Privatverkauf nie wieder....
Hallo,
hab letzte Woche schweren Herzens meinen F10 privat verkauft. Das Fahrzeug war gerade mal 5 Stunden online.
Kauf wurde mit einer Kaufvertragsvorlage ohne Gewährleistung durchgeführt. Auf die nachlackierte Motorhaube wurde extra im Kaufvertrag hingewiesen, unfallfrei angegeben.
Nun eine Woche später ruft der Käufer an, er sei von dem Fachmann der den Wagen am Wochenende aufbereitet hat aufmerksam gemacht worden, dass die hintere Stoßstange und fast sicher auch der Kofferraumdeckel nachlackiert wurden. Er wolle nun das Auto am liebsten zurückgeben oder 500€ Nachlass haben. Hab ihm erklärt, das kann nicht sein, ich habe das Fahrzeug neu übernommen. Da ich nun seiner Forderung nicht nachgehe will er einen Sachverständigen und einen Anwalt einschallten.
Was sagt ihr dazu?
Gruß Woody
Beste Antwort im Thema
Ich würde an deiner Stelle mal die Fahrzeughistorie prüfen lassen und gucken, ob dort irgendwo etwas von Nachlackierungen steht. Sowohl vor der Auslieferung als auch nach der Auslieferung sollte dies niedergeschrieben sein. Wenn die Historie sauber ist, weise den Käufer darauf hin und teile ihm mit, dass auch er diese gerne mal bei seinem Händler anfragen soll.
Natürlich gibt es noch die Möglichkeit sein Fahrzeug bei einem unabhängigen Lackierer machen zu lassen, aber wir wollen hier ja an das Gute im Menschen glauben.
Was mir jedoch tierisch auf den Nerv geht ist dieses "gehate". Der TE hat in keinem Satz gesagt, dass er etwas vertuschen will und in keinem Satz sieht es so aus, als ob er hier rumeiert oder sonst was. Also hört doch mit diesem "Rück raus mit der Sprache" auf.
Gruß
Benny
102 Antworten
""Das Auto kann durchaus auch im Werk nachlackiert worden sein und unfallfrei sein.""Und das soll dann der Trottel und sein Hilfsdoofie bemerkt haben. Das wäre arm für BMW.
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 15. Dezember 2014 um 19:42:49 Uhr:
Falsch. Der Käufer behauptet dies und versucht(e) im Nachhinein den Preis zu drücken.Zitat:
@Baldipata schrieb am 15. Dezember 2014 um 19:30:57 Uhr:
Der Verkäufer behauptet lediglich, dass Auto sei teilweise nachlackiert und versucht deshalb im Nachhinein den Preis zu drücken.Gruß
Der Chaosmanager
Ich habe den Fehler berichtigt. Danke!
Zitat:
@Touranbert schrieb am 15. Dezember 2014 um 20:34:41 Uhr:
""Das Auto kann durchaus auch im Werk nachlackiert worden sein und unfallfrei sein.""
[/quoteUnd das soll dann der Trottel und sein Hilfsdoofie bemerkt haben. Das wäre arm für BMW.
Kann doch bei einer Lackdichtemessung festgestellt worden sein. Wo dann nachlackiert wurde, steht damit ja noch nicht fest.
Zur Klarstellung: Mir ist der Käufer auch nicht sympathisch, aber vielleicht sollte man mit dem Begriff Betrüger (wie oben geschehen) vorsichtig sein.
Lackdichtemessung an der Kunststoffstoßstange? Das geht?
Brief meiner Awältin an den Käufer ist unterwegs. Auch mit einem dezenten Hinweis auf seine Anzeige und dem Text darin.
Gruß Woody
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Mal Ot, nur zur Info für mich, es ist kein LCI Model und hat das multfinktionale Dispaly/Tacho???
Dachte das gibt es nur ab LCI????
Zitat:
@Bono123 schrieb am 15. Dezember 2014 um 23:44:52 Uhr:
Mal Ot, nur zur Info für mich, es ist kein LCI Model und hat das multfinktionale Dispaly/Tacho???
Dachte das gibt es nur ab LCI????
da hast du falsch gedacht 🙂
Zitat:
@Bono123 schrieb am 15. Dezember 2014 um 23:44:52 Uhr:
Mal Ot, nur zur Info für mich, es ist kein LCI Model und hat das multfinktionale Dispaly/Tacho???
Dachte das gibt es nur ab LCI????
Das gibt es schon seit 09/2012
Das würde ich sowieso locker sehen. Es gibt zig Gründe für eine Nachlackierung, ohne dass ein Unfall passiert ist. Beispiel: mein Auto steht ausnahmsweise mal nicht in der Garage; mein Jüngster meint, spontan mit seinem Fahrrad dicht vorbeifahren zu müssen; Ergebnis: schöner Kratzer in der Fahrertür, Smart-Repair nicht mehr möglich, Teillackierung 300 €. Wenn ich den Wagen verkaufen würde, würde ich ihn auch als unfallfrei angeben. Ob ich in dem Verkaufsgespräch mich dann noch an solche Kleinigkeiten erinnern würde, kann ich nicht vorhersagen. Solche Reparaturen können auch bei BMW im Rahmen der Aufbereitung erfolgt sein.
