Privatkauf - Gewährleistung
Guten Morgen,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe am 18.10.2016 bei einem Privatverkäufer einen Mazda MX 5 gekauft. Zu diesem Zeitpunkt war er 10 Jahre alt und hatte 193 000 km runter. Aufgrund des Alters und der gefahrenen Kilometer hat der Verkäufer das Auto als Bastler-Auto verkauft.
Letzte Woche hatte das Auto eine Panne. Der Anlasser und das Zündschloss ist kaputt. Die Reparatur würde 1500 € kosten. Das Auto hatte 2650 € gekostet. Die Reparatur lohnt sich nicht. Des Weiteren läuft der Motor "schwer". Was das bedeutet, weiß ich nicht.
Jetzt zu meinen Fragen:
- Gilt der Defekt vom Anlasser und Zündschloß als verdeckter Mangel?
- Muss der Verkäufer dafür haften, da noch keine 6 Monate rum sind?
- Kann ich das Auto an den Privatverkäufer zurück geben?
- Schutzt ihn die Klausel mit dem Bastlerauto?
- Gibt es eine genaue Definition vom Bastlerauto?
Ich habe mal meinen Kaufvertrag geschwärzt und in den Anhang gestellt.
Vielen Dank
Chrischi MX5
Beste Antwort im Thema
Ich glaube ich verkaufe nie wieder ein gebrauchtes altes Auto..
Ich frag mich wirklich wo die Kultur miteinander umzugehen hin ist... Ein 16 Jahre altes Auto hat ohne irgendwelche Wartung in der zeit nach 4 weiten Monaten einen defekt, der nicht böswillig vertuscht wurde...
Wenn es nun mit Unterbodenschutz vertuschte durchgegammelte Längsträger hätte ok, aber so..
Grüße
60 Antworten
....mir ist immer noch nicht klar , was da 1500,- Euro kosten soll !
Es gibt bestimmt günstigere Varianten ,----
Funktioniert der Anlasser , wenn Du ihn direkt an die Batterie anschließt ?
wenns nur das Zündschloss ist , dann ist das nicht soooo teuer !
Rainer
Ja, vielleicht ist der Satz mit dem Bastlerauto unwirksam.
Aber das ändert doch nichts, auch ohne diesen Satz hast du keine Gewährleistungsansprüche.
Und selbst wenn die Reparatur tatsächlich 1.500,- kostet warum soll sich die Reparatur dann nicht lohnen, immerhin war dir der Wagen gerade noch gute 2.500,- Wert.
Also nach meiner Meinung nach hast Du den ersten Fehler schon im Kaufvertrag gemacht, Du hättest den Vertrag mal richtig durchlesen sollen bevor Du Unterschreibt und dem Händler die Kohle gibst.
Aber ich kann es nachvollziehen was in Dir in dem Moment los war, als Du das Auto gesehen hattest und sofort haben wolltest.
Nach Deiner Auflistung und Meinung nehme ich wohl an, das Du ein Laie auf dem Gebiet der Reaparatur und Kostenfaktor bist. Wenn jemand €1500,00 nur für Raparaturen an dem Fahrzeug haben möchte, muss es ein gravierendes Problem sein, oder der möchte Dich Ahnunglosen ausnehmen.😠
Wenn im Vertrag als "Bastlerauto" ausgewiesen wird ist das ein minderwertiges Auto, was zufolge hat das es jeder Zeit stehen bleiben kann. Somit ist der Händler aus dem Schneider und er wird sich hüten Dir eine Vertragliche Gewährleistung anzubieten. Es stimmt zwar das die Gewährleistungsansprüche bestehen zwischen Privatpersonen, aber nicht in diesem Fall wo Ausdrücklich "Bastlerauto" fixiert worden ist.🙁 Hätte der Satz mit dem Bastlerauto nicht im Vertrag gestanden, dann hätte man da was machen können.
