Private Parkplatzanbieter als Abzocker?
Hi,
ich hatte mit einer privaten Parkplatzfirma zu tun, die bei uns im Ort Parkplätze von einem Hauseigentümer gepachtet hat.
Die Parkplätze sind damit zu Bezahlparkplätzen geworden.
Ich habe so einen Parkplatz genutzt, um mich im Fitnesscenter wegen eines Vertrages beraten zu lassen.
Ich musste etwas warten, um mir einen Parkausweis geben zu lassen, weil ich sonst einen Parkschein hätte ziehen müssen.
Aber es war zu spät. Als ich zum Wagen zurückkam, hatte ich schon ein Ticket. Der Parkwächter, mit dem ich das hätte klären können, hatte sich rar gemacht.
Ich habe das Ticket beim Fitnesscenter mit der Bitte um Klärung mit dem Pächter hinterlassen, der aber weigerte sich. Warum, weiss ich nicht.
Nun kam eine Zahlungsaufforderung von 33,57 €.
Der Scherz daran, die Firma nennt sich auch noch Playfair Parking.
Wie geht man da vor?
Viele Grüße
Thomas
376 Antworten
Vielleicht sollten sich diejenigen, die sich weder Regeln, der allgemeinen Meinung und Rechtsprechung anschließen wollen, sich an ein Forum für Juristen wenden oder eine Petition im Bundestag einreichen.
Ja dann kann ja hier zu, wenn sich einfach nur jeder der "allgemeinen" Meinung anschliessen muss.
Ich verstehe die ganze überschäumende Aufregung hier nicht. Da hat jemand einen Parkplatz genutzt, ohne das erforderliche Ticket gelöst zu haben - offensichtlich, weil er meinte, dass er das als Kunde (künftig) nicht brauche. Als er dort ankam und sein Auto abstellte, war er aber noch kein privilegierter, berechtigter Kunde, sondern wollte erst noch einer werden.
Insofern hätte er eben einen Parkschein lösen müssen, so lange, bis er den Kunden-Parkausweis in den Händen hat und ihn ins Auto hinter die WIndschutzscheibe legen kann.
Wer wann was gedacht hat oder hätte denken können, oder welche Auffassung kundenfreundlich oder -feindlich ist, und welche hunderttausend Parallel- und Vergleichsszenarien denkbar gewesen wären, ist völlig unerheblich.
Und eher unangebracht ist auch der reißerische Titel "Private Parkplatzanbieter als Abzocker?". Da hat einer eben gehofft, dass nichts passiert. Und dann musste er trotzdem zahlen, trotz allen Hoffens.
Wer ein Risiko eingeht, muss damit rechnen, dass es sich auch verwirklicht. Jetzt ein Weltanschauungsproblem daraus zu machen oder ein Tutorium für Regelverweigerer aufzuziehen, das halte ich doch für verfehlt.
Es gibt einen kleinen Unterschied, der TE war ursprünglich der Meinung, er wird den Parkschein in relativ kurzer Zeit bekommen, also das es noch die Anforderung erfüllen kann.
Und wer wann was gedacht hat, ist in der Rechtsprechung oftmals nicht unerheblich, man muss sich nur die verschieden Fälle wann Rasen mit Folgen als Mord angeshen werden kann anschauen.
Hier könnte beispielsweise eine Karenzzeit in Frage kommen , die der Parkplatzbetreiber warten muss um dem Parkenden Zeit zu geben den Parkschein zu besorgen und anzubringen. Diese muss dann auch dokumentiert werden.
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Zitat:
@Melosine schrieb am 13. November 2022 um 19:24:52 Uhr:
Ob man solch ein Geschäftsmodell gut finden soll, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Auf der anderen Seite steht der Paechter. Der bezahlt fuer den kompletten Platz und soll nun eventuell akzeptieren das Hinz und Kunz die Parkplaetze kostenlos den ganzen Tag belegen und den zahlenden Kunden die Plaetze weg nimmt. Also was macht man? Man kuemmert sich drum das der Parkplatz nicht zum park and ride verkommt. Also nimmt man sich eine Firma die sich drum kuemmert. Da diese Firma Angestellte hat die nicht aus Solidaritaet kostenlos arbeiten, muessen die Kosten gedeckt werden. Also kostet es fuer den der Unrechtmaessig da parkt eine Gebuehr. Und diese zahlt er auch noch ganz freiwillig, weil er wissentlich sein Fahrzeug dort abstellt obwohl das Kundenparkplaetze sind. Das er Schider nicht liest oder begreift, ist sein Problem. Lese ich das Tempo 100 Schild nicht und bretter mit 130 durch, muss ich auch zahlen.
Ich koennte mein Auto auch mal bