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Privathaftpflicht(???)-Schaden durch unachtsamen Fahrzeuginsassen

Themenstarteram 16. November 2016 um 19:22

Hallo liebe MOTOR-TALK-Gemeinde,

Ich bin der Neue.

Kurz zu mir: Ich bin der Ottmar, komme aus dem Schwabenland, bin 45 Jahre alt und fahre einen alten Mercedes W211.

 

Da ich hier im Forum etliche beeindruckende Beiträge von verständigen und kompetenten Versicherungsexperten las, habe ich mich neu registrieren lassen, um mich mit meiner Fragstellung an die Community zu wenden.

Ich habe am Sonntag vor drei Tagen (prinzipiell durch Verschulden meiner Mutter) an meinem Auto einen Schaden erlitten und möchte nun um kurzen Rat bitten und eine möglichst fachkundige Einschätzung erfragen, ob der vorliegende Fall durch die PHV meiner Mutter gedeckt ist.

 

Sachverhalt: An besagtem Sonntagmorgen sollte ich meine Mutter zum Bahnhof fahren. Hierzu nutzten wir mein Auto, welches in meiner Garage parkte. Nachdem das Gepäck im Kofferraum verstaut war, stieg meine Mutter selbständig hinten rechts ein und nahm auf dem Rücksitz Platz. Beim Einsteigen hatte meine Mutter sich offenbar den Mantel in die Türe eingeklemmt, was sie feststellte als sie sich anschnallen wollte. Während ich bereits das Fahrzeug rückwärts aus der Garage fuhr, öffnete meine Mutter unvermittelt und unangesagt ihre Türe um das Malheur des eingeklemmten Mantels zu beheben. Hierbei hatte sie nicht bemerkt oder bedacht, dass sich der Wagen bereits im Rückwärtsfahren befand. In der Folge des Öffnens (im ungünstigsten Moment) verklemmte bzw. verkeilte sich die Türe genau im Eck zwischen Wand und dem schmalen Torpfeiler der Fertiggarage. Obwohl ich langsam fuhr und schnellstmöglich bremste als ich das Unheil bemerkte, wurde meine hintere Fahrzeugtüre dabei so stark verzogen, dass geschätzt ca. 500 -1000 € Instandsetzungskosten entstehen. Obgleich die Lackspuren sich an der Wand und Torfeder abzeichnen, wird an der Garage selbst kein Schaden geltend gemacht - jedoch an meinem Pkw.

Meine Mutter sieht sich verantwortlich für den Schaden und möchte diesen begleichen. Sie beabsichtigt, sich zunächst an ihre PHV zu wenden, um abzuklären ob die Versicherung eintritt.

(Anm.: Meine Mutter wohnt im selben Haus wie ich. Allerdings leben wir in abgeschlossenen und getrennten Wohnungen mit separaten Haushalten.

Natürlich hätte ich auch einen Vollkasko-Schutz, wobei dessen Inanspruchnahme infolge Selbstbeteiligung und Rabatt-Hochstufung wirtschaftlich unsinnig wäre.)

 

Meine Frage ist nun, kommt die Privat-HV meiner Mutter für die Schadenregulierung in der dargelegten Konstellation auf oder bestehen berechtigte Ausschlussgründe ("Benzinklausel", Betriebsgefahr o.ä.)? Gibt es eventuelle Fallstricke, in die man nicht tappen sollte?

Es wäre sehr nett, wenn ich hierzu fachlichen Rat oder Einschätzung erhalten könnte.

 

Schon im Voraus lieben Dank

 

PS: Der Inhalt folgenden Threads ist mit bekannt - trifft aber auf meinen Fall nicht deckungsgleich zu:

http://www.motor-talk.de/.../...-schaden-verursacht-habe-t2427117.html

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. November 2016 um 16:05:46 Uhr:

Das kann man sehen wie man will.

Die berechtigte Insassin hat befugt eine Form von Besitz ausgeübt (mit dem Popo auf dem Polster). Sie hat die Tür im fahrenden Fahrzeug geöffnet. Also hat sie es auch im Verkehr benutzt und dabei einen Schaden an dem von ihr benutzten Fahrzeug zu verantworten. Da sie ein im Verkehr befindliches Kfz benutzt hat und dabei einen Schaden an diesem verursacht hat, greift die Benzinklausel, wenn sie im PHV-Vertrag enthalten ist. Wenn sich die PHV nicht darauf beruft (z.B. Gefällligkeitsdeckung ausdrücklich vereinbart oder keine Benzinklausel vereinbart), dann ist das prima. Das Ganze ist rechtlich ein vieldiskutiertes Thema. Es finden sich Urteile die es so sehen und Urteile die es anders sehen. Soweit es mir in Erinnerung ist, befassen sich die Urteile, in denen die PHV den Schaden ersetzen musste, nicht mit der Benzinklausel. Das spricht dafür, dass in diesen Fällen eine solche nicht vereinbart oder nicht vorgetragen wurde.

