Problem: Fahrradträger für 4 Fahrräder >> nur 3 ab dem Facelift für die AHK zugelassen!
Nabend.
Wer hat mittlerweile ähnliche Probleme (max. nur 3 Fahrräder) seit der Überarbeitung des C-Max Grand mit Fahrradträgern für die Anhängerkupplung festgestellt bzw. wer hat Lösungen gefunden? Es kann doch nicht sein, das VW und Co. keine Beschränkungen haben und Ford diese mit dem Facelift sogar in der Preisliste angeben? Wo bleibt da bei einem Familienauto die Familientauglichkeit? Vorher ging es ja scheinbar auch. 😮(
MfG
Beste Antwort im Thema
Sehe ich auch so. Die Stützlast bei meinem GMC liegt bei 75 kg. Der Träger (Thule Euroway G2 922 für drei Fahrräder) wiegt etwa 20 kg und hat 51 kg Zuladung - zusammen also 71 kg: passt. Mein Trekkingrad wiegt 13,3 kg, das meiner Frau ca. 15 kg und das unserer Tochter ca. 10 kg. Macht 38,30 kg. bleiben 12,70 kg übrig. Das Laufrad unseres Kleinen fährt noch im Kofferraum, aber wenn wir alle mal mit richtigen Rädern unterwegs sein werden, dann wird auch der Thule EuroClassic G6 929 mit Erweiterung auf 4 Fahrräder kommen. Der wiegt 20,7 kg + 2 kg für die Erweiterung= 22,7 kg, heißt 52,3 kg Zuladung übrig (bei Berücksichtigung der 75 kg Stützlast, der Träger selbst kann bis zu 60 kg beladen werden). Da unsere Fahrräder 38,3 kg zusammen wiegen, bleiben noch 14 kg übrig. Da passt sogar noch ein Erwachsenenrad mit drauf.
Wenn die Stützlast nicht überschritten wird, dann passt das. Alles andere dürfte Quatsch sein. Ich glaube nämlich nicht, dass die AHK so klug ist und weiß, dass da gar kein Hänger dran ist, sondern ein Fahrradträger 😉
41 Antworten
Und genau das meine ich ja:
Der Nachrüster kauft eine AHK, die keine oder nur eine Beschränkung bei der Stützlast hat.
Ford schränkt aber die Benutzung auf 3 Fahrräder ein.
Was gilt jetzt?
Canonball
Zitat:
@Canonball schrieb am 16. April 2016 um 08:37:58 Uhr:
Und genau das meine ich ja:
Der Nachrüster kauft eine AHK, die keine oder nur eine Beschränkung bei der Stützlast hat.
Ford schränkt aber die Benutzung auf 3 Fahrräder ein.
Was gilt jetzt?
Canonball
Die Aussage gilt für die von Ford verbaute Kupplung! Der Hersteller der Nachrüstlösung muss das für seine Lösung selbst aussagen, hat aber dafür in der Anleitung sicher was in einem "Disclaimer" stehen. Das gilt dann natürlich.
In etwa so:
Maximale Stützlast 5000N
Achtung: Das zulässige Gesamtgewicht sowie die vom Hersteller vorgegebene Stützlast des Fahrzeugs darf nicht überschritten werden.
Wenn nicht gilt die Aussage des Nachrüstherstellers (in diesem Fall 5000N), der im Zweifelsfall dann aber schlechte Karten hat.
Schon im eigenen Interesse kann man uns Kunden aber nur empfehlen "mitzudenken", gerade weil die Hersteller gern mal was verstecken! (so wie ich's grade durch Schriftgröße/farbe versucht habe)
monegasse
Habe nun selbst nochmal nachgesehen. Bei meinem vFL, gebaut 12/2014, findet sich in der damals gültigen Preisliste im Gegensatz zum FL noch kein Hinweis auf eine Beschränkung auf max. 3 Fahrräder.
Allerdings liegt der Bedienungsanleitung für die schwenkbare AHK (Westfalia) der hier abgebildete Zettel bei. Daraus ergibt sich ebenfalls eine Beschränkung auf max. 3 Räder mit zusammen max. 60 kg. Außerdem darf kein Rad schwerer als 30 kg sein und auch die Anordnung der Räder nach deren Gewicht ist festgelegt (schwerstes Rad zuerst). Zur maximalen Stützlast wird auf das Fahrzeughandbuch verwiesen.
Die EU-Typgenehmigung der AHK habe ich zwar nicht erhalten (scheinbar muss die auch nicht mitgeführt werden?), aber ich denke mal, dass die Beladungsgrenzen darin wohl dokumentiert sein werden, mit der Auflage, diese in der Bedienungsanleitung der AHK zu benennen.
Wie es aussieht, hat sich also AHK-beladungstechnisch mit dem FL gar nichts geändert. Nur dass Ford die Einschränkung jetzt bereits in der Preisliste deutlich und damit transparent macht.
