Problem mit Verkäufer wegen Nachbesserung

Hallo, ein Gebrauchtwagen (BMW 320d Bj.2014) bei einem Mercedes Händler erworben. Nach 3Monaten hab ich einen Service in meiner freien Werkstatt durchführen lassen, bei dem Ölverlust im Motorbereich festgestellt wurde und eine feuchte Rückleuchte. Die Schäden hab ich per Mail (inkl.Bildern) und telefonischen Kontakt dem Verkäufer gemeldet. Dieser verwies mich auf die CarGarantie.Ich bin aber der Meinung, dies sei noch ein Gewährleistungsfall. Nun hab ich dem Verkäufer schriftlich eine Frist von 2Wochen zur Nachbesserung der Schäden gegeben. Als Antwort gab es wieder, ich solle die Schäden bei der CarGarantie einreichen. Was soll ich jetzt tun, die Schäden sind doch ein Gewährleistungsfall. Würdet ihr jetzt zum Anwalt gehen? MfG

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Der vom TE geschilderte Fall hat nichts, überhaupt nichts mit einer Garantieversicherung zu tun.
Das scheinen eine ganze Menge Leute hier nicht zu begreifen. Der Händler hat eine Gewährleistungspflicht, ob er mit einer Versicherung sein Risiko minimiert ist vollkommen nebensächlich.
Ausschließlich der Händler hat sich mit den Kosten auseinanderzusetzen, sonst niemand. Und auf einen Rechtsstreit wird sich im geschilderten Fall kein Händler einlassen, jeder der ein wenig Ahnung von der Branche hat wird mich verstehen. Ausser denen die nichts verstehen wollen.
Und das sind hier eine ganze Menge.

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Zitat:

Zitat:

Ich warte nun darauf wann sich der Nächste meldet der das anzweifelt.


Du hast gerufen?
Dann stell doch mal die genauen Bedingungen von Cargarantie hier ein wenn du vom Fach bist.
Ich kann nur wiederholen, dass ich bei ersten Google-Treffer auf der Suche nach AGBs von Reparaturkostenversicherungen eine mit Kündigungsrecht im Leistungsfall gefunden habe.
Punkt

Wenn ein Sonderkündigungsrecht in den Versicherungsbedingungen enthalten ist, was rechtlich möglich ist, entbindet das die Versicherung nicht von der Leistungspflicht für den Schaden der das Sonderkündigungsrecht auslöst.
Die Prämie wurde bezahlt, die Versicherung hat zu leisten. Das Sonderkündigungsrecht behalten sich Versicherungen vor um sich vor überhöhten Ersatzforderungen zu schützen, es könnte ja durchaus sein dass Leute auf Kosten der Reparaturkostenversicherung ihre Schrottmühle runderneuern lassen wollen. Versicherungsbetrug wird ja immer wieder versucht, natürlich auch bei Reparaturkostenversicherungen.
Mir ist aus der beruflichen Vergangenheit ausser dem oben geschilderten Fall kein Fall bekannt in dem die Versicherung sich nicht an die Bedingungen gehalten hätte.
Wir arbeiteten ausschließlich mir der CAR Garantie zusammen, es entstand da auch eine Vertrauensbasis und es hat alles überwiegend reibungslos funktioniert. Zu Mißverständnissen kommt es immer wieder weil Kunden vom Verkäufer nicht über den Umfang einer Gebrauchtwagengarantie aufgeklärt werden.
Wie ahnungslos manche sind zeigen viele der hier plazierten Beiträge.

So, und nun sucht weiter nach Haaren in der Suppe.

Es ist für mich inzwischen sinnlos hier noch weiter zu diskutieren

Zitat:

Wenn ein Sonderkündigungsrecht in den Versicherungsbedingungen enthalten ist, was rechtlich möglich ist, entbindet das die Versicherung nicht von der Leistungspflicht für den Schaden der das Sonderkündigungsrecht auslöst.

Natürlich entbindet sie das nicht, da hast du absolut recht. Das hat aber auch niemand in Frage gestellt.

Wenn das dein "Zankapfel" ist, hast du mich absolut missverstanden. Es ging mir nie um aktuelle Mängel für die Versicherungsschutz besteht, sondern um evtl. zukünftige für die dann möglicherweise kein Schutz mehr besteht.

Dachte eigentlich ich hätte das unmissverständlich ausgedrückt.

Zitat:

Wäre doch echt blöd wenn man jetzt die Versicherung unnötig in Anspruch nimmt, dann gekündigt wird, und evtl. später bei einem richtigen Brocken ohne Schutz dasteht

und

Zitat:

Ich würde mir also wirklich sehr genau überlegen ob es wirklich notwendig ist, eine Versicherung in Anspruch zu nehmen die mich danach einfach so kündigen kann.

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