Privatverkauf über Ebay Kleinanzeigen. Kann Käufer Gewährleistung verlangen?
Hallo Forengemeinde!
Ich bin grad etwas ratlos und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Es geht um einen Verkauf eines Felgensatzes. Erstmal die Vorgeschichte.
Die Felgen kaufte ich ebenfalls von Privat im letzten Sommer. Es handelt sich um 18" Schmidt VN Line.
Kaufpreis damals lag bei 800€. Die Felgen sahen aus wie neu und ich wollte diese auf mein damaliges Fahrzeug bauen. Leider kam es nie dazu, weil das Auto verkauft werden musste. So lag der Felgensatz bis heute bei mir zu Hause. Ohne je von mir montiert worden zu sein.
Vor ca. 2 Wochen dann habe ich den Satz mit folgender Beschreibung bei Ebay Kleinanzeigen inseriert:
"Verkaufe hier meine schönen Sommerfelgen. Waren auf einem Mini Cooper S r53 montiert und wurden stets gut gepflegt. Die Felgen weisen keine Beschädigungen auf. Gutachten können auf der Homepage von Scmidt kostenlos heruntergeladen werden. Neupreis pro Felge ca 800€."
Die Felgen wurden vom Vorbesitzer auf dem genannten FZG gefahren. Optisch waren diese einwandfrei. Mehr konnte ich nicht beurteilen. Daher auch der Satz keine Beschädigung. Dies ist auch klar und deutlich auf den Fotos zu sehen.
Nun wurden die Felgen gestern von einem Interessenten abgeholt. Da ich den Satz einfach nur los werden wollte habe ich ihn für 600€ abgegeben. Also 200€ Minus gemacht. Die Interessenten kamen gestern Abend zu Zweit zu mir und haben sich den Satz noch einmal intensiv angesehen und dann mitgenommen. Heute Abend meldet man sich bei mir. Die Felgen hätten eine Unwucht und ich müsse da im Preis entgegen kommen.
Jetzt meine Frage. 1. Muss ich bei Privatverkauf irgendeine Art von Gewährleistung leisten? 2. Warum wurden die Felgen vor der Montage auf Unwucht geprüft?? Äußerlich gibt es da keinen Anlass zu. Ich vermute langsam da versucht jemand den Preis im Nachhinein zu drücken. Mir wurde ebenfalls schon mit Anwalt gedroht. Wortlaut war: "entweder Sie zahlen die Felgenreparatur oder ich werde meine Rechtsschutz bemühen."
Hoffe jemand hat einen Rat für mich wie ich verfahren soll. Würde mich sehr freuen.
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Einfach Tee trinken und abwarten. Dieses Nachverhandeln scheint mittlerweile fast zum (schlechten) zu gehören. Armes Deutschland kopfschüttel.... Wer will Dir beweisen können (abgesehen davon, dass vermutlich mit den Felgen gar nichts ist), dass nicht der neue Besitzer die Unwucht verursacht hat?
136 Antworten
Zitat:
@MvM schrieb am 5. März 2015 um 07:43:40 Uhr:
Die Reklamation des Käufers macht aber nur Sinn, wenn die Felgen mitsamt aufgezgenen Reifen verkauft wurde. Der TE hat zwar von Felgen geschrieben, aber ist vielleicht das Rad gemeint?Zitat:
@Tempomat-Driver schrieb am 5. März 2015 um 06:43:18 Uhr:
@MvM
Felgen werden immer ohne Reifen verkauft.
Reifen werden immer ohne Felgen verkauft.
Die Einheit aus Reifen und Felge nennt man Rad.Der TS hat nur Felgen verkauft.
Warum sollte eine Felge keine Unwucht haben können?
Zitat:
@Tempomat-Driver schrieb am 5. März 2015 um 07:55:43 Uhr:
Warum sollte eine Felge keine Unwucht haben können?Zitat:
@MvM schrieb am 5. März 2015 um 07:43:40 Uhr:
Die Reklamation des Käufers macht aber nur Sinn, wenn die Felgen mitsamt aufgezgenen Reifen verkauft wurde. Der TE hat zwar von Felgen geschrieben, aber ist vielleicht das Rad gemeint?
Nach dem aufziehen des Reifens auf die Felge muss das Rad eh ausgewuchtet werden. Kleinere unwuchten bei der Felge werden damit beseitigt. Wenn eine größere Unwucht an der Felge vorhanden ist, dann sieht man in der Regel eine Beschädigung. Nur wurde die Felge von 3 Personen begutachtet. Aber die beiden Käufern und der Verkäufer haben nichts gesehen.
Tach!
Lasse Dir doch zunächst einmal darlegen, wie die Unwucht erkannt worden ist und welche Belege (Meßprotokolle) es dafür gibt.
