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Problem mit Verkäufer wegen Nachbesserung

Themenstarteram 2. Mai 2019 um 9:29

Hallo, ein Gebrauchtwagen (BMW 320d Bj.2014) bei einem Mercedes Händler erworben. Nach 3Monaten hab ich einen Service in meiner freien Werkstatt durchführen lassen, bei dem Ölverlust im Motorbereich festgestellt wurde und eine feuchte Rückleuchte. Die Schäden hab ich per Mail (inkl.Bildern) und telefonischen Kontakt dem Verkäufer gemeldet. Dieser verwies mich auf die CarGarantie.Ich bin aber der Meinung, dies sei noch ein Gewährleistungsfall. Nun hab ich dem Verkäufer schriftlich eine Frist von 2Wochen zur Nachbesserung der Schäden gegeben. Als Antwort gab es wieder, ich solle die Schäden bei der CarGarantie einreichen. Was soll ich jetzt tun, die Schäden sind doch ein Gewährleistungsfall. Würdet ihr jetzt zum Anwalt gehen? MfG

Beste Antwort im Thema

Der vom TE geschilderte Fall hat nichts, überhaupt nichts mit einer Garantieversicherung zu tun.

Das scheinen eine ganze Menge Leute hier nicht zu begreifen. Der Händler hat eine Gewährleistungspflicht, ob er mit einer Versicherung sein Risiko minimiert ist vollkommen nebensächlich.

Ausschließlich der Händler hat sich mit den Kosten auseinanderzusetzen, sonst niemand. Und auf einen Rechtsstreit wird sich im geschilderten Fall kein Händler einlassen, jeder der ein wenig Ahnung von der Branche hat wird mich verstehen. Ausser denen die nichts verstehen wollen.

Und das sind hier eine ganze Menge.

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Zitat:

@go-4-golf schrieb am 8. Mai 2019 um 10:01:11 Uhr:

Zitat:

@andy1080 schrieb am 7. Mai 2019 um 22:24:34 Uhr:

 

Ihr kauft ein 22 Monate altes Auto, bei dem ihr eine 3 jährige Anschlussgarantie (Ist nichts anderes, wie eine Garantieversicherung) beim Kauf mit erwerbt. Nach 4 Monaten (2 Monate nach der Werksgarantie) geht der Motor kaputt. Der Händler möchte den Schaden über die Anschlussgarantie abwickeln. Ihr sagt: "Nein Händler. Das zahlst du aus eigener Tasche. Du bist gewährleistungspflichtig." Ihr glaubt allen Ernstes, dass ihr damit vor Gericht Erfolg hättet? Träumt weiter.

Wenn beim Gebrauchtwagenkauf der Käufer die Garantie-Versicherung abgeschlossen und bezahlt hat, hat der Käufer die Wahl, ober er die Garantie oder die Sachmängelhaftung in Anspruch nimmt.

Hat der Verkäufer diese abgeschlossen und bezahlt, mag es anders aussehen.

O.

Warum? In beiden Fällen ist die Garantie an das Fahrzeug und nicht an den Käufer gebunden.

Und mal rein hypothetisch angenommen, dass sich beide die Kosten teilen. Wer hätte dann das Wahlrecht?

Hast du die Gebrauchtwagengarantie

Extra für dich selbst abgeschlossen oder hat der Verkäufer sie auf deinen Namen abgeschlossen und diese war beim Auto mit dabei?

Jeder Käufer hat eine Mitwirkungspflicht im Gewährleistungsrecht.

 

Wenn eine Garantie besteht würde ich Sie nutzen.

 

Der ADAC hat auch eine schöne Liste was die Gerichte als Verschleiß ansehen.

 

Z.B ab 100000km in 6 Jahren Zahnriehmenriss und Motorschaden dadurch ist schon mehrfach auf Verschleiß geurteilt worden.

Benzinpumpen, Dichtungen, Steurketten und Injektoren ist alles ab 120000km Verschleiß.

Diese Mitwirkungspflicht wird aber bereits dadurch erfüllt, dass er den Mangel mitteilt und dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumt.

Darüber hinaus ist es rechtlich nicht möglich, den Käufer dazu zu zwingen, eine Garantie in Anspruch zu nehmen, auch nicht teilweise. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird er dadurch eigentlich immer schlechter gestellt

Zitat:

@Sternfreund1970 schrieb am 8. Mai 2019 um 12:38:04 Uhr:

Jeder Käufer hat eine Mitwirkungspflicht im Gewährleistungsrecht.

Wenn eine Garantie besteht würde ich Sie nutzen.

Es gibt hier aber Leute, die würden, auf Teufel komm raus, dem Händler eine (Teil-)Abrechnung über die Garantieversicherung geradezu verbieten, auch wenn ihnen selbst KEINERLEI Nachteil daraus entstehen würde. Und das ist gerade der eigentliche Streitpunkt .

Kommt darauf an wer Sie abgeschlossen hat.

Wie der Händler sich selbst gegen Gewährleistungskosten absichert, ist ja allein seine Sache und ist für das Verhältnis zum Käufer irrelevant. Aber darum geht es in dem Fall ja gar nicht

Dann geht vor Gericht Streitet euch 2 bis 3 Jahre und zum Schluss kommt ein Vergleich raus.

 

Und die Rep.kosten Trägt erstmal der Käufer oder hat kein Auto.

Der vom TE geschilderte Fall hat nichts, überhaupt nichts mit einer Garantieversicherung zu tun.

Das scheinen eine ganze Menge Leute hier nicht zu begreifen. Der Händler hat eine Gewährleistungspflicht, ob er mit einer Versicherung sein Risiko minimiert ist vollkommen nebensächlich.

