, mag es anders aussehen.

O.

 

 

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