Privatkauf - Gewährleistung
Guten Morgen,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe am 18.10.2016 bei einem Privatverkäufer einen Mazda MX 5 gekauft. Zu diesem Zeitpunkt war er 10 Jahre alt und hatte 193 000 km runter. Aufgrund des Alters und der gefahrenen Kilometer hat der Verkäufer das Auto als Bastler-Auto verkauft.
Letzte Woche hatte das Auto eine Panne. Der Anlasser und das Zündschloss ist kaputt. Die Reparatur würde 1500 € kosten. Das Auto hatte 2650 € gekostet. Die Reparatur lohnt sich nicht. Des Weiteren läuft der Motor "schwer". Was das bedeutet, weiß ich nicht.
Jetzt zu meinen Fragen:
- Gilt der Defekt vom Anlasser und Zündschloß als verdeckter Mangel?
- Muss der Verkäufer dafür haften, da noch keine 6 Monate rum sind?
- Kann ich das Auto an den Privatverkäufer zurück geben?
- Schutzt ihn die Klausel mit dem Bastlerauto?
- Gibt es eine genaue Definition vom Bastlerauto?
Ich habe mal meinen Kaufvertrag geschwärzt und in den Anhang gestellt.
Vielen Dank
Chrischi MX5
Beste Antwort im Thema
Ich glaube ich verkaufe nie wieder ein gebrauchtes altes Auto..
Ich frag mich wirklich wo die Kultur miteinander umzugehen hin ist... Ein 16 Jahre altes Auto hat ohne irgendwelche Wartung in der zeit nach 4 weiten Monaten einen defekt, der nicht böswillig vertuscht wurde...
Wenn es nun mit Unterbodenschutz vertuschte durchgegammelte Längsträger hätte ok, aber so..
Grüße
60 Antworten
Das ist doch Crischis: http://www.motor-talk.de/forum/mazda-kaufen-t5838779.html Längsträger anscheinend ohne sichtbares Loch. Grüsse