Ich würde Dir raten, frag deine Freunde, Bekannte oder andere den Du etwas Vertrauen
schenkst, ob die nicht eine gute Werkstatt kennen. Dann lass mal den Wagen durchleuchten und eventuell die nötigen Sachen reparieren, wie z. B. Zahnriemen, Keilriemen, Öl, Ölfilter, Luftfilter, Getriebeöl und Deffrinzialöl. Wenn nartülich die Lenksträger von beiden Seiten in Ordnung sind, was ich aber nach dem Vertrag und Deinen Erzählungen nicht mehr glaube. Ich stutze an den Satz "Kotflügel und Beifahrertür wurden ausgewechselt", aber unten kreuzt der Händler wieder an das das Fahrzeug "Unfallfrei" sei????????
Also wenn Du eine gute Rechtschutzversicherung und Zeit hast, dann würde ich mal einen fachbezogenen Rechtsanwalt über den Inhalt des Vertrages fragen, wenn Dich das beruhigen sollte.
Aber nach meiner Meinung nach ist der ganze Aufwand nicht lohnenswert.
Wenn man so ein altes Fzg kauft dann sollte man damit rechnen das jederzeit was kaputt gehen kann. Auch wenn sehr viel erneuert wurde und der Wagen Top da steht.
Du hast einfach Pech damit gehabt und das solltest so akzeptieren.
Auch wenn du vor dem Kauf ein Fzg beim Sachverständiger/Prüfer etc vorzeigst und die allem grünes Licht geben,kann trozdem nach 10km der Anlasser/Zündschloss/Motor dir um die Ohren fliegen. Wer hat jetzt Schuld? Der Prüfer?
Nein,die Technik wo halt mal den Geist aufgibt
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Der Kaufvertrag wurde von Privat an Privat gemacht, im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen (was vollkommen normal und üblich von Privat ist, mach ich genau so, es nicht zu machen ist Dummheit als Verkäufer) und dann noch als Bastlerauto. Und dann tritt der Defekt erst 4 Monate nach dem Kauf auf.
Eigentlich ist da jede Frage ob da was zu machen ist überflüssig.
Du hast keinerlei Ansprüche auf Gewährleistung 😉
Die Reparatur kostet aber auch ganz sicher keine 1500€.
Den Anlasser besorgt man sich gebraucht im Netz oder auf nem Schrotti, der kostet keine 50€.
Nen kompletten Schlosssatz damit Ruhe ist gibts für 100-200€ bei irgendeinem Schlachter.
Dann lässt man sich das in der freien Werkstatt einbauen, wenn man es nicht selber kann, und zahlt am Ende um die 500€.
Grüße
Zitat:
@shg964 schrieb am 1. März 2017 um 21:17:10 Uhr:
Also nach meiner Meinung nach hast Du den ersten Fehler schon im Kaufvertrag gemacht, Du hättest den Vertrag mal richtig durchlesen sollen bevor Du Unterschreibt und dem Händler die Kohle gibst.
Aber ich kann es nachvollziehen was in Dir in dem Moment los war, als Du das Auto gesehen hattest und sofort haben wolltest.
Nach Deiner Auflistung und Meinung nehme ich wohl an, das Du ein Laie auf dem Gebiet der Reaparatur und Kostenfaktor bist. Wenn jemand €1500,00 nur für Raparaturen an dem Fahrzeug haben möchte, muss es ein gravierendes Problem sein, oder der möchte Dich Ahnunglosen ausnehmen.😠Wenn im Vertrag als "Bastlerauto" ausgewiesen wird ist das ein minderwertiges Auto, was zufolge hat das es jeder Zeit stehen bleiben kann. Somit ist der Händler aus dem Schneider und er wird sich hüten Dir eine Vertragliche Gewährleistung anzubieten. Es stimmt zwar das die Gewährleistungsansprüche bestehen zwischen Privatpersonen, aber nicht in diesem Fall wo Ausdrücklich "Bastlerauto" fixiert worden ist.🙁 Hätte der Satz mit dem Bastlerauto nicht im Vertrag gestanden, dann hätte man da was machen können.
