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Privatverkauf, Anzahlung wird nicht zurückgegeben, was tun?

Themenstarteram 27. Oktober 2010 um 1:25

Hallo an Alle!

habe Problem, habe die Anzahlung gemacht, war aber nicht sicher, dass mir meine Bank den Kredit gibt, habe das auch dem Verkäufer erklärt, und wollte nicht diese Risiko eingehen.

Verkäufer war aber so "nett", dass er uns versprochen hat im Falle wenn die Bank kein Kredit gibt, die Anzahlung einfach zurück zu überweisen, hat gesagt dass er korrekter Mensch ist usw. und überweist das Geld einfach zurück, am Freitag Abend haben wir das Auto angeschaut, und am Montag haben wir eine Absage von der Bank erhalten, Verkäufer sofort mitgeteilt.

so haben wir eine Anzahlung gemacht, und die Bank hat kein Kredit gegeben, (da wir schon einige Kredite haben) obwohl es möglich war, 200 monatlich. Verkäufer will jetzt aber die Anzahlung nicht zurück geben, obwohl versprochen! Ich war mit meinem Bruder dabei, also – Zeuge!

Verkäufer war so nett, und bla bla, ich habe ihm meine Situation erklärt, und er sagte kein Problem, wenn die Bank absagt, dann muss ich auch keine Sorge machen, die Anzahlung überweist er einfach zurück, „ich bin nicht so, bin korrekt und verstehe alles, werde das Geld zurück überweisen“

Naja, das Auto war sehr gut, und günstig auch, wollte das nicht verlieren und unbedingt kaufen!

Aber scheissbank hat alles kaputt gemacht,

 

jetzt reagiert der Kerl nicht, hat telefonisch wütend gesprochen, und gesagt dass er mir keine Anzahlung zurück gibt,

Es ist 200 euro, aber das geht um Prinzip, nicht ums Geld, ich glaube wenn Du schon versprichst, dann bitte sei so nett und halte deine Versprechungen!!

Außerdem in einigen Forums habe ich gelesen dass bei privaten Verkäufen muss die Anzahlung zurück gezahlt werden!!

Geht um Prinzip!!! Hätte er seine Versprechungen nicht gegeben, sondern einfach gesagt dass falls ich keinen Kredit nehme, gibt er auch kein Geld zurück, hätte ich auch keine Anzahlung geleistet!

 

so meine Frage ist: ob ich den klagen kann? da es sich um Privatverkauf handelte, wir haben keinen Vertrag, alles mündlich und Anzahlung mit Unterschrift vom Verkäufer, dass er Geld erhalten hat. Ich habe aber gehört, dass bei privaten Verkäufen bei Rücktritt die Anzahlung zurück gegeben werden soll.

Habe kein Geld für Anwalt. Bitte wenns möglich keine Theorien etc. sondern wenn Sie wirklich damit Erfahrung haben oder genau wissen, dass es so und so sein soll. kann mir jemand mit Infos helfen, würde sehr dankbar sein.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von adi82

...da wir schon einige Kredite haben...

...Aber scheissbank hat alles kaputt gemacht...

Ich spars mir einfach...

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66 Antworten
am 27. Oktober 2010 um 7:26

Prinzipiell müsste er das Geld zurückgeben wenn es so geklärt wurde, aber wie die Chancen ohne Vertrag und Anwalt aussehen weiß ich nicht. Wenn abgemacht war das unter diesen und diesen Umständen das und das gemacht wird ist das so vorgeben und man kann es nicht einfach nicht gehört haben wollen, das alles nachzuweißen wird aber schwer.

am 27. Oktober 2010 um 9:47

Zitat:

Original geschrieben von adi82

Hallo an Alle!

 

 

 

 

so meine Frage ist: ob ich den klagen kann? da es sich um Privatverkauf handelte, wir haben keinen Vertrag, alles mündlich und Anzahlung mit Unterschrift vom Verkäufer, dass er Geld erhalten hat. Ich habe aber gehört, dass bei privaten Verkäufen bei Rücktritt die Anzahlung zurück gegeben werden soll.