Ausschließlich der Händler hat sich mit den Kosten auseinanderzusetzen, sonst niemand. Und auf einen Rechtsstreit wird sich im geschilderten Fall kein Händler einlassen, jeder der ein wenig Ahnung von der Branche hat wird mich verstehen. Ausser denen die nichts verstehen wollen.

Und das sind hier eine ganze Menge.

am 9. Mai 2019 um 5:38

Solange ich keine Nachteile habe (Prämie oder Laufzeit) wäre mir das völlig wurscht, wenn der Händler einen Teil aus der Garatieversicherung decken könnte. Ich habe keine Nachteile, der Händler spart Geld - und wer weiß, vielleicht will ich da ja mal wieder was kaufen. Leben und leben lassen und nicht immer vor Gericht rumstreiten. Ist wohl Mode heutzutage.

Hab ehrlich gesagt keine Ahnung wer hier recht hat, nur eine Meinung.

 

Aber ich stelle mir grad eine ganz andere Frage.

Hat eine garantieversicherung eigentlich auch ein Sonderkündigungsrecht im Leistungsfall wie andere Versicherungen auch?

Wäre doch echt blöd wenn man jetzt die Versicherung unnötig in Anspruch nimmt, dann gekündigt wird, und evtl. später bei einem richtigen Brocken ohne Schutz dasteht.

Zitat:

Hab ehrlich gesagt keine Ahnung wer hier recht hat, nur eine Meinung.

 

Aber ich stelle mir grad eine ganz andere Frage.

Hat eine garantieversicherung eigentlich auch ein Sonderkündigungsrecht im Leistungsfall wie andere Versicherungen auch?

Wäre doch echt blöd wenn man jetzt die Versicherung unnötig in Anspruch nimmt, dann gekündigt wird, und evtl. später bei einem richtigen Brocken ohne Schutz dasteht.

Eine Reparaturkostenversicherung ("Gebrauchtwagengarantie") wird für einen begrenzten Zeitraum abgeschlossen, in den Bedingungen ist ganz klar definiert was unter welchen Voraussetzungen bezahlt wird und was nicht. Es gibt eigentlich keinen Ansatzpunkt für Streitereien, also erübrigt sich die Frage nach einem Sonderkündigungsrecht.

Du bist also der Meinung dass ein Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen lediglich im Streitfall existiert?

Sehr blauäugig

Edit

hab mal gegoogelt

Leider stellt Cargarantie seine Bedingungen offenbar nicht online.

Habe allerdings auf Anhieb eine AGB eines anderen Reparaturkostenversicherers gefunden in der explizit steht, dass jede der Vertragsparteien nach Eintritt eines Versicherungsfalls den Versicherungsvertrag kündigen kann. Bei diesen AGB wird die Kündigung durch den VN sofort und durch den Versicherer einen Monat nach Zugang wirksam.

Ich würde mir also wirklich sehr genau überlegen ob es wirklich notwendig ist, eine Versicherung in Anspruch zu nehmen die mich danach einfach so kündigen kann.

Es wird nicht besser......

Eine Gebrauchtwagen-Reparaturkostenversicherung ist ans Fahrzeug gebunden und die Bedingungen sind glasklar formuliert, das geht aber hier nicht ums Verrecken in manche Köpfe. Der Zeitraum der Gültigkeit einer solchen Versicherung steht fest, der Umfang der möglichen Leistungen ebenfalls.

Eine derartige Versicherung kann unter keinen Umständen wegen eines Schadenseintritts gekündigt werden.

Ein konkreter Fall warum mal eine Zahlung verweigert wurde: Eine Mercedes S-Klasse erlitt mit knapp 200000 Kilometern einen Motorschaden, der Kunde forderte vehement die Übernahme der Kosten für einen Austauschmotor. Die Versicherung verweigerte die Zahlung bis zur Ermittlung der Schadensursache. Im Zuge der Überprüfung des defekten Motors wurde im Werk festgestellt dass der Motor mithilfe eines Chiptunings eine Leistungssteigerung erfahren hatte. Das Zusatzsteuergerät war zwar nach Eintritt des Schadens ausgebaut worden, Mercedes-Motorsteuergeräte sind aber sehr schlau und vergessen nichts. Auch nicht den wahren Kilometerstand für den Fall dass der Tacho manipuliert worden sein sollte.

Der Kunde blieb auf dem Schaden im 5-stelligen Eurobereich sitzen, zu recht, glaube ich.

Ich habe von Berufs wegen mit solchen Dingen zu tun gehabt und weiß was Sache ist. Wir haben alle unsere verkauften garantiefähigen Gebrauchtwagen über die CAR-Garantie versichert und ichkann nur sagen dass das eine faire Sache ist. Auch dem Händler gegenüber. Es gab da zu meiner Zeit auch ein Bonus/Malus-System. Wer weniger Schäden meldet als der Durchschnitt wird selbstverständlich in kniffligen Fragen etwas kulanter behandelt als jemand der die Versicherung zu seinen Gunsten ausnutzt. Die Prämien für derartige Versicherungen sind allerdings auch gesalzen.

Das alles hat aber überhaupt nichts mit dem Kunden, der ein garantieversichertes Auto kauft, zu tun.

Ich warte nun darauf wann sich der Nächste meldet der das anzweifelt.

Zitat:

Ich warte nun darauf wann sich der Nächste meldet der das anzweifelt.

Du hast gerufen?

Dann stell doch mal die genauen Bedingungen von Cargarantie hier ein wenn du vom Fach bist.

Ich kann nur wiederholen, dass ich bei ersten Google-Treffer auf der Suche nach AGBs von Reparaturkostenversicherungen eine mit Kündigungsrecht im Leistungsfall gefunden habe.

Punkt

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