Privatverkauf nie wieder....
Hallo,
hab letzte Woche schweren Herzens meinen F10 privat verkauft. Das Fahrzeug war gerade mal 5 Stunden online.
Kauf wurde mit einer Kaufvertragsvorlage ohne Gewährleistung durchgeführt. Auf die nachlackierte Motorhaube wurde extra im Kaufvertrag hingewiesen, unfallfrei angegeben.
Nun eine Woche später ruft der Käufer an, er sei von dem Fachmann der den Wagen am Wochenende aufbereitet hat aufmerksam gemacht worden, dass die hintere Stoßstange und fast sicher auch der Kofferraumdeckel nachlackiert wurden. Er wolle nun das Auto am liebsten zurückgeben oder 500€ Nachlass haben. Hab ihm erklärt, das kann nicht sein, ich habe das Fahrzeug neu übernommen. Da ich nun seiner Forderung nicht nachgehe will er einen Sachverständigen und einen Anwalt einschallten.
Was sagt ihr dazu?
Gruß Woody
Beste Antwort im Thema
Ich würde an deiner Stelle mal die Fahrzeughistorie prüfen lassen und gucken, ob dort irgendwo etwas von Nachlackierungen steht. Sowohl vor der Auslieferung als auch nach der Auslieferung sollte dies niedergeschrieben sein. Wenn die Historie sauber ist, weise den Käufer darauf hin und teile ihm mit, dass auch er diese gerne mal bei seinem Händler anfragen soll.
Natürlich gibt es noch die Möglichkeit sein Fahrzeug bei einem unabhängigen Lackierer machen zu lassen, aber wir wollen hier ja an das Gute im Menschen glauben.
Was mir jedoch tierisch auf den Nerv geht ist dieses "gehate". Der TE hat in keinem Satz gesagt, dass er etwas vertuschen will und in keinem Satz sieht es so aus, als ob er hier rumeiert oder sonst was. Also hört doch mit diesem "Rück raus mit der Sprache" auf.
Gruß
Benny
102 Antworten
Zitat:
@blueXtreme schrieb am 10. Dezember 2014 um 13:05:46 Uhr:
Hast du eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung?Dann schildere das Problem deinem Anwalt und teile dem Käufer mit, dass er sich ab sofort nur noch bei diesem melden soll.
Würde ich in dieser Phase noch nicht machen, Rechtsschutz hin oder her. Wie bereits oben geschildert, einfach ignorieren. Der Ball liegt im Feld des Gegners, also absolut kein Handlungsbedarf. Wenn er was will, soll er klagen. Ich schließe mich der gängigen Meinung hier an, dass die Forderung völlig unbegründet ist, speziell in dem Kontext, der sich hier nach und nach herauskristallisiert hat.
Zitat:
@waxx schrieb am 10. Dezember 2014 um 13:13:32 Uhr:
Würde ich in dieser Phase noch nicht machen, Rechtsschutz hin oder her. Wie bereits oben geschildert, einfach ignorieren.
Ich bin immer der Meinung, dass jeder sein Geld verdienen soll und ich eine Rechtschutzversicherung habe um mich mit solchen "Pappnasen" nicht rumärgern zu müssen.
Bevor der also täglich bei mir anruft, kann er dies lieber gleich meinem Anwalt erzählen. Darüber hinaus muss ich mir nachher nicht nachsagen lassen, dass ich am Telefon irgendwelche Zugeständnisse gemacht habe die es nie gab.
Außerdem sollte mit dem Verweis auf den RA auch Ruhe einkehren von der Seite des Käufers.
Gruß
Benny
Zitat:
@blueXtreme schrieb am 10. Dezember 2014 um 14:11:20 Uhr:
Ich bin immer der Meinung, dass jeder sein Geld verdienen soll und ich eine Rechtschutzversicherung habe um mich mit solchen "Pappnasen" nicht rumärgern zu müssen.Zitat:
@waxx schrieb am 10. Dezember 2014 um 13:13:32 Uhr:
Würde ich in dieser Phase noch nicht machen, Rechtsschutz hin oder her. Wie bereits oben geschildert, einfach ignorieren.
Da ist die Rechtsschutzversicherung aber i.d.R. anderer Meinung, solange die "Pappnase" nur anruft etc. 😉
Hat ein gewerblich tätiger Händler gemäss HGB überhaupt die Möglichkeit der Mängelrüge?
Andreas
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Die Möglichkeit hat er schon, aber ob sich daraus Ansprüche ableiten, steht auf einem anderen Blatt. Bei wirksamem Ausschluß der Haftung muss schon eine arglistige Täuschung oder ähnliches vorliegen.
Wenn ein Händler ein Fahrzeug ankauft und sich nachträglich was herausstellt, hat er Pech. Es sei denn, wie schon geschrieben, es war arglistige Täuschung oder Betrug (Tachodreh oder andere schwerwiegende Verschwiegenheiten)
Wie sagt mein VK bei der NL immer bei der Inzahlungnahme?
"War mal was?"
"Nö oder Ja je nachdem"
"wie auch immer, ist eh unser Problem nach der Unterschrift"
Ich würde mir auch keine Sorgen machen, allerdings
Zitat:
Bevor der also täglich bei mir anruft, kann er dies lieber gleich meinem Anwalt erzählen. Darüber hinaus muss ich mir nachher nicht nachsagen lassen, dass ich am Telefon irgendwelche Zugeständnisse gemacht habe die es nie gab.
Genau so handhabe ich solche Sachen auch, bei denen es um die "Wurst" geht.
Hier versucht jemand auf eine ganz miese Art und Weise den Kaufpreis nachträglich zu mindern. Er hat gegen Dich aber keinerlei Ansprüche. Um Ansprüche, bezüglich der möglicherweise nachlackierten Heckklappe, gegen Dich geltend zu machen, müsste er Dir eigentlich arglistige Täuschung nachweisen. Das wird aber nach Deinen Aussagen für Ihn nicht machbar sein. Du hast Dein Fahrzeug nach besten Wissen verkauft und damit ist die Sache gut. Und nur weil er keinen "Ankauftest" gemacht hat, kann er nachträglich keine Mängel geltend machen. Das wäre ja im Zweifel sein Problem und nicht Deines.
Auch wenn es schwer ist: Ich würde auf Ihn tatsächlich nicht mehr reagieren. Zum Anwalt wird er nicht gehen.
Gebrauchtwagenverkäufer insbesondere im unteren Preissegment sind schon sehr schmierige Gesellen. Insbesondere die Fraktion, deren Feilschmethode lautet: "Ey was ist letzter Preis?". Lass dich nicht bange machen.
Also mal ehrlich, der kauft einen Wagen für mehrere 10.000€ und kommt dann im Nachgang an, wegen 500€??
Wenn eines F10 Fahrer i.d.R. nicht haben, dann ist es Zeit!
Mir wäre der Aufwand und die Zeit einfach schon zu viel, wegen läppischen 500€!! 500€ an sich betrachtet sind viel Geld, aber im Verhältnis zu dem Aufwand der der hier treiben will, ist das geradezu lachhaft!
Wegen 500€ würde ich mich ärgern, ja - aber definitiv nicht zum Anwalt gehen und klagen!
An deiner Stelle würde ich mich nicht einschüchtern lassen und einfach ignorieren. Wenn dann eines Tages ein Schreiben vom Anwalt reinflattert, dann kannst du immer noch handeln. Die Zeit reicht alle Mal aus!
Viel Glück und lass dich nicht einlullen... das ist garantiert nur einer, der dich abzocken will! Denn, wenn es um einen großen Schaden gehen würde, würde er sich doch nicht mit lachhaften 500€ zufrieden geben!
Also lass dich nicht verrückt machen hier... hör auf dein Bauchgefühl... mein Rat: erstmal abwarten!
so einen hatte ich an der Backe, ignoriert bis zum Ende ;=) nie wieder gehört der hat mir gedroht mit anwalt und co.
Jetzt versetzt euch mal in die Lage des Käufers.
Er kauft aus erster Hand einen jungen unfallfreien Gebrauchtwagen und kriegt plötzlich die Info der Kofferraumdeckel sei nachlackiert - natürlich nimmt er an er sei geprellt worden und hätte viel Geld in den Sand gesetzt.
Ob man nun gleich mit dem Anwalt droht, oder erst den einvernehmlichen Dialog mit dem Verkäufer sucht obligt dem "Stil" des Käufers - folgenlos wird ein solches Szenarium i.d.R. aber nicht bleiben.