Habe kein Geld für Anwalt. Bitte wenns möglich keine Theorien etc. sondern wenn Sie wirklich damit Erfahrung haben oder genau wissen, dass es so und so sein soll. kann mir jemand mit Infos helfen, würde sehr dankbar sein.

Zuerst einmal ist ein Kaufvertrag ob mündlich oder schriftlich abgeschlossen eine übereinstimmende Willenserklärung von Käufer und Verkäufer. Dadurch hast das Auto bereits gekauft und eine Anzahlung getätigt.

 

Du bist jetzt verpflichtet den Wagen dem Verkäufer auch noch das Restgeld zu geben, erst dann bekommst du auch das Auto.

 

Nun ist aber der Ratenkredit geplatzt und du kannst dem Verkäufer nicht die Restsumme zahlen, hier ist dem Verkäufer ein Schaden entstanden den er gegenüber dich geltdend machen kann.

 

In der Regel können die 200 € ausreichend für den Verkäufer sein um seine Schadensersatzansprüche damit zu befriedigen.Ich sehe keinerlei rechtliche Möglichkeiten an die 200 € wieder zu erhalten, es sei denn der Verkäufer ist so gutmütig und zahlt sie dir freiwillig.

 

 

nihct ganz wenn der te es von anfang an gesagt hat das er das auto nur kaufen kann wenn die bank den kredit gibt.

deal war geld zur sicherung da lassen und auto kaufen sofern der kredit klappt. klappt kredit nicht geld zurück. wenn es so abgesprochen gilt dies.

so würde ich das sehen ... im zweifel rechtskundige hilfe in anspruch nehmen

am 27. Oktober 2010 um 10:44

"Eine übereinstimmende Willenserklärung von Käufer und Verkäufer"

Mit einer Kaufabsicht, sofern die Bank den Kredit gewährt.

Das war dem Verkäufer bewusst, daher ist das so ein Ding mit der übereinstimmenden Willenserklärung.

Ist aber auch egal, da man nun hin- und her reden könnte.

Es gibt ja wohl auch nix schriftliches.

Schreib die 200€ in den Wind und buche es unter zusätzlicher Lebenserfahrung ab!

Ist zwar ärgerlich, aber da wirst du ohne Rechtsanwalt nicht weiter kommen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Antasar

 

Schreib die 200€ in den Wind und buche es unter zusätzlicher Lebenserfahrung ab!

 

Ist zwar ärgerlich, aber da wirst du ohne Rechtsanwalt nicht weiter kommen.

Stimmt und der Anwalt kostet mit Sicherheit mehr als 200 € so schmeißt der TE gutes Geld schlechtem hinterher, wenns ihn beruhigt?

Themenstarteram 27. Oktober 2010 um 11:01

Zitat:

Original geschrieben von Antasar

"Eine übereinstimmende Willenserklärung von Käufer und Verkäufer"

Mit einer Kaufabsicht, sofern die Bank den Kredit gewährt.

Das war dem Verkäufer bewusst, daher ist das so ein Ding mit der übereinstimmenden Willenserklärung.

Ist aber auch egal, da man nun hin- und her reden könnte.

Es gibt ja wohl auch nix schriftliches.

Schreib die 200€ in den Wind und buche es unter zusätzlicher Lebenserfahrung ab!

Ist zwar ärgerlich, aber da wirst du ohne Rechtsanwalt nicht weiter kommen.

so sehe ich es auch, es war doch alles dem Verkäufer bewusst,

werde Anwalt anschalten, ich wurde hier verarscht, nicht er, er hat doch einfach gelogen,

wie gesagt, würde ich nicht anzahlen wollen, würde auch nicht gemacht, hätte er die Wahrheit gesagt,

ich verstehe auch dass es eine gute und nicht teuere Erfahrung ist, 200€, nächste Mal werde ich alles richtig machen, zuerst Kredit kriegen, dann Anzahlung leisten,

aber hier, das ist eine Verarschung, habe Zeuge dabei. ob ich dann dies beweisen kann, ist eine andere Frage.

vielen Dank allen für eure Antworten, LG, Adi.

Themenstarteram 27. Oktober 2010 um 11:05

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Antasar

 

Schreib die 200€ in den Wind und buche es unter zusätzlicher Lebenserfahrung ab!

Ist zwar ärgerlich, aber da wirst du ohne Rechtsanwalt nicht weiter kommen.

