Privatkauf bei ebay oldtimer Täuschung?
Guten üTag
Evt kann jemand helfen oder hat einen Tipp
Ich habe als höchstbieter einen oldtimer ersteigert.
Es war in letzter Sekunde, soweit alles gut.
Ich habe dann kurz danach bemerkt das der Verkäufer ( privat) 2 Beschreibung einmal die ebayartikelseite und gleich da drunter zusätzlich eingepflegt damit es noch schöner aussieht, zu stehen hatte mit einem wichtigen Punkt der für den Kauf ausschlaggebend war.
Das er evt einen Fehler gemacht hat sieht er nicht ein und sagt wenn man zu dumm ist zum lesen ist man selber schuld. Und verlangt 10% Schadenersatz in 7 Tagen.
Dann sagt er er ist selber Anwalt und wird mich sofort verklagen, wenn ich das Geld nicht auf das Rechtsanwalts Konto überweise. Erstmal privat Konto Rechtsanwalt wie geht das? Soll ich das Auto jetzt dich nehmen und auf Herz und Nieren auf Fehler suchen oder der Motor geht nicht dafür bist du schuld, das ist doch alles zu anstrengend.
1. Beschreibung nur der eine Absatz der interessant ist.
Der V4 Motor mit 40 PS läuft anständig und das Getriebe ist ebenfalls in Ordnung.
2 Beschreibung
Er startet nicht, der Motor dreht, sämtliche Flüssigkeiten wurden ausgepumpt. Ihn wieder in Gang zu setzten sollte für eine Fachwerkstatt kein Problem sein.
Dann der Ausschluß der nur in der 1 Beschreibung drin steht, weiss nicht genau ob der handfest ist.
Bitte beachten Sie, dass dieses Fahrzeug privat verkauft wird, eine Garantie, sowie Gewährleistung, Sachmängelhaftung und Rücknahme wird nicht ausgesprochen. Menschliche Eingabefehler in der Produktbeschreibung und -Spezifikation sind nicht ausgeschlossen. Ich weise darauf hin, dass ein abgegebenes Gebot bindend ist. Eine Stornierung kann im Einzelfall geprüft und dieser ggf. gegen eine Gebühr von 10% des Kaufpreises zugestimmt werden. Stellen Sie bitte Ihre Detailfragen vor Gebotsabgabe, um Missverständnisse zu vermeiden.
Wäre super wenn ich zeitnah Feedback bekomme danke
45 Antworten
Ich kann mich nur wundern, was in der Bucht so alles läuft und vor allem, wie manche Leute denken. Auf den Bildern sieht das Auto gut aus, weil man keinen Rost sieht, aber trotzdem muss das noch lange nicht heißen, dass der Wagen deshalb fahrtüchtig wäre. Dem TE kann ich nur sagen, dass er von alten Autos die Finger lassen soll, solange er glaubt, dass man bei Verkauf eine 3 Jahresgarantie bekommt. Das Auto ist ähnlich hin wie die anderen alten Autos, weil alle Autos in dem Alter hin sind.
Und zwar auch in den Fällen, wo sich Käufer und Verkäufer einig sind. Ich kenne mich zwar nicht aus mit Ebay, aber die 10% Nummer kommt mir vor wie völliger Quatsch. Ist in meinen Augen ein nettes Geschäftsmodell.
Zitat:
@158PY schrieb am 4. September 2021 um 05:53:31 Uhr:
..... Das Auto ist ähnlich hin wie die anderen alten Autos, weil alle Autos in dem Alter hin sind.
Nicht alle Autos in dem Alter sind gleich viel/wenig "hin".
Aber eine Besichtigung ist dringend notwendig.
Gerade bei Fahrzeugen in dem Alter.
Zitat:
Und zwar auch in den Fällen, wo sich Käufer und Verkäufer einig sind. Ich kenne mich zwar nicht aus mit Ebay, aber die 10% Nummer kommt mir vor wie völliger Quatsch. Ist in meinen Augen ein nettes Geschäftsmodell.
Ja, das ist auch mein Eindruck.
Frage einen Anwalt, der sollte sich ja auskennen.
Evtl. auch über eine Strafanzeige bei der Polizei nachdenken.
Wegen Betrugsversuch(en).
Erstens wegen den widersprüchlichen Informationen.
Zweitens wegen diesem 10% "Geschäftsmodell".
Bei den Versuchen ist meines Wissens nur der Mordversuch strafbar. Alle anderen Versuche mich zu schädigen bleiben nach meinem Verständnis straflos, egal ob es sich um versuchten Einbruch, versuchten Betrug oder versuchte Beleidigung handelt... 😉
Wenn der Verkäufer den Wagen schon wieder eingestellt hat, bevor überhaupt eine Einigung zustande kam, dann macht er doch deutlich,dass er gar kein Geschäft machen wollte. Er zeigt damit, dass er mit diesem Käufer keine Abwicklung angestrebt hat. Damit hat er auch kein Anrecht auf 10% Schadensersatz. Er sollte froh sein, wenn der Käufer nicht eine Rechtschutzversicherung in Anspruch nimmt und dann noch die Anwaltskosten hinterher übernehmen muss. Denn das wird passieren. Er hat genauso Fehler gemacht, wie der Käufer. Letztlich wird man hinterher sagen 'jeder zahlt seine Kosten, gut ist!'. Und damit bleibt alles so, als wäre nichts gewesen. Das würde ich dem Verkäufer nochmal deutlich machen.
