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Fahrradständer gerammt - Schaden fragwürdig

Themenstarteram 30. August 2010 um 14:26

Hallo zusammen.. ich bräuchte mal ein bisl Input von außen ;)

folgendes:

Samstagabend habe ich noch schnell was Einkaufen wollen. Beim Ausparken auf dem Gelände des Geschäfts habe ich dann dummerweise einen Fahrradständer gerammt. Das Ding war von meinem Parkplatz aus absolut im toten Winkel und wurde nicht mal von meinen PDC Sensoren erkannt. Ok.. ich, als netter Mensch, bin rein und habe mit dem Filialleiter gesprochen, Personalien getauscht. Er meinte dann, wenns nach ihm ginge würde er das so belassen, er müsse es aber mit dem Besitzer des Ladens klären. Dazu ist zu sagen, dass lediglich eine Eisenstange nen Knick hat. Das Ding ist auch ohne Reperatur noch voll benutzbar. Foto im Anhang.

Am nächsten Tag bin ich nochmal in Ruhe hin, habe mir den Fahrradständer angesehen und festgestellt, dass dort außer meinen (sehr schwachen) Lackspuren (blau) noch deutlich stärkere Lackspuren in Rot und Schwarz zu erkennen sind (Fotos natürlich gemacht, Zeugen gibts auch). Zudem bezweifel ich irgendwie, dass ich diesen Knick in die Edelstahlstrebe verursacht habe. Bei mir sind an der Heckschürze (Plastik) lediglich 2 kleinere Risse, keine 5cm .. um ne Delle in Edelstahl zu rammen, braucht es mMn. mehr Wums - sprich der Schaden wäre stärker bei mir. Außerdem ist der Knick sehr weit unten (s. Foto) die Schürze hängt aber höher.

Die Frage ist jetzt: was mache ich?

Mit meiner Versicherung habe ich gesprochen. Die sagten, wenn ich einen Schade melde, würden sie den Unfallgegner anschreiben zwecks Stellungnahme. Ich habe aber keine Lust, dass der sich auf "meine" Kosten einen komplett neuen Ständer organisiert, obwohl der evtl schon vorher beschädigt war. Kann ich meiner Versicherung meine Zweifel mitteilen, ohne zu riskieren, dass ich dann später irgendwie auf dem Schaden sitzen bleibe?

Ok.. ich habe eine Rechtsschutzversicherung, aber wegen so einem Blödsinn einen Prozess anfangen ist doch auch irgendwie blöd.

 

so wie ich das sehe hab ich 2 Alternativen:

1. Versicherung melden, und damit dem Geschäft eine schriftliche Einladung zur Erneuerung ihres Ständers schicken oder

2. nix machen, abwarten bis sich der Besitzer entschieden hat und hoffen, dass er sich gegen eine Regulierung entscheidet. Falls er doch darauf besteht, die Vers. einschalten und ihnen meine Zweifel mitteilen..

Was würdet ihr tun? Hatte noch nie irgendeinen Schaden an meinen Fahrzeugen, daher hab ich 0 Ahnung wie man mit Versicherungen umgeht ;)

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10 Antworten

Hi,

die erste Variante ist die richtige; schließlich hast du die Versicherung für genau diesen Zweck. Erstens wirst du laut deinem Versicherungsvertrag verpflichtet sein, Schadensereignisse, die zur Leistung führen könnten, kurzfristig zu melden (bei mir z.B. innerhalb einer Woche). Zweitens wird die Versicherung schon darauf achten, dass sie nicht zu viel bezahlt. Deine Beobachtungen zu Vorschäden etc. solltest du natürlich auch mitteilen.

Viele Grüße

moveatur

am 30. August 2010 um 15:52

Mein Vorschlag ist ein Kombination der Optionen 1 & 2: Vorsorgliche Kurzmeldung an deine Versicherung zu einem Bagatellschaden, der entweder gar nicht oder wahrscheinlich durch dich selbst reguliert wird - erst mal keine Aktion seitens der Versicherung. Die werden eine Schadensnummer eröffnen und sonst erst mal gar nichts von sich aus machen; sie sind aber informiert, falls der Geschädigte an Sie herantritt.