Es gibt übrigens nicht nur Käufer die im nachhinein in betrügerischer Absicht unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Preisnachlass fordern, sondern auch Verkäufer, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen zu hohen Preis fordern.
Ob hier ersteres, zweiteres, oder bloß ein "Missverständnis" vorliegt, weiß keiner von uns, außer vielleicht der TE 😉
Zitat:
@pk79 schrieb am 10. Dezember 2014 um 20:36:47 Uhr:
Jetzt versetzt euch mal in die Lage des Käufers.
Er kauft aus erster Hand einen jungen unfallfreien Gebrauchtwagen und kriegt plötzlich die Info der Kofferraumdeckel sei nachlackiert - natürlich nimmt er an er sei geprellt worden und hätte viel Geld in den Sand gesetzt.
Ob man nun gleich mit dem Anwalt droht, oder erst den einvernehmlichen Dialog mit dem Verkäufer sucht obligt dem "Stil" des Käufers - folgenlos wird ein solches Szenarium i.d.R. aber nicht bleiben.Es gibt übrigens nicht nur Käufer die im nachhinein in betrügerischer Absicht unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Preisnachlass fordern, sondern auch Verkäufer, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen zu hohen Preis fordern.
Ob hier ersteres, zweiteres, oder bloß ein "Missverständnis" vorliegt, weiß keiner von uns, außer vielleicht der TE 😉
Und die Lederfalte war auch eine arglistige Täuschung??? Hast du den Rest der lächerlichen Forderungen nicht gelesen oder was ist los. Hier würde ich den schmierigen Typen eher mal auf seine versuchte Erpressung oder Nötigung aufmerksam machen.
Sehe es ähnlich wie pk79. Was wäre denn wenn nun der Käufer hier gepostet hätte dass man ihn einen Unfallwagen untergeschoben hat?
Die Diskussion und Meinungen der Kritiker würden exakt um 180° gedreht sich gegen den Verkäufer einschießen ... wetten? 😉
Nein, ich heiße das Vorgehen nicht OK. Aber genauso wenig heiße ich es gut wenn nun alle Welt gegen den Käufer wendet, ohne die Gegenseite mal gehört zu haben.
Zitat:
@7woodman7 schrieb am 10. Dezember 2014 um 08:31:02 Uhr:
aber auch nach dem Kauf bei der Abholung meinte der das Geräusch des E-Motors beim Schließen der eletrischen Heckklappe dürfe nicht sein (dann wenn der Deckel ganz zugezogen wird) Ich meinte nur, ich kenne das Surren nur so seit ich das Fzg habe. Auch nun gestern am Telefon meinte er die Lager sind sicher ausgeschlagen, das Poltern kommt nicht von den Runflat..... (Ich kenne das Poltern der Runflat, bei den Sommer non runFalt ist da kein Poltern) Eine Falte im Leder an der Unterseite der Innenverkleidung hinten (da wo eine Kante ist im Leder) wurde nun auch als Mangel nachträglich gesehen. Wer weiß was nun noch alles kommt.....
Hallo!
Ganz ehrlich verstehe ich Deine Sorgen nicht!
Der Käufer hatte (und hat hoffentlich) die Chance genutzt, um den Wagen anzuschauen. Wahrscheinlich machte er auch eine Probefahrt. Wenn er wollte, konnte er ihn ja noch beim ADAC überprüfen lassen...!
Der Käufer hat zugeschlagen, nun ist es seiner! Zur Überprüfung hatte er Gelegenheit!
Oder hast Du dies verweigert?
Wenn er das Risiko nicht eingehen hätte wollen, hätte er zum Händler gehen müssen!
Sag ihm das und lasse Dich nicht mehr verarsc...en!
Wenn aber der Käufer von Anfang an eher unsympathisch und Dir suspekt vorgekommen ist, hättest Du die Handbremse anziehen müssen...!
Gekauft wie gesehen, so steht es in der Regel im Vertrag!
Er muss den Nachweis erbringen, dass es stimmt, was er sagt. Die Beweislast liegt bei ihm, nicht bei dir.
Du musst nicht deine Unschuld beweisen, sondern er deine Schuld.
Oftmals ist es nur heiße Luft und ein billiger Trick. Ich würde das erstmal zu den Akten legen