Privatverkauf über Ebay Kleinanzeigen. Kann Käufer Gewährleistung verlangen?
Hallo Forengemeinde!
Ich bin grad etwas ratlos und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Es geht um einen Verkauf eines Felgensatzes. Erstmal die Vorgeschichte.
Die Felgen kaufte ich ebenfalls von Privat im letzten Sommer. Es handelt sich um 18" Schmidt VN Line.
Kaufpreis damals lag bei 800€. Die Felgen sahen aus wie neu und ich wollte diese auf mein damaliges Fahrzeug bauen. Leider kam es nie dazu, weil das Auto verkauft werden musste. So lag der Felgensatz bis heute bei mir zu Hause. Ohne je von mir montiert worden zu sein.
Vor ca. 2 Wochen dann habe ich den Satz mit folgender Beschreibung bei Ebay Kleinanzeigen inseriert:
"Verkaufe hier meine schönen Sommerfelgen. Waren auf einem Mini Cooper S r53 montiert und wurden stets gut gepflegt. Die Felgen weisen keine Beschädigungen auf. Gutachten können auf der Homepage von Scmidt kostenlos heruntergeladen werden. Neupreis pro Felge ca 800€."
Die Felgen wurden vom Vorbesitzer auf dem genannten FZG gefahren. Optisch waren diese einwandfrei. Mehr konnte ich nicht beurteilen. Daher auch der Satz keine Beschädigung. Dies ist auch klar und deutlich auf den Fotos zu sehen.
Nun wurden die Felgen gestern von einem Interessenten abgeholt. Da ich den Satz einfach nur los werden wollte habe ich ihn für 600€ abgegeben. Also 200€ Minus gemacht. Die Interessenten kamen gestern Abend zu Zweit zu mir und haben sich den Satz noch einmal intensiv angesehen und dann mitgenommen. Heute Abend meldet man sich bei mir. Die Felgen hätten eine Unwucht und ich müsse da im Preis entgegen kommen.
Jetzt meine Frage. 1. Muss ich bei Privatverkauf irgendeine Art von Gewährleistung leisten? 2. Warum wurden die Felgen vor der Montage auf Unwucht geprüft?? Äußerlich gibt es da keinen Anlass zu. Ich vermute langsam da versucht jemand den Preis im Nachhinein zu drücken. Mir wurde ebenfalls schon mit Anwalt gedroht. Wortlaut war: "entweder Sie zahlen die Felgenreparatur oder ich werde meine Rechtsschutz bemühen."
Hoffe jemand hat einen Rat für mich wie ich verfahren soll. Würde mich sehr freuen.
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Einfach Tee trinken und abwarten. Dieses Nachverhandeln scheint mittlerweile fast zum (schlechten) zu gehören. Armes Deutschland kopfschüttel.... Wer will Dir beweisen können (abgesehen davon, dass vermutlich mit den Felgen gar nichts ist), dass nicht der neue Besitzer die Unwucht verursacht hat?
136 Antworten
Wobei ich noch nicht einmal "absichtliche Bauernfänger"-Inserate meine.
Bei mehreren Inseraten besichtigter Fahrzeuge von durchaus glaubwürdigen Privaten stimmte schon was nicht: Ausstattung, Erstzulassung ...und ausschließen, dass sowas auch mal mir passiert, könnte ich nicht gänzlich.
Moin. Mal eine Frage zum ursprünglichen Inhalt hier.
Ich laß hier oft sinngemäß: Biete eine Rücknahme an dann bist du auf der sicheren Seite.
??
Warum ist das so / warum sollte das so sein?
Der Käufer hat vorrangige Rechte die er verfolgen kann bevor er sich auf die Nachrangigen (Rücktritt) einlassen müsste.
Danke für die Erklärungen