Ich würde Dir raten, frag deine Freunde, Bekannte oder andere den Du etwas Vertrauen
schenkst, ob die nicht eine gute Werkstatt kennen. Dann lass mal den Wagen durchleuchten und eventuell die nötigen Sachen reparieren, wie z. B. Zahnriemen, Keilriemen, Öl, Ölfilter, Luftfilter, Getriebeöl und Deffrinzialöl. Wenn nartülich die Lenksträger von beiden Seiten in Ordnung sind, was ich aber nach dem Vertrag und Deinen Erzählungen nicht mehr glaube. Ich stutze an den Satz "Kotflügel und Beifahrertür wurden ausgewechselt", aber unten kreuzt der Händler wieder an das das Fahrzeug "Unfallfrei" sei????????
Also wenn Du eine gute Rechtschutzversicherung und Zeit hast, dann würde ich mal einen fachbezogenen Rechtsanwalt über den Inhalt des Vertrages fragen, wenn Dich das beruhigen sollte.
Aber nach meiner Meinung nach ist der ganze Aufwand nicht lohnenswert.Welcher Händler ?
War doch privater Verkäufer
War als Beispiel gedacht ??
Danke für eure Antworten und besonders die von shg964.
Ich werde es einfach probieren. Ich habe eine Rechtschutzversicherung und ich schaue, wie es ausgeht. Vielleicht ist das mit dem Kotflügel der Schlüssel sgh964. Vielen Dank für den Hinweis.
Wie gesagt, wenn ich einen rechtlichen Anspruch habe, dann werde ich ihn nutzen, wenn nicht, dann ist das Pech und dann werde ich das aktzeptieren :-).
Auch wenn er die Gewährleistung nicht ausgeschloss hat,ist der Anlasser oder Zündschloss keine arglistige Täuschung.
Ein Anwalt lebt von Klienten und nimmt dein Fall an um auch Geld zu verdienen. Denk nicht das der Anwalt nein sagt.
Auch ein Anlasser ist ein Verschleiß Teil.
Unfall??? So lange er nicht im Kaufvertrag "Unfallfrei"rein geschrieben hat hast auch dort keine Chance.
Glaub mir,ich war schon vor Gericht weil ich ein Fiat Uno für 150€ verkauft habe und der Wagen optisch schon Rost war. Sein Anwalt hat versucht arglistige Täuschung durch zu Boxen und dies nach 9 Monaten. Mein Fehler war nur das ich kein Kaufvertrag hatte (aber Zeugen).
Wie ist es ausgegangen??
Der Richter musste schmunzeln das man wegen 150€ Auto vor Gericht zieht.
Der Käufer wollte von mir fast 1000€(Kennzeichen/Anmelde Gebühren etc).
Sein Anwalt hat sich drauf beruht das er Wagen gut TÜV hatte. Nun ja,der TÜV begutachtet ein Auto nach dem jetzigen Zustand und net 9 Monate später.
Ende vom Lied. Er hat verloren und ich habe meine Unkosten vom Staat bezahlen lassen.
Es ist richtig das eine Privat Person die Gewährleistung ausschliessen muss und die Klausel Bastler Wagen nicht allein genügt.
Aber bei dir geht es um Technik die eventuell wegen falscher Bedienung (ewig orgeln lassen) Defekt gegangen ist. Es muss was sein wo schon beim Kauf Defekt sein musste.
Ich glaube ich verkaufe nie wieder ein gebrauchtes altes Auto..
Ich frag mich wirklich wo die Kultur miteinander umzugehen hin ist... Ein 16 Jahre altes Auto hat ohne irgendwelche Wartung in der zeit nach 4 weiten Monaten einen defekt, der nicht böswillig vertuscht wurde...
Wenn es nun mit Unterbodenschutz vertuschte durchgegammelte Längsträger hätte ok, aber so..
Grüße
Es ist eine unangenehme Tatsache, daß das Auto noch mehr Mängel aufweisen wird. Aber ich wundere mich das er soviel für den Wagen bezahlt hat? Ich habe letzten Sommer einen mx5 bj.99 für meine Tochter gekauft und habe mit 2jahren tüv nur 1400€ bezahlt und der kleine ist noch gut in Schuss. Bis auf einige kleine Roststellen.
