Privatkauf - Gewährleistung
Guten Morgen,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe am 18.10.2016 bei einem Privatverkäufer einen Mazda MX 5 gekauft. Zu diesem Zeitpunkt war er 10 Jahre alt und hatte 193 000 km runter. Aufgrund des Alters und der gefahrenen Kilometer hat der Verkäufer das Auto als Bastler-Auto verkauft.
Letzte Woche hatte das Auto eine Panne. Der Anlasser und das Zündschloss ist kaputt. Die Reparatur würde 1500 € kosten. Das Auto hatte 2650 € gekostet. Die Reparatur lohnt sich nicht. Des Weiteren läuft der Motor "schwer". Was das bedeutet, weiß ich nicht.
Jetzt zu meinen Fragen:
- Gilt der Defekt vom Anlasser und Zündschloß als verdeckter Mangel?
- Muss der Verkäufer dafür haften, da noch keine 6 Monate rum sind?
- Kann ich das Auto an den Privatverkäufer zurück geben?
- Schutzt ihn die Klausel mit dem Bastlerauto?
- Gibt es eine genaue Definition vom Bastlerauto?
Ich habe mal meinen Kaufvertrag geschwärzt und in den Anhang gestellt.
Vielen Dank
Chrischi MX5
Beste Antwort im Thema
Ich glaube ich verkaufe nie wieder ein gebrauchtes altes Auto..
Ich frag mich wirklich wo die Kultur miteinander umzugehen hin ist... Ein 16 Jahre altes Auto hat ohne irgendwelche Wartung in der zeit nach 4 weiten Monaten einen defekt, der nicht böswillig vertuscht wurde...
Wenn es nun mit Unterbodenschutz vertuschte durchgegammelte Längsträger hätte ok, aber so..
Grüße
60 Antworten
Meiner Meinung nach:
nein
nein
nein
gekauft wie gesehen ....
Anlasser und Zündschloss klingt komisch. Entweder oder, oder Massefehler. Lass mal jemand anderes draufschauen. Luftfilter und Kerzen sind frisch?Grüsse Ersatzteile gibt es auch günstiger gebraucht
Guten Morgen jazon und oggy,
vielen Dank für eure Antworten.
Huh, leider weiß ich nicht, ob die Luftfilter und Kerzen frisch sind. Ich werde das auf den Grund gehen.
Tut mir leid aber ich weiß nicht was du willst, du kaufst so ein altes Auto mit so vielen Kilometern explizit als Bastlerfahrzeug ausgewiesen und beschwerst dich dann wenn nach 4 Monaten etwas defekt ist.
Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, dann musst du vom Händler mit Garantie kaufen, wobei ich glaube das das für so ein altes Fahrzeug schwer zu finden sein wird.
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Hi,
die Gewährleistung wurde im Vertrag wirksam ausgeschlossen.
Die Karre + Defekt gehört eindeutig dir und ist ja auch 4 Monate gelaufen, bei der Laufleistung kann eben von jetzt auf gleich immer etwas passieren.
Grüße
....Bastlerauto schließt Sachmängelhaftung aus, - da bin ich mir sicher .
Da der Anlasser / und Zündschloss funktioniert haben als Du gekauft hast , hast Du eh schlechte Karten .
Kannst Du das Zündschloss nicht mehr auf -Zündung ein - drehen ( = ... u.a. Anlasser schweigt ! ) , oder
was ist konkret los ?
wieso 1500,- Euro ?
dem würd ich nachgehen ? ,
mvG Rainer
Von Privat an Privat schließt immer eine gewährleistung aus.....
Frage mich auch was 1.500.- kosten soll???
Zitat:
@Kurtl7 schrieb am 28. Februar 2017 um 13:05:53 Uhr:
Von Privat an Privat schließt immer eine gewährleistung aus.....
...nicht automatisch. Das muss schon explizit im Vertrag erwähnt werden (was bei vielen Standard-Verträgen allerdings auch der Fall ist).
Keine Gewährleistung, das ist ja auch oft der Grund, weshalb die Händler alte Autos gar nicht mehr verkaufen und ansonsten die Gebrauchtfahrzeuge im Schnitt teurer sind, als wenn sie von privat verkauft werden.
Für was sollen 1500 € gezückt werden? Das sollte sich mal ein echter Fachmann anschauen, der einen nicht gleich abschrecken oder abziehen will!
Gruß
Transponder
Moin, wie hast du dir denn die Wartung vorgestellt? Altes Auto kaufen und bis zum TÜV fahren klappt selten.
Ich hab bei jedem Gebrauchtkauf da erst mal Grund gemacht (lassen). Neue Flüssigkeiten (alle) und neir Kerzen und Lufi. Bei einem Bastler NB aber erstmal die Längsträger abklopfen, ggf ist er dann wirklich ein Totalschaden.Grüsse
PS dein Wagen ist 16!!!! Jahre alt. Grüsse
Wenn du irgendwie nachweisen kannst, dass dir derjenige bewusst was verschwiegen hat, hast du evtl. ne Chance. Aber was erwartest du bei einem Bastlerfahrzeug. Wenn das nur die einzigen Probleme sind, kannst du dich da freuen.
Guten Morgen und Danke für euer Feedback. Mir ist klar, dass das ein altes Auto ist. Die Klausel mit dem Bastlerauto hat der Verkäufer in den Kaufvertrag hinzugefügt. Das hatte ich nicht so wahrgenommen, weil ich unbedingt das Auto haben wollte- Das ist meine Schuld.
Im Internet wurde dieses Auto nicht als Bastlerauto deklariert. Was versteht ihr unter einem Bastlerauto? Also wenn ich in den Bereich der Technik-Artikel gehe, da sind die Bastler-Geräte schon defekt. Also sie können nicht ihre Funktion erfüllen. Zum Beispiel ein Monitor oder ein Laptop der defekt ist. Daher leite ich ab, dass ein Bastler-Auto nicht mehr fahrtüchtig ist. Wie seht ihr das?
@Boppero: ICh will dem Verkäufer nicht unterstellen, dass er mir was verschwiegen hat. Soweit gehe ich nicht. Nur mir ist zu Ohren gekommen, dass auch private Verkäufer eine Gewährleitung haben. Ich werde mich da schlau machen. Ich kenne auch Fälle, wo es funktioniert hat.
Es ist ärgerlich, dass das Auto schon nach 5 Monaten so eine Panne hat und die Reparatur soviel Geld kostet. Wenn es eine Gewährleistung gibt, dann werde ich sie in Anspruch nehmen. Wenn nicht, dann ist das einfach Pech.
Du glaubst nicht wirklich dass ein Richter bei einer 17J.alten Möhre mit 200000Km für 2-3000€ dir recht gibt??
Verstehe dich echt nicht.....evtl.hilft die ein Forenmitglied für kleineres Geld den Mixer zu reparieren.....
und gleichzeit mit einer Kamera die Längsträger zu begutachten,das ist 3.mal wichtiger als mit dem
Gedanken einer Gewähleistung zu spielen......