Verkäufer / Eigentümer
Hallo,
ein Freund von mir ist z.Z. nicht anwesend und hat mich gebeten sein Auto zu verkaufen !
wenn ich " im Auftrag" als Verkäufer unterschreibe , könnte ich da evetuell haftbar gemacht werden , da ich ja nicht der Eigentümer des KfZ bin . ,,,,, oder wie läuft das dann ?
MfG
5 Antworten
Vollmacht geben lassen, wo deine und des Eigentümers Rechte und Pflichten genau beschrieben sind.
Ja, oder gleich solche Geschäfte sein lassen. Falls er nicht gerade auf der ISS lebt und arbeitet oder irgendwo in Haft sitzt, sollte der Eigentümer ja überall auf der Welt per Mail oder Fax zu erreichen sein und kann den Vertrag selbst abschließen. Wie kommst du denn an die Fahrzeugpapiere? Und natürlich haftest du sowohl dem Eigentümer (gem. § 823 Abs. BGB) als auch dem Käufer (gem. § 179 BGB) für alle ohne Nachweis der Vollmacht geschlossenen Rechtsgeschäfte. Aus der Haftung bist du nur, wenn der Eigentümer den ohne Vollmacht abgeschlossenen Vertrag nachträglich genehmigt und dann kannst du dir auch gleich im vorhinein eine schriftliche Vollmacht geben lassen (oder das ganze sein lassen, siehe oben).
Hab das schon mal gemacht, hatte einen vorausgefüllten KV vom Kumpel inkl. Unterschrift .. nur Datum / Uhrzeit und die Käuferdaten + Unterschrift haben natürlich noch gefehlt... ich tauchte garnicht irgendwo in textform/schriftlich auf ... Ging um einen 5000 EURO Kleinwagen ...
Aber du warst tätig bei dem Verkauf hast das Gespräch geführt, das dürfte reichen.
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Zitat:
@Handschweiß schrieb am 24. Juni 2025 um 08:10:32 Uhr:
Aber du warst tätig bei dem Verkauf hast das Gespräch geführt, das dürfte reichen.
für was? das gespräch war recht bescheidenen, war eher smaltalk, weil zum Wagen konnte ich eher weniger sagen .... siehe .. das grundsätzliche Gespräch über den Wagen lief vorher:
Kumpel hatte den Wagen bereits 2 Wochen inseriert und dann begann sein Urlaub... er dachte wohl es geht schneller mit dem Verkauf...
DEr Käufer hat mit Kumpel über den Wagen telefoniert, das er nun nicht auf ihn persönlich trifft wusste er, sondern auf mich ...die "Vertretung"😅 ... der das Auto zur Besichtigung bereitstellt und bei Kaufentscheidung den KV bereit hat ... So ist es auch gekommen...
keine Ahnung.. einige sehen immer irgendwelche Probleme...bei einfachen Konstellationen..😁