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Privatverkauf

Hi,
eine kurze Frage, wenn ich als Privatverkäufer ein Auto verkaufe und der Käufer hat schon das Geld bezahlt und den vertrag unterschrieben, kann er mr das Auto wenn es ihn nicht mehr gefällt zurückgeben.

Beste Antwort im Thema

1. Vertrag mit ausschluß der Gewährleistung da Privatverkäufer (eine Meisterleistung der EU !!)
2. Im Vertrag keine Sondervereinbarungen ------>ergo gekauft wie gesehen
3. keine bekannten Mängel (vor allem Unfall oder erhebliche verdeckte Rostschäden usw.), die absichtlich verschweigen wurden.
4. Kat gehört zu den Verschleißteilen, ganau wie Bemsen, Auspuff, Reifen, Lambda usw. (weswegen die auch nicht in ner Gebrauchtwagenversicherung mit drin sind, wobei dieses Thema mir sowieso die Zornesröte ins Gesicht treibt !!)
5. Die Zeitspanne vom Kauf bis zur Reklamation
6. Eine Werkstatt, die sich mit Sicherheit nicht selber ans Bein pinkeln wird und deshalb den Ordnungsgemäßen Einbau sowie die ordnungsgemäß durchgeführte AU bestätigen wird

also da würd ich es allemal auf ein gemütliches, einstündiges zusammensein in einem Gerichtssaal ankommen lassen, sofern da ein guter Anwalt (wenn es wirklich soweit kommen sollte) die Sache nicht vorher schon beendet. Und bitte daran denken: Noch zählt das entsprechende Landesrecht, in dem der Kauf/Verkauf getätigt wurde. Die Einflüsse der EU sind gottseidank noch eher gering.

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14 Antworten

Nein, kannst Du nicht. bzw, kann er nicht.
Beide Seiten haben den Vertrag geschlossen und erfüllt.

Was anderes wäre es wenn dies nicht der Fall ist.
z.B.: Es ist ein übelster Unfallwagen und Du hast dies bewußt verschwiegen.

Ich glaube dann könnte er Dir an den Karren fahren...

rechtlich gesehen muss er nur die unterschrift leisten und der wagen ist ihm. auch wenn er das geld noch nicht gezahlt hat, muss er dies machen

Danke für die Hilfe

Zitat:

Original geschrieben von la merde


rechtlich gesehen muss er nur die unterschrift leisten und der wagen ist ihm. auch wenn er das geld noch nicht gezahlt hat, muss er dies machen

Ich weiß zwar nicht genau, was mit "ist ihm" gemeint ist, aber sollte dies als "gehört ihm" zu interpretieren sein, dann ist diese Aussage rechtlich gesehen falsch, zumindest nach deutschem Recht.

Interpretiert man das "ist ihm" als "hat er einen Anspruch darauf, das Auto übereignet zu bekommen", dann passt das einigermaßen!

Viele Grüße,

Cephalotus

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Hallo ,
also kurz gesagt er kann den Wagen nicht mehr zurückgeben, ja?

MfG
pawmag

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Mein Auto stand in der Werkstatt mit einem defekten Kat - verursacht durch eine defekte Zündkerze. Da ich eine Gebrauchtwagenversicherung privat abgeschlossen hatte (war ein Kauf von Privat, sie heißt German Assistance) , machte ich mir keine Sorgen wegen der Kostenübernahme. Gleichzeitig hatte ich das Auto schon in Mobile, um es zu verkaufen (beim Einstellen war der Kat noch ganz). An einem Sonntag (Auto steht noch auf der Bühne) rief ein Interessent an und wollte den Wagen unbedingt kaufen. Ich teilte ihm mit, dass er sich den Wagen durch die Scheibe der Werkstatt anschauen kann, da der Kat kaputt sei. Es käme aber ein neuer Kat rein, da ich eine GW Versicherung hätte. Er kaufte den Wagen noch am Sonntag - mit einem Kaufvertrag ohne Gewährleistungsanspruch.
Am Montag drauf teilte mir die Versicherung mit, dass der Kat nicht versichert sei 🙁
Also ging ich auf die Suche nach einer Alternative, da ein neuer Kat inkl. Einbau 1.800€ kosten würde.
In dieses Automodell passt nur ein Original Kat. Also kaufte ich von einem renomierten Autohändler einen 15000 km "alten" Kat. Laut Händler voll funktionsfähig. Eine Meisterwerkstatt baute den Kat ein, machte eine AU, eine ausgiebige Probefahrt. AU war bestanden und der Fehlerspeicher leer. Abends holte der Käufer den Wagen ab und ich teilte ihm mit, dass ein Austauschkat aingebaut wurde.

