Was bedeutet § 25a
bei einem Gebrauchtwagen von einem Händler?
Danke fuer Eure Hilfe
Herzlichen Gruß
Andreas
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§ 25a.
(1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für die Lieferungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 3 und den Eigenverbrauch im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe a von Kraftfahrzeugen, wenn
1. der Unternehmer das Kraftfahrzeug im Inland für sein Unternehmen zum Zwecke des gewerbsmäßigen Verkaufs erworben hat und
2. für die Lieferung des Kraftfahrzeugs an den Unternehmer
a) Umsatzsteuer nicht geschuldet oder nach § 19 Abs. 1 nicht erhoben wird oder
b) die Besteuerung nach den Absätzen 2 und 3 dieser Vorschrift vorgenommen wird.
Als Kraftfahrzeuge im Sinne des Satzes 1 gelten auch Kraftfahrzeuganhänger. Die Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger müssen den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterliegen.
(2) Der Umsatz wird bemessen
1. bei Lieferungen nach dem Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für das Kraftfahrzeug übersteigt; bei Lieferungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchstabe b und Nr. 3 und in den Fällen des § 10 Abs. 5 tritt an die Stelle des Verkaufspreises der Wert nach § 10 Abs. 4 Nr. 1;
2. beim Eigenverbrauch nach dem Betrag, um den der Wert nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 den Einkaufspreis für das Kraftfahrzeug übersteigt.
Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage.
(3) Die Vorschrift über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 1) findet keine Anwendung. § 22 gilt mit der Maßgabe, daß aus den Aufzeichnungen des Unternehmers zu ersehen sein müssen
1. der Verkaufspreis oder der Wert nach § 10 Abs. 4 Nr. 1,
2. der Einkaufspreis und
3. die Bemessungsgrundlage nach Absatz 2.
(4) Der Unternehmer kann bei jeder Lieferung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen auf die Anwendung der vorstehenden Absätze verzichten.
Kurz und knapp: Die Mehrwertsteuer ist nicht ausweisbar - für Privatkunden unwichtig.
@eminem7905
Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!
gegoogelt hab ich vorher schon ziemlich exzessiv, leider nix brauchbares gefunden.
Nun hab ich doch noch nicht ganz verstanden, was das für mich als Selbständigen bedeutet.
Das Fahrzeug soll nach Kauf (Vorsteuer bekomm ich vom FA wieder) vor allem beruflich genutzt werden, aber auch privat.
Hat die Angabe von § 25a jetzt irgendwelche Auswirkungen für mich ?
oder gilt das nur für Händler/Wiederverkäufer?
Bitte klär mich auf.
Danke.
Andreas
gerne.
bei google einfach" §25a" eingeben.
und der erste link ist schon der richtige
@eminem7905
bin wohl wegen meiner englischen Spracheinstellung bei google im Wald gelandet. Mit Google.de und Ergebnisse in deutsch klappt's dann.
Trotzdem kann ich mit dem Text des Paragraphen wenig anfangen.
Naja, was soll's, mein Steuerberater wird's schon wissen.
Ciao
Andreas
wenn man die mwst nicht ausweisen kann kann man sie auch nicht zurückbekommen.
Wobei das schon etwas zu einfach war. Differenzbesteuert heisst, daß der Händler nur auf den Teil, den er auf den Betrag, den er selbst für das Auto bezahlt hat, draufgelegt hat, Mehrwertsteuer erhebt.
Beispiel:
Händler kauf Auto von Privat für 5.000,-. Verkäufer privat, deswegen Geschäft ohne MwSt.
Händler verkauft nun Dir das Auto für 6.000,-.
Auf die Differenz von 1.000,- € erhebt der Händler die MwSt, die Du dann als Vorsteuer zurückbekommen kannst.
Das heißt, Du hättest in Dem Fall ca. 140,- € MwSt. gezahlt, die Du vom FA zurückbekämst.
Grüße
Jan
Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Wobei das schon etwas zu einfach war. Differenzbesteuert heisst, daß der Händler nur auf den Teil, den er auf den Betrag, den er selbst für das Auto bezahlt hat, draufgelegt hat, Mehrwertsteuer erhebt.
Beispiel:
Händler kauf Auto von Privat für 5.000,-. Verkäufer privat, deswegen Geschäft ohne MwSt.
Händler verkauft nun Dir das Auto für 6.000,-.
Auf die Differenz von 1.000,- € erhebt der Händler die MwSt, die Du dann als Vorsteuer zurückbekommen kannst.
Das heißt, Du hättest in Dem Fall ca. 140,- € MwSt. gezahlt, die Du vom FA zurückbekämst.
Grüße
Jan
Bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG gibt es keinen Vorsteuerabzug. Dies ist nur eine Regelung für den Käufer. Es wird keine USt offen ausgewiesen und somit kein Abzug nach § 15 UStG.
Wenn das Auto nicht älter als 6 Monate ist, oder weniger als 6000 km hat geht § 25a leider nicht !!!
Neuwagen
Wenn Sie einen Neuwagen in einem anderen EU-Land kaufen und ihn in das EU-Land überführen wollen, in dem Sie wohnen, sind Sie in dem Land, in dem Sie den Wagen gekauft haben, von der Mehrwertsteuer befreit.
Sie müssen die Mehrwertsteuer dort zahlen, wo Sie das Auto anmelden.
Ein Auto gilt als „Neuwagen", wenn es weniger als 6000 km zurückgelegt hat oder weniger als sechs Monate alt ist.
Gebrauchtwagen
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson kaufen, müssen Sie keine Mehrwertsteuer zahlen – weder in dem Land, in dem Sie den Wagen kaufen, noch in Ihrem Wohnsitzland.
Wenn es sich bei dem Verkäufer um einen gewerblichen Autohändler handelt, müssen Sie den MwSt.-Betrag zahlen, der in dem Land, in dem Sie das Auto gekauft haben, fällig wird. In Ihrem Wohnsitzland müssen Sie keine Mehrwertsteuer mehr zahlen.
Ein Auto gilt als „Gebrauchtwagen", wenn es über sechs Monate alt ist und bereits mehr als 6000 km zurückgelegt hat.
Unabhängig davon, wo Sie das Auto kaufen, müssen Sie die Zulassungsgebühr in Ihrem Wohnsitzland zahlen.
Für denselben Kauf müssen sie niemals zweimal Mehrwertsteuer zahlen.
Zitat:
@hoinzi schrieb am 7. September 2006 um 09:40:08 Uhr:
Auf die Differenz von 1.000,- € erhebt der Händler die MwSt, die Du dann als Vorsteuer zurückbekommen kannst.
Der zweite Teil Deiner Antwort ist leider falsch. Der Händler muss zwar bei Differenzbesteuerung den Teil der MWSt., die auf die Wertschöpfung entfällt, an das FA abführen. Er kann aber keine MWSt. auf der Rechnung ausweisen und somit kann ein gewerblicher Käufer auch keine Vorsteuer abziehen.
Gruß
Der Chaosmanager
Leichenfledderer - nach mehr als 10 Jahren sollte das eigentlich geklärt sein
Zitat:
@XF-Coupe schrieb am 3. November 2016 um 15:06:52 Uhr:
Leichenfledderer - nach mehr als 10 Jahren sollte das eigentlich geklärt sein
Au ja, dieses Mal war ich selbst nicht aufmerksam genug ... R. I. P.
Grüße
Der Chaosmanager
Tja, ich habe das schon vor 10 Jahren gelernt...