Privatverkauf über Ebay Kleinanzeigen. Kann Käufer Gewährleistung verlangen?

Hallo Forengemeinde!

Ich bin grad etwas ratlos und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Es geht um einen Verkauf eines Felgensatzes. Erstmal die Vorgeschichte.

Die Felgen kaufte ich ebenfalls von Privat im letzten Sommer. Es handelt sich um 18" Schmidt VN Line.
Kaufpreis damals lag bei 800€. Die Felgen sahen aus wie neu und ich wollte diese auf mein damaliges Fahrzeug bauen. Leider kam es nie dazu, weil das Auto verkauft werden musste. So lag der Felgensatz bis heute bei mir zu Hause. Ohne je von mir montiert worden zu sein.

Vor ca. 2 Wochen dann habe ich den Satz mit folgender Beschreibung bei Ebay Kleinanzeigen inseriert:

"Verkaufe hier meine schönen Sommerfelgen. Waren auf einem Mini Cooper S r53 montiert und wurden stets gut gepflegt. Die Felgen weisen keine Beschädigungen auf. Gutachten können auf der Homepage von Scmidt kostenlos heruntergeladen werden. Neupreis pro Felge ca 800€."

Die Felgen wurden vom Vorbesitzer auf dem genannten FZG gefahren. Optisch waren diese einwandfrei. Mehr konnte ich nicht beurteilen. Daher auch der Satz keine Beschädigung. Dies ist auch klar und deutlich auf den Fotos zu sehen.

Nun wurden die Felgen gestern von einem Interessenten abgeholt. Da ich den Satz einfach nur los werden wollte habe ich ihn für 600€ abgegeben. Also 200€ Minus gemacht. Die Interessenten kamen gestern Abend zu Zweit zu mir und haben sich den Satz noch einmal intensiv angesehen und dann mitgenommen. Heute Abend meldet man sich bei mir. Die Felgen hätten eine Unwucht und ich müsse da im Preis entgegen kommen.

Jetzt meine Frage. 1. Muss ich bei Privatverkauf irgendeine Art von Gewährleistung leisten? 2. Warum wurden die Felgen vor der Montage auf Unwucht geprüft?? Äußerlich gibt es da keinen Anlass zu. Ich vermute langsam da versucht jemand den Preis im Nachhinein zu drücken. Mir wurde ebenfalls schon mit Anwalt gedroht. Wortlaut war: "entweder Sie zahlen die Felgenreparatur oder ich werde meine Rechtsschutz bemühen."

Hoffe jemand hat einen Rat für mich wie ich verfahren soll. Würde mich sehr freuen.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Einfach Tee trinken und abwarten. Dieses Nachverhandeln scheint mittlerweile fast zum (schlechten) zu gehören. Armes Deutschland kopfschüttel.... Wer will Dir beweisen können (abgesehen davon, dass vermutlich mit den Felgen gar nichts ist), dass nicht der neue Besitzer die Unwucht verursacht hat?

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Zitat:

@Tand0r schrieb am 2. Mai 2017 um 15:32:34 Uhr:


Finde das Urteil gegen Westfaliafan nicht falsch, ich kann eben nicht zum einen zusichern das das Auto technisch OK ist, und zum anderen die Gewährleistung ausschließen.

Natürlich kann ich das, warum sollte ich nicht?

Lediglich die Zusicherung "technisch in Ordnung" wird mir auf die Füße fallen, wenn sich herausstellt, das sie falsch ist.
Darum sollte man besser neutral beschreiben, und nicht mit "Topzustand", "wie neu" oder "tadellos in Ordnung" um sich werfen.