Nach 3 Wochen rief der Käufer an und meinte, dass ab und an (alle 1000 km) kurz die motorsteuerungslampe angeht - der Wagen fährt ganz normal, kein Notlauf o.ä.. Er ließ die Zündspulen erneuern und ich teilte ihm mit, dass ein gebrauchter Kat eingebaut wurde, da die Versicherung einen neuen Kat nicht bezahlt hätte. Seine Werkstatt sagt,dass laut dem Fehlerspeicher der Kat kaputt ist. Im Internet gibt es von diesem Motor viele Falschmeldungen der Motorsteuerung bzgl. des Kats. Es ist nie der Kat, sondern meistens irgendwelche Steckverbindungen.
Jetzt nach knapp 6 Monaten wird er lauter und möchte von mir 1000 €, also knapp die Hälfte eines Neukats. Das habe ich abgeleht. Jetzt will er zum Anwalt, da ich ihn betrogen hätte. Ich hätte ihm gesagt, es käme ein neuer Kat rein und hätte nur einen gebrauchten Kat eingebaut.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Hätte ich dem Käufer an diesem vermeintlichen Sonntag nichts von dem Kat gesagt ,sondern dass ich im Urlaub bin und er den Wagen erst am Freitag drauf kaufen könne, wären die Fehlermeldungen auch. Auch der Kat wäre dann schon knapp 46000 km alt.
Bin etwas ratlos. Schließlich war es ein Verkauf von Privat und wenn meine Werkstatt nach dem Einbau sagt, dass AU bestanden und keine Fehler auftreten, muß ich doch davon ausgehen, dass der Kat OK ist. Außerdem weiß ich nicht, was er in den 3 Wochen mit dem Wagen gemacht hat... Seit dem Kauf ist er knapp 6.000 KM gefahen.

Vielleicht habt Ihr ein Idee.
Grüße
Eyreen

Nach 3 Wochen hat er eigentlich schon jedes Recht auf Reklamation verwirkt... Du kannst ja nicht wissen, wie und was er mit dem Wagen in der Zeit angestellt hat, erst recht nicht bei 6000km Laufleistung in so kurzer Zeit. Da muss ein Käufer eines gebrauchten Fahrzeuges nunmal immer mit rechnen, dass der nicht im Neuzustand an ihn übergeben wurde.
Gleiches gilt dann für den Fall, sich nach 6 Monaten noch mal zu melden und Geld zu verlangen. Das ist totaler Quatsch und wenn die Fehler bei dem Fahrzeug oft auftreten, dann ist das halt ein systemimmanenter Mangel, den scheinbar ja viele Fahrzeuge haben. Darauf zu pochen, dass Du ihn da belogen hättest, halte ich für falsch, denn dass viele Fahrzeuge das Problem haben, ist ja scheinbar in diesem Forum nachvollziehbar und damit auch ein gängiges Problem, das man Dir nicht anlasten kann.
Aber das ist IMHO die klassische Masche, Auto gekauft, Preis verhandelt usw. und dann nachfordern, weil er den Preis doch noch drücken will. Ich würde ihm wenn schon an deiner Stelle klar sagen, dass der Vertrag gültig sei und Du könntest ihm kulanterweise entgegenkommen und das Fahrzeug zurück nehmen, aber die Rückzahlung um die Nutzung reduziert. Dann siehst Du schon, wie der reagiert. Gleiches gilt, wenn sich so ein Käufer früh meldet nach der Übernahme. Nicht nachverhandeln sondern Rücknahme anbieten ! Die meisten wollen nur den Preis noch drücken aber das Fahrzeug behalten und werden darauf nicht eingehen. Und damit ist für mich auch jede weitere Diskussion mit SO einem Käufer erledigt.

...zumal dir der Käufer die Aussage mit dem neuen Kat beweisen muss.

Wobei ich allerdings nicht weiß, was passiert, wenn er das kann. Zugesicherte Eigenschaft?

Wenn er die Aussage mit dem neuen Kat beweisen kann, käme eventuell arglistige Täuschung in Frage, weiß aber nur ein Anwalt genau.

