Unterlagen für den Verkäufer
Hallo zusammen,
habe ein Auto in einem Autohaus gekauft.
Vorführwagen, war schonmal auf das Autohaus zugelassen. Fzg ist jetzt seitens der Autohauses abgemeldet worden.
Bezahlung ist erfolgt.
Gestern sind die Dokumente Brief und Schein angekommen. Anmeldung übernehme ich selbst. Nächste Woche möchte ich das Auto abholen.
Im Anschreiben mit Übersendung der Dokumente fordert das Autohaus mich auf eine Kopie des Briefes nach Zulassung per Mail zu übersenden und diesen auch bei der Abholung mitzubringen.
Zudem verweist ein passus im Anschreiben darauf dass ich das Fahrzeug nur auf die Person die im Kaufvertrag steht zulassen darf, da ansonsten die Konditionen nicht gelten würden.
Frage
Was will der Händler mit meiner Briefkopie?
Ist dies so richtig? Im Gebrauchtwagenvertrag steht mE nichts dazu.
Cheers
Platte
17 Antworten
Einfach ignorieren.
War bei mir (BMW Neuwagen vom Vertragshändler) auch so. Im einzelnen wollten die
- eine Kopie des Verkaufvertrags meines vorherigen Mercedes wegen "Eroberungsrabatt",
- eine Kopie des zugelassenen Briefs, wohl wegen Garantie usw.
Habs ihnen halt gegeben, der Verkäufer war nett, war mir egal.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. April 2025 um 10:06:25 Uhr:
Einfach ignorieren.
Sehe ich auch so.
Wenn Du das Teil bezahlt hast, kannst Du damit machen was Du willst.
Einzig wenn Du auf Gewerbe gekauft und Konditionen, die nur Gewerbetreibenden gewährt werden, möchten die halt sehen, dass das Fzg auch auf diesen zugelassen wurde.
Wenn ich das Fzg bezahle, hat aber auch das keinen zu interessieren.
Du kannst Dein gekauftes Fzg auch ohne es zugelassen zu haben abholen und in die Garage stellen. Was wollen sie dann machen.
Der Händler will verhindern das du das Auto weiter verkaufst ohne es auf dich zu zulassen.
Evtl. hat er Sonderkonditionen der Hersteller in Anspruch genommen die nur gelten wenn ein privater Endkunde das Auto kauft.
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Zitat:
@Plattensteher schrieb am 18. April 2025 um 09:49:13 Uhr:
Im Gebrauchtwagenvertrag steht mE nichts dazu.
Cheers
Platte
Tatsächlich? Auch kein Vermerk ähnlich "im übrigen gelten die AGB des Verkäufers".
Wenn dazu auch nichts in den AGB des Verkäufers steht, kann man die Aufforderung ignorieren.
Danke für die schnellen Antworten.
Im Kaufvertrag wird auf die beigefügten allg. Gebrauchtwagen AGB des ZDK verwiesen. Diese sind beigefügt. Auf weitere AGB oä wird nicht verwiesen. Eine Verpflichtung der Zulassung auf den Kaufvertragsunterzeichner ist nicht enthalten.
Zumal ich mich wundere, dass dies nie Thematisiert wurde, wenn es so wichtig ist. Ich wusste auch nicht warum ich dem Verkäufer erklären muss, dass ich das Auto zwar kaufe aber später auf meine Frau zulassen will. Das ist mE für den Kauf und die Bezahlung irrelevant gewesen.
Der Bäcker fragt mich ja auch nicht für wen ich welches Brötchen kaufe. 🙂
Ich werde mal bei Verkäufer nachfragen.
Frohe Ostertage zusammen
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 18. April 2025 um 10:20:08 Uhr:
Der Händler will verhindern das du das Auto weiter verkaufst ohne es auf dich zu zulassen.
Dafür fehlt ihm jegliche Rechtsgrundlage.
Ja, da wird es wohl irgendeine zweckgebundene Prämie des Herstellers für den Händler als Absatzhilfe geben. Eroberungsprämie, Firmenkundenrabatt oder Behindertenrabatt sind verbreitete Beispiele dafür. Eigentlich sollte so etwas vor dem Verkauf zwischen Verkäufer und Käufer besprochen werden. Wenn nichts dazu im Vertrag steht oder das Angebot erkennbar an bestimmte Voraussetzungen gebunden war, wird der Käufer dazu zu nichts verpflichtet.
Ich habe jetzt noch eine AGB vom BMW-Reisacher von 2008 gefunden.
Entscheidend sind die AGB des Händlers, bei dem der TE das Fahrzeug erworben hat.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 18. April 2025 um 12:53:57 Uhr:
Ich habe jetzt noch eine AGB vom BMW-Reisacher von 2008 gefunden.
Das hilft auf jeden Fall…🙄🙄:🙂🙄
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 18. April 2025 um 12:53:57 Uhr:Zitat:
Ich habe jetzt noch eine AGB vom BMW-Reisacher von 2008 gefunden.
So einen Passus habe ich nicht
Zitat:
@RFR schrieb am 18. April 2025 um 12:50:10 Uhr:
oder Behindertenrabatt sind verbreitete Beispiele dafür.
Der wird aber explizit so kommuniziert und ist an die Zulassung auf den behinderten gebunden, wie die Steuerermäßigung/Befreiung auch mit den dazugehörenden Nutzungsseinschränkungen.
Zu Gunsten meiner Gesundheit, würde ich auf so einen Rabatt aber lieber verzichten.