ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Arglistige Täuschung bei verschwiegenem repariertem Motorschaden?

Arglistige Täuschung bei verschwiegenem repariertem Motorschaden?

Themenstarteram 14. Oktober 2019 um 14:11

Guten Tag,

ich habe eine Frage und hoffe, ihr könnt mir helfen.

Erst einmal eine kurze Vorgeschichte:

Ich habe einen gebrauchten Opel Corsa 1.4 Bj. 2014 108.000km von einem Händler gekauft.

Dieser Händler hat das Auto wiederum von einem Autohaus gekauft, nachdem es von dem Vorbesitzer dort in Zahlung gegeben wurde.

Durch Zufall geriet ich mit dem Vorbesitzer in Kontakt (die Welt ist ein Dorf). Auf Nachfrage beim Vorbesitzer stellte sich heraus, dass dieser es mit einem Motorschaden im Autohaus in Zahlung gegeben habe, als er sich einen neuen Wagen dort kaufte.

Das Autohaus hat (auf Nachfrage) den Wagen wiederum mit Motorschaden an den Händler weiter verkauft.

Ich habe es von diesem Händler ohne Motorschaden gekauft und von einem Motorschaden war auch nie die Rede. Der Verkäufer schrieb in der Annonce lediglich, dass die Steuerkette neu sei. Auf Nachfrage, warum, sagte er, weil das Werkstatt-Intervall wohl bald fällig gewesen sei. Eine Rechnung konnte er darüber jedoch nicht vorlegen.

Nun meine Frage:

Sollte es zu einem Motorschaden kommen, könnte ich dann durch arglistige Täuschung nachträglich vom Kaufvertrag zurück treten, bzw. eine Nachbesserung auch nach der gesetzl. Gewährleistungsfrist verlangen oder muss ein behobener Motorschaden von Ihm nicht angegeben werden?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus schon einmal.

Beste Antwort im Thema

Muss nicht angegeben werden und hat rein gar nichts mit arglistiger Täuschung zu tun.

45 weitere Antworten
Ähnliche Themen
45 Antworten

Am besten besprichst du das mit einem Anwalt und bemühst mal deine RSV.

Muss nicht angegeben werden und hat rein gar nichts mit arglistiger Täuschung zu tun.

Nein, ein Motorschaden muss per Gesetz nicht angegeben werden. Außer es handelt sich um einen Austauschmotor.

Zitat:

Sollte es zu einem Motorschaden kommen, könnte ich dann durch arglistige Täuschung nachträglich vom Kaufvertrag zurück treten

Wenn du beweist, dass der noch nicht eingetretene Schaden mindestens latent bei Kauf vorlag und der Händler davon wusste oder hätte wissen müssen: ja.

Dagegen spricht, dass der Wagen ja offensichtlich problemlos läuft. Allenfalls denkbar wäre hier eine Pfusch-Reparatur, die der Händler nachweislich erbracht hat, nur um die Karre schnell loszuwerden. In der Praxis wird es da aber am Nachweis scheitern, er wird ja kaum die Steuerkette durch einen Gummizug ersetzt haben ;)

Zitat:

bzw. eine Nachbesserung auch nach der gesetzl. Gewährleistungsfrist verlangen

Ausgeschlossen. Bzw. nur möglich, wenn die arglistige Täuschung nachgewiesen vorlag.

Übrigens: Ein Wagen kann durchaus als "mit Motorschaden" verkauft werden, wenn ausschließlich die Steuerkette gerissen ist. Zwar sind Folgeschäden eher die Regel, als die Ausnahme, jedoch ist nicht ausgeschlossen, dass die Steuerkette reißt (oder ggf. auch nur stark rasselt), aber noch nicht bspw. die Kolben die Ventile geküsst haben.

Themenstarteram 14. Oktober 2019 um 14:47

Alles klar. Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

So lange er weiterhin problemlos läuft, ist ja alles gut.

Ich hatte diese Frage nach dem Gespräch mit dem Vorbesitzer halt nur im Kopf und wollte da im Vorfeld mal nachhaken.

Der Vorbesitzer sprach außerdem von veranschlagten Reparaturkosten i.H.v. 2.500-3.000€, was ihm halt zu viel gewesen sei. Genauer nachgefragt, nach dem Motorschaden habe ich nicht. Aber an eine stark rasselde/gerissene Steuerkette, ohne Folgeschaden denk ich bei dem Preis eher nicht.

Ist am Ende auch egal. Es nützt dir ja nichts.

Die Konstellation halte ich jetzt nicht für all zu selten.

Und. 2500-3000€ Schaden sind schneller zusammen, als man denkt. Einen kapitalen Motorschaden sehe ich da noch nicht zwingend.

