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Auto abmelden bei Privatverkauf

Themenstarteram 23. Dezember 2008 um 0:42

Hallo!

Wie muss ich vorgehen, wenn ich ein auto privat verkaufen möchte!?

Kaufvertrag mit Details zum Auto und eventuellen Unfällen, etc. ist klar.

Aber wie läuft das mit dem Fahrzeugschein/Brief und der Abmeldung?

Fahrzeugbrief bekommt der Käufer, wenn ich das Geld in der Hand halte...OK....

Und die Abmeldung? (bzw. Ummeldung)

Beste Antwort im Thema

Ich persönlich würde kein abgemeldetes Auto kaufen. Das Theater vorher isses mir nicht Wert.

Es gibt genügend vergleichbare Fahrzeuge am Markt und wenn mir der Verkäufer nichtmal 3 Tage zum Ummelden Zeit gibt, dann suche ich mir ein anderes Auto.

Lt. Aussage meiner Versicherung genügt es, Datum und Uhrzeit auf den KV zu nehmen, dann ist man zumindest aus der Haftung. Wenn der Käufer nun nicht ummeldet (im KV aufnehmen, dass man ne Kopie der Abmeldung zugeschickt bekommt!), kann man aufgrund des Vertrags weitere Schritte unternehmen. Hier einfach mal der Versicherung nen Hinweis geben, die schicken dann normalerweise die Polizei los...

Natürlich könnte es sein, dass man im Falle eines Unfalls erstmal etwas mehr Rennerei hat, hängen bleiben dürfte man aber nicht. (Wenn der Käufer nun ein arbeitsloser Betrüger unter dem Existenzminimum sein sollte, dann zahlt die Versicherung erstmal und nimmt dann den Käufer und nicht dich in Regress. Einfach mal bei der aktuellen Versicherung anfragen.)

Ich würde das geringe Risiko eingehen und dafür das Auto einfacher verkaufen. Wenn jemand meinen BMW kauft, dann bekommt er den definitiv angemeldet übergeben! ;)

Gruß

Jan

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31 Antworten
am 23. Dezember 2008 um 4:51

Auto erst Abmelden, dann abgeben...

gebe niemals ein angemeldetes Fahrzeug un hände einer unbekannten Person, egal wie nett er/sie ist !!!

Selbst wenn er meint das es wegen Transport usw... ihm zu aufwändig ist, Du kannst ihm ja anbieten das du das Kfz bei ihm vor die Türe fährst, dann selbst abmeldest und dann gegen restzahlung die Papiere aushändigst.

Ausserdem kann sich der Käufer "Kurzzeitkennzeichen" holen...

ich hatte selbst ein angemeldetes Auto abgegeben, und bin dann hinter dem Käufer hinterhergelaufen der nicht mehr auffinbar war... ich hatte noch glück das der keinen Unfall gemacht hatte...

Da kannst Du hier im Motortalk genügend SCHLECHTE erfahrungen anderer finden....

also erst abmelden, und dann papiere aushändigen !!!

Wobei eigentlich alles legal in Butter sein dürfte, wenn auf dem Kaufvertrag ein Datum und eventuell sogar eine Uhrzeit steht.

Auch wenn du Datum, Uhrzeit usw in den Kaufvertrag schreibst, wenn irgendwas passiert bist du erstmal der dumme und hast den Stress damit. Deswegen Auto nur abgemeldet gegen Bargeld und mit Kaufvertrag verkaufen.

Ich habs damals so gemacht, der Käufer kam, hat gezahlt, bin dann mit ihm zusammen zur Zulassungsstelle gefahren und hab das Auto abgemeldet. Dort wurden die Plaketten von den Schildern abgekratzt und der Käufer hat das Auto dann so mitgenommen. Laut Zulassungsstelle ist das am Tag der Abmeldung so zulässig.

Jup, Auto abmelden und dann darf der andere damit machen, was er will. Vorher bist du als Halter im Falle des Falles trotzdem erstmal dran. Wenn du den Termin zur Übergabe ausgemacht hast, dann fahr morgens an diesem Tag zur Abmeldung...

Zitat:

Ich habs damals so gemacht, der Käufer kam, hat gezahlt, bin dann mit ihm zusammen zur Zulassungsstelle gefahren

Dann hätte ich auf das Auto verzichtet, warum soll ich solange noch warten? Man hat doch vorher genug Zeit dafür und der Käufer muss dann zusehen, wie er die Karre nach Hause bekommt.

am 23. Dezember 2008 um 10:41

Zitat:

Original geschrieben von WACK_DONALDS

 

Auch wenn du Datum, Uhrzeit usw in den Kaufvertrag schreibst, wenn irgendwas passiert bist du erstmal der dumme und hast den Stress damit. Deswegen Auto nur abgemeldet gegen Bargeld und mit Kaufvertrag verkaufen.

 

Ich habs damals so gemacht, der Käufer kam, hat gezahlt, bin dann mit ihm zusammen zur Zulassungsstelle gefahren und hab das Auto abgemeldet. Dort wurden die Plaketten von den Schildern abgekratzt und der Käufer hat das Auto dann so mitgenommen. Laut Zulassungsstelle ist das am Tag der Abmeldung so zulässig.

