Privatverkauf über Ebay Kleinanzeigen. Kann Käufer Gewährleistung verlangen?
Hallo Forengemeinde!
Ich bin grad etwas ratlos und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Es geht um einen Verkauf eines Felgensatzes. Erstmal die Vorgeschichte.
Die Felgen kaufte ich ebenfalls von Privat im letzten Sommer. Es handelt sich um 18" Schmidt VN Line.
Kaufpreis damals lag bei 800€. Die Felgen sahen aus wie neu und ich wollte diese auf mein damaliges Fahrzeug bauen. Leider kam es nie dazu, weil das Auto verkauft werden musste. So lag der Felgensatz bis heute bei mir zu Hause. Ohne je von mir montiert worden zu sein.
Vor ca. 2 Wochen dann habe ich den Satz mit folgender Beschreibung bei Ebay Kleinanzeigen inseriert:
"Verkaufe hier meine schönen Sommerfelgen. Waren auf einem Mini Cooper S r53 montiert und wurden stets gut gepflegt. Die Felgen weisen keine Beschädigungen auf. Gutachten können auf der Homepage von Scmidt kostenlos heruntergeladen werden. Neupreis pro Felge ca 800€."
Die Felgen wurden vom Vorbesitzer auf dem genannten FZG gefahren. Optisch waren diese einwandfrei. Mehr konnte ich nicht beurteilen. Daher auch der Satz keine Beschädigung. Dies ist auch klar und deutlich auf den Fotos zu sehen.
Nun wurden die Felgen gestern von einem Interessenten abgeholt. Da ich den Satz einfach nur los werden wollte habe ich ihn für 600€ abgegeben. Also 200€ Minus gemacht. Die Interessenten kamen gestern Abend zu Zweit zu mir und haben sich den Satz noch einmal intensiv angesehen und dann mitgenommen. Heute Abend meldet man sich bei mir. Die Felgen hätten eine Unwucht und ich müsse da im Preis entgegen kommen.
Jetzt meine Frage. 1. Muss ich bei Privatverkauf irgendeine Art von Gewährleistung leisten? 2. Warum wurden die Felgen vor der Montage auf Unwucht geprüft?? Äußerlich gibt es da keinen Anlass zu. Ich vermute langsam da versucht jemand den Preis im Nachhinein zu drücken. Mir wurde ebenfalls schon mit Anwalt gedroht. Wortlaut war: "entweder Sie zahlen die Felgenreparatur oder ich werde meine Rechtsschutz bemühen."
Hoffe jemand hat einen Rat für mich wie ich verfahren soll. Würde mich sehr freuen.
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Einfach Tee trinken und abwarten. Dieses Nachverhandeln scheint mittlerweile fast zum (schlechten) zu gehören. Armes Deutschland kopfschüttel.... Wer will Dir beweisen können (abgesehen davon, dass vermutlich mit den Felgen gar nichts ist), dass nicht der neue Besitzer die Unwucht verursacht hat?
136 Antworten
Zitat:
Insgesamt handelt es sich um eine Fahrzeug in gutem technischen Zustand.
Ich finde, bei einem 16 Jahre alten Mercedes mit 200.000km sind ein Luftmassenmesser außer Sollbereich, ein paar ausgebombte Koppelstangen und poröse Bremsschläuche ein "technisch guter Zustand".
Das sind alterstypische Kleinigkeiten, die bei dem Kaufgegenstand in der Preisklasse, Altersklasse und dem KM Stand eben normal sind. Andere Autos haben da technisch viel größere Probleme ^^
Da zählt eben die Argumentation des Rechtsanwaltes, und die Beurteilung durch den Richter. Da ist jeder in Gottes Hand.
Man sollte sich aber bei der zusicherung von Kaufeigenschaften im klaren darüber sein, dass eine zugesicherte Kaufeigenschaft nichts mit Gewährleistung zu tun hat.
Kauf man 4 Felgen in "neuzustand" ohne Gewährleistung, hat man trotzdem das Recht auf 4 Felgen in Neuzustand ^^ Gewährleistung hin oder her.
Zitat:
@birscherl schrieb am 3. Mai 2017 um 11:26:30 Uhr:
Nö, eben nicht deine Worte ;-) Du hattest ja gesagt, dass die Anzeige KEIN Bestandteil des Kaufvertrags ist und auch noch nie war.
