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Problem: falsche Reifen gekauft - Vorgehensweise?

BMW 1er F21 (Dreitürer)
Themenstarteram 28. November 2020 um 11:55

Hallo zusammen,

Bitte seid nicht zu entsetzt, aber ich habe wohl Mist gebaut. Ich habe über die ATU Seite Winterreifen Dunlop SP Winter Sport 3D ROF gekauft (ich meine ich hätte auch vorher meinen Fahrzeugschlüssel eingeben müssen). Ich hatte vorher 195/55R16 drauf und habe auch im COC Papier geschaut, da stehen auch 205 drin also habe ich mich für 205/55R16 entschieden. Habe es heute bei ATU montieren lassen und bin heim.

Mir fiel dann auf, dass die Reifen ein bisschen drauf gequetscht aussehen, jedenfalls lange Rede kurzer Sinn: habe nun gescheit geschaut: die eingetragenen Kombinationen sind 195 mit 6,5J Felge und 205 mit 7J Felge. Hab also nun Reifen drauf, die in der Kombination nicht eingetragen sind.

Meine Frage: was ratet ihr mir? Neuen Satz Felgen kaufen, Kombination eintragen lassen, Reifen bei ATU reklamieren?

Wie kann es sein, dass ATU meinen Fahrzeugschein anschaut und mich nicht vor der Montage anspricht oder vorher anruft?

Ich weiß wie dämlich das ganze ist aber vielen Dank schon mal für hilfreiche Tipps.

Gruß,

Ein verzweifelter Idiot

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14 Antworten

hallo,

ich befürchte, daß die Reifengröße ohne Tachoangleichung nicht eingetragen wird, siehe Bild vom Reifenrechner, Geschwindigkeitsanzeige -2%:mad:

gruss

mucsaabo

Reifenrechne

Du hast den falschen Reifen als Serienbereifung ausgewählt. Vom Abrollumfang sind die Reifen in der Toleranz. Da ändert die Felgenbreite doch nichts.

Zitat:

@Al23 schrieb am 28. November 2020 um 12:55:14 Uhr:

Wie kann es sein, dass ATU meinen Fahrzeugschein anschaut und mich nicht vor der Montage anspricht oder vorher anruft?

da würde ich den Hebel bei der Reklamation ansetzen

Zitat:

@Al23 schrieb am 28. November 2020 um 12:55:14 Uhr:

 

Wie kann es sein, dass ATU meinen Fahrzeugschein anschaut und mich nicht vor der Montage anspricht oder vorher anruft?

Wie kann es sein, dass du hier eine solche Frage stellst. ATU ist doch bekannt dafür, dass sie keine Ahnung von Autos haben. Steht auch schon in ihrem Firmenkürzel: Amateure Treiben Unfug!

Du kannst ja mal nachfragen was sie zum Thema sagen. Fakt ist du hast die Reifen bestellt und ihnen den Auftrag gegeben die Reifen zu montieren. Dass eine Werkstatt den Fahrzeugschein sehen will ist normal, damit sie es zuordnen können.

Auch wenn sie sagen sie montieren sie kostenlos um, brauchst du andere Reifen. Die alten kannst du nicht zurückgebem da sie "gebraucht" sind.

 

Ich würde den Fehler abhaken, zum nächsten Tüv/Dekra fahren, die Reifengröße auf die Felge eintragen lassen.

Kostet ca. 35 Euro, also wahrscheinlich weniger als dein Verlust wenn du die Reifen privat verkaufst und der Zeitaufwand ist in etwa der gleiche.

Themenstarteram 28. November 2020 um 16:17

Hallo Leute, schon mal vielen Dank für eure Antworten.

Ich werde wohl Montag den TÜV anrufen, um rauszufinden ob eine Tachoangleichung notwendig wäre (das scheint kostspielig zu sein). Vom hinschauen her finde ich, es sieht nicht optimal passend aus aber ihr merkt ja, viel Erfahrung habe ich damit nicht.

Nach allgemeiner Recherche ist die Breite von 205 eigentlich auch für 6,5 Felgen zulässig.

ATU will sich die Reifen anschauen bevor sie mir eine Rückmeldung zum zurück geben geben, also warte ich erstmal die Auskunft vom TÜV ab und schaue dann weiter.

Wieder was gelernt auch wenn es Zeit, Geld und Nerven kostet.

Ich melde mich nochmal, was bei rum kam.

Danke euch.

Es ist keine Angleichung nötig. Du hast lediglich einen zugelassenen Reifen auf eine 1,3 cm zu schmale Felge montieren lassen. Dennoch muss es, wenn möglich, eingetragen werden.

Zitat:

@Puntomaniac schrieb am 28. November 2020 um 17:55:25 Uhr:

Es ist keine Angleichung nötig. Du hast lediglich einen zugelassenen Reifen auf eine 1,3 cm zu schmale Felge montieren lassen. Dennoch muss es, wenn möglich, eingetragen werden.