Es wird wohl eher so gewesen sein, dass der Vorbesitzer durch irgendwelche Pseudo-Rabatte zum Neuwagen geblendet wurde. Der Ankaufpreis seiner Altlast erschien im dann wohl sehr attraktiv, im Gegensatz zur Reparatur des Corsas. Täglich gelebte Praxis ;)

Der Gelackte in der Story ist wohl eher der Vorbesitzer. Erst sagt man ihm, wie teuer die Rep angeblich wird und dann bekommt er einen entsprechend schlechten Eintauschpreis. Dein Händler hat den Corsa für lau bekommen, seine Eigenleistung reingesteckt und einen marktgerechten Preis erzielt. Du hast einen revidierten Motor drin, freue Dich!

Lass mal die Kompression prüfen

Zitat:

@Klesy schrieb am 14. Oktober 2019 um 16:11:59 Uhr:

Guten Tag,

ich habe eine Frage und hoffe, ihr könnt mir helfen.

Erst einmal eine kurze Vorgeschichte:

Ich habe einen gebrauchten Opel Corsa 1.4 Bj. 2014 108.000km von einem Händler gekauft.

Dieser Händler hat das Auto wiederum von einem Autohaus gekauft, nachdem es von dem Vorbesitzer dort in Zahlung gegeben wurde.

Durch Zufall geriet ich mit dem Vorbesitzer in Kontakt (die Welt ist ein Dorf). Auf Nachfrage beim Vorbesitzer stellte sich heraus, dass dieser es mit einem Motorschaden im Autohaus in Zahlung gegeben habe, als er sich einen neuen Wagen dort kaufte.

Das Autohaus hat (auf Nachfrage) den Wagen wiederum mit Motorschaden an den Händler weiter verkauft.

Ich habe es von diesem Händler ohne Motorschaden gekauft und von einem Motorschaden war auch nie die Rede. Der Verkäufer schrieb in der Annonce lediglich, dass die Steuerkette neu sei. Auf Nachfrage, warum, sagte er, weil das Werkstatt-Intervall wohl bald fällig gewesen sei. Eine Rechnung konnte er darüber jedoch nicht vorlegen.

Nun meine Frage:

Sollte es zu einem Motorschaden kommen, könnte ich dann durch arglistige Täuschung nachträglich vom Kaufvertrag zurück treten, bzw. eine Nachbesserung auch nach der gesetzl. Gewährleistungsfrist verlangen oder muss ein behobener Motorschaden von Ihm nicht angegeben werden?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus schon einmal.

Prinzipiell gilt: Eine arglistige Täuschung iust eine Betrugsstraftat. Die muß man 1. zur Anzeige bringen und 2. auch konkrete beweise haben.

Eine Motorschaden ist auch kein meldepflichtiger Unfallschaden. wenn der Motorschaden fachgerecht repariert wurde ist alels OK.

Zitat:

@guruhu schrieb am 14. Oktober 2019 um 16:27:41 Uhr:

Nein, ein Motorschaden muss per Gesetz nicht angegeben werden. Außer es handelt sich um einen Austauschmotor.

Und darauf kommst du wie?

Mein Kumpel vor 2 Jahren sein BMW E92 335i verkauft; mit dem hatte er davor sage und schreibe 3x einen Motorschaden und 3x hat BMW ihm einen neuen Motor eingebaut (1x Garantie, 2x Kulanz).

 

Bevor er den Wagen verkauft hat hat er seinen Anwalt gefragt ob man sowas erwähnen muss, laut seinem Anwalt muss man einen ATM nicht angeben, rechtlich gesehen wärs ja ein Pluspunkt weil neuer Motor...

 

Deshalb die Frage wie du drauf kommst.

Moin,

Einen Wandlungsgrund gäbe es ausschließlich unter folgender Situation:

- Kauf unter der Voraussetzung Matching Numbers d.h. Chassis und Motor sind original ausgeliefert worden und dies wurde zugesichert. In 99.5% der Autos interessiert das nicht, bei Oldtimern ist das hingegen ein wertgebender Aspekt. Genauso wie eine Revision.

Steuerkette kostet beim FOH gut und gerne 1300€ - dazu noch ein paar TÜV Mängel, vielleicht ein gebrezelter Kat und die 2500€ sind schnell erreicht. Ein freier Händler kann das aber in Eigenleistung gut und gerne für 500-800€ erledigen. Passt alsonsehe wahrscheinlich.

Davon unberührt wären Gewährleistungsmängel - geht der Motor morgen Hops, dann muss der Verkäufer/Händler das eben zeitwertgerecht instandsetzen oder dich anderweitig gütig stimmen.