Mit Verlaub, lieber Paul, aber das ist völliger Kappes.

Um das Thema mal transparent zu machen, möchte ich dies an Hand eines Beispiels verdeutlichen:

Ein Autofahrer fährt an der Tankstelle vor die Zapfsäule. Er steigt aus, um zur Toilette zu gehen. Währenddessen verlässt auch der Beifahrer das Fahrzeug und betankt es. Dabei vertut er sich und tankt die falsche Kraftstoffart. Für den daraus resultierenden Schaden ist er ersatzpflichtig. Hier greift aber seine PH und muss leisten.

Gleiches Szenario, nur hier stand noch ein anderes Fahrzeug an der Säule. Als dieses wegfährt, setzt sich der Beifahrer ans Steuer und fährt 5 Meter bis zur Säule vor. Danach betankt er falsch. Gleicher Schaden, gleiche Haftung. Jetzt greift aber die "Benzinklausel" und die PH ist leistungsfrei!

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Wenn er Glück hat klappts.

Das hat mit Glück genau so viel zu tun, wie mit der "Benzinklausel": nämlich nichts!:)

Ja und genau deswegen hat der TE das hier eingestellt.

Damit man solche Hinweise bekommt : nach dem Anfahren, unvermittelt, und bei dem Alter war es nicht zu erwarten. Genauso darf man sich vom Nachbarn nur was borgen, nicht leien. Oder gekokelt ist nicht verbrannt, da waren dann doch Flammen zu sehen. usw.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 17. November 2016 um 11:46:29 Uhr:

Ja und genau deswegen hat der TE das hier eingestellt.

Damit man solche Hinweise bekommt : nach dem Anfahren, unvermittelt, und bei dem Alter war es nicht zu erwarten. Genauso darf man sich vom Nachbarn nur was borgen, nicht leien. Oder gekokelt ist nicht verbrannt, da waren dann doch Flammen zu sehen. usw.

Hä? :confused:

Hier ist nicht jedem zu helfen.

Bitboy vermutet wohl wir würden dem TE zu sehr helfen. Im übrigen will meine Mutter auch immer schon die Tür öffnen, obwohl ich noch am rangieren bin. Haben das mal besprochen und nun warten alle auf mein OK zum Türöffnen.

am 17. November 2016 um 11:26

Schildern Sie den Sachverhalt, so, wie hier wahrheitsgemäß beschrieben, der PHV Ihrer Mutter.

Bzw. Ihre Mutter übernimmt Ihren Text und meldet den Schaden.

Wenn es bisher keine Schäden Ihrer Mutter gab und das Versicherungsverhältnis länger besteht, wird die Versicherung den Schaden regulieren.

Schäden an KFZ sind in der PHV nicht generell ausgeschlossen.

Wenn Ihrer Mutter ein Einkaufswagen gegen ein Fahrzeug rollt, wird auch reguliert. Wozu hat man eine private <haftpflichtversicherung?

Mir ist an einer Einmündung vor Jahren ein Radfahrer von der falschen Seite ins stehende Auto gefahren und hat Kotflügel und Motorhaube beschädigt. Radfahrer unverletzt, Fahrrad Totalschaden.

Seine private Haftpflicersicherung hat meinen Schaden vollständig bezahlt.

(MB 124 1.750 DM Schaden)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. November 2016 um 21:41:59 Uhr:

Die Benzinklausel ist das Problem. Die PHV ist leider nicht in der Pflicht. Nur Muttern selbst müsste zahlen. Das wirst Du ja wahrscheilich nicht von ihr verlangen wollen, selbst wenn sie es möchte. Shit happens. Wenn die PHV nicht aus reiner Kulanz die Geldbörse aufmacht, kannst Du da nichts tun.

Falsch.

Die Mutter saß ja nicht am Steuer.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 17. November 2016 um 08:11:03 Uhr:

Wenn die Schuld alleine bei der Mutter liegt, müsste die PHV zahlen.

Da du aber Rückwärts gefahren bist, als die Mutter die Tür öffnete, könntest du auch eine Teilschuld haben.

Würde es einfach der PHV wahrheitsgemäß melden, die werden sich dann schon dazu äußern

Genau so, die PHV ist in der Pflicht, denn hier dürfte allenfalls grobe Fahrlässigkeit vorhaden sein, wo die PHV auch für Eintritt.

Zu meiner Erfahrung ist mir was ähnliches passiert. Bei dem Aussteigen aus Nachbars Auto hinten rechts, habe ich versehentlich die Tür zu weit aufgemacht und dadurch an den Betonpfeiler geschlagen. Den Schaden hat meine PHV übernommen.

Und die Verwandtenklausel kommt auch nicht zum tragen, wenn Mutter eine eigene abgeschlossene Wohnung hat und nicht in Gemeinschaft mit dem Anspruchsteller lebt.

Das kann man sehen wie man will.

Die berechtigte Insassin hat befugt eine Form von Besitz ausgeübt (mit dem Popo auf dem Polster). Sie hat die Tür im fahrenden Fahrzeug geöffnet. Also hat sie es auch im Verkehr benutzt und dabei einen Schaden an dem von ihr benutzten Fahrzeug zu verantworten. Da sie ein im Verkehr befindliches Kfz benutzt hat und dabei einen Schaden an diesem verursacht hat, greift die Benzinklausel, wenn sie im PHV-Vertrag enthalten ist. Wenn sich die PHV nicht darauf beruft (z.B. Gefällligkeitsdeckung ausdrücklich vereinbart oder keine Benzinklausel vereinbart), dann ist das prima. Das Ganze ist rechtlich ein vieldiskutiertes Thema. Es finden sich Urteile die es so sehen und Urteile die es anders sehen. Soweit es mir in Erinnerung ist, befassen sich die Urteile, in denen die PHV den Schaden ersetzen musste, nicht mit der Benzinklausel. Das spricht dafür, dass in diesen Fällen eine solche nicht vereinbart oder nicht vorgetragen wurde.

Ich sehe das aus eigener Erfahrung nicht so

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. November 2016 um 16:05:46 Uhr:

Das kann man sehen wie man will.

Die berechtigte Insassin hat befugt eine Form von Besitz ausgeübt (mit dem Popo auf dem Polster). Sie hat die Tür im fahrenden Fahrzeug geöffnet. Also hat sie es auch im Verkehr benutzt und dabei einen Schaden an dem von ihr benutzten Fahrzeug zu verantworten. Da sie ein im Verkehr befindliches Kfz benutzt hat und dabei einen Schaden an diesem verursacht hat, greift die Benzinklausel, wenn sie im PHV-Vertrag enthalten ist. Wenn sich die PHV nicht darauf beruft (z.B. Gefällligkeitsdeckung ausdrücklich vereinbart oder keine Benzinklausel vereinbart), dann ist das prima. Das Ganze ist rechtlich ein vieldiskutiertes Thema. Es finden sich Urteile die es so sehen und Urteile die es anders sehen. Soweit es mir in Erinnerung ist, befassen sich die Urteile, in denen die PHV den Schaden ersetzen musste, nicht mit der Benzinklausel. Das spricht dafür, dass in diesen Fällen eine solche nicht vereinbart oder nicht vorgetragen wurde.

Mit Verlaub, lieber Paul, aber das ist völliger Kappes.

Um das Thema mal transparent zu machen, möchte ich dies an Hand eines Beispiels verdeutlichen:

Ein Autofahrer fährt an der Tankstelle vor die Zapfsäule. Er steigt aus, um zur Toilette zu gehen. Währenddessen verlässt auch der Beifahrer das Fahrzeug und betankt es. Dabei vertut er sich und tankt die falsche Kraftstoffart. Für den daraus resultierenden Schaden ist er ersatzpflichtig. Hier greift aber seine PH und muss leisten.

Gleiches Szenario, nur hier stand noch ein anderes Fahrzeug an der Säule. Als dieses wegfährt, setzt sich der Beifahrer ans Steuer und fährt 5 Meter bis zur Säule vor. Danach betankt er falsch. Gleicher Schaden, gleiche Haftung. Jetzt greift aber die "Benzinklausel" und die PH ist leistungsfrei!

In deinen beiden Fällen haftet der Beifahrer nicht. Folglich auch die PHV nicht. Bei Gefälligkeiten gilt ein konkludenter Haftungsausschluss.

Hier kannst Du einen solchen Fall nachlesen.

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