So hatte ich das auch verstanden.
Die Anzeige ist also automatisch Bestandteil des Kaufvertrages? Kann man das ausschließen?
Ich würde auch sagen daß mein Fahrzeug aktuell in gutem technischen Zustand ist, eine Haftung für Defekte würde ich dennoch nicht haben wollen.
Gruß Metalhead
Dann schreib halt "meiner Meinung nach befindet sich das Fahrzeug in einem technisch gutem Zustand."
Damit bist du praktisch nicht angreifbar. Man müsste dir dan nachweisen das dir Mängel bekannt waren.
Hallo hab ne ähnliche Frage zu dem ganzen thema ,
Hab 2 reifen verkauft vor etwa 3 wochen der Herr ist vorbei gekommen und hat 2 fast neuwertige pirelli winterreifen für 50 € mit genommen (persönlich abgeholt ) dann fragte er noch nach einer Quittung ( könnte er wohl steuerlich absetzten )nun hat er sich naxh bald 3 wochen (17tagen )wieder gemeldet und verlangt sein geld zurück bei seinem reifendienst haben sie wohl beim ersten reifen fest gestellt das die karkasse gebrochen sei und haben garnich erst nach dem 2ten geguckt (Bilder hat er bis jetzt auch keine geschickt ) ... die reifen ist aber ein bekannter von mir davor noch gefahren war alles in Ordnung dies kann er auch so bestätigen beim runtermontieren wurden auch keine Schäden fest gestellt leider wurde nicht schriftlich fest gelegt das alles unter ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung usw läuft soll ich's probieren ? Bin nur azubi hab die 50 € nicht mehr zurückgeben kommt also eigentlich nich in Frage
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Die Sachmangelhaftung muss auch beim hier erfolgten Verkauf privat an privat wirksam ausgeschlossen werden; deiner Schilderung nach war das eher nicht der Fall. Nicht so gut für dich.....Aber: der Käufer ist hier, anders als bei Verkauf Gewerbe an privat, in der Beweispflicht. Er muss beweisen, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der geschilderte Mangel überhaupt schon vorhanden war. Was auch immer eine "gebrochene Karkasse" sein soll --> wenn er das nicht gesehen hat, ist das wohl eher Pech. Vermutlich war aber nix mit den Reifen und er versucht dich abzukochen. Insofern rate ich die, die Kommunikation einzustellen und abzuwarten, ob jemals irgend ein offizielles Schreiben von Amts wegen kommt (Vom Amt, nicht vom Anwalt). Dann entscheidest du, ob du reagierst. Bis dahin machst du nichts.
eine Nachbesserung ist Dir nicht möglich, bleibt nur die Rückabwicklung. Biete ihm an, die Reifen zurückzunehmen und ihm das Geld wiederzugeben - Zug um Zug. 99% Wahrscheinlichkeit es kommt nichts nach, weil es nur ein Fake ist. 1% Wahrscheinlichkeit die Reifen sind wirklich defekt, dann musst Du sie auch zurücknehmen.
Der Beweis sollte durch die Aussage des Reifendienstes möglich sein, wenn ein Mangel wirklich vorlag. Insofern schützt die Beweislastumkehr nicht vor der Inanspruchnahme aus der Gewährleistung.
Naja sein reifendienst kann ja auch nich sagen ob er die schon mal montiert hatte vielleicht hab die den ja auch beim aufziehen beschädigt weil ich ja wen hab der bezeugen kann das die reifen bei mir noch in ordung waren is das alles egal? Wenn ich dem wirklich geld geben muss dann wäre es mir eh nur möglich diese in 1€ raten 2 jahre lang ab zu bezahlen??
Zitat:
@E36Mike schrieb am 18. Dezember 2017 um 18:26:02 Uhr:
Naja sein reifendienst kann ja auch nich sagen ob er die schon mal montiert hatte vielleicht hab die den ja auch beim aufziehen beschädigt weil ich ja wen hab der bezeugen kann das die reifen bei mir noch in ordung waren is das alles egal? Wenn ich dem wirklich geld geben muss dann wäre es mir eh nur möglich diese in 1€ raten 2 jahre lang ab zu bezahlen??