Nachtrag Verkauf Mercedes C 180 Coupé über Ebay-Kleinanzeige.
Habe einen vorgedruckten Kaufvertrag von Autoscout 24 genommen....dort ist der Ausschluss der Sachmängel-haftung vorgedruckt. Außerdem habe ich nochmal extra im Kaufvertrag geschrieben: Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeder Haftung, wie ...... besichtigt und probegefahren. Zum Zustand muss ich erklären, dass das Auto von mir jeden Tag gefahren wurde, für mich (und auch für den Käufer bei Besichtigung und Probefahrt) ohne erkennbare Mängel lief. Inspektionen oder Werkstattdurchsicht gab es zuvor nicht und wurden auch nicht behauptet. Hätte ich mich vor Verkauf des Fahrzeugs etwa unter das Auto legen müssen (was hätte ich als Laie dann erkennen können) oder es gar in eine Werkstatt zur Durchsicht geben müssen? Man muss mal berücksichtigen, dass wir hier von einem 16 Jahre alten Auto im Preisniveau eines Exportfahrzeugs sprechen und nicht um ein "Junge Sterne-Modell". Der Käufer, selbst angebl. Laie hätte das Auto vor dem Kauf selbst in eine Werkstatt zur Durchsicht bringen können oder die anstehende TÜV-Prüfung selbst veranlassen können. Ich verstehe es bis heute nicht. Kann jedem nur raten, in einer Verkaufsanzeige keine persönliche Einschätzung über den Zustand eines Autos (sprich Wissenserklärung) zu äußern.

Gehst du in die nächste Instanz?

Zitat:

@Westfaliafan schrieb am 2. Mai 2017 um 08:46:56 Uhr:


Anzeige lautete: Merceden 180 c Coupe, lleider mit Kantenrost, aber technisch in gutem Zustand.

Das stand nur in der Anzeige? Seit wann ist denn die Anzeige Bestandteil des Kaufvertrags?

Gruß Metalhead

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Zitat:

@Westfaliafan schrieb am 3. Mai 2017 um 08:57:28 Uhr:


Inspektionen oder Werkstattdurchsicht gab es zuvor nicht und wurden auch nicht behauptet. Hätte ich mich vor Verkauf des Fahrzeugs etwa unter das Auto legen müssen (was hätte ich als Laie dann erkennen können) oder es gar in eine Werkstatt zur Durchsicht geben müssen?

Nein, hättest Du nicht.
Aber Du hättest das Auto dann eben -schon allein WEIL Du es wie du selbst sagst nicht wusstest - nicht als "in technisch gutem Zustand" veräußern sollen.
Keiner erwartet von dir als Laie jeden Mangel zu (er)kennen.
Es scheint aber für einen Laien wie Du nun erkennen musstest gefährlich zu sein, trotz mangelnder Kenntnisse das Nichtvorhandensein selbiger zu behaupten.

Die Formulierung in der Anzeige "Mir sind keine technischen Mängel bekannt", hätte dir wohl den Hals gerettet sofern dir keiner das Gegenteil bewiesen hätte.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. Mai 2017 um 09:30:47 Uhr:


Seit wann ist denn die Anzeige Bestandteil des Kaufvertrags?

Ist sie nicht, war sie auch noch nie.

Ist hier aber vollkommen unerheblich.

Zitat:

@Matsches schrieb am 3. Mai 2017 um 10:21:16 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. Mai 2017 um 09:30:47 Uhr:


Seit wann ist denn die Anzeige Bestandteil des Kaufvertrags?

Ist sie nicht, war sie auch noch nie.
Ist hier aber vollkommen unerheblich.

Wieso ist das unerheblich?

Soweit ich es verstanden habe, stand die Aussage in der Anzeige, nicht im Kaufvertrag.

Oder verstehe ich das falsch?

Gruß Metalhead

Zitat:

@Matsches schrieb am 3. Mai 2017 um 10:21:16 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. Mai 2017 um 09:30:47 Uhr:


Seit wann ist denn die Anzeige Bestandteil des Kaufvertrags?

Ist sie nicht, war sie auch noch nie.
Ist hier aber vollkommen unerheblich.

Da täuschst du dich.

Zitat:

Mit Beschluss vom 15.11.2012 - I-3 W 228/12, 3 W 228/12 - hat das OLG Düsseldorf festgestellt, dass die in einer Internetanzeige vom Verkäufer angegebene Laufleistung eines Kfz Vertragsbestandteil wird und als Beschaffenheitsgarantie anzusehen ist.

