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Verdrehter Gurt beim Gebrauchtwagen, Gewährleistung?

Themenstarteram 24. Juli 2009 um 9:42

Zählt ein verdrehter Sicherheitsgurt beim Gebrauchtwagenkauf als Mangel der von der Gewährleistung des Händlers getragen werden muss? Der Gurt ist in sich verdreht und lässt sich auch nicht mehr zurückdrehen, da er immer wieder die falsche Form annimmt.

Wenn ja, gibts irgendwo etwas, womit man dem Händler etwas mehr druck machen kann. Denn der redet nur von Garantie und da sei das nicht mit drin. Der sprüht den Gurt nur dauernd mit irgend so einem Zeug ein.

Beste Antwort im Thema

Das müßte einem doch vor dem Kauf auffallen, oder sehe ich da was falsch ? :confused:

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Das müßte einem doch vor dem Kauf auffallen, oder sehe ich da was falsch ? :confused:

Themenstarteram 24. Juli 2009 um 10:01

Eigentlich schon, aber das brauchen wir wohl nicht weiter diskutieren!

wenn der verdrehte Gurt die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges beeinträchtigt, dann ist es ein Gewährleistungsfall.

Themenstarteram 24. Juli 2009 um 10:08

was wohl so ist, da der Gurt wohl nicht mehr seinen Zweck erfüllen kann

zudem es ja eine Gurtpflich gibt!

gibts das irgendwo "schwarz auf weiß"?

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

dann ist es ein Gewährleistungsfall.

sofern der "mangel" schon beim kauf bestand!

Muss der Käufer das denn beweisen das der Mangel schon beim Kauf bestand?

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Eigentlich schon, aber das brauchen wir wohl nicht weiter diskutieren!

Doch, doch. Kein Richter der Welt wird dir in diesem Falle auch nur einen Cent zusprechen. Mangel bekannt - Pech gehabt. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

Die Beweißpflicht liegt beim Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate.

Der Mangel lag bereits vor dem Kauf vor, anderes muß der Händler beweisen.

Es spielt dabei keine Rolle, ob man es bei der Probefahrt hätte merken können.

Außnahme: Der Mangel wurde vertraglich festgehalten.

Gut, wieder was gelernt :). Mit den 6 Monaten war mir klar, der Rest nicht.

Wie alt ist denn das Auto, wenn der Gurt irreparable Verwurschtelungen aufweist.

Hast mal eine Foto?

das Auto ist Baujahr 2006. Ich habe den Wagen vor ca. 6 Wochen gekauft und bei der probefahrt nichts bemerkt (war wahrscheinlich erst eingesprüht worden). Ich hab mal ein Foto angehangen.

Cimg4978

Hallo,

hat denn der Händler keine Werkstätte? So ein verdrehter Gurt ist doch in nullkomanix wieder zurückgedreht - selbst wenn dazu die Verkleidung abgenommen werden muß.

LG robert

es ist ja nicht der ganze Gurt .. Der ist nur an einer Stelle so komisch. Die Fasern sind an der Stelle soo .. ja wie soll man das beschreiben .. Labberig.. Also nicht so fest wie an einer anderen Stelle des Gurtes. Die meinten der wäre mal in der Tür eingeklemmt gewesen und deshalb ist das jetzt so. Fremdeinwirkung eben und das müsste ich dann bezahlen. Aber ich kann doch nichts dafür wenn die Vorbesitzerin so schluderig mit dem Wagen umgegangen ist.

Sorry, ich dachte der wäre nur verdreht und nicht beschädigt - in diesem Falle muß er ausgetauscht werden, da im Falle des Falles eine 100%ige Funktion nicht sichergestellt is.

Da ich die Gesetzeslage über Gewährleistung in D nicht kenne möchte ich mich dazu nicht äußern.

Hier in Ö wäre der Händler m.E. verpflichtet den Gurt zu tauschen wenn er nicht nachweisen kann, dass der Mangel bei Fahrzeugübergabe nicht bestanden hat.

LG robert

 

PS:

Zitat:

............. Denn der redet nur von Garantie ...........

Garantie ist eine vom Hersteller, Händler etc. freiwillig zugesagte Leistung, die alles ein- und vieles auch ausschließen kann. In diesem Fall reden wir von der Gewährleistungspflicht die gesetzlich gregelt ist - in Ö auch über das Konsumentenschutzgesetz - und dieser hat er nachzukommen.

Ich bin sicher ein ähnliches Gesetzeswerk gibt es auch in D

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