Gibt es wirklich derartige glaubwürdige Belege, biete eine Rückabwicklung an.
Gruß,
M. D.
Zitat:
@juri87 schrieb am 4. März 2015 um 22:17:20 Uhr:
Und was mache ich wenn ich die Felgen zurück nehme und der Schaden tatsächlich vom Käufer beim Transport verursacht wurde? Das kommt für mich so nicht in Frage lieber streite ich mich mit solchen Leuten vor Gericht!
Wie soll denn da passiert sein ohne äußere Schäden zu hinterlassen?
Wenn du nicht das übliche "ohne Gewähr und keine Rückgabe" in der Auktion stehen hattest, gibst du zwei Jahre gewährleistung (und das wird ein Gericht nach ca. 2 Minuten feststellen, da gibt's keinen großen Streit).
Die Rücknahme-Option ist die beste für dich.
Gruß Metalhead
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Zitat:
@MvM schrieb am 5. März 2015 um 08:07:49 Uhr:
Nach dem aufziehen des Reifens auf die Felge muss das Rad eh ausgewuchtet werden. Kleinere unwuchten bei der Felge werden damit beseitigt. Wenn eine größere Unwucht an der Felge vorhanden ist, dann sieht man in der Regel eine Beschädigung. Nur wurde die Felge von 3 Personen begutachtet. Aber die beiden Käufern und der Verkäufer haben nichts gesehen.Zitat:
@Tempomat-Driver schrieb am 5. März 2015 um 07:55:43 Uhr:
Warum sollte eine Felge keine Unwucht haben können?
Auf der vorherigen Seite war Dir die Definition der Begriffe Rad, Reifen, Felge fremd und nun bist Du der Rundlaufexperte für Felgen. 🙂
Eine Unwucht der Felgen wird mit der Messuhr ermittelt. Die Toleranz gibt der Hersteller vor. Mit der bloßen Inaugenscheinnahme fällt Dir da nix auf.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 5. März 2015 um 08:44:17 Uhr:
Wenn du nicht das übliche "ohne Gewähr und keine Rückgabe" in der Auktion stehen hattest, gibst du zwei Jahre gewährleistung (und das wird ein Gericht nach ca. 2 Minuten feststellen, da gibt's keinen großen Streit).
Die Rücknahme-Option ist die beste für dich.
Ich stimme dem zu.
Sofern Du nicht die Gewährleistung (
wirksam!) ausgeschlossen hast ist es die einfachste Methode aus der Sache zu kommen, wenn Du die Rückabwicklung anbietest.
Ansonsten bist
Duin der Beweispflicht, dass die Felgen bei Übergabe einwandfrei waren.
Gelingt dir das, hat der Käufer Pech. Gelingt es dir nicht, können evtl. zusätzlich die Kosten eines Rechtsstreits auf dich zu kommen.
Recht unsichere Ausgangslage.
Zitat:
@juri87 schrieb am 4. März 2015 um 22:36:14 Uhr:
@ Reifendreherhast du da nen Paragraphen oder Gesetzestext, der dies untermauert?
Du bist Privatverkäufer und der Käufer hat die Ware vorm kauf selbst begutachtet und nicht über einen Katalog gekauft, somit keine Gesetzliche Mängelhaftung (Gewährleistungsansprüche).
Zitat:
@Reifendreher schrieb am 5. März 2015 um 13:21:17 Uhr:
Du bist Privatverkäufer und der Käufer hat die Ware vorm kauf selbst begutachtet und nicht über einen Katalog gekauft, somit keine Gesetzliche Mängelhaftung (Gewährleistungsansprüche).
Um Gottes Willen, bitte keinen solchen Mist posten! Die gesetzliche Gewährleistung
gilt grundsätzlichund kann bei einem Verkauf von privat ausgeschlossen werden. Das muss aber wirksam erfolgen, selbst eine Klausel in einem vorformulierten Vertrag kann nicht immer ausreichen!
Eine Zusammenfassung dazu.
Du hattest ja auch Zeugen die die Felgen vor Verkauf gesehen haben. 😉
Außerdem hast du Fotos, aus denen der Fehlerfreie Zustand der Felgen / Räder für den Laien ersichtlich ist. Lass die Leute man ruhig mit Anwalt und Rechtschutz "drohen". Die Rechtschutz bezahlt bei weitem nicht jeden Prozess und Klagen mit vollem Kostenrisiko wegen 600€, da kommen ja schon mehr Gebühren für 1 -2 Briefe vom Anwalt zusammen. Ich würde erstmal abwarten was passiert.