Das ist falsch!

Ein Reifen mit 195er Breite und 55er Querschnitt hat einen geringeren Abrollumfang als einer mit 205er Breite und ebenso 55er Querschnitt. Wie in der oben abgebildeten Berechnung 3,3 cm. Dadurch wird am Tacho bei Tempo 100 eben nur 98 km/h angezeigt. Das ist nicht erlaubt. Die richtige Reifengröße in Bezug zu dem vorhanden 195er Reifen wäre der 205/50x16. Ich nehme auch an, dass dies beim TE so in der COC steht.

Die Felgenbreite hat übrigens damit überhaupt nichts zu tun.

Nö. Ab Werk sind da 195/55-16 und 205/55-16 drauf. Wird dann auch wohl so in der COC stehen.

Zitat:

@Hinnerk1963 schrieb am 29. November 2020 um 00:05:22 Uhr:

Nö. Ab Werk sind da 195/55-16 und 205/55-16 drauf. Wird dann auch wohl so in der COC stehen.

Die beiden Reifengrößen finden sich auch online wieder:

https://reifen-groessen.de/size/bmw/1-series/2018/

Der Tacho darf nie zu wenig anzeigen, kann aber x% zu viel anzeigen (müsste im Gesetzestext nachschauen, aber ich meine 7% Vorlauf in Erinnerung zu haben). Vermutlich wird BMW also alle reifenbezogenen Größen im Steuergerät so ausgelegt haben, dass man mit den 205/55 R16 (bzw. allgemein dem größten ab Werk lieferbaren Umfang) recht gut auf der tatsächlichen Geschwindigkeit liegt und alle anderen Reifengrößen mit reell geringerem Umfang diese Toleranz ausnutzen (also z.B. bei Tacho 100 km/h mit den 205/55 R16 98 km/h und mit den 195/55 R16 nur 95 km/h reell fährt).

Damit sollte die Eintragung "halbwegs" unkompliziert sein.

Gruß

Tobi

P.S.: Sich ne ABE von Zubehörfelgen raussuchen, die die entsprechenden Maße haben (also 6,5J x 16" und ET33) und wo die entsprechenden Reifen aufgeführt sind (also 205/55 R16) hilft auch. Dort stehen die Auflagen, die zu erfüllen sind, dabei - sollten bei der Reifen/Felgengröße nur wenige bzw. die üblichen ohne Karosseriesachen sein. Das hilft auch dem TÜVer bei der Eintragung.

Die Tachoabweichung darf sieben Prozent vom Skalenendwert betragen. Bei einem Tacho, der bis 200 reicht, also 14 km/h. Der dürfte dann bei Tempo 30 schon 44 anzeigen und wäre noch legal.

Zitat:

@passatsucher schrieb am 28. November 2020 um 22:48:16 Uhr:

Zitat:

@Puntomaniac schrieb am 28. November 2020 um 17:55:25 Uhr:

Es ist keine Angleichung nötig. Du hast lediglich einen zugelassenen Reifen auf eine 1,3 cm zu schmale Felge montieren lassen. Dennoch muss es, wenn möglich, eingetragen werden.

Das ist falsch!

Ein Reifen mit 195er Breite und 55er Querschnitt hat einen geringeren Abrollumfang als einer mit 205er Breite und ebenso 55er Querschnitt. Wie in der oben abgebildeten Berechnung 3,3 cm. Dadurch wird am Tacho bei Tempo 100 eben nur 98 km/h angezeigt. Das ist nicht erlaubt. Die richtige Reifengröße in Bezug zu dem vorhanden 195er Reifen wäre der 205/50x16. Ich nehme auch an, dass dies beim TE so in der COC steht.

Die Felgenbreite hat übrigens damit überhaupt nichts zu tun.

Das ist falsch!

Was ist denn daran falsch?

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 29. November 2020 um 10:20:54 Uhr:

Was ist denn daran falsch?

Am ersten Teil des Posts natürlich nichts!

Lediglich der Teil mit dem 205/50 ist wohl tatsächlich nicht wie von mir angenommen. Habe nochmal nachgeschaut und der steht wirklich so in der COC. Der 195er (Winter-)Reifen sollte aber nur auf den Stahlfelgen gefahren werden, wie in der verlinkten Tabelle ersichtlich ist. Hatte ich so noch nirgendwo gesehen, normalerweise ist es üblich, dass je breiter der Reifen wird umso geringer der Querschnitt werden muss damit der Abrollumfang im ähnlichen Bereich liegt. Hier muss man allerdings in die andere Richtung schauen. Anscheinend hat BMW hier als Serienbereifung die 205/55x16 zugrunde gelegt, dann dürfte man den 195/55x16 auch montieren. Das gibt dann lediglich eine Abweichung im zulässigen (positiven) Bereich.

Der erste Teil stimmt wohl, hat mit der Fragestellung, im Gegesatz zu meinem Beitrag, aber nichts zu tun.

 

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