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Problem mit dem österr. Finanzamt

Themenstarteram 12. Februar 2009 um 16:02

Ein Freund (Student) hat folgendes Problem:

Er wohnt in Österreich, sein Vater in Deutschland.

Er hat von seinem Vater ein neues Motorrad (Bj. 2008) zur Verfügung gestellt bekommen, da er selbst kein Einkommen hat. Das Motorrad kann er hin und wieder nutzen, und steht in einer Tiefgarage.

Neulich wurde das Finanzamt bei Ihm vorstellig, dass er nun Nova zu bezahlen hätte + 20% MWst von dem Motorrad Neukaufspreis, da ja sein Vater der Erstbesitzer war.

Was kann er nun machen? Wie kann er begründen, dass er das nicht bezahlen muss.

Das Motorrad gehört ihm nicht, es wird/ wurde nur hin und wieder zur Verfügung gestellt, es ist auch nicht auf ihn angemeldet - und es soll natürlich auch nicht nach Österreich importiert werden, da es ihm ja nicht gehört!

Danke für die Antworten!

 

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12 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von jocuping

 

Was kann er nun machen? Wie kann er begründen, dass er das nicht bezahlen muss.

Kenne mich mit Ösirecht nicht aus.

In Deutschland wäre es einfacher.

Steuerbescheid nehmen und Widerspruch einlegen. Beweisen und Begründen muss man hier nichts.Bei einem Widerspruch muß das Finanzamt (wie jeder andere auch) beweisen, dass die Forderung berechtigt ist.

Wie das bei unseren Nachbarn aussieht kann ich dir nicht sagen.

Am besten wendet sich der TE mit seinem Problem an einen Fachanwalt für österreichisches Steuerrecht.

Zitat:

 

In Deutschland wäre es einfacher.

Steuerbescheid nehmen und Widerspruch einlegen. Beweisen und Begründen muss man hier nichts.Bei einem Widerspruch muß das Finanzamt (wie jeder andere auch) beweisen, dass die Forderung berechtigt ist.

Wie das bei unseren Nachbarn aussieht kann ich dir nicht sagen.

Das wäre mir neu! Ohne Begründung gibts normalerweise sofort eine Einspruchsentscheidung, aber zu Deinem Nachteil ;)

Viele Grüße

Celeste

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

Zitat:

 

In Deutschland wäre es einfacher.

Steuerbescheid nehmen und Widerspruch einlegen. Beweisen und Begründen muss man hier nichts.Bei einem Widerspruch muß das Finanzamt (wie jeder andere auch) beweisen, dass die Forderung berechtigt ist.

Wie das bei unseren Nachbarn aussieht kann ich dir nicht sagen.

Das wäre mir neu! Ohne Begründung gibts normalerweise sofort eine Einspruchsentscheidung, aber zu Deinem Nachteil ;)

Viele Grüße

Celeste

Jaein.

Grundsätzlich ist das FA nochmal verpflichtet den Fall zu prüfen (Gesamtaufrollung). Aber das FA wird relativ sicher nichts finden, da ihm nichts neues bekannt wird warum der Bescheid unrichtig sein sollte. Also wird der Bescheid dann vom FA als unbegründet zurückgewiesen. Bringt der also nichts einfach mal so Einspruch einzulegen - wobei das wohl viele denken ;)

Gruß

nur ums mal anzumerken

Steuer-Themen werden im VS-Forum schnell wieder geschlossen denn Steuerprobleme haben nun mal nichts mit Versicherungen zu tun

letztes Beispiel

am 12. Februar 2009 um 22:04

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

nur ums mal anzumerken

Steuer-Themen werden im VS-Forum schnell wieder geschlossen denn Steuerprobleme haben nun mal nichts mit Versicherungen zu tun

letztes Beispiel

Wohl war. Erinnert mich ein biisl an den Threat. Also Widerspruch begründen und beten das es hilft. Woher wollen die wissen azf wen das zugelassen ist? Vermutlich hat ein netter Nachbar beim Amt angerufen und gemeldet, dass der böse deutsche sein MKR nicht ordnungsgemäß zugelassen hat..