Gruß
Der Biber
Zitat:
@7woodman7 schrieb am 15. Dezember 2014 um 21:34:22 Uhr:
Lackdichtemessung an der Kunststoffstoßstange? Das geht?Brief meiner Awältin an den Käufer ist unterwegs. Auch mit einem dezenten Hinweis auf seine Anzeige und dem Text darin.
Gruß Woody
Nein, das geht natürlich nicht. Aber Du sprachst ja auch von dem Kofferraumdeckel.
mit der Gewährleistung bzw. ihrem Ausschluss hat der geschilderte Kritikpunkt erstmal gar nichts zu tun. Denn unabhängig davon muss der Verkäufer den Käufer über alle Umstände wahrheitsgemäß aufklären müssen, die für seine Kaufentscheidung relevant sind. Wenn der Pkw einen schweren und Ihnen bekannten Unfall hatte, muss der Käufer darüber informiert werden. Tut man es nicht kann der Käufer den Kaufvertrag nachträglich wegen arglistiger Täuschung anfechten, mit der Folge, dass der Pkw zurückgenommen und der Kaufpreis erstattet werden muss. Darüber, ob das bereits bei ( kosmetischen) Nachlackierungen gilt, streiten die Gerichte, denn i.d.R. liegt hier kein wertminderndes Ereignis zugrunde. Unwissenheit schützt Dich hier übrigens nicht im Vertragsverhältnis mit dem Käufer. Wenn z.B. Deine Partnerin das Auto ohne Dein Wissen gefahren, beschädigt und reparieren hat lassen, haftest Du in diesem Vertragsverhältnis trotzdem. Das gleiche gilt, wenn das Auto vor Deiner Übernahme als Neuwagen beschädigt und nachlackiert wurde. Allerdings könntest Du dann die Partnerin oder das Autohaus in Regress nehmen.
Entscheidend wird aber sein, ob es sich um die Reparatur eines Unfallschadens oder lediglich eine Massnahme zur Qualitätsverbesserung handelte ( Nachlackierung im Werk oder beim Händler zur Beseitigung von Lacknasen, Orangenhaut oder Lackeinschlüssen).
Gruss
Bernd
@Bernd:
Und wie will man einer Person nachweisen, dass sie von einem Schaden gewusst hatte?
Gruß
Benny
Hallo!
Ich hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall. Auto beim hiersigen BMW-Händler A gekauft und drei Jahre gefahren. Dann wollte ich das Auto beim örtlichen BMW-Händler B (damals hatten wir hier noch zwei) in Zahlung geben. Der kannte das Auto und meinte, dass es einer seiner Vorführer war mit heftigem Unfallschaden. Das entsprach leider der Wahrheit, das Fahrzeug hatte einen Schaden von über 20.000 DM erlitten, wurde mir aber als unfallfrei verkauft.
Ich habe daraufhin Händler A angeschrieben und um Klärung gebeten - keine Reaktion. Anschreiben vom Anwalt mit gleichen Tenor (ich wollte kein Geld, das Auto war schon weg, ich wollte eine Aussage) - keine Reaktion. Daraufhin war ich sauer und habe ein eigenständiges Beweissicherungsverfahren angestrengt. Der Gutachter durfte vom Händler A bestimmt werden und das Gutachten sagte aus, dass der Schaden so gut repariert worden wäre, dass das Autohaus diesen nicht hätte erkennen müssen. Ich habe die Sache dann sein gelassen, wofür letzten Endes auch. Der Händler war für mich allerdings gestorben.
Ein Jahr später durfte ich dann von einem interessanten Gerichtsurteil lesen. Weiß der Verkäufer nichts von einem Unfallschaden und verkauft ihn als unfallfrei, dann ist es schwer ihn zu belangen. Ist der Verkäufer hingegen ein Autohaus, also ein Händler, dann steht dieser in der Pflicht. Auch wenn er keine Kenntnis hatte, so haftet er dennoch, kann aber natürlich in einem Klageverfahren dem Vorbesitzer ebenfalls den Streit verkünden und ihn hinzuziehen.
Ist zwar alles schon fast zwei Jahrzehnte her, aber gütlig ist es dennoch (war 1997). Die beiden Händler haben mittlerweile fusioniert und der Sohn von Händler B ist jetzt Geschäftsführer. Er weiß, dass ich sofort das Autohaus wechsel, sowie ich auch nur einem mit dem alten Inhaber von A zu tun haben muss. Ich bin nicht nachtragend, ich kann nur nicht vergessen. 🙂
CU Oliver
richtig so Milk.