Stimmt und der Anwalt kostet mit Sicherheit mehr als 200 €

habe ehrlichen Anwalt, der sofort sagt, ob es sich lohnt, den Kerl anzuklagen oder nicht,

und wenn ich gewinne, der trägt dann die alle Kosten, habe ihm auch es schon gesagt,

 

Zitat:

Original geschrieben von adi82

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

 

Stimmt und der Anwalt kostet mit Sicherheit mehr als 200 €

habe ehrlichen Anwalt, der sofort sagt, ob es sich lohnt, den Kerl anzuklagen oder nicht,

und wenn ich gewinne, der trägt dann die alle Kosten, habe ihm auch es schon gesagt,

Ja ja mach mal und schreibe dann mal in ein paar monaten hier rein wie die Sache mittels ehrlichen Anwalt gelaufen ist.:rolleyes:

 

Als Tip gebe ich dir noch mit auf den Weg suche zuerst noch das Gespräch mit dem Verkäufer und einigt euch auf jeweils die  hälfte, also er bekommt 100 € dafür das er Inseratskosten als Aufwandsendschädigung hat und du 100 € zurück damit du wenigstens etwas Lehrgeld zahlst, und das nächste mal machste so was vorher schriftlich. Da wir in Vertragsangelegenheiten Vertragsfreiheit haben könnte man im Kaufvertrag so eine Rücktrittsklausel wenn die Bank keinen Kredit gibt einschließen.

Ich weiß ja nicht. Zuerst mal ist die Anzahlung ein eindeutiger Hinweis auf einen Kaufvertrag. Nicht, daß Du dann das Auto kaufen mußt und kein Geld hast...

sicht der bank: kein kredit möglich

sicht des TE: wäre locker, obwohl noch andere kredite da sind, gegangen

sagt im grunde alles ;)

auch sind 200euro anzahlung eher merkwürdig....genau wie der fakt das die anzahlung freitags erfolgt und montags der kredit platzt.

war es wohl eher:

"ich nehme ihn ganz sicher, hier haste 200euro als beweis, ich muss das montag nur noch kurz bei der bank regeln" ?

 

keine unterstellung...liest sich aber so ;)

Der Themenersteller hat schlichtweg einfach den verkehrten Weg gewählt.

Richtig wäre gewesen:

Erst Geld besorgen und dann Auto kaufen.:)

Damit meine ich die komplette Kaufsumme.

Ob er seine Anzahlung wieder bekommt, mit oder ohne Anwalt, mag jetzt mal dahingestellt sein.

Ansonsten kann man nur ein Tipp geben.

Immer alles schriftlich fixieren.

Gruß Hope0815:)

PS: Um was für ein Auto handelt es sich denn, bzw. welche Kaufsumme?

Zitat:

Original geschrieben von adi82

Zitat:

habe ehrlichen Anwalt, der sofort sagt, ob es sich lohnt, den Kerl anzuklagen oder nicht,

und wenn ich gewinne, der trägt dann die alle Kosten, habe ihm auch es schon gesagt,

Im ersten Beitrag schreibt TE: 

"Habe kein Geld für Anwalt."

Und jetzt hat er Geld für die Erstberatung durch Anwalt.

 

Hat wohl doch noch stille Reserven.

 

O. 

 

Zitat:

Original geschrieben von adi82

...da wir schon einige Kredite haben...

...Aber scheissbank hat alles kaputt gemacht...

Ich spars mir einfach...

Zitat:

Original geschrieben von Hope0815

Der Themenersteller hat schlichtweg einfach den verkehrten Weg gewählt.

Richtig wäre gewesen:

Erst Geld besorgen und dann Auto kaufen.:)

Damit meine ich die komplette Kaufsumme.

Ob er seine Anzahlung wieder bekommt, mit oder ohne Anwalt, mag jetzt mal dahingestellt sein.

Ansonsten kann man nur ein Tipp geben.

Immer alles schriftlich fixieren.

Gruß Hope0815:)

PS: Um was für ein Auto handelt es sich denn, bzw. welche Kaufsumme?

Zumal man einen Kredit, falls z.B. der Autokauf platzt immernoch zurückgeben kann.

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