Privatkauf - Gewährleistung

Mazda MX-5

Guten Morgen,

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe am 18.10.2016 bei einem Privatverkäufer einen Mazda MX 5 gekauft. Zu diesem Zeitpunkt war er 10 Jahre alt und hatte 193 000 km runter. Aufgrund des Alters und der gefahrenen Kilometer hat der Verkäufer das Auto als Bastler-Auto verkauft.

Letzte Woche hatte das Auto eine Panne. Der Anlasser und das Zündschloss ist kaputt. Die Reparatur würde 1500 € kosten. Das Auto hatte 2650 € gekostet. Die Reparatur lohnt sich nicht. Des Weiteren läuft der Motor "schwer". Was das bedeutet, weiß ich nicht.

Jetzt zu meinen Fragen:

- Gilt der Defekt vom Anlasser und Zündschloß als verdeckter Mangel?
- Muss der Verkäufer dafür haften, da noch keine 6 Monate rum sind?
- Kann ich das Auto an den Privatverkäufer zurück geben?
- Schutzt ihn die Klausel mit dem Bastlerauto?
- Gibt es eine genaue Definition vom Bastlerauto?

Ich habe mal meinen Kaufvertrag geschwärzt und in den Anhang gestellt.

Vielen Dank

Chrischi MX5

Beste Antwort im Thema

Ich glaube ich verkaufe nie wieder ein gebrauchtes altes Auto..
Ich frag mich wirklich wo die Kultur miteinander umzugehen hin ist... Ein 16 Jahre altes Auto hat ohne irgendwelche Wartung in der zeit nach 4 weiten Monaten einen defekt, der nicht böswillig vertuscht wurde...

Wenn es nun mit Unterbodenschutz vertuschte durchgegammelte Längsträger hätte ok, aber so..

Grüße

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Das hast du super erklärt, Transponder. Genauso isses...

....der Hubert hat schließlich Erfahrung ....
....und -ganz wichtig - Sachverstand .

viele Grüße

Rainer

Guten Abend nochmal,

@Eddy: Ich unterstellt dem Käufre keine arglistige Täuschung. So weit gehe ich nicht. Ich möchte die Meinung des Anwaltes hören, ob eine Gewährleistung besteht oder nicht. Ich sehe mich da nicht vor Gericht. Nur wenn ich was einfordere, will ich wissen, ob es rechtens ist. Ich weiß nicht warum du so sauer bist... Wenn du dein Recht nicht einforderst, dann ist das deine Sache. Dann pinkel den doch an den Karren, wenn du im Recht bist.

Ich lebe erst damit, wenn ich weiß, dass ich nicht im Recht bin.

@shg964: Ich fand den Preis auch überhöht, aber ich dachte: Ach komm..der ist doch so geil!

@CokeMan: Mache ich, wenn ich die Liste habe.

@Transponder: Danke für deine ausführliche Erklärung. Den Tipp werde ich beherzigen, sobadl ich weiß, wo ich stehe. Ich werde Infos vom Anwalt einholen und dann denke ich neu, wie weit ich gehe. Wie sich das anhört muss man immer 5500€ insgesamt haben. Dann würde ich doch die Variante mit dem 2 Jahre TÜV nehmen. :-)

Es besteht keine Gewährleistung, auf GAR KEINEN FALL! Du hast ein Bastlerfahrzeug gekauft, ein 17 Jahre altes Bastlerfahrzeug mit 200tkm auf der Uhr! Wenn du mit Defekten (und davon werden garantiert noch mehr kommen) nicht klar kommst, dann musst du dir einen Neuwagen kaufen, keinen fast-Youngtimer der schon 5 mal um die Erde gefahren ist. 😉
Der arme Verkäufer, er tut mir richtig leid.

Lass ihn in Ruhe, suche die Teile gebraucht im Netz und baue sie ein/lasse sie einbauen.

Nimm das nicht zu persönlich, solche Käufer wie du es einer bist machen mich aber richtig aggressiv.
Deshalb gibts kein Vertrauen mehr und alles muss bürokratisch allergenauestens festgehalten werden.... Danke.

