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Privatem Verkäufer gewerblichen Handel beweisen?

Themenstarteram 7. Dezember 2021 um 16:38

Moin Moin,

ich würde gerne mal eure Meinung zu meinem letzten Fahrzeugkauf hören.

Und zwar habe ich das Fahrzeug von privat gekauft.

In der Online Anzeige stand 1 Vorbesitzer. Nun in Wirklichkeit sind es aber 2, wenn auch der zweite den Wagen nur für einen Monat besessen hat.

Und der Verkäufer ist noch wieder eine dritte Person. Keiner der beiden vorherigen Fahrzeughalter.

Im Kaufvertrag hat er eingetragen 2 Vorbesitzer. Wobei dadrunter steht "Vorbesitzer (Fahrzeughalter einschließlich Verkäufer)". Also müsste da ja eigentlich eine 3 stehen. Aber ob man da irgendeine Handhabe hat bezweifel ich.

Nur was ich jetzt sehe, ist dass er den Audi A8 den er sich für sich selbst bei Abholung gerade erst gekauft hatte, jetzt auch zum Verkauf auf ebay Kleinanzeigen anbietet.

Mein Fahrzeugkauf ist nichtmal 2 Monate her und schon verkauft er den nächsten Wagen.

Außerdem hat er seitdem Kauf seinen Usernamen bei ebay Kleinanzeigen schon mindestens 3 x geändert.

Aber reicht das schon um ihm gewerblichen Handel nachzuweisen?

Achja und ich weiß dass er den Wagen für 5000 € gekauft hat. Jetzt steht er für 7800 VB drin.

Meinen hatte er für 5300 VB drin und ist dann auf 4400 runtergegangen wofür ich ihn auch gekauft habe. Eigentlich normaler Marktpreis aber ich denke mit dem Motor stimmt was nicht, da die MKL schonmal geleuchtet hat und der Motor unrund lief. So steht es auch schon in den vorherigen Werkstattbesuchen. Ich denke mal er hat ihn für 2000 € wenn überhaupt gekauft und mir überteuert weiterverkauft ohne den Mangel zu erwähnen.

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45 Antworten

Die Frage ist ja, wo geht beschissen werden los und wo endet es.

Mir persönlich ist es schnuppe, ob ein 12 Jahre altes Auto 1 oder 3 Vorbesitzer hatte. Was für mich zählt, ist der Zustand!

Da das Gewährleistungsrecht zäh wie Kaugummi ist, bleibt jeder Verkauf ein Risiko. Oftmals ist es ähnlich einem Pokerspiel.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 12. Dezember 2021 um 17:44:25 Uhr:

Zitat:

@158PY schrieb am 12. Dez. 2021 um 17:36:35 Uhr:

Aber solange Käufer eines 12-15 Jahre alten Autos Neuwagenservice und Neuwagengarantie und Neuwagen sonstewas erwarten,...

Ich glaube noch nicht mal dass sie das erwarten.

Das wollen uns vielleicht manche glauben machen.

Ich glaube sie wollen schlicht und einfach nur nicht beschissen werden

also das glaube ich jetzt nicht, liebe(r) @gummikuh72

Nicht umsonst lautet das Sprichwort "Die Welt will betrogen werden" - oder habe ich das falsch in Erinnerung? Und was die Leute betrifft, die nicht beschissen werden wollen, da habe ich ganz stark den Verdacht, dass sie zuallererst einmal sich selbst bescheißen. Stichwort "S-Klasse fahren zum Golf-Preis" und ähnliche Bild-Schlagzeilen würden mir da einfallen und einiges andere mehr...

Der Markt reguliert sich regelmäßig von selbst.

Es wäre trotzdem gut, wenn der Käufer selbst wählen könnte, ob und welche Absicherung er haben möchte. Aber das kommt eh nie wieder zurück, außer der Migrantenanteil ist bei über 50%......... ACHTUNG, Ironie!

Zitat:

@tartra schrieb am 12. Dezember 2021 um 17:00:14 Uhr:

Es steht dir frei ein Flecken Erde zu finden wo es besser ist ... das Gesamtpaket ... das Paradies wo es zu 100% zum eigenen Geschmack/Ansichten passt gibt es nicht ...

Mal anders gedacht ... würde es die Gewährleistungspflich nicht geben, könnten alle Autos ohne Risiko vertickern ... ob es dadurch für den einzelnen Händler wirklich besser laufen würde, wenn die Konkurrenz unendlich groß ist ... ?

Themenstarteram 12. Dezember 2021 um 17:00

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 12. Dezember 2021 um 17:44:25 Uhr:

Zitat:

@158PY schrieb am 12. Dez. 2021 um 17:36:35 Uhr:

Aber solange Käufer eines 12-15 Jahre alten Autos Neuwagenservice und Neuwagengarantie und Neuwagen sonstewas erwarten,...

Ich glaube noch nicht mal dass sie das erwarten.

Das wollen uns vielleicht manche glauben machen.

