Privatverkauf über Ebay Kleinanzeigen. Kann Käufer Gewährleistung verlangen?

Hallo Forengemeinde!

Ich bin grad etwas ratlos und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Es geht um einen Verkauf eines Felgensatzes. Erstmal die Vorgeschichte.

Die Felgen kaufte ich ebenfalls von Privat im letzten Sommer. Es handelt sich um 18" Schmidt VN Line.
Kaufpreis damals lag bei 800€. Die Felgen sahen aus wie neu und ich wollte diese auf mein damaliges Fahrzeug bauen. Leider kam es nie dazu, weil das Auto verkauft werden musste. So lag der Felgensatz bis heute bei mir zu Hause. Ohne je von mir montiert worden zu sein.

Vor ca. 2 Wochen dann habe ich den Satz mit folgender Beschreibung bei Ebay Kleinanzeigen inseriert:

"Verkaufe hier meine schönen Sommerfelgen. Waren auf einem Mini Cooper S r53 montiert und wurden stets gut gepflegt. Die Felgen weisen keine Beschädigungen auf. Gutachten können auf der Homepage von Scmidt kostenlos heruntergeladen werden. Neupreis pro Felge ca 800€."

Die Felgen wurden vom Vorbesitzer auf dem genannten FZG gefahren. Optisch waren diese einwandfrei. Mehr konnte ich nicht beurteilen. Daher auch der Satz keine Beschädigung. Dies ist auch klar und deutlich auf den Fotos zu sehen.

Nun wurden die Felgen gestern von einem Interessenten abgeholt. Da ich den Satz einfach nur los werden wollte habe ich ihn für 600€ abgegeben. Also 200€ Minus gemacht. Die Interessenten kamen gestern Abend zu Zweit zu mir und haben sich den Satz noch einmal intensiv angesehen und dann mitgenommen. Heute Abend meldet man sich bei mir. Die Felgen hätten eine Unwucht und ich müsse da im Preis entgegen kommen.

Jetzt meine Frage. 1. Muss ich bei Privatverkauf irgendeine Art von Gewährleistung leisten? 2. Warum wurden die Felgen vor der Montage auf Unwucht geprüft?? Äußerlich gibt es da keinen Anlass zu. Ich vermute langsam da versucht jemand den Preis im Nachhinein zu drücken. Mir wurde ebenfalls schon mit Anwalt gedroht. Wortlaut war: "entweder Sie zahlen die Felgenreparatur oder ich werde meine Rechtsschutz bemühen."

Hoffe jemand hat einen Rat für mich wie ich verfahren soll. Würde mich sehr freuen.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Einfach Tee trinken und abwarten. Dieses Nachverhandeln scheint mittlerweile fast zum (schlechten) zu gehören. Armes Deutschland kopfschüttel.... Wer will Dir beweisen können (abgesehen davon, dass vermutlich mit den Felgen gar nichts ist), dass nicht der neue Besitzer die Unwucht verursacht hat?

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Zitat:

@Reifendreher schrieb am 4. März 2015 um 22:32:04 Uhr:


1. Jede Felge hat Unwucht (dafür gibt es Gegengewichte)!

Mit dem Namen musst du das ja wissen! 😁

Nein, ist natürlich so. Meinte der Käufer eventuell einen Höhenschlag? Aber je nach dem lässt sich das dann auch nicht "reparieren". Riecht schon nach ein Wenig nach Preisdrücken.

@ Reifendreher

hast du da nen Paragraphen oder Gesetzestext, der dies untermauert?

Zitat:

@juri87 schrieb am 4. März 2015 um 22:29:26 Uhr:


Nein natürlich nicht. Oder reichen da eventuell die Angaben des Verkäufers damals?
Und muss der Käufer nun im Umkehrschluss nicht auch beweisen, dass die Felgen nicht beim Transport beschädigt wurden?

Nein, du bist jetzt der Verkäufer und der Vertragspartner. Und nein, du musst beweisen, dass die Felgen bei Verkauf mängelfrei übergeben wurden (innerhalb der ersten 6 Monate, danach ist es umgedreht), sofern du das nicht vertraglich ausgeschlossen hast.

P.S.:
Die Typen wissen wahrscheinlich ganz genau was sie tun und bis wo hin sich irgendwas lohnt.
Die sind nicht umsonst zu zweit erschienen und wenn der Vertrag (Beschreibung bei Ebay) nichts hergibt in Richtung Ausschluss, dann ist der TE voll gewährleistungspflicht.

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 4. März 2015 um 22:32:04 Uhr:


1. Jede Felge hat Unwucht (dafür gibt es Gegengewichte)! 2. Gebrauchte Fahrzeugteile haben keine Garantie (falls es nicht Vertraglich zugesichert ist)! 3. Ein Anwalt hat nichts zu sagen (wenn Gerichtlich etwas kommt, Einspruch einlegen und das Interesse ist verschwunden)!

1. Ja innerhalb gewisser Toleranzen, da der TE die Dinger nie benutzt hat weiß er dummerweise selber nicht was an der Anschuldigung dran ist.

2. Es geht nicht um Garantie sondern um Gewährleistung, und die gilt solange es nicht vertraglich ausgeschlossen ist.

Sehe das wie Jupp, Rücknahme anbieten, mehr nicht, dass verhindert das er sich dran bereichert.
Alternativ kannst du dich auch mit ihm bei einer Werkstatt treffen und die Unwucht überprüfen lassen.

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Ich soll morgen den KVA bekommen. Hatte das Gefühl, dass die vom Fach sind. Eventuell ne eigene Werkstatt oder sowas. Werde dann verlangen die Felgen in meiner Anwesenheit von einem zweiten Spezialisten prüfen zu lassen.

Oh und übrigens, das riecht nicht nur nach Preisdrücken, das stinkt so was davon, das ist nicht mehr normal!

Trotzdem entscheiden Gerichte nach Recht und Gesetz und nicht nach Bauchgefühl.
Ist ein Schaden da und kann der TE nicht belegen, dass dieser bei Verkauf nicht da war, dann ist er dran.

Zitat:

@juri87 schrieb am 4. März 2015 um 22:44:15 Uhr:


Ich soll morgen den KVA bekommen. Hatte das Gefühl, dass die vom Fach sind. Eventuell ne eigene Werkstatt oder sowas. Werde dann verlangen die Felgen in meiner Anwesenheit von einem zweiten Spezialisten prüfen zu lassen.

Die versuchen nur eines, Geld ziehen und dann entsprechend weiter verkaufen.

Nimm die Dinger zurück und beende das als Erfahrung (hat Arbeit gemacht).

Die sind ganz sicher nicht kaputt und mit diesem Angebot bist du rechtlich komplett top aufgestellt und spuckst denen am tiefsten in die Suppe.

P.S.:
Transportschäden ließen sich z.B. beweisen, wenn die Bilder bei Ebay anders aussehen, als der aktuelle Zustand.
Eindeutige, auch für den Leien erkennbare Schäden, sieht jedes Gericht bei einem gebrauchten Gegenstand nicht als Mangel an.

Wie sieht das mit der rückgabe aus? Die hatten ne Stunde anfahrt. Muss ich die abholen oder muss sich der Käufer kümmern?

Ich würde die nur bringen lassen.

Aber theoretische könnten sie wenn es ein Gewährleistungsfall ist (also tatsächlich eine nicht zu akzeptierende Unwucht vorliegt) tatsächlich Unkosten dafür geltend machen.
Aber das ist wohl sehr theoretisch und wird zu 99% nicht passieren.

Ich gehe auch stark davon aus das sie an einer Rückgabe gar nicht interessiert sind, und die Sache damit geklärt ist.

Nochmal:
Erst einmal mit Rückname "drohen".

Wenn die nicht anliefern wollen, hast du das Recht auf einmalige, eher zweimalige Nachbesserung.
Dazu müssen sie zu dir kommen und nicht umgekehrt (wissen die aber ganz genau).
Also bitte sie zu dir und ich garantiere dir, die kommen nicht!

Und die werden nie kommen.
Und falls doch, nimm die Dinger und erzähl etwas von nicht wirtschaftlich darstellbar nachzubessern ... aber was rede ich, das passiert ncht, weil das niemand etwas bringt.

Falls hier tatsächlich ein Sachmangel vorhanden ist, muß der Verkäufer den Transport der Felgen zahlen, bzw. holt sie selbst ab.

Wie kommst du den darauf?
Versuch mal Media Markt zu erklären das sie den Staubsauger den du im Laden gekauft hast wieder bei dir abholen sollen.
Der Käufer hat es beim TE abgeholt, also muss er es auch dort hin zurück bringen.
Wie gesagt, die Kosten die er dafür hat könnte er geltend machen, aber das ist eher theoretisch.

Mit Rücknahme würde ich nicht sofort drohen. Es würde mich nicht wundern, wenn die Wahre kurz vor der Rückgabe absichtlich beschädigt werden. Da der Käufer die Wahre abgeholt hat muss er diese auch wieder zurück bringen.

Außerdem kann ich keinen Mangel erkennen. Das mit dem Auswuchten ist normal, da die Reifen eine längere Zeit gelagert wurden. Ich könnte nach jedem Wechsel von Sommer auf Winterbereifung meine Felgen auswuchten lassen. Wenn allerdings nur die Felgen ohne Reifen verkauft wurden erlaubt der Käufer sich einen Scherz. Hierbei müssen die Felgen immer ausgewuchtet werden.

@MvM
Felgen werden immer ohne Reifen verkauft.
Reifen werden immer ohne Felgen verkauft.
Die Einheit aus Reifen und Felge nennt man Rad.

Der TS hat nur Felgen verkauft.

Zitat:

@Tempomat-Driver schrieb am 5. März 2015 um 06:43:18 Uhr:


@MvM
Felgen werden immer ohne Reifen verkauft.
Reifen werden immer ohne Felgen verkauft.
Die Einheit aus Reifen und Felge nennt man Rad.

Der TS hat nur Felgen verkauft.

Die Reklamation des Käufers macht aber nur Sinn, wenn die Felgen mitsamt aufgezgenen Reifen verkauft wurde. Der TE hat zwar von Felgen geschrieben, aber ist vielleicht das Rad gemeint?

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