Privatverkauf §25a was ist damit gemeint?

Hallo

hätte da mal eine Frage

Habe im Internet einen Wagen gesehen der mich intressiert.

Jetzt will der Händler mir als Privatmann den Wagen verkaufen mit dem Passus

Privatverkauf §25a

Was ist damit gemeint und welche nachteile kann ich bekommen?

Meine hätte irgendwo gelesen das ich dann als Wiederverkäufer den Wagen kaufe.

Was ich natürlich nicht mache!

Danke MFG

Beste Antwort im Thema

Dann lies bitte nochmal die letzten Beiträge, da steht es an sich schon drin.

"Garantie" muss dir niemand geben, niemals. Die ist immer freiwillig. Das, was man als Privatkäufer immer hat, nennt man "Sachmängelhaftung", landläufig auch "Gewährleistung". Die grundsätzlichen Regeln kann man in Wikipedia und ähnlichen Seiten nachlesen.

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...und die Gewährleistung kann ein Händler überhaupt nicht ausschließen.
Wird zwar oft versucht (nennt sich dann etwa "Verkauf im Kundenauftrag"😉, ist aber immer grenzwertig zu sehen.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


...und die Gewährleistung kann ein Händler überhaupt nicht ausschließen.

Ähhh, doch. Darf er. Wenn er an einen anderen Händler verkaufen würde.

Mfg Zille

Dass der TE kein Händler ist, wurde doch schon im Eröffnungspost geklärt 😉

Zitat:

Original geschrieben von helmutauto


Rheinostfriese meint wahrscheinlich das richtige, aber: die Reduzierung der Sachmangelhaftung auf ein Jahr muss nicht im Vertrag stehen, sondern in den AGB des Kaufvertrages.

Umgekehrt wird ein Schuh draus. 😉

Eine Verkürzung in vorformulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stößt schnell an die Grenze des § 309 Nr. 8b BGB, während eine vertragliche Einzelvereinbarung unproblematisch ist, soweit sie nicht gegen gesetzliche Regelungen verstößt.

Da wir in D Gestaltungsfreiheit bezüglich der Vertragsform haben - der Kaufvertrag kann also schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln erfolgen - reicht selbst eine Mündliche Vereinbarung aus, nur wird der Händler es in der Regel schriftlich festhalten, damit er einen Nachweis hat.

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"Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (§305b BGb).
Folge: Individualvereinbarungen sind zu bevorzugen.

O.

Zitat:

Original geschrieben von Roko666


warum sollte ich denn keine garantie haben.
Kaufe beim händler und der muss mir doch erstmal garantie geben oder nicht ?
Die frage ist ob er sie damit ausschliessen kann.obwohl das ja eigentlich nicht möglich ist weil ich ja kein händler bin

Garantie kann er nur ausschließen wenn er das FZG. als Bastlerfahrzeug verkauft.dies gilt allerdings nur bis zu einem Betrag von 1500€.Ansonsten wird Dir der Händler eine sogenannte Car-Garantie aufs Auge drücken.Ich würde mir lieber ein Fahrzeug privat kaufen und jemanden mitnehmen der sich auskennt.Oder ca.50€ investieren und damit zur DEKRA etc.fahren.Dies macht sich natürlich auch preislich bemerkbar(der Händler will/muß ja verdienen.

Leute, ...macht euch doch erstmal Schlau wo der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung liegt, bevor ihr postet!
So steht hier nämlich zur zwei Dritteln nur Unwahrheit drinn!

Zitat:

Original geschrieben von Franks-Astra


Garantie kann er nur ausschließen wenn er das FZG. als Bastlerfahrzeug verkauft.

Garantie kann er

grundsätzlich

ausschließen, da Garantie im Gegensatz zur Gewährleistung eine freiwillige Leistung des Verkäufers darstellt.

Garatntie braucht er nicht ausschließen, weil: Da wo nix über Garantie drauf steht wird auch keine drin sein. Ich kenne auch keinen Händler der schreibt: "ohne Garantie" - eher wird manchmal versucht, einem (oftmals) teure Garantieversicherungen mit zu verkaufen - das ist aber dann nichts vom Händler (der schneidet nur Provision mit), sondern von einer Versicherungsgesellschaft.

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