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Die 10% wäre angemessen, müsste der Verkäufer die eBay Gebühren zahlen und der Käufer seiner verpflichtung von Abnahme der Ware NICHT nachkommt. Dann hat er ein Anrecht darauf.
Da aber ein Abbruch in beiderseitigem Einvernehmen stattgefunden hat, hat der Verkäufer Anspruch auf nichts. Denn es ist ihm auch kein Schaden entstanden und er hat dem ABBRUCH zugestimmt. Wenn er ihn sogar ausgelöst hat bei eBay, wird jeder Richter fragen 'was wollen sie jetzt noch, sie haben es selber bewirkt!'
Einen Schaden müsste der Verkäufer in Wort und Schrift genau nachweisen können. Eine pauschale Abrechnung ist mE nicht zulässig. Egal was in der Beschreibung stand.
Denn Schadensanspruch muss entstehen, bevor ich ihn fordere.
Zitat:
@158PY schrieb am 4. September 2021 um 06:23:53 Uhr:
Bei den Versuchen ist meines Wissens nur der Mordversuch strafbar. Alle anderen Versuche mich zu schädigen bleiben nach meinem Verständnis straflos, egal ob es sich um versuchten Einbruch, versuchten Betrug oder versuchte Beleidigung handelt... 😉
Das ist juristisch natürlich grober Unsinn. Schau Dir mal zum Beispiel Paragraph 263 Abs. 2 StGB an😉
Zitat:
@Lattementa schrieb am 4. September 2021 um 12:33:54 Uhr:
Zitat:
@158PY schrieb am 4. September 2021 um 06:23:53 Uhr:
Bei den Versuchen ist meines Wissens nur der Mordversuch strafbar. Alle anderen Versuche mich zu schädigen bleiben nach meinem Verständnis straflos, egal ob es sich um versuchten Einbruch, versuchten Betrug oder versuchte Beleidigung handelt... 😉Das ist juristisch natürlich grober Unsinn. Schau Dir mal zum Beispiel Paragraph 263 Abs. 2 StGB an😉
Und selbst wenn der Versuch nicht strafbar wäre, wenn ein Betrug gelingt, dann geben weitere Versuche zum einen Zeugen und belegen auch eine ähm ich nenne es einmal gewerbsmäßige Absicht.
@lotti-henry
Hast du das Verhalten des Anbieters denn wenigsten bei Ebay gemeldet?
Eine negative Bewertung Würde ich hier nicht abgeben. Denn du hast auch leider nicht sehr weitsichtig gehandelt und der Verkäufer auch nicht. Lass es gut sein. Nimm es als Erfahrung und kaufe in Zukunft Autos die du auch gesehen hast und geprüft hast.
Nicht bös gemeint. Aber provozieren würde ich nicht mehr. Aber eBay melden schon.
Ja ok ich bin ja auch eigentlich nicht nachtragend und es sollte alles friedlich laufen dann warte ich noch ab
Zitat:
@lotti-henry schrieb am 5. September 2021 um 12:01:04 Uhr:
Ja ok ich bin ja auch eigentlich nicht nachtragend und es sollte alles friedlich laufen dann warte ich noch ab
Kennst du juristische Fristen?
Ganz ehrlich ... ich bin eher auf der Seite des Verkäufers. Ok, das Angebot ist vielleicht widersprüchlich geschrieben, aber wer daraus ableitet, einen sofort fahrbereiten Wagen zu erhalten, zieht sich die Hose auch mit der Kneifzange an. Und bei der Formulierung des TEs würde es mich nicht wundern, wenn er den Verkäufer das Signal "ich möchte den Kauf abbrechen" gegeben hat. Vielleicht auch nicht direkt so im Wortlaut, aber mit "ich nehme den Wagen so nicht, sie haben auch noch die Möglichkeit bei Ebay an unterlegene Bieter zu verkaufen".
Nachträglich Text ändern funktioniert nicht, nur noch hinzzufügen unter bestimmten Bedingungen (Lautzeit, Bieter, ...). Ich wette der TE war so unbedarft, und hat da irgendwo draufgeklickt oder sonstwas zugestimmt...
Zitat:
@Knergy schrieb am 5. September 2021 um 16:09:11 Uhr:
...
Nachträglich Text ändern funktioniert nicht, nur noch hinzzufügen unter bestimmten Bedingungen (Lautzeit, Bieter, ...). Ich wette der TE war so unbedarft, und hat da irgendwo draufgeklickt oder sonstwas zugestimmt...
Wissen wir nicht.
Wenn der Themenstarter einen Anwalt einschaltet, dann sollte er es dem aber besser erklären als uns.
Egal wie, ob berechtigt oder nicht, die 10% würde ich nicht so einfach zahlen. Soll er mir doch eine Zahlungsaufforderung via Anwalt zukommen lassen, dann würde ich überhaupt erst weiter nachdenken und mir nen Anwalt nehmen