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Zitat:
@Monegasse [url=http://www.motor-talk.de/.../...r-die-ahk-zugelassen-t5654265.html?...]schrieb am 14. April 2016 um 19:46:31
PS: "Richtige" Rennräder mit Carbonrahmen darfst Du sowieso nicht hinten transportieren, da sie nicht am Rahmen geklemmt werden dürfen.
Doch, das geht. Mit dem Rahmenadapter von Thule (Teilenummer 982)
Zitat:
@geraltus schrieb am 16. April 2016 um 23:37:00 Uhr:
Zitat:
@Monegasse schrieb am 14. April 2016 um 19:46:31:
PS: "Richtige" Rennräder mit Carbonrahmen darfst Du sowieso nicht hinten transportieren, da sie nicht am Rahmen geklemmt werden dürfen.Doch, das geht. Mit dem Rahmenadapter von Thule (Teilenummer 982)
Ah .. wieder was gelernt. Sicher eine valide Möglichkeit, vorausgesetzt Du findest ein Element an dem Du den Adapter anbringen darfst.
In meinem Bekanntenkreis gibt es einen Fahrradfetischisten mit einem 6k€ Bike. Er meint das war eh billig, dabei hat das Ding nichtmal'n Schutzblech oder Dynamo 😛. Das ist ein Carbonbike mit 850g Rahmen. Was man mit diesem Teil alles NICHT darf, schief anschauen, .... fahrradfahren grade mal ausgenommen. Ich glaub darum nicht, dass der sein heilig's Rädle einem Heckträger mit Rahmenadapter anvertrauen würde. 😉 Lieber fährt er die ganze Strecke mit dem Rad.
monegasse
Ja, da gibt es immer die speziellen Fälle, denen man nicht helfen kann. Ich nutze diesen Adapter für das Damenrad meiner Frau - klappt hervorragend. Wenn man allerdings 6k für ein Rad entbehren kann, der braucht entweder kein Auto, oder kann sich extra für das Rad einen Van leisten, nur um das gute Stück im Innenraum zu transportieren 🙂🙄 Ich habe zwar ein Fahrrad, welches mit 1,6k auch gar nicht so billig war. Es fährt trotzdem hinten drauf. Ist ja nur ein Fahrrad und ist, obwohl es recht leicht ist, nicht aus Zuckerwatte gebaut 😉.
Zitat:
@geraltus schrieb am 17. April 2016 um 14:20:35 Uhr:
...... Ich nutze diesen Adapter für das Damenrad meiner Frau - klappt hervorragend. ......
Zumindest beim Rad meiner Frau (Alurahmen) ist der Halter problemlos auch am schräg (vom Tretlager zum Steuerrohr) aufsteigenden Unterrohr des Rahmens anzubringen. Das geht sowohl beim Thule den ich mal leihweise hatte, als auch bei meinem Übler.
monegasse
Und wie ist das zB bei den Uebler-Trägetn für vier Fahrräder, die die Anspannung nach oben haben? Deswegen gibt es die doch?!
Auch wenn das Thema schon etwas älter ist möchte ich es gerne mal aufgreifen.
Wie sinnvoll ist die Begrenzung überhaupt? Gewicht, Hebelwirklung,.. ok, aber ob nun 4 statt 3 gleich negative Auswirkung hat? 3er Träger sind teilweise tiefer gebaut als manch 4er, wenn dann noch 3 schwere Räder draus sind ist das doch sicherlich nicht besser als z.B. 2 große Fahrräder und hin dann 2 Kinderräder.
Nutzt jemand solch ein 4er Träger am aktuellen GCM?
Irgendwie verstehe ich Ford auch nicht. Laut Zul. Teil 1 sind 90kg Stützlast erlaubt, laut z.B. Westfalia AHK ebenfalls, im Auto klebt hinten aber ein 75kg Aufkleber. Gepennt oder ist sogar Ford sich da nicht einig was da nun geht und was nicht?
Wir haben an unserem GCM eine feste AHK mit in den Papieren eingetragener Stützlast von 90kg und auf der AHK klebt auch der richtige Aufkleber, siehe Bild.
Einen 3er Fahrradträger von Thule hat unser GCM anstandslos vollbeladen über 1.000 km in den Urlaub gefahren, bin allerdings meist 130km und selten schneller unterwegs gewesen.
Den bei meinem Thule-System zusätzlichen 4. Erweiterungsträger würde ich allerdings aufgrund der Hebelwirkung und bei Bodenwellen mit 130km/h auf ausländischen Autobahnen (manchmal habe ich das Gefühl die Wasserwaage sei ein rein deutsches Werkzeug...) eher nur mit einem kleinen Kinderrad beladen.
Das Ganze wippt schon ganz schön mit.
...und natürlich sollte man das schwerste (Elektro-) Rad auch direkt über der AHK positionieren und dann die leichteren weiter hinten.
Ich fand es schon ganz schön beeindruckend, wie viel Kraft mal Hebel auf die AHK wirken wenn ich den vollbeladen Träger wegklappe um an den Kofferraum zu kommen.
Respekt, was die Dinger verkraften können!