Privatverkauf über Ebay Kleinanzeigen. Kann Käufer Gewährleistung verlangen?

Hallo Forengemeinde!

Ich bin grad etwas ratlos und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Es geht um einen Verkauf eines Felgensatzes. Erstmal die Vorgeschichte.

Die Felgen kaufte ich ebenfalls von Privat im letzten Sommer. Es handelt sich um 18" Schmidt VN Line.
Kaufpreis damals lag bei 800€. Die Felgen sahen aus wie neu und ich wollte diese auf mein damaliges Fahrzeug bauen. Leider kam es nie dazu, weil das Auto verkauft werden musste. So lag der Felgensatz bis heute bei mir zu Hause. Ohne je von mir montiert worden zu sein.

Vor ca. 2 Wochen dann habe ich den Satz mit folgender Beschreibung bei Ebay Kleinanzeigen inseriert:

"Verkaufe hier meine schönen Sommerfelgen. Waren auf einem Mini Cooper S r53 montiert und wurden stets gut gepflegt. Die Felgen weisen keine Beschädigungen auf. Gutachten können auf der Homepage von Scmidt kostenlos heruntergeladen werden. Neupreis pro Felge ca 800€."

Die Felgen wurden vom Vorbesitzer auf dem genannten FZG gefahren. Optisch waren diese einwandfrei. Mehr konnte ich nicht beurteilen. Daher auch der Satz keine Beschädigung. Dies ist auch klar und deutlich auf den Fotos zu sehen.

Nun wurden die Felgen gestern von einem Interessenten abgeholt. Da ich den Satz einfach nur los werden wollte habe ich ihn für 600€ abgegeben. Also 200€ Minus gemacht. Die Interessenten kamen gestern Abend zu Zweit zu mir und haben sich den Satz noch einmal intensiv angesehen und dann mitgenommen. Heute Abend meldet man sich bei mir. Die Felgen hätten eine Unwucht und ich müsse da im Preis entgegen kommen.

Jetzt meine Frage. 1. Muss ich bei Privatverkauf irgendeine Art von Gewährleistung leisten? 2. Warum wurden die Felgen vor der Montage auf Unwucht geprüft?? Äußerlich gibt es da keinen Anlass zu. Ich vermute langsam da versucht jemand den Preis im Nachhinein zu drücken. Mir wurde ebenfalls schon mit Anwalt gedroht. Wortlaut war: "entweder Sie zahlen die Felgenreparatur oder ich werde meine Rechtsschutz bemühen."

Hoffe jemand hat einen Rat für mich wie ich verfahren soll. Würde mich sehr freuen.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Einfach Tee trinken und abwarten. Dieses Nachverhandeln scheint mittlerweile fast zum (schlechten) zu gehören. Armes Deutschland kopfschüttel.... Wer will Dir beweisen können (abgesehen davon, dass vermutlich mit den Felgen gar nichts ist), dass nicht der neue Besitzer die Unwucht verursacht hat?

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Zitat:

@juri87 schrieb am 6. März 2015 um 14:56:30 Uhr:


Es waren Felgen ohne Reifen, denn dann wären es ja Räder :-). Haben uns nun geeinigt, da ich einfach keine Lust auf den Mist habe, war mein Angebot 50€ oder ich nehme die Felgen zurück... Mission geglückt, Sie haben erfolgreich den Preis nochmals gedrückt... Fehler sind dafür da um gemacht zu werden. Nie wieder Privatverkauf ohne Ausschluss von Gewährleistung und Garantie.

Nebenbei gesagt, hast Du Räder verkauft. Nicht Felgen. Kommt ein Reifen hinzu, ist es eine Rad-/Reifenkombination. Felgen sind der Teil eines Rades, der den Reifen aufnimmt (der unlaufende Teil sozusagen); hinzu kommt noch je nach Bauart Radschüssel (oder -Scheibe), Radstern oder Nabe+Speichen. PKW-Räder und -Felgen haben ein Tiefbett, bei Felgen für andere Fahrzeugarten kann das anders gelöst sein.