Das konnte ich einfach nicht für mich behalten.
Gute Nacht
Timo

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Aber berichte mal, was der Anwalt dann genau sagt. Würde mich einfach mal interessieren

Chrisi ich bin nicht aggressiv oder so.
Du versucht Sachen einzuvordern wo nicht geht. Mir wäre der weg zum Anwalt wegen der Sache schon zu dumm.
Ich schrieb ja deshalb das der Anwalt der Sache nach geht (möchte ja Geld verdienen).
Dafür hast du ja uns (das Forum)gefragt.
Was machst wenn kurz drauf der Motor hopps macht?

Das ist irgendwie ein Paradebeispiel für die deutsche Mentalität.

Es wird ein 16 Jahres altes Fahrzeug von Privat gekauft, mit fast 200.000 Kilometern auf dem Tacho und 4 Monate nach dem Kauf, geht ein Verschleissteil (Anlasser) und das Zündschloss kaputt?
Warum denkst du nicht einfach mal selber nach, bevor du zum Anwalt rennst? Ein Zündschloss darf auch mal kaputt gehen, Anlasser sowieso.
Da, wie du selber erkannt hast, der Verkäufer die Mängelhaftung ausgeschlossen hast, kannst du gar nichts machen.
Selbst wenn er das nicht getan hätte, würde kein normal denkender Mensch bei so einem Fahrzeug den Verkäufer nach 4 Monaten nerven, weil Verschleißteile defekt gehen. Zugegeben, ein Zündschloss ist da nicht geläufig, unterliegt aber natürlich auch Belastung und damit Verschleiß und kann nach der Zeit und Leistung, auch mal kaputt gehen.

Zitat:

@Eddy41 schrieb am 3. März 2017 um 05:43:29 Uhr:


Chrisi ich bin nicht aggressiv oder so.
Du versucht Sachen einzuvordern wo nicht geht. Mir wäre der weg zum Anwalt wegen der Sache schon zu dumm.
Ich schrieb ja deshalb das der Anwalt der Sache nach geht (möchte ja Geld verdienen).
Dafür hast du ja uns (das Forum)gefragt.
Was machst wenn kurz drauf der Motor hopps macht?

Der TE will es machen weil er eine Rechtschutzversicherung hat.......😉(ausreizen was geht)
Mir persönlich wäre das echt zu blöd.......
Hier im Forum würde dir keiner mehr ein gebrauchtes Auto verkaufen........😛

Wie ich sehen kann sind sich die Forum-Mitglieder überwiegend einig in der Sache.

Dann erzähl ich mal meine Erfahrung mit einen BMW 320i Coupe Bj. 89, 129 PS, 2.Hand, Austauschmotor mit 2500 Km, Garagenfahrzeug, gepfelgter Zustand, ohne Rost. Ich habe dieses Fahrzeug Mitte der 90iger in Köln auf dem Autokino mit ADAC-Vertragsformular dokumentiert und ohne Gewährleistung verkauft.
Jetzt bitte genau durchlesen was der Käufer wollte und bildet eure eigene Meinung.

Nach etwa 2 Wochen nach dem Kauf rief mich der Käufer an und bemängelte das Fahrzeug. Er wollte eine Wertminderung, weil der Zustand des Fahrzeugs nicht dem Vertrag entspreche. Jetzt haltet Euch fest, welchen Mangel der Käufer beanstandet hatte. 😁

Ein Reifen hinten links wäre beschädigt, der Reifen wurde Luft verlieren und damit dem Vertrag nicht entsprechen.😁😁😁