Quelle: https://www.anwalt.de/.../...n-in-internetanzeige-gebunden_046654.html

Meine Worte.
Die Beschaffenheitsgarantie wurde in der Anzeige gegeben.
Ein Kaufvertrag, ob es einen gibt und wie der aussieht war hier unerheblich.
Urteile dieser Art findest Du en masse.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. Mai 2017 um 10:37:07 Uhr:



Wieso ist das unerheblich?
Soweit ich es verstanden habe, stand die Aussage in der Anzeige, nicht im Kaufvertrag.
Oder verstehe ich das falsch?

Gruß Metalhead

Das verstehst Du richtig.

Aber der Kaufvertrag spielt hier wie gesagt keine Rolle.

"Es gilt nur das was im Vertrag steht" ist ein nicht tot zu kriegender Internetmythos.

Nö, eben nicht deine Worte ;-) Du hattest ja gesagt, dass die Anzeige KEIN Bestandteil des Kaufvertrags ist und auch noch nie war. Das OLG hat aber entschieden, dass eine Anzeige eben schon Vertragsbestandteil werden kann. 😎

Zitat:

@Matsches schrieb am 3. Mai 2017 um 11:25:09 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. Mai 2017 um 10:37:07 Uhr:



Wieso ist das unerheblich?
Soweit ich es verstanden habe, stand die Aussage in der Anzeige, nicht im Kaufvertrag.
Oder verstehe ich das falsch?

Gruß Metalhead


Das verstehst Du richtig.
Aber der Kaufvertrag spielt hier wie gesagt keine Rolle.
"Es gilt nur das was im Vertrag steht" ist ein nicht tot zu kriegender Internetmythos.

Das ist kein Mythos, sondern Fakt. Allein der Vertrag entscheidet. Welche Regelungen (z.B. eine Beschaffenheitsgarantie aus der Anzeige) Vertragsbestandteil werden, steht auf einem anderen Blatt. Diese Regelungen gelten aber nicht deswegen, weil sie in der Anzeige stehen, sondern weil sie Vertragsbestandteil wurden. Weil, wie gesagt, allein der Vertrag bindend ist.

Womit wie bereits gesagt die Frage "stands im Vertrag" ODER "in der Anzeige" ad Absurdum geführt wäre.
Weiter war nichts.

Hallo, liebe Forumsmitglieder,
nochmals zur Verdeutlichung: In der Anzeige stand wörtlich: Verkaufe mein C 180 Coupe wegen Lieferung eines Neufahrzeuges im Januar 2016. Fahrzeug läuft jeden Tag zuverlässig und ohne für mich erkennbare Mängel. Leider gibt es, wie bei diesen Modellen in dem Alter üblich, Kantenrost an den Radläufen. Zum Fahrzeug gehören noch 4 Winterreifen auf Alufelgen 6-8 mm Profiltiefe. Insgesamt handelt es sich um eine Fahrzeug in gutem technischen Zustand.
Neben meiner Wissens-/Unwissensbehauptung habe ich im 2. Satz doch darauf hingewiesen, -......für mich ohne erkennbare Mängel.
Das war auch so. Ob ich in die nächste Instanz gehen werde, weiß ich noch nicht, nicht allein wegen des Kosten-risikos, sondern weil mich das Verfahren und das Urteil auch persönlich (bin schon älter) sehr aufgeregt hat und mitnimmt. Das scheint bei der Gegenseite (Mitte 20) nicht der Fall zu sein. Ob es sich lohnt, sich das anzutun....da bin ich mir nicht sicher.
P.S. es war übrigens mein erster und wohl letzter PKW-Privatverkauf.
Danke für Eure interessanten Beiträge.
Westfaliafan

Zitat:

@Westfaliafan schrieb am 3. Mai 2017 um 14:24:30 Uhr:


… Insgesamt handelt es sich um eine Fahrzeug in gutem technischen Zustand. …

Jener Satz ist Schuld an der Misere.

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