Richtig, denn der Versicherungsschutz besteht am Tage der Abmeldung noch bis 24 Uhr. Das bedeutet aber auch, wenn dem käufer auf der Heimfahrt was passiert, dann hast erstmal Du den Stress damit. Desshalb, der Käufer bekommt die Kiste nur, wenn er seine eigenen Kurzzeitkennzeichen dranschraubt.

manche versicherungen hauen ein kurzzeitkennzeichen zum nulltarif raus, wenn man dann dort den vertrag macht.

einer abmeldung hinterherzulaufen ist nicht unmöglich aber es erfordert zeit und dem gewußt wie. übrigens ist die fahrt zur anmeldestelle auch ohne gültige kennzeichen erlaubt.

Ich persönlich würde kein abgemeldetes Auto kaufen. Das Theater vorher isses mir nicht Wert.

Es gibt genügend vergleichbare Fahrzeuge am Markt und wenn mir der Verkäufer nichtmal 3 Tage zum Ummelden Zeit gibt, dann suche ich mir ein anderes Auto.

Lt. Aussage meiner Versicherung genügt es, Datum und Uhrzeit auf den KV zu nehmen, dann ist man zumindest aus der Haftung. Wenn der Käufer nun nicht ummeldet (im KV aufnehmen, dass man ne Kopie der Abmeldung zugeschickt bekommt!), kann man aufgrund des Vertrags weitere Schritte unternehmen. Hier einfach mal der Versicherung nen Hinweis geben, die schicken dann normalerweise die Polizei los...

Natürlich könnte es sein, dass man im Falle eines Unfalls erstmal etwas mehr Rennerei hat, hängen bleiben dürfte man aber nicht. (Wenn der Käufer nun ein arbeitsloser Betrüger unter dem Existenzminimum sein sollte, dann zahlt die Versicherung erstmal und nimmt dann den Käufer und nicht dich in Regress. Einfach mal bei der aktuellen Versicherung anfragen.)

Ich würde das geringe Risiko eingehen und dafür das Auto einfacher verkaufen. Wenn jemand meinen BMW kauft, dann bekommt er den definitiv angemeldet übergeben! ;)

Gruß

Jan

Also ich hab damit nur gute Erfahrungen gemacht.

Hab meine beiden Autos angemeldet von privat gekauft, hab aber den Verkäufern jedes mal schriftlich zugesichert das Auto am nächsten Tag umzumelden. Was ich natürlich auch gemacht habe. Hab denen auch meinen Personalausweis gegeben, aus dem die die Daten abgeschrieben haben - hatte ja nix böses vor und nix zu verbergen.

Mein Auto hab ich auch angemeldet verkauft. Hab mir auch von dem Käufer die Personalausweisdaten abgeschrieben. Klar ein gewisses Rest-Risiko bleibt, aber durch den ganzen Papierkram ist das ganze recht sicher. Dann noch ne Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle usw.

Dadurch dass mein Vater Anwalt ist, weiß der was wie ausgefüllt werden muss damit es rechtlich sicher ist.

Und was soll ich sagen, der Käufer hat das Auto am nächsten Tag umgemeldet, paar Tage später gabs den Scheck vom Finanzamt mit der zuviel gezahlten Steuer :D

Autokauf ist IMMER ne Vertrauenssache - von beiden Parteien.

Zitat:

Original geschrieben von jan.th

Ich persönlich würde kein abgemeldetes Auto kaufen. Das Theater vorher isses mir nicht Wert.

Es gibt genügend vergleichbare Fahrzeuge am Markt und wenn mir der Verkäufer nichtmal 3 Tage zum Ummelden Zeit gibt, dann suche ich mir ein anderes Auto.

Das sehe ich genauso und habe nach dieser Devise auch in den letzten 30 Jahren gehandelt. Entweder man vertraut sich oder man läßt es bleiben.

am 23. Dezember 2008 um 16:47

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von jan.th

Ich persönlich würde kein abgemeldetes Auto kaufen. Das Theater vorher isses mir nicht Wert.

Es gibt genügend vergleichbare Fahrzeuge am Markt und wenn mir der Verkäufer nichtmal 3 Tage zum Ummelden Zeit gibt, dann suche ich mir ein anderes Auto.

Das sehe ich genauso und habe nach dieser Devise auch in den letzten 30 Jahren gehandelt. Entweder man vertraut sich oder man läßt es bleiben.

Wieso soll man einen der einem Fremd ist Vertrauen?

Zitat:

Original geschrieben von Polarbaer64

 

Wieso soll man einen der einem Fremd ist Vertrauen?

Nicht jeder führt böses im Schilde.... Er vertraut dir ja auch in dem er dein gebrauchtes Auto kauft.

Eben. Wenn man seinen Geschäftspartnern nicht vertraut, dann sollte man die Finger von den Geschäften lassen.

Themenstarteram 24. Dezember 2008 um 8:18

Nun weiß ich garnicht mehr, wie ichs machen soll. ;-)

Kann man das Auto nur an der entsprechenden Zulassungsstelle abmelden oder geht das quasi an "jeder"?

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