Privathaftpflicht(???)-Schaden durch unachtsamen Fahrzeuginsassen

Hallo liebe MOTOR-TALK-Gemeinde,

Ich bin der Neue.
Kurz zu mir: Ich bin der Ottmar, komme aus dem Schwabenland, bin 45 Jahre alt und fahre einen alten Mercedes W211.

Da ich hier im Forum etliche beeindruckende Beiträge von verständigen und kompetenten Versicherungsexperten las, habe ich mich neu registrieren lassen, um mich mit meiner Fragstellung an die Community zu wenden.
Ich habe am Sonntag vor drei Tagen (prinzipiell durch Verschulden meiner Mutter) an meinem Auto einen Schaden erlitten und möchte nun um kurzen Rat bitten und eine möglichst fachkundige Einschätzung erfragen, ob der vorliegende Fall durch die PHV meiner Mutter gedeckt ist.

Sachverhalt: An besagtem Sonntagmorgen sollte ich meine Mutter zum Bahnhof fahren. Hierzu nutzten wir mein Auto, welches in meiner Garage parkte. Nachdem das Gepäck im Kofferraum verstaut war, stieg meine Mutter selbständig hinten rechts ein und nahm auf dem Rücksitz Platz. Beim Einsteigen hatte meine Mutter sich offenbar den Mantel in die Türe eingeklemmt, was sie feststellte als sie sich anschnallen wollte. Während ich bereits das Fahrzeug rückwärts aus der Garage fuhr, öffnete meine Mutter unvermittelt und unangesagt ihre Türe um das Malheur des eingeklemmten Mantels zu beheben. Hierbei hatte sie nicht bemerkt oder bedacht, dass sich der Wagen bereits im Rückwärtsfahren befand. In der Folge des Öffnens (im ungünstigsten Moment) verklemmte bzw. verkeilte sich die Türe genau im Eck zwischen Wand und dem schmalen Torpfeiler der Fertiggarage. Obwohl ich langsam fuhr und schnellstmöglich bremste als ich das Unheil bemerkte, wurde meine hintere Fahrzeugtüre dabei so stark verzogen, dass geschätzt ca. 500 -1000 € Instandsetzungskosten entstehen. Obgleich die Lackspuren sich an der Wand und Torfeder abzeichnen, wird an der Garage selbst kein Schaden geltend gemacht - jedoch an meinem Pkw.
Meine Mutter sieht sich verantwortlich für den Schaden und möchte diesen begleichen. Sie beabsichtigt, sich zunächst an ihre PHV zu wenden, um abzuklären ob die Versicherung eintritt.
(Anm.: Meine Mutter wohnt im selben Haus wie ich. Allerdings leben wir in abgeschlossenen und getrennten Wohnungen mit separaten Haushalten.
Natürlich hätte ich auch einen Vollkasko-Schutz, wobei dessen Inanspruchnahme infolge Selbstbeteiligung und Rabatt-Hochstufung wirtschaftlich unsinnig wäre.)

Meine Frage ist nun, kommt die Privat-HV meiner Mutter für die Schadenregulierung in der dargelegten Konstellation auf oder bestehen berechtigte Ausschlussgründe ("Benzinklausel", Betriebsgefahr o.ä.)? Gibt es eventuelle Fallstricke, in die man nicht tappen sollte?
Es wäre sehr nett, wenn ich hierzu fachlichen Rat oder Einschätzung erhalten könnte.

Schon im Voraus lieben Dank

PS: Der Inhalt folgenden Threads ist mit bekannt - trifft aber auf meinen Fall nicht deckungsgleich zu:
http://www.motor-talk.de/.../...-schaden-verursacht-habe-t2427117.html

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. November 2016 um 16:05:46 Uhr:


Das kann man sehen wie man will.

