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Privatverkauf §25a was ist damit gemeint?

Hallo
hätte da mal eine Frage
Habe im Internet einen Wagen gesehen der mich intressiert.
Jetzt will der Händler mir als Privatmann den Wagen verkaufen mit dem Passus
Privatverkauf §25a
Was ist damit gemeint und welche nachteile kann ich bekommen?
Meine hätte irgendwo gelesen das ich dann als Wiederverkäufer den Wagen kaufe.
Was ich natürlich nicht mache!
Danke MFG

Beste Antwort im Thema

Dann lies bitte nochmal die letzten Beiträge, da steht es an sich schon drin.
"Garantie" muss dir niemand geben, niemals. Die ist immer freiwillig. Das, was man als Privatkäufer immer hat, nennt man "Sachmängelhaftung", landläufig auch "Gewährleistung". Die grundsätzlichen Regeln kann man in Wikipedia und ähnlichen Seiten nachlesen.

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Hallo an das Forum,
ich bin neu hier und habe noch nicht viel Ahnung voin der ganzen Sache.
Ich möchte einen PKW bei einen Export Händler kaufen, dieser verkauft aber nur nach §25A und somit nur an Gewerbetreibende und nicht an Privatpersonen wegen der Garantie.
Er sagte zu mir das es egal ist auf welches Gewerbe er verkauft und wenn ich eine Gewerbeanmeldung mitbringe kann ich das Auto auch ( ohne Garantie u. Gewährleistung ) kaufen.
Meine Mutter hat einen Friseur Salon, ich könnte die Gewerbeanmeldung nehmen. Was muss meine Mutter beachten? Kann das Finanzamt Sie belangen? Muss Sie das in die Bücher aufnehmen? Oder kann Sie die Sache einfach außer Acht lassen? Geld bezahle ich ja Privat, hat mit Firmenkonto nix zu tun.
Wie läuft das? Will Ihr keinen Ärger bescheren deswegen gleich vorab mal die Frage.
Danke für euere Hilfe

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kauf bei Export Händler §25A ich brauche mal Hilfe' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Emstar


......Will Ihr keinen Ärger bescheren .....

Und dich?
Warum wird das Fahrzeug nur an Gewerbe, also ohne Gewährleistung angeboten?
Weil der Verkäufer ein niedriger Verkaufserlös lieber ist?
Bist du vom Fach, und kannst das Fahrzeug qualitativ richtig einschätzen?
Überlege nochmal ob dein Idee wirklich sinnvol ist.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kauf bei Export Händler §25A ich brauche mal Hilfe' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Emstar


nach §25A und somit nur an Gewerbetreibende.
Will Ihr keinen Ärger bescheren deswegen gleich vorab mal die Frage.

Falls du Differenzbesteuerung meinst: Da ist nicht definiert dass an Gewerbetreibende verkauft werden muss. Dem Verkäufer geht es offensichtlich nur um die gegenüber Privatleuten nicht ausschließbare Gewährleistung.
Wenn du ihr keinen Ärger bescheren willst dann würde ich die Finger davon lassen. Richtig ist der Weg: Die Rechnung als Eingangsrechnung einbuchen. Dann wieder als Abgang als Ausgangsrechnung adressiert an dich raus. Aber: Hast du schon mal überlegt dass dadurch eine Steuerbelastung für deine Mutter entsteht. Nehmen wir mal folgendes an: Händler kauft Fahrzeug von Privat für 2700 und verkauft für 3000 + MwSt. Grundlage für Differenzbesteuerung 300€ zu 19% macht 57 € MwSt. die deine Mutter als Vorsteuer abzieht. Jetzt verkauft sie das Auto an dich für 3000 und muss zwingend unausweichlich 19% MwSt. ausweisen. Das wären dann 570 MwSt. In der Buchhaltung ergibt sich jetzt die MwSt. mit 570€ - Vorsteuer 57€. Damit entsteht deiner Mutter eine Zahllast zu ihren ungunsten von 513 €. Für das genannte Beispiel. Bist du dir sicher dass dies eine gute Idee ist?
Gewerbe anmelden bedeutet mehr als einfach mal anmelden. Das Finanzamt meldet sich automatisch bei dir und dann gehen die Anstrengungen los.....
Und das alles nur für ein Auto dass der Händler ohne Verpflichtung loswerden will?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kauf bei Export Händler §25A ich brauche mal Hilfe' überführt.]

Oje soviel gefährliches Halbwissen. Eine Rechnung nach der Differenzbesteuerung enthält überhaupt keine Mwst...also nix mit Mutti zieht 57€ Vorsteuer ab...soviel dazu. ob sie bei einem nicht Mwst ausweißbaren Wagen die mwst selber bei Verkauf ausweisen muss, weiß ich nicht...dann schreibe ich aber nix dazu! Desweiteren ist das hier eigentlich egal. Dem Verkäufer geht es nur um den Gewährleistunganspruch. Der will nur die Gewerbeanmeldung sehen und ist aus dem Schneider. Hier gehts ja gar nicht um "Fahrzeug ins Betriebsvermögen aufnehmen". Sicherlich etwas Grauzone aber Finanzamt technisch sollte es keine Probleme geben. Sie kauft den Wagen ja nicht auf "uschis Haarspalterei" und meldet den Wagen als Geschäftswagen an. Dann ist´s ein Thema fürs Finanzamt!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kauf bei Export Händler §25A ich brauche mal Hilfe' überführt.]