Gruß FE64

Moin,

Wenn in das GEBRAUCHTE Fahrzeug ... ein GEBRAUCHTER Kat eingebaut wurde ... die Funktionsfähigkeit der Abgasregelanlage durch die Werkstatt und die AU bestätigt wurde ... dann ist da NICHTS mit arglistiger Täuschung. Es könnte wenn dann überhaupt NUR "Irrtum" vorliegen, sofern im Kaufvertrag ein NEUER Katalysator vereinbart wurde, dann aber nur ein "fast neuwertiger" Katalysator verbaut ist. Da Du das Auto funktionsfähig und hoffentlich unter Gewährleistungsausschluss veräußert hast ... musst du dir an der Stelle vermutlich wenige Gedanken machen. Auf Nummer Sicher gehst du natürlich nur, wenn du mit dem geschlossenen Vertrag und allen dir vorliegenden Unterlagen einen Anwalt zu einer Rechtsberatung aufsuchst. In einigen Fällen liegt der Teufel nämlich im DETAIL.

Es ist leider so, dass es eine ganz neue Klasse von Autokäufern gibt ... die mit der Angst der Verkäufer vor dem erneuerten "Gewährleistungsrecht" mal eben schnell noch 500 Euro "verdienen" wollen. Nicht ins Bockshorn jagen lassen, sondern ganz sachlich argumentieren.

MFG Kester

Moin,
erstmal vielen Dank für Eure Antworten - sie geben mir wieder Mut

Ich habe in den Kaufvertrag (einer aus Autoscout24 mit Gewährleistungsausschluß) geschrieben: "Das Auto wird im funktionsfähigen Zustand übergeben", sonst nix.

Beim Kauf am Sonntag und bei der Abholung waren jeweils der Käufer und seine beiden Söhne. Bei der Abholung sagte ich, dass ein Austauschkat reinkam. Ich denke aber im Nachhinein nicht, dass der Käufer dies registriert hat (ist ein Italiener, wir hatten etwas Sprachprobleme). Er hat es wohl erst richtig mitbekommen, als er in der Werkstatt war und dem Meister sagte, dass ein neuer Kat drin sei und der antwortete, dass er nicht neu ist.

Ich habe heute nochmals mit seiner Werkstatt telefoniert: Abholung am 12.10., der erste Werkstatttermin war im November! Man weiß also nicht, was er in den ca. 4 Wochen alles mit dem Auto angstellt hat.

Ein bekannter Anwalte sagte mir heute, dass unter einem neuen Kat auch ein Kat gemeint sein kann, der neu eingebaut wird...

Ich habe heute 2 Fehlerspeicherprotokolle von der Werkstatt bekommen. eins vom 10.01. bei 48TKM: sporadischer über der obersten Grenze, Fehler Kat 2 (P0430)
eins vom 03.03. bei 50 TKM: Fehler vorhanden über der obersten Grenze, Kat 2 (P0430), also 2TKM dazwischen!

Jetzt schaun mer mal, was sich so tut.

Nun, ich sehe das mit dem neuen Kat etwas anders , wenn gesagt wurde Neu, dann heißt das Neu, wenn gesagt wurde Austausch, dann ist ein sogenanntes regeneriertes Teil gemeint, keinesfalls ein gebrauchter Kat, also denke ich schon, dass das nicht unter Irrtum fällt, aber erst mal sehen wie es weitergeht.
Ist eben alles Auslegungssache.

Gruß FE64

1. Vertrag mit ausschluß der Gewährleistung da Privatverkäufer (eine Meisterleistung der EU !!)
2. Im Vertrag keine Sondervereinbarungen ------>ergo gekauft wie gesehen
3. keine bekannten Mängel (vor allem Unfall oder erhebliche verdeckte Rostschäden usw.), die absichtlich verschweigen wurden.
4. Kat gehört zu den Verschleißteilen, ganau wie Bemsen, Auspuff, Reifen, Lambda usw. (weswegen die auch nicht in ner Gebrauchtwagenversicherung mit drin sind, wobei dieses Thema mir sowieso die Zornesröte ins Gesicht treibt !!)
5. Die Zeitspanne vom Kauf bis zur Reklamation
6. Eine Werkstatt, die sich mit Sicherheit nicht selber ans Bein pinkeln wird und deshalb den Ordnungsgemäßen Einbau sowie die ordnungsgemäß durchgeführte AU bestätigen wird

also da würd ich es allemal auf ein gemütliches, einstündiges zusammensein in einem Gerichtssaal ankommen lassen, sofern da ein guter Anwalt (wenn es wirklich soweit kommen sollte) die Sache nicht vorher schon beendet. Und bitte daran denken: Noch zählt das entsprechende Landesrecht, in dem der Kauf/Verkauf getätigt wurde. Die Einflüsse der EU sind gottseidank noch eher gering.

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