Die berechtigte Insassin hat befugt eine Form von Besitz ausgeübt (mit dem Popo auf dem Polster). Sie hat die Tür im fahrenden Fahrzeug geöffnet. Also hat sie es auch im Verkehr benutzt und dabei einen Schaden an dem von ihr benutzten Fahrzeug zu verantworten. Da sie ein im Verkehr befindliches Kfz benutzt hat und dabei einen Schaden an diesem verursacht hat, greift die Benzinklausel, wenn sie im PHV-Vertrag enthalten ist. Wenn sich die PHV nicht darauf beruft (z.B. Gefällligkeitsdeckung ausdrücklich vereinbart oder keine Benzinklausel vereinbart), dann ist das prima. Das Ganze ist rechtlich ein vieldiskutiertes Thema. Es finden sich Urteile die es so sehen und Urteile die es anders sehen. Soweit es mir in Erinnerung ist, befassen sich die Urteile, in denen die PHV den Schaden ersetzen musste, nicht mit der Benzinklausel. Das spricht dafür, dass in diesen Fällen eine solche nicht vereinbart oder nicht vorgetragen wurde.

Mit Verlaub, lieber Paul, aber das ist völliger Kappes.
Um das Thema mal transparent zu machen, möchte ich dies an Hand eines Beispiels verdeutlichen:
Ein Autofahrer fährt an der Tankstelle vor die Zapfsäule. Er steigt aus, um zur Toilette zu gehen. Währenddessen verlässt auch der Beifahrer das Fahrzeug und betankt es. Dabei vertut er sich und tankt die falsche Kraftstoffart. Für den daraus resultierenden Schaden ist er ersatzpflichtig. Hier greift aber seine PH und muss leisten.
Gleiches Szenario, nur hier stand noch ein anderes Fahrzeug an der Säule. Als dieses wegfährt, setzt sich der Beifahrer ans Steuer und fährt 5 Meter bis zur Säule vor. Danach betankt er falsch. Gleicher Schaden, gleiche Haftung. Jetzt greift aber die "Benzinklausel" und die PH ist leistungsfrei!

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Zitat:

@Lattementa schrieb am 17. November 2016 um 17:40:16 Uhr:


Ihr versucht hier einen Fall zu lösen, ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen. Das ist mit Verlaub Quatsch.

Die einzig richtige Antwort auf die Frage. Rechtlich hat die Mutter Schadenersatz zu leisten, ob sie den von ihrer PHV wiederbekommt hängt einzig und alleine von deren Vertragsbedingungen ab. Und die Frage was zum "Gebrauch eines Kraftfahrzeuges" gehört beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Unter anderen weil die Formulierungen einer evtl. vorhandenen Benzinklausel und damit die möglichen Leistungsausschlüsse teils sehr unterschiedlich formuliert werden.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 18. November 2016 um 12:39:09 Uhr:



Und die Frage was zum "Gebrauch eines Kraftfahrzeuges" gehört beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Unter anderen weil die Formulierungen einer evtl. vorhandenen Benzinklausel und damit die möglichen Leistungsausschlüsse teils sehr unterschiedlich formuliert werden.

Die Frage was zum "Gebrauch eines Kraftfahrzeuges" gehört ist hier völlig irrelevant.
Entscheidend ist hier wer!
Und da die Mutter definitiv nicht zum von der "Benzinklausel" umfassten Personenkreis gehört, ist diese Klausel vollkommen sicher nicht anwendbar!

Wenn man mit Bus / Bahn im ÖPNV als Fahrgast unterwegs ist, wird man also nur benutzt. Da fühlt man sich doch irgendwie dezent vergewaltigt. 😁

Der Fall ist anders, aber auch "mit Benzin"...

Ca. 10 Jahre alter Sohn einer Freundin albert mit dem Fahrrad auf Nachbars Grundstück (etwas weiter weg Nachbar, nicht unmittelbar). "Hör auf" und "Lass das" wirken nicht. Er fährt im unmittelbaren, zeitlichen Zusammenhang mit dem Ruf der Mutter mit dem Fahrrad ein auf dem Grundstück geparktes Auto an (das Auto des Grundstücksbesitzers). Auto verkratzt, gedellt.

Kinder haften nicht, ergo, Haftpflicht haftet nicht.

Haftpflicht hat 100% gezahlt.

Grund:
- die Mutter ist langjährige, gute Kundin.
- der nachbarschaftliche Frieden wäre dadurch, dass der Nachbar auf dem Schaden sitzenbleibt, gestört gewesen

Deswegen hat die Versicherung aus Kulanz gezahlt (manche Versicherungen bieten diesen Schutz gegen einen geringen Mehrpreis sogar aktiv an)

Ähnliches würde ich auch mit der Mutter anmerken - wenn sie nicht zahlt, verklagst Du sie, und dann enterbt sie Dich.