Zitat:

Warum wird das Fahrzeug nur an Gewerbe, also ohne Gewährleistung angeboten?
Weil der Verkäufer ein niedriger Verkaufserlös lieber ist?

Nur mal eben zum Thema, und da kann man jeden (kleineren) Gebrauchtwagenhändler fragen:

Bei Verkauf an Privatpersonen gibt es für gewerbetreibende keine Möglichkeit mehr die Sachmängelhaftung (umgspr. 'Gewährleistung';) auszuschließen, sondern sie kann lediglich auf ein Jahr verkürzt werden.

Das führt dazu dass es für einen Autohändler gar nicht mehr möglich ist einen "älteren" Gebrauchten für wirkliche "Schnäppchenpreise anzubieten". Gerade bei größeren Motoren und größeren Modellen die dann 10, 15 Jahre alt sind bedeutet der Wagen für den Händler eine "tickende Zeitbombe". Wenn in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung (danach beginnt die Beweislastumkehr zu lasten des Kunden) ein Schaden eintritt (beispiel Motorschaden) dann muss der Händler dafür aufkommen bzw. eben seiner Gewährleistungspflicht nachkommen.

Das ist eben für einen Unternehmer, u.U. kleinen Autohändler ohne eigene Werkstatt wirtschaftlich ein existenzbedrohendes Risiko.

Daher kann man sich entscheiden ob man dann eben solch ein Fahrzeug beim großen Autohaus oder einfachen Autohändler für ein paar tsd Euro mehr als Privatperson mit Gewährleistung kauft (da ist das Risiko dann letztenendes schon einkalkuliert) oder man kauft ein Exportfahrzeug dann eben dadurch über Umwege.

Fakt ist das Risiko lohnt sich meist für die Autohändler nicht - ein 10, 15, 20 Jahre alter Wagen kann IMMER durch schlechte Pflege usw. plötzlich kaputtgehen und darum werden "ältere" Fahrzeuge dann lieber in den Export geschickt.

Dadurch hat sich leider das Angebot an wirklichen "günstigen Gebrauchten" stark verringert.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kauf bei Export Händler §25A ich brauche mal Hilfe' überführt.]

Es geht um §25a UStG
Ist für dich als Privatmann ohne Bedeutung, der Paragraph besagt nur, dass die Umsatzstsuer nur auf die Differenz zwischen EK und VK berechnet und abgeführt wird, aber kein Ausweis erfolgt und du sie nicht abziehen kannst.

und wie schaut das mit der Garantie aus ?
verzichte ich dann nicht auf meine Garantie ansprüche???

Zitat:

verzichte ich dann nicht auf meine Garantie ansprüche???

Da dir keine

Garantie

zusteht, kannst du auch nicht drauf verzichten.

Mit dem Privatverkauf will der Händler sich vor der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungspflicht drücken.

Die steuerrechtliche Behandlung hat erstmal grundsätzlich mit Garantie und Gewährleistung nichts zu tun. Die Bezeichnung "Privatverkauf" ist natürlich auch völliger Unsinn - denn bei einem Privatverkauf würde überhaupt keine Umsatzsteuer anfallen. Hier verkauft ein Unternehmer, und er weist lediglich darauf hin, dass er die Differenzbesteuerung anwendet.
Ob der Verkäufer dir Garantie einräumt kann dir hier keiner sagen - Garantie ist IMMER freiwillig. In jedem Fall muss er aber (Ausnahme sind reine Bastel-Fahrzeuge) für Sachmängel haften. Diese kann bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr eingeschränkt werden, was aber ausdrücklich im Vertrag stehen muss. Sonst beträgt die Gewährleistung 2 Jahre.

Rheinostfriese meint wahrscheinlich das richtige, aber: die Reduzierung der Sachmangelhaftung auf ein Jahr muss nicht im Vertrag stehen, sondern in den AGB des Kaufvertrages.

[Klugscheißmodus an] Geht beides - wobei bei einer Verkürzung im Rahmen der AGB noch zu prüfen wäre, ob diese auch wirksam in den Vertrag einbezogen sind. Allerdings sind die meisten Formulierungen in den Verträgen selbst ohnehin ihrerseits AGB (da für eine Vielzahl von Verträgen gleichlautend verwendet) und unterliegen damit den selben Hürden. [Klugscheißmodus wieder aus]

warum sollte ich denn keine garantie haben.
Kaufe beim händler und der muss mir doch erstmal garantie geben oder nicht ?
Die frage ist ob er sie damit ausschliessen kann.obwohl das ja eigentlich nicht möglich ist weil ich ja kein händler bin

Dann lies bitte nochmal die letzten Beiträge, da steht es an sich schon drin.
"Garantie" muss dir niemand geben, niemals. Die ist immer freiwillig. Das, was man als Privatkäufer immer hat, nennt man "Sachmängelhaftung", landläufig auch "Gewährleistung". Die grundsätzlichen Regeln kann man in Wikipedia und ähnlichen Seiten nachlesen.

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