Was ist dazu noch zusagen????😰

Also im Klartext ChrischiMX5, vergiss Deine Wut gegenüber dem Verkäufer, die Sehnsucht nach Rache und Recht ist nur mit Deiner Handlung verbunden. In Wirklichkeit bist Du nur auf Dich selbst sauer, weil Du so ein Fahrzeug gekauft hast. Andere können leider nichts für Deine Handlungen, da wird der Rechtsanwalt und der Richter Dir auch nicht weiterhelfen.
Wenn Du aber trotzdem, was hier schon einige im Forum geäußert haben zum Rechtsanwalt gehen möchtest, dann bitte. Ich werde jetzt Formulieren was der Rechtsanwalt machen wird. Er wird nach Deinen Gedanken reden, Dich beruhigen und einige Briefe an den Verkäufer schreiben, (was sich in Wochen und Monaten auswirken wird) wenn die Verkäufer antwortet. Aber im Grunde genommen wir dabei nichts rumkommen. Zum Schluss, nach etlichen Geprächen und Terminen, wird er Dir sagen. Mit seiner Rechnung im Hinterkopf, sollen wir das weiterverfolgen? Und damit bist Du widerrum gefragt, was Du machen wirst. Du kannst Ihm nartürlich sagen, das Du vor Gericht ziehen möchtest, das würde Ihm gefallen. Aber ob Du dennoch Recht bekommst steht in den Sternen. Meiner Meinung nach ist der Drops schon geluscht 🙁

Eine andere Geschichte von meinem Freund im letzten Jahr, er kauft beim VAG-Händler einen Golf GTI6, bj. 2011, 90000 Km. Nach 2 Monaten geht die Kupplung pflöten, leider keine Gewährlesitungsansprüche auf Verschleißteile wie in allen Verträgen. Nach 6 Monaten raschelt der Ketteriemen (Zahnriemen), leider keine Gewährleistungsansprüche auf Verscheißteile. Was war, mein Freund müsste es alles allein aufwenden, keine Kostenübernahme oder Teilzahlung vom VAG-Händler.😠

Zitat:

@ChrischiMX5 schrieb am 2. März 2017 um 23:41:40 Uhr:


Ich unterstellt dem Käufre keine arglistige Täuschung. So weit gehe ich nicht. Ich möchte die Meinung des Anwaltes hören, ob eine Gewährleistung besteht oder nicht. Ich sehe mich da nicht vor Gericht. Nur wenn ich was einfordere, will ich wissen, ob es rechtens ist. Ich weiß nicht warum du so sauer bist... Wenn du dein Recht nicht einforderst, dann ist das deine Sache. Dann pinkel den doch an den Karren, wenn du im Recht bist.

Das kannst du ja auch gerne machen.
Wahrscheinlich ist es dann eh schnell vorbei weil die Rechtschutzversicherung keine Erfolgsaussichten sieht und die Regulierung ablehnt.

Die Frage die für mich bleibt ist, warum fragst du erst im Forum wenn, dir die Meinung der anderen doch eigentlich egal ist, und du eh tust was du von Anfang an vor hattest.

Ich kenne in meiner Umgebung keinen der keine Rechtschutz hat . Aber der TE will Geld zurück.
Er sagt ja selber das der mx5 eigentlich zu teuer war und jetzt nach 4 Monaten ein defekt (ja 2 defekte).
Neues Auto holen mit Garantie und gut ist!!! Puste Kuchen. Auch die Garantie sollte man mal richtig durch lesen.
Ich schüttel nur mein Kopf.
Allein der Satz " Ich Versuch mein Recht zu finden".
Ich verklag Helmut Kohl jetzt. Weil er unsere Angie gelehrt hat und die nur gutes für uns tut!!!(Sorry)

Ich denke auch, den Anwalt kannst du dir sparen.
Ich hätte von meinem NBFL noch den Anlasser und alle Schlösser in der Garage liegen.
Könntest du günstig haben.
Bei Interesse schreib mir eine PN.
Grüße

Die Geschichte ist so lächerlich das es sich eigentlich gar nicht lohnt zu antworten.

So,

mit geht es ähnlich, habe meine MX5 jetzt 1 Jahr. Habe jetzt gesehen dass die hinteren Reifen abgefahren sind. Meint ihr ich kann den Vorbesitzer verklagen? 🙄

Nein im Ernst, bei einem Gebrauchten von Privat ist da nichts zu machen. Wäre mit die Zeit und den Aufwand nicht wert. Aber mir fehlt immer noch die Auflistung was jetzt 1500€ kosten soll 😕

yepp!

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