Das will doch Deine Versicherung AUCH nicht, oder? :-)

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Zitat:

@rrwraith schrieb am 18. November 2016 um 12:48:57 Uhr:


Und da die Mutter definitiv nicht zum von der "Benzinklausel" umfassten Personenkreis gehört, ist diese Klausel vollkommen sicher nicht anwendbar!

Da die keinen Personenkreis beschreibt sondern i.d.R. nur von Gebrauch die Rede ist und du immer noch nicht weißt was in den Bedingungen wie steht ... frei nach Dieter Nuhr 😉

Nochmal: Privathaftpflicht ist Vertragsrecht, es gibt nicht "DIE" Benzinklausel.

So zum Beispiel:
"•Wegrollender Einkaufswagen während des Beladens des Fahrzeugs verursacht Schaden
Da zum Gebrauch des Fahrzeugs auch das Be- oder Entladen sowie die unmittelbare Vorbereitung dazu gehören, konnte sich die Versicherung auf die Benzinklausel berufen und musste den Schaden nicht regulieren (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.09.2003, Az. 301 C 769/03)."

Und das egal wem der Einkaufswagen weggerollt ist, wichtig hier nur dass es unmittelbar mit dem Beladen des Fahrzeuges zusammenhängt.

http://www.refrago.de/...r_Privathaftpflichtversicherung.frage219.html

Zitat:

@Moers75 schrieb am 18. November 2016 um 16:32:05 Uhr:


Da die keinen Personenkreis beschreibt sondern i.d.R. nur von Gebrauch die Rede ist und du immer noch nicht weißt was in den Bedingungen wie steht ... frei nach Dieter Nuhr 😉

Nenne mir bitte nur eine "Benzinklausel" in den Bedingungen einer beliebigen Gesellschaft, in der es nicht sinngemäß "Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs" heißt, und ich nehme Alles zurück...

Durch Gebrauch besitzt man. 😉

Kann man in einer Fertiggarage überhaupt hinten rechts einsteigen. In meiner nicht.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 18. November 2016 um 16:32:05 Uhr:



So zum Beispiel:
"•Wegrollender Einkaufswagen während des Beladens des Fahrzeugs verursacht Schaden
Da zum Gebrauch des Fahrzeugs auch das Be- oder Entladen sowie die unmittelbare Vorbereitung dazu gehören, konnte sich die Versicherung auf die Benzinklausel berufen und musste den Schaden nicht regulieren (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.09.2003, Az. 301 C 769/03)."

Und das egal wem der Einkaufswagen weggerollt ist, wichtig hier nur dass es unmittelbar mit dem Beladen des Fahrzeuges zusammenhängt.

http://www.refrago.de/...r_Privathaftpflichtversicherung.frage219.html

Nö.

Entscheidend für die Ablehnung der Regulierung durch die PHV war die Tatsache, dass der Versicherungsnehmer den Einkaufswagen wegrollen ließ.

O.

Das ist ja mal eine Erkenntnis! 😁😎😁

Zitat:

@celica1992 schrieb am 18. November 2016 um 17:38:58 Uhr:


Kann man in einer Fertiggarage überhaupt hinten rechts einsteigen. In meiner nicht.
https://www.discount-garagen.de/.../...r_doppelgaragen_grosses_tor.png

Gruß Metalhead

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. November 2016 um 17:11:45 Uhr:


Durch Gebrauch besitzt man. 😉

In einem wie vom TE geschilderten Fall wäre also die Mutter als Mitfahrerin zwar nicht Führerin, Eigentümerin oder Halterin, jedoch Besitzerin des Fahrzeugs, weil sie sitzend chauffiert Gebrauch vom Fahrzeug nimmt?
Nicht Dein Ernst, oder? 😕

Verlink mir - bitte - einmal ein Urteil, aus dem das ersichtlich wird.

Besitz ist eine rein tatsächliche Angelegenheit. Und am besten lernt man, wenn man sich etwas selbst erarbeitet. 😉

Das war leider keine überzeugende Antwort! ;-)

Die Basics setze ich nunmal voraus. 🙂

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