P.S:
Der Text der Kleinanzeige ist übrigens egal. Eine Anzeige stellt lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots da. Außerdem kann die Gewährleistung auch mündlich ausgeschlossen worden sein. Auch mündliche Verträge sind erstmal wirksam.
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. März 2015 um 13:28:12 Uhr:
Um Gottes Willen, bitte keinen solchen Mist posten! Die gesetzliche Gewährleistung gilt grundsätzlich und kann bei einem Verkauf von privat ausgeschlossen werden. Das muss aber wirksam erfolgen, selbst eine Klausel in einem vorformulierten Vertrag kann nicht immer ausreichen!Zitat:
@Reifendreher schrieb am 5. März 2015 um 13:21:17 Uhr:
Du bist Privatverkäufer und der Käufer hat die Ware vorm kauf selbst begutachtet und nicht über einen Katalog gekauft, somit keine Gesetzliche Mängelhaftung (Gewährleistungsansprüche).Eine Zusammenfassung dazu.
Bei einem Privatverkauf mit dem Anhang "Keine Gewährleistung oder keine Rücknahme" ändert sich die Gesetzliche Mängelhaftung (Gewährleistung) vom Privat zum Gewerblichen! (das heißt soviel wie: verarschen kann man nur noch seine eigene Mutter 😁)
Reifendreher, es wäre wirklich sachdienlich, wenn du dich ein wenig schlau machst, bevor du hier so unsäglich falsche Behauptungen aufstellst. Bei einem Privatverkauf "ändert sich die Gesetzliche Mängelhaftung vom Privat zum Gewerblichen"? Nein, es ändert sich überhaupt nichts, und bei einem Privatverkauf schon gar nicht "zum Gewerblichen".
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 5. März 2015 um 13:33:04 Uhr:
… Der Text der Kleinanzeige ist übrigens egal. Eine Anzeige stellt lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots da. Außerdem kann die Gewährleistung auch mündlich ausgeschlossen worden sein. Auch mündliche Verträge sind erstmal wirksam.
Auch hier: Bitte keine falschen Behauptungen aufstellen! Ein Anzeigeninhalt wird regelmäßig von den Gerichten als Vertragsbestandteil gewertet, besonders bei Gebrauchtwägen!
Die Gewährleistung kann mündlich ausgeschlossen werden, allerdings ist der Verkäufer in der Beweispflicht, dass das erfolgt ist. Das wird einem Verkäufer nicht gelingen, wenn Aussage gegen Aussage steht. Also wäre ich mit solchen Ratschlägen sehr, sehr vorsichtig.
Zitat:
@Reifendreher schrieb am 5. März 2015 um 13:21:17 Uhr:
Du bist Privatverkäufer und der Käufer hat die Ware vorm kauf selbst begutachtet und nicht über einen Katalog gekauft, somit keine Gesetzliche Mängelhaftung (Gewährleistungsansprüche).
Schreibe doch bitte nicht solchen Unsinn, am Ende glaubt es noch jemand.
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. März 2015 um 14:53:07 Uhr:
Auch hier: Bitte keine falschen Behauptungen aufstellen! Ein Anzeigeninhalt wird regelmäßig von den Gerichten als Vertragsbestandteil gewertet, besonders bei Gebrauchtwägen!
Nicht nur das.
Der Zusatz zum Ausschluß der Gewährleistung in einem Anzeigentext (z.B.: Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung, Rücknahme oder Umtausch möglich) wurde von Gerichten sogar schon als Ausschluß der Sachmängelhaftung per AGB ausgelegt und war damit unwirksam ("Ebay-Urteil"😉.
Das heisst der Privatverkäufer stand in der Gewährleistungspflicht OBWOHL er diese in der Anzeige ausdrücklich ausgeschlossen hatte.
Zitat:
@Tempomat-Driver schrieb am 5. März 2015 um 08:51:03 Uhr:
Eine Unwucht der Felgen wird mit der Messuhr ermittelt. Die Toleranz gibt der Hersteller vor. Mit der bloßen Inaugenscheinnahme fällt Dir da nix auf.
Nö, eine Unwucht kann auch von ungleichmäßigem Gießen kommen, merkst Du nicht mit der Messuhr.
Mit der Messuhr kannst Du Rundlauf, Planlauf oder Koaxialität messen, aber keine Unwucht.
Wie dem auch sei. Wenn die Käufer bei der Besichtigung nichts gefunden haben sollen Sie zum Anwalt. Felgen mit perfektem Rundlauf und ohne erwähnenswerte Unwucht gibt es Eh nicht in dieser Preisklasse und das die Unwucht außerhalb der Norm liegt ist wieder was das Sie beweisen müssten.
Einfach ignorieren bis was vom Gericht kommt.