Der Preis ist uninteressant in diesem Zusammenhang.
Ab 500 oder 5000.
Der eine hat Glück und der andere Pech.
Aber Grad wegen solchen Käufern muss man (wie ich es nun immer mache)als Defekt verkaufen.
Wenn einer wo keine Ahnung hat und er sich einen mx5 mit toten Längsträgern kauft,den unwissend nach 6 Monaten weiter verkauft und dann der Aktuelle Käufer die nach 4 Monaten bemängelt. Was ist jetzt zu tun??
Wenn mir einer ein Bastler Karren verkauft dann ist das so. Ich hätte so oft Gesetzlich Verkäufern an den Karren pinkeln können weil oft keine Zeugen und Kaufvertrag. Aber Hey, Kauf man Karren wo im guten Zustand 3000 kostet und ich bekomm den für 1 schein. Da muss was dran sein und ich muss damit leben.
Armselig sowas. Nicht falsch verstehen TE aber ich hoffe du verlierst wenn's vor Gericht geht
Mich interessiert immer noch wie es jetzt zu den 1500€ Kosten kommen soll.
Wo wurde der Wagen geprüft, in einer KFZ Werkstatt?
@ TE
kannst du die Kosten mal auflisten?
@chrischiMx5: Schlag Dir die Gewährleistungsgeschichte aus dem Kopf, das wird für Dich eine Bauchlandung und bringt außer Ärger höchsten noch Kosten für den Anwalt und der wird sagen,da geht noch was, schließlich will man ja Geld verdienen.
Konzentriere Dich doch erst einmal auf den Defekt Deines MX 5. Ich sehe momentan zumindest nicht, dass da was repariert werden muss, was extrem teuer ist. Nimm doch mal Kontakt mit einem MX5 Kenner auf und analysiere doch erst einmal genau den Defekt. Dann schaust Du Dich auf dem Ersatzteil-Markt um, damit Du abschätzen kannst, wie hoch die Kosten sind. Wenn es eben geht würde ich neuwertige Teile nehmen, denn Gebrauchtteile aus einem MX 5 der ebenfalls 190000 km gelaufen ist, macht nicht so richtig Sinn, wenn die nämlich dann defekt sind, haste wieder die A...Karte gezogen.
Bei Kauf eines solchen Fahrzeugs solltest Du immer noch Geld in Reserve halten, da Du mit Reparaturen einfach rechnen musst. Alleine 500 € sind doch schon für den Zahnriemen und die WAPU fällig, da wurde doch schon im Kaufvertrag darauf hingewiesen. Dann ist das Fzg. im August Tüv fällig, was sicherlich weitere Kosten nach sich ziehen wird.
Ich habe den gleichen MX (gleiches Bj) vor 3 Jahren vom Händler gekauft, nach einem halben Jahr stotterte der Motor und ich bin liegen geblieben, war das nun ein Garantiefall? Nein, es waren die alten Zündkabel, die den Geist aufgegeben haben. Es wurde vom Händler die große Inspektion gemacht, zu dem Zeitpunkt funktionierten die Zündkabel noch, die hat der Händler auch nicht auf Verdacht ausgetauscht.
Insgesamt sind in den drei Jahren nochmal 1500 € an Unterhaltskosten ohne Versicherung und Steuern angefallen.
Der Kauf ist das Eine, die weiteren Folgekosten sind das Andere.
Kaufe ich einen MX mit 2 Jahren TÜV technisch in gutem Zustand für 4000 €, dann muss ich etwa 1000 bis 1500 € in Reserve haben. Kaufe ich einen MX für 2500 €, muss ich 2500 bis 3000 € in Reserve halten. So jetzt kannst Du noch eine Risikoabschätzung machen, ob Du einen MX für 2500 oder 4000 € kaufst.
Ich habe mich für die 4000 € Variante entschieden.
Das heißt aber nicht, dass man mit einem 1900 € MX finanziell schlechter fährt!
Gruß
Transponder