Ich glaube sie wollen schlicht und einfach nur nicht beschissen werden

Genau so sieht es aus!

Und genau das wurde ich offensichtlich.

Gut kann ich ihm halt keinen gewerblichen Handel nachweisen.

Aber wie sieht es mit der arglistigen Täuschung aus?

In den Rechnungen von Ford (Scheckheft) ist ersichtlich, dass der Wagen im Juni 2x bei Ford in der Werkstatt war. Beide Male mit dem Vermerk MKL leuchtet, Motor läuft unrund. Es wurden da dann Zündkerzen getauscht.

Nun habe ich den Salat. Gerade eben MKL blinkt in gelb und Motor ruckelt nimmt kaum Gas an. Aber nur auf Erdgas. Auf Benzin läuft er gut. Ausgelesen und P0302 Fehlzündung auf Zylinder 2.

Im Kaufvertrag wurde unter Mängel nichts eingetragen. Wurde mir als top gepflegt und völlig in Ordnung verkauft. Kann man jetzt einfach arglistige Täuschung dem Verkäufer nachweisen? Ich meine es steht ja in den vorherigen Rechnungen drinne also wird er jawohl davon gewusst haben.

Zu 100% wird er davon gewusst haben und den Wagen wahrscheinlich für 2000 € (wenn überhaupt) mit dem Motorproblem geschossen haben und mir überteuert für 4400 € verkauft haben und ihn dabei fehlerfrei angepriesen.

Die Frage ist nur reicht das als Beweis? Die Rechnungen und das nicht eintragen von Mängeln im Kaufvertrag?

Das wäre das eine und zweitens wäre ich natürlich auch an der Fehlerbehebung interessiert. Zündkerzen wurden erst vor kurzem getauscht als er noch nicht in meinem Besitz war. Zündspulen habe ich vor ca. 4 Wochen getauscht.

Wenn es nur auf Gas auftritt und nur auf dem 2. Zylinder kann es doch eigentlich nur das Einspritzrail sein oder?

Die klären Probleme eh untereinander auf eigene Art und Weise...Achtung auch Ironie:D:D

Ohje ... ein altes Gasauto .. kam die Info schon mal vorher in diesem Threat ? ....

Möglich das der verkäufer das wusste, aber evtl. ist er nur mit Benzin gefahren, dann hatte er den Fehler nicht ...;)

Zitat:

@158PY schrieb am 12. Dezember 2021 um 17:58:59 Uhr:

Stichwort "S-Klasse fahren zum Golf-Preis" und ähnliche Bild-Schlagzeilen würden mir da einfallen und einiges andere mehr...

Genau das beschreibt die Mentalität heutzutage sehr gut.

Zum Thema hier:

Zitat:

Aber wie sieht es mit der arglistigen Täuschung aus?

Welche Arglist denn? Der Wagen lief 3000km einwandfrei !

Dir wurde es doch schon im Rechtsforum Haarklein erklärt :rolleyes::o

https://www.123recht.de/.../...kontrollleuchte-leuchtet-__f592394.html

Hier die Hälfte der Geschichte wegzulassen um passende Antworten zu bekommen bringt da auch nichts.

nochmal>es ist nun DEIN Wagen und somit DEIN Problem.

Wenn du Sachmängelhaftung willst musste beim Händler kaufen - ach Moment da gibts ja solche Autos garnicht....

Acturus51,

ich kann dir leider nicht so recht folgen. Alles, was du da schreibst, solltest du besser mit dem Verkäufer klären, als dich in einem Forum auszukotzen. Aus deinem letzten Satz schließe ich übrigens messerscharf, dass es sich wohl um ein LPG Fahrzeug handeln dürfte. Das hatte ich noch gar nicht bemerkt, passt aber alles wunderbar ins Bild.

Themenstarteram 12. Dezember 2021 um 18:00

Nein es ist ein Erdgas Fahrzeug ab Werk.

Und doch solche Fahrzeuge gibt es auch beim Händler. Mein letzter war ein Mazda 6 mit LPG gekauft vom Händler 5 Jahre alt mit 75t km und bereits vorhandenem Ventilschaden.

Nach langem Rechtsstreit und Gutachter wurden die Reparaturkosten jedoch vom Händler übernommen. Aber soviel dazu, dass es beim Händler besser ist.

Und der Verkäufer ist nie mit dem Wagen gefahren, war auch nie auf ihn zugelassen. Aber er hat mir ja die Papiere überreicht in denen drin steht MKL leuchtet / Motor läuft unrund also wusste er ja davon und hat dementsprechend arglistig getäuscht.

Ekelhaft wie viele hier unehrenhaften Betrug gutheißen nur weil sie vielleicht selbst Autos verkaufen und genauso gehandelt hätten. Ich hoffe solche Typen kriegen irgendwann die Quittung!

