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Händler verkauft von privat, was tun?

Themenstarteram 19. Januar 2014 um 20:25

Habe ein nettes Auto gefunden, was der Verkäufer angeblich vor kurzem gekauft, aber nur ein paar Tage per Kurzzulassungskennzeichen gefahren ist und jetzt wieder verkaufen möchte. Das Auto gefällt mir aber. Was beinhaltet die Gebrauchtwagengarantie eigentlich genau? Was passiert wenn jetzt dann doch was passiert? Zum Beispiel der Motor in nem halben Jahr hinüber ist? Wenn ich im Nachhinein beweisen kann, dass er das beruflich macht? Habe jetzt nämlich seine Telefonnummer gegoogelt und zwei ältere Anzeigen gefunden. Aber wenn im Vertrag Verkauf von privat steht, kann das dann trotzdem erfolgreich sein?

Ich weiß, eigentlich nicht seriös, und man sollte sowas nicht unterstützen, aber der Wagen gefällt mir einfach zu gut.

Beste Antwort im Thema
am 19. Januar 2014 um 20:29

warum verkaufen händler....

...im kundenauftrag?

...nur an export oder gewerbe?

weil sie so die sachmängelhaftung umgehen ohne auch noch geld für eine garantie aufbringen zu müssen.

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am 19. Januar 2014 um 20:29

warum verkaufen händler....

...im kundenauftrag?

...nur an export oder gewerbe?

weil sie so die sachmängelhaftung umgehen ohne auch noch geld für eine garantie aufbringen zu müssen.

am 19. Januar 2014 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111

warum verkaufen händler....

...im kundenauftrag?

...nur an export oder gewerbe?

weil sie so die sachmängelhaftung umgehen ohne auch noch geld für eine garantie aufbringen zu müssen.

so ist es. von solchen händlern nimmt man am liebsten schnell abstand!

am 19. Januar 2014 um 20:52

falls man sich nicht wirklich gut mit autos auskennt, sollte man das tun.

Zitat:

Original geschrieben von Derdumme

Was beinhaltet die Gebrauchtwagengarantie eigentlich genau?

Das kann man im Detail in den Garantiebedingungen des jeweiligen Garantiegebers nachlesen. Diese solltest du dir daher vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag aushändigen lassen und dann direkt sehr sorgfältig lesen.

Was tun wenn Händler privat verkauft, NICHT KAUFEN.

Sobald ich so ein Angebot sehe, suche ich weiter.

Ach mei, das Leben is ein geben und nehmen, nich wahr.

Lass mich raten, der Preis vom "vielleicht"-Händler war verdammt gut. Dann mußt halt auch bissl Risiko nehmen.

Genauso wie andersrum dem Vertragshändler jemand seinen Marmorboden bezahlen muß.

Für das typisch deutsche "was is wenn was passiert!?"

(ich wollte es jetzt nicht mit Großbuchstaben schreiben, das wäre so laut ;) )

gibt's auch Gebrauchtwagenversicherungen. Die kannst du beim kauf "von privat" usw. auch selbst abschließen.

Umfang - siehe Kleingedrucktes.

Ich kenn das so:

Wird im Kundenauftrag verkauft und der potentielle Käufer findet das merkwürdig und hat Angst, damit auf die Schnauze zu fallen, wird der Taschenrechner gezückt und berechnet, was das Auto kostet, wenn es der Händler vorher kauft und mit Gewährleistung weiterverkauft.

Dann will meistens keiner mehr was von Gewährleistung wissen! :)

Würde es solche Fälle nicht geben, würde es wohl Autos unter 3k € nicht mehr auf dem Markt geben. Also nur noch von privat... Oder für den Export...

am 20. Januar 2014 um 16:00

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111

warum verkaufen händler....

...im kundenauftrag?

...nur an export oder gewerbe?

weil sie so die sachmängelhaftung umgehen ohne auch noch geld für eine garantie aufbringen zu müssen.

Wo steht denn dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird? :p

Wenn Händler Gebrauchtwagen mit einer Gebrauchtwagen-Garantie anbieten, dann kombinieren sie dies i.d.R. mit einem Ausschluß der Gewährleistung. Damit wälzt der Händler sein eigenes Risiko auf die Gebrauchtwagengarantie-Versicherung ab.

am 20. Januar 2014 um 19:25

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn Händler Gebrauchtwagen mit einer Gebrauchtwagen-Garantie anbieten, dann kombinieren sie dies i.d.R. mit einem Ausschluß der Gewährleistung. Damit wälzt der Händler sein eigenes Risiko auf die Gebrauchtwagengarantie-Versicherung ab.

Das ist gesetzlich nicht möglich.

am 20. Januar 2014 um 19:26

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn Händler Gebrauchtwagen mit einer Gebrauchtwagen-Garantie anbieten, dann kombinieren sie dies i.d.R. mit einem Ausschluß der Gewährleistung. Damit wälzt der Händler sein eigenes Risiko auf die Gebrauchtwagengarantie-Versicherung ab.

was ja auch vollkommen verständlich ist und zudem für den käufer vorteile bietet.

am 20. Januar 2014 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn Händler Gebrauchtwagen mit einer Gebrauchtwagen-Garantie anbieten, dann kombinieren sie dies i.d.R. mit einem Ausschluß der Gewährleistung. Damit wälzt der Händler sein eigenes Risiko auf die Gebrauchtwagengarantie-Versicherung ab.

was ja auch vollkommen verständlich ist und zudem für den käufer vorteile bietet.

Darf er aber nicht. Natürlich wird gerne auf die Versicherung zurück gegriffen aber innerhalb des ersten Halbjahr wäre es mir persönlich egal solange es nix kostet.

Zitat:

Original geschrieben von BossHoss82

Das ist gesetzlich nicht möglich.

Doch, aber nur, wenn er "im Kundenauftrag" verkauft. Dazu muß er dann nicht einmal eine Gebrauchtwagen-Garantie dazugeben, aber das ist inzwischen ein Verkaufsargument, weil die Kunden mittlerweile auch ihre Lektion gelernt haben.

Zitat:

Original geschrieben von Derdumme

Habe ein nettes Auto gefunden, was der Verkäufer angeblich vor kurzem gekauft, ...

Ob der nickname Programm hier ist?

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