am 13. Februar 2009 um 6:50

Grob wird es immer auf die gleiche Geschichte herauslaufen: Wenn das Motorrad überwiegend in Ö verbleibt, dann wurde es unahbängig von der Zulassung und dem Eigentümer, exportiert. Somit ist Steuer in Ö fällig. Gerade in Ländern mit "Spezialsteuern" ist das Finanzamt erfahrungsgemäss eher korrekt. MwST. ist ein kniffliger Fall. Die muss er, da Neufahrzeug, in Ö bezahlen, aber hätte in D nicht bezahlt werden müssen.

Vom Fachmann in Ö beraten lassen was man jetzt noch machen kann. Ggf. hilft es, das Motorrad nach D zu verbringen und nachzuweisen, dass es weniger als xxTage (was immer der genaue Kurs ist) in Ö war.

Amen

Themenstarteram 15. Februar 2009 um 16:02

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Grob wird es immer auf die gleiche Geschichte herauslaufen: Wenn das Motorrad überwiegend in Ö verbleibt, dann wurde es unahbängig von der Zulassung und dem Eigentümer, exportiert. Somit ist Steuer in Ö fällig. Gerade in Ländern mit "Spezialsteuern" ist das Finanzamt erfahrungsgemäss eher korrekt. MwST. ist ein kniffliger Fall. Die muss er, da Neufahrzeug, in Ö bezahlen, aber hätte in D nicht bezahlt werden müssen.

Vom Fachmann in Ö beraten lassen was man jetzt noch machen kann. Ggf. hilft es, das Motorrad nach D zu verbringen und nachzuweisen, dass es weniger als xxTage (was immer der genaue Kurs ist) in Ö war.

Amen

das motorrad ist in deutschland.... seitdem das finanzamt geschrieben hat....

am 18. Februar 2009 um 16:56

Zitat:

Original geschrieben von jocuping

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Grob wird es immer auf die gleiche Geschichte herauslaufen: Wenn das Motorrad überwiegend in Ö verbleibt, dann wurde es unahbängig von der Zulassung und dem Eigentümer, exportiert. Somit ist Steuer in Ö fällig. Gerade in Ländern mit "Spezialsteuern" ist das Finanzamt erfahrungsgemäss eher korrekt. MwST. ist ein kniffliger Fall. Die muss er, da Neufahrzeug, in Ö bezahlen, aber hätte in D nicht bezahlt werden müssen.

Vom Fachmann in Ö beraten lassen was man jetzt noch machen kann. Ggf. hilft es, das Motorrad nach D zu verbringen und nachzuweisen, dass es weniger als xxTage (was immer der genaue Kurs ist) in Ö war.

Amen

das motorrad ist in deutschland.... seitdem das finanzamt geschrieben hat....

Dann wird es knifflig und anwaltlicher Rat ist gefragt. Vor allem wenn das Fin.amt bei der Darstellung bleibt, das Fzg wäre zumindest dauerhaft im Land (und damit importiert) gewesen.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Vor allem wenn das Fin.amt bei der Darstellung bleibt, das Fzg wäre zumindest dauerhaft im Land (und damit importiert) gewesen.

Das dürfte auch für die Behörde schwierig zu beweisen sein.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Das dürfte auch für die Behörde schwierig zu beweisen sein.

Es existiert irgend ein Beweis zu Zeiten, als das Möp noch im Lande war (Fotos, Zeugenaussagen, ...), ansonsten hätte es doch kein Schreiben gegeben. Dieser Beweis verschwindet doch nicht mit dem Möp.

Ist man wegen Speeding geblitzt worden und fährt nach dem Erhalt des Bußgeldbescheides wieder langsam, dann wird die Beweisführung für das Speeding "schwierig"?

Merkwürdige Theorie.

Die Frage ist doch, ob der Beweis (von dem wir jetzt nicht genau wissen, worin er besteht) im vorliegenden Fall auch gerichtsfest ist.

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