Verwirrung komplett? sorry!

grüße
SpyderRyder

Hallo, habe aktuelle Erfahrungen zum Privatverkauf über Ebay Kleinanzeige gemacht,
habe meinen 16 Jahre alten Mercedes W 203 CL, mit über 200.000 km und noch 4 Wochen TÜV mit Kaufvertrag und Vermerk "wie gesehen und Probe gefahren, unter Aussschluss jeder Gewähr an Privat für 1.9000 Euro verkauft. Anzeige lautete: Merceden 180 c Coupe, lleider mit Kantenrost, aber technisch in gutem Zustand. Fahrzeug läuft für mich ohne erkennbare Mängel..... Habe aktuell vor dem Amtsgericht den Prozess (trotz Anwalt) verloren. Gericht sagt, es handelt sich um eine sog. "Beschaffenheitsvereinbarung" und somit sei der Ausschluss einer Gewähr im Kaufvertrag nicht zulässig gewesen. Ich muss dazu sagen, dass ich techn. Laie bin und um die Fehler am Fahrzeug (Bremsschlauch z. T. porös, Luftmassenmesser nicht im Normbereich, Spiel in der Koppelstange) nicht Bescheid wusste. Arglist wurde mir nicht unterstellt, jedoch der Kaufvertrag vom Amtsgericht in eine sog. Beschaffenheitsvereinbarung umgedeutet. Ich versteh die Welt nicht mehr.
Fazit: In Zukunft nur noch schreiben..... Biete ein Auto an und über den Zustand kein Wort
Gruß
Westfaliafan

Das tut mir echt leid für dich.
Hier sieht man mal wieder, dass man keine solchen Zugeständnisse machen darf.

Was mich allerdings mal interessieren würde:
Wer/welche Personengruppe war der Käufer? Privatmann/Laie zum Selbstgebrauch, "Fachmann" oder gar Händler?

Auf jeden Fall danke ich Dir für Deinen Post, der hier sicher anderen helfen wird. Da sieht man mal, was man alles nicht schreiben sollte in einer Verkaufsanzeige bzw. nicht im Gespräch sagen sollte bzw. nicht in den Kaufvertrag aufnehmen sollte.

Beschaffenheitsvereinbarung

Also wie macht man es jetzt? Entweder schreibt man gar nichts rein oder man listet die einem bekannten Fehler auf und schreibt dazu, dass man Laie ist und nicht sagen kann, ob weitere bestehen? Jedes Auto (selbst neuere Wagen) als "Bastlerauto" verkaufen, damit einem der Käufer hinterher keinen Strick draus dreht? Sicher ist man sicher nie!

Denn wie immer gilt in D:

"Letzten Endes bestimmt der Richter den Erwartungshorizont des Kunden."

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In dem Link geht aber um den Verkauf Geschäftlich => Privat. Von Privat => Privat sieht das ganze wieder anders aus.

Zitat:

@Shameless Sheep schrieb am 2. Mai 2017 um 10:28:41 Uhr:


...
Also wie macht man es jetzt? Entweder schreibt man gar nichts rein oder man listet die einem bekannten Fehler auf und schreibt dazu, dass man Laie ist und nicht sagen kann, ob weitere bestehen? Jedes Auto (selbst neuere Wagen) als "Bastlerauto" verkaufen, damit einem der Käufer hinterher keinen Strick draus dreht? Sicher ist man sicher nie!

Denn wie immer gilt in D:

"Letzten Endes bestimmt der Richter den Erwartungshorizont des Kunden."

Neues Auto als Bastlerauto deklarieren?
Sollte sich doch inzwischen rumgesprochen haben, dass dieser "Trick" nur funktioniert, wenn u.a. auch der Preis dazu passt.