Trollspray kostest nur 10 cent.Nimmst du dafür 500 mal.🙂🙂🙂🙂
Manno,schon wieder Ferien ?
Zitat:
@situ schrieb am 19. Dezember 2017 um 13:56:45 Uhr:
Kannst du bitte eine Quelle nennen, weshalb BGB para 476 bei Privatverkauf nicht gilt?Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 18. Dezember 2017 um 17:53:19 Uhr:
Die Sachmangelhaftung muss auch beim hier erfolgten Verkauf privat an privat wirksam ausgeschlossen werden; deiner Schilderung nach war das eher nicht der Fall. Nicht so gut für dich.....Aber: der Käufer ist hier, anders als bei Verkauf Gewerbe an privat, in der Beweispflicht.
Du musst das BGB richtig lesen. §476 gehört zum Kontext "Verbrauchsgüterkauf". Der ist in §474 definiert und hat bei der hier geschilderten Sache mit dem Reifen-Verkauf nicht statt gefunden.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 19. Dezember 2017 um 14:03:02 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 19. Dezember 2017 um 13:56:45 Uhr:
Kannst du bitte eine Quelle nennen, weshalb BGB para 476 bei Privatverkauf nicht gilt?Du musst das BGB richtig lesen. §476 gehört zum Kontext "Verbrauchsgüterkauf". Der ist in §474 definiert und hat bei der hier geschilderten Sache mit dem Reifen-Verkauf nicht statt gefunden.
Soll heißen hab Pech gehabt ? :/
Aber trotzdem der Herr hat den 2ten reifen nie aufziehen lassen d.h gibt keine beweise das beide kaputt sind kann ixh dann wenigstens drauf bestehen nur die hälfte zu erstatten ? Und was bleiben mir für Möglichkeiten wenn ixh die reifen zurüxk bekomme und alles in Ordnung ist ?
Ja nochmal, erstmal unternimmst du gar nichts, bis man dir beweist, dass der behauptete Mangel a) überhaupt vorgelegen hat und b) dass das bereits bei Übergabe der Fall war.
hast Du die Reifen über Ebay-Kleinanzeigen verkauft? Wenn ja..dort in den Anzeigentext was vom Ausschluss geschrieben? Anzeigentext noch vorhanden?
Ich mache bei jeder meiner Anzeigen einen Ausdruck und bewahre den auf für den Fall der Fälle.
Zitat:
@Shameless Sheep schrieb am 21. Dezember 2017 um 16:40:02 Uhr:
@E36Mikehast Du die Reifen über Ebay-Kleinanzeigen verkauft? Wenn ja..dort in den Anzeigentext was vom Ausschluss geschrieben? Anzeigentext noch vorhanden?
Ich mache bei jeder meiner Anzeigen einen Ausdruck und bewahre den auf für den Fall der Fälle.
Ja Kleinanzeigen nein hab die Anzeige 1,5 Wochen nach Abholung gelöscht weil wer rechnet nach 2,5 wochen noch damit das einer sein geld zurück will ,das mit dem ausdrucken is aber ne gute idee ich schließ sachmängelhaftung usw jetzt auf jeden fall immer aus 😁
Hab ihm jetzt freundlich mit geteilt das die reifen bei mir in odrung waren und ixh wen hab der das bezeugen kann und das ich bilder davon haben will weil ich das sonst für beschiss von seinem reifendienst halte ( was bei 215 /65 R16 eigentlich recht schwer is😁) aber egal soll er nochmal montieren lassen und bilder schicken von beiden reifen hoffe das es ihm zu stressig / zu teuer is und er mich jetzt von selbst infrieden lässt bis jetzt seit knapp 55stunden keine reaktion mehr
Hab nebenbei nochmal meinen sozialkunde / Wirtschaftslehre lehrer von der Berufsschule gefragt was der dazu meint der meint weit wird der eh nich kommrn bei 50€ abgesehen davon das der typi die reifen abgeholt hat 🙂denk ich ignorier den jetzt wird bestmmt nix mehr kommen und als nächstes besorg ixh mir ne Rechtsschutzversicherung schon traurig das man sowas mit 19 gebrauchen kann