LG Kester

Zitat:

@Klesy schrieb am 14. Oktober 2019 um 16:11:59 Uhr:

Der Verkäufer schrieb in der Annonce lediglich, dass die Steuerkette neu sei. Auf Nachfrage, warum, sagte er, weil das Werkstatt-Intervall wohl bald fällig gewesen sei.

Und damit wäre dem halbwegs kundigen Käufer klar gewesen daß er angelogen wird, die Kette hat nämlich kein Intervall (auf dem Papier ist die ja wartungsfrei).

Zitat:

Sollte es zu einem Motorschaden kommen, könnte ich dann durch arglistige Täuschung nachträglich vom Kaufvertrag zurück treten, ...

Mein Auto hat in seinem Leben bei mir einen neuen Turbo, ne neue Lichtmaschine, ein neues Radler, ein neues AGR-Ventil, eine neue Batterie und eine neue Antriebswelle bekommen.

Beim Verkauf hab ich nix davon angegeben, warum auch? Das was kaputt war wurde repariert und fertig.

Das Auto wurde repariert und hat jetzt keinen Motorschaden und offenbarungspflichtig wie ein Unfall ist es nicht. Normalerweise ist eine Motorrevision ja eine Wertsteigerung und da die nicht angegeben wurde bleibt der Beigeschmack einer Pfusch-Reparatur.

Evtl kannst mal mit 'nem Endoskop reingucken lassen ob du irgendwelche Riefen in der Lauffläche, Ventileinschläge auf dem Kolben oder Ölspuren siehst. Das wäre dann evtl. ein reklamierbarer Schaden, aber sonst hast du gar nix in der Hand (der Motor läuft ja).

Gruß Metalhead

Zitat:

@Michi89x schrieb am 14. Oktober 2019 um 21:48:11 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 14. Oktober 2019 um 16:27:41 Uhr:

Nein, ein Motorschaden muss per Gesetz nicht angegeben werden. Außer es handelt sich um einen Austauschmotor.

Und darauf kommst du wie?

Mein Kumpel vor 2 Jahren sein BMW E92 335i verkauft; mit dem hatte er davor sage und schreibe 3x einen Motorschaden und 3x hat BMW ihm einen neuen Motor eingebaut (1x Garantie, 2x Kulanz).

Bevor er den Wagen verkauft hat hat er seinen Anwalt gefragt ob man sowas erwähnen muss, laut seinem Anwalt muss man einen ATM nicht angeben, rechtlich gesehen wärs ja ein Pluspunkt weil neuer Motor...

Deshalb die Frage wie du drauf kommst.

Nur mal so als Denkanstoß:

Austauschmotor =/= neuer bzw. überholter Motor. Es soll einen florierenden Handel mit Motoren jeglicher Laufleistungen geben. Insofern wäre es grundsätzlich denkbar, dass der angepriesene 108tkm Wagen, einen 216tkm Motor drin hätte. Das wiche dann relativ arg von der zugesicherten Eigenschaft (Mangels Kenntnis des genauen Kaufvertrages unterstellen wir mal, es wäre eine). Ob ein Austauschmotor nun grundsätzlich wertsteigernd oder wertsenkend ist, lass ich an der Stelle mal offen.

Das kann jeder nur für sich selbst entscheiden. Ich jedenfalls sähe das nicht so locker, insbesondere bei hochpreisigeren bzw neueren Fahrzeugen würde ich den Austauschmotor als wertmindernd betrachten bzw ein solches Fahrzeug nicht wählen. In den vorformulierten Verträgen die ich bisher benutzt habe ist das auch berücksichtigt: "Das Fahrzeug ist mit dem Originalmotor / einem Austauschmotor mit einer km-Leistung von x km ausgerüstet." Und auf die Zusicherung dieser Eigenschaft"Originalmotor" in Bezug auf den Motor würde ich auch bestehen, bzw die Offenlegung des Austauschmotors verlangen. Im Zweifel würde ich den Wagen dann nicht kaufen. Ich finde den lockeren Umgang mit dem Thema Austauschmotor mitunter schon erstaunlich - ich finde den schlimmer, als eine ausgetauschte Stoßstange und Kotflügel.

bei der 15 Jahre alten 1000€-Karre sieht das anders aus. Da zählt nur die Funktion.

Moin,

Deshalb steht diese Klausel ja auch drin und müsste entsprechend gestrichen werden, wenn man die Zusicherung Originalmotor nicht mehr machen kann/will. Allerdings ist eine Reparatur auch wieder etwas anderes.

LG Kester

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Arglistige Täuschung bei verschwiegenem repariertem Motorschaden?