Habe Anfang diesen Jahres versucht, meinen 17 Jahre alten Renault Scenic über Mobile.de zu verkaufen, auf Grund des hohen Fahrzeugalters und einigen Defekten, hatte ich diesen als "Bastlerfahrzeug" deklariert.
Meine Anzeige wurde erst garnicht veröffentlicht, nach einer energischen Nachfrage wurde ich dann doch darauf hingewiesen, man verkaufe keine hier keine "Bastlerfahrzeuge".
Als Hohn empfand ich gleichzeitig die Aufforderung, ich möchte doch den Verkaufsvorgang bei Mobile.de bewerten....! Ich nfragte dann doch mal nach, welchen Verkauf ich bewerten sollte, und schwupps, war meine Anzeige doch noch online, aber ich musste vorher das Wort "Bastlerfahrzeug" entfernen.
Habe dann doch das Auto über einen Vertragshändler an einen Exporteur verkauft.

Nachtrag: Mercedes C Sportcoupé - Verkauf über Ebay Kleinanzeige -
Der Käufer war ein Privatmann und das Fahrzeug angeblich für den privaten Gebrauch bestimmt.

Welchen Kaufvertrag hast du genommen?

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 2. Mai 2017 um 10:42:26 Uhr:


In dem Link geht aber um den Verkauf Geschäftlich => Privat. Von Privat => Privat sieht das ganze wieder anders aus.

Wenn Du Dir das sicher bist. 🙄Ich wäre es nicht!

Finde das Urteil gegen Westfaliafan nicht falsch, ich kann eben nicht zum einen zusichern das das Auto technisch OK ist, und zum anderen die Gewährleistung ausschließen.

Der Gesetzgeber erwartet von einem Laien nicht das er beurteilen kann ob das Fahrzeug technisch in Ordnung ist. Wenn er aber einen technisch guten Zustand zusichert muss der auch gegeben sein, Gewährleistungsausschluß hin oder her.

Zitat:

@Westfaliafan schrieb am 2. Mai 2017 um 08:46:56 Uhr:


Hallo, habe aktuelle Erfahrungen zum Privatverkauf über Ebay Kleinanzeige gemacht,
habe meinen 16 Jahre alten Mercedes W 203 CL, mit über 200.000 km und noch 4 Wochen TÜV mit Kaufvertrag und Vermerk "wie gesehen und Probe gefahren, unter Aussschluss jeder Gewähr an Privat für 1.9000 Euro verkauft. Anzeige lautete: Merceden 180 c Coupe, lleider mit Kantenrost, aber technisch in gutem Zustand. Fahrzeug läuft für mich ohne erkennbare Mängel..... Habe aktuell vor dem Amtsgericht den Prozess (trotz Anwalt) verloren. Gericht sagt, es handelt sich um eine sog. "Beschaffenheitsvereinbarung" und somit sei der Ausschluss einer Gewähr im Kaufvertrag nicht zulässig gewesen. Ich muss dazu sagen, dass ich techn. Laie bin und um die Fehler am Fahrzeug (Bremsschlauch z. T. porös, Luftmassenmesser nicht im Normbereich, Spiel in der Koppelstange) nicht Bescheid wusste. Arglist wurde mir nicht unterstellt, jedoch der Kaufvertrag vom Amtsgericht in eine sog. Beschaffenheitsvereinbarung umgedeutet. Ich versteh die Welt nicht mehr.
Fazit: In Zukunft nur noch schreiben..... Biete ein Auto an und über den Zustand kein Wort
Gruß
Westfaliafan

Die Formulierung "guter technischer Zustand" beschreibt eine Beschaffenheit. Ich finde es auch schwachsinnig, aber so ist das in Deutschland. Sicherer ist diese Variante:
"Verkaufe Auto X. Das Auto hat die mir bekannten Mängel: ..."
Verallgemeinernde Aussagen sind immer risikoreich, da sie eine gewisse Erwartungshaltung implizieren.

Weniger ist oft mehr...😉

und preiswerter...

würde mich bei den felgen auch auf nix einlassen.
ich wuchte meine felgen/reifen jedes jahr beim wechsel.
und habe jedes jahr teilweise unterschiede von 5-30 gramm.
gut 5 gramm merkste nicht, aber bei 20 gramm hab ich das an der vorderachse meines golf 4 schon gemerkt.
von daher würde ich mich nur an den verkäufer wenden wenn die felgen wirklich nen schlag haben und keine unwucht.

Geht doch längst nicht mehr um die Felgen

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