Abwarten, ob es überhaupt eine Forderung gibt, wie hoch sie ggf. ist und DANN abwägen, ob es sinnvoll über die Versicherung (Hochstufung beachten) reguliert werden soll. Ein freundliches Gespräch mit den Betroffenen erübrigt in vielen Fällen einen Rechtsanwalt und es gibt keinen Grund, etwas zu überstürzen.

Falls die Versicherung, so du sie in Anspruch nimmst, die Forderung für unberechtigt hält, wird sie dagegen angehen. Das muss dich dann nicht kümmern; sie setzt sich durch oder auch nicht und was immer rauskommt, ist dann so.

Ob das Teil im toten Winkel stand und wie gut dein Parksensor funktioniert, wird wohl keinerlei Bedeutung haben.

Gruß situ

am 31. August 2010 um 8:11

Zitat:

Original geschrieben von ancalagon

 

so wie ich das sehe hab ich 2 Alternativen:

1. Versicherung melden, und damit dem Geschäft eine schriftliche Einladung zur Erneuerung ihres Ständers schicken oder

Wieso? Auch der Filialleiter darf sich nicht auf Deine Kosten bereichern. Und das was Du kaputt gemacht hat musst Du bezahlen :confused:. Wenn sich am Ende niemand sagen kann, dass Du etwas NICHT beschädigt hast, dann ist davon auszugehen, dass Du es warst. Ist halt so.

Oder möchtest Du, dass jemand morgen an Deinem Auto den Kotflügel verbeult und mit Verweis auf die bereits vorhandenen Macken in der Schürze sagt, er bezahlt nichts?

Oder gar Dein Argument " Das Auto ist ohne Reparatur noch voll benutzbar" anbringt?

Amen

Themenstarteram 31. August 2010 um 12:04

Zitat:

Original geschrieben von Amen

 

Wieso? Auch der Filialleiter darf sich nicht auf Deine Kosten bereichern. Und das was Du kaputt gemacht hat musst Du bezahlen :confused:.

stimmt.. sonst hätte ich wohl kaum meine Personalien hinterlassen ;)

 

Zitat:

Wenn sich am Ende niemand sagen kann, dass Du etwas NICHT beschädigt hast, dann ist davon auszugehen, dass Du es warst. Ist halt so.

Oder möchtest Du, dass jemand morgen an Deinem Auto den Kotflügel verbeult und mit Verweis auf die bereits vorhandenen Macken in der Schürze sagt, er bezahlt nichts?

Mein Auto hat keine Schrammen.. schon gar nicht in der dort vorhandenen Menge und Intensität ;) Und wie gesagt: ich zahle "gern" das, was ich kaputt gemacht hab. Wenn ich es allerdings nicht war, werde ich alles dran setzen das auch nicht zu bezahlen. Oder würdest du gerne ein komplett neues Auto zahlen müssen, wenn du nur nen kleinen Parkrempler fabriziert hast?

 

Zitat:

Oder gar Dein Argument " Das Auto ist ohne Reparatur noch voll benutzbar" anbringt?

Amen

Das ist kein Argument, sondern lediglich eine wertneutrale Zustandsbeschreibung.

Interessant, wie du mir hier irgendwas unterstellst. Hätte ich Lust den Typen abzuziehen, wäre ich einfach weggefahren und niemand hätts erfahren.

@situ&moveatur: vielen Dank für eure Einschätzung. Eine Kurzmeldung an die Versicherung ist leider nicht möglich. Wenn ich was melden, werden sie aktiv. Allerdings habe ich heute nochmal mit dem Geschäft gesprochen, bis morgen wollen sie mir sagen, was auf mich zu kommt. Naja.. mal gucken

am 31. August 2010 um 12:30

Zitat:

Eine Kurzmeldung an die Versicherung ist leider nicht möglich. Wenn ich was melden, werden sie aktiv. Allerdings habe ich heute nochmal mit dem Geschäft gesprochen, bis morgen wollen sie mir sagen, was auf mich zu kommt. Naja.. mal gucken

Und wenn denen in einem halben Jahr einfällt das sie es doch ersetzt haben wollen (worauf sie ja irgendwie, auch wenn nur zu einem kleinen Teil) dann bist du der Mops weil du es nicht Fristgemäß gemeldet hast und nicht mehr nachweißen kannst das du eigentlich keinen Schaden verursacht hast und kannst es dann komplett selbst bezahlen.