Zitat:

@Arcturus51 schrieb am 12. Dezember 2021 um 19:00:05 Uhr:

Aber er hat mir ja die Papiere überreicht in denen drin steht MKL leuchtet / Motor läuft unrund also wusste er ja davon und hat dementsprechend arglistig getäuscht.

Völliger Nonsens! Es gibt hier nirgendwo nachweisbare Arglist. Das Fahrzeug lief nach Kauf einwandfrei & du bist damit 3000km gefahren (!) Es gibt & gab demzufolge keine Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe.

Du hast ein völlig verqueres Rechtsverständnis & das Technische kommt noch dazu. :o Selbst wenn es einen Mangel im Gesetzlichen Sinne gäbe und irgendwelche Papiere es belegen würden müsstest DU erstmal erklären warum diese nicht beim Kauf überprüft wurden. Denn damit wäre selbst ein "echter" Mangel mitgekauft.

Also beschuldige doch nicht andere für dein eigenes Unvermögen die Dinge richtig zu kalkulieren.

Wer ein über 10 Jahre altes Gasauto kauft & denkt es läuft für immer Problemfrei - fehlen wohl ein bisschen die Kentnisse.

Geh doch vor Gericht. Nichtmal einen Anwalt wirst du finden der das überhaupt bearbeiten will - weil es schlicht nichts zum ansetzen mit Erfolgsaussicht gibt.

Jeder Richter wird dich auslachen mit deinen Behauptungen. Aber das wird nie passieren weil du genau weißt das du Mist erzählst & dich in Foren ausheulen musst um vor dir selber nicht so Doof dazustehn wenn ein paar Leute das erzählen was du gern hören willst.:o

Versetz dich lieber mal in die Lage eines Privatverkäufers der ein laufendes , repariertes Auto verkauft & nach nem halben Jahr kommt jemand an und will ihm was ans Zeug flicken nachdem der Käufer tausende Km damit gefahren ist. :o

Zitat:

@Arcturus51 schrieb am 12. Dezember 2021 um 19:00:05 Uhr:

Ekelhaft wie viele hier unehrenhaften Betrug gutheißen nur weil sie vielleicht selbst Autos verkaufen und genauso gehandelt hätten.

-

Unsinn.

Wir können nur Deine Ansicht nicht bestätigen, wenn Du offensichtlich beim Kauf einige Versäumnisse gemacht hast und nicht genauer nachgeprüft hast.

Wenn der Typ schon beim Kauf von Privat nicht in den Papieren als Eigentümer steht, dann müssen schon die Alarmglocken schrillen

Und was den Verkäufer angeht - lass ihm doch sein "Hobby".

Und die "Preisgestaltung" des Verkäufers regelt auch der Markt.

Es bleibt Dir überlassen, den Rechtsweg zu bestreiten.

Themenstarteram 12. Dezember 2021 um 19:29

Danke für die nutzlosen Kommentare.

Habe jetzt in diesem Thread gefunden wonach ich gesucht habe.

https://www.motor-talk.de/.../...f-arglistige-taeuschung-t5375222.html

Kann geschlossen werden. Ich bin raus.

Bei der Verhandlung die es nie geben wird wären wir glaub ich alle zu gern dabei :)

Da bin ich mal gespannt, wie Du die Arglist vor Gericht beweisen willst (und dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterherwerfen willst)

Finde es schon fast lächerlich, wenn man bei so einer Geschichte mit solchen alten und billigen Kisten noch meint, ein Anwalt bzw. ein Gerichtsverfahren würde auch nur annähernd Wirtschaftlich Sinn machen. Im Endeffekt bleibst du auf den Kosten sitzen, alleine der Tatsache geschuldet, dass der Fehler erst nach einigen Hundert Kilometern auftrat.

Ich wäre als Verkäufer da ebenso angepisst, wenn mir der Käufer nach monatelanger Eigennutzung und anschließendem Fehler noch ans Bein pissen möchte.

Und dann noch das Thema mit den gewerbsmäßigen Verkäufen, bei denen es unter dem Strich um ein paar Hundert Euro Gewinn geht. Selbst meine Sammler Editionen haben da ein größeres Gewinnpotential, von richtigen Autos mit entsprechender Wertsteigerung mal abgesehen. Soll heißen, niemand aber auch niemand wird mit solchen mit Verlaub "Schrottkisten" auch wenn er diese in Vielzahl kauft und verkauft, zum Millionär werden. Solche Leute müssen es absolut nötig haben, wenn sie diesen Zeitaufwand mit Inseraten, Käufen und Wiederverkäufen mit Aussicht auf ein paar Hundert Euro Gewinn auf sich nehmen.

Jede Halbwegs gute Aktie würde da um ein vielfaches mehr abwerfen......

Lange Rede kurzer Sinn, bei so jemandem ist nichts zu holen, selbst wenn eine Klage erfolgreich sein sollte.

Ich schließe mich der Meinung von @Zizou12 vollkommen an, schreibe es einfach als Lehrgeld für eine relativ naive Herangehensweise an einen Fahrzeugkauf ab.

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