...ne ne ne, worüber reden (bzw. schreiben) wir eigentlich?

Es geht hier um einen Fahrradständer! Das Teil kostet irgendwas bei 80-100 EUR, dann ist der aber neu. klick Das der Kfz-Versicherung zu melden macht nicht unbedingt Sinn. Und eine evtl. Reparatur ist womöglich billiger.

am 31. August 2010 um 12:42

Zitat:

Original geschrieben von ancalagon

Das ist kein Argument, sondern lediglich eine wertneutrale Zustandsbeschreibung.

Interessant, wie du mir hier irgendwas unterstellst. Hätte ich Lust den Typen abzuziehen, wäre ich einfach weggefahren und niemand hätts erfahren.

Wenn Du das alles so weisst - warum postest Du dann überhaupt?

Ich habe gar nichts unterstellt. DU hast hingegen unterstellt, dass das Geschäft den Fahrradständer auf Deine Kosten erneuern wird. Zur Erinnerung:

Zitat:

Original geschrieben von ancalagon

1. Versicherung melden, und damit dem Geschäft eine schriftliche Einladung zur Erneuerung ihres Ständers schicken

NICHTS lässt darauf schliessen, dass die Meldung bei der Versicherung (= Dein korrektes Verhalten) eine Einladung zur Erneuerung (= unkorrekte Bereicherung des Geschädigten, da der FS alt ist und Vorschäden hatte) für den Filialleiter des Ladens darstellt. Hats Du mal drüber nachgedacht, dass der auch einfach korrekt handeln wird und das der sachbearbeiter Deiner KH auch nicht auf dem Mond lebt?

Du hast Risse in der Heckschürze vom Unfall. Deine Zustandsbeschreibungen sind laienhaft und nicht relevant. Interessant ist nur, dass Du den von Dir verursachten Schaden ersetzt.

Wenn man den Verdacht hat, dass die Schadenshöhe zu hoch ist, kann wenig dagegen machen, wenn die eigene VS die Schadenshöhe nicht anzweifelt und gegen den Geschädigten vorgeht. Das ist bei einem FS so wie bei dem "kleinen ditsch" an der Stosstange beim Einparken, da der Gegner einen Direktanspruch gegen Deine KH hat.

Amen

 

Zitat:

Original geschrieben von ancalagon

Eine Kurzmeldung an die Versicherung ist leider nicht möglich. Wenn ich was melden, werden sie aktiv. Allerdings habe ich heute nochmal mit dem Geschäft gesprochen, bis morgen wollen sie mir sagen, was auf mich zu kommt. Naja.. mal gucken

....wäre jetzt ja auch nicht schlimm, wenn die tätig werden. Der Versicherer schreibt den Geschädigten sicher erst mal nicht unbedingt an, wenn Du eine "vorsorgliche" Schadenmeldung machst und selbst wenn etwas reguliert wird (nachdem die wirkliche Schadenhöhe von Deinem Versicherer und nicht von Dir oder dem Geschädigten geprüft wurde), kannst Du den Schaden immer noch zurück zahlen...

Ansonsten schliesse ich mich Dino an....

am 31. August 2010 um 12:58

Ähh, ich wollte nur mal kurz nachfragen:

Wo liegt jetzt genau die Schwierigkeit den Schaden der Versicherung zu melden?

Mfg Zille

Vorsorgliches Melden eines Schadens ist durchaus möglich und sollte unbedingt gemacht werden.

Habe ich auch schonmal nach einem Unfall gemacht; da ich mich aber mit dem Unfallgegener einigen konnte, ist weiter garnichts seitens der Versicherung passiert.

Die Versicherung geht bestimmt nicht aktiv auf den Geschädigten zu, frei nach dem Motto: "Hallo, wir möchten gerne einen Schaden regulieren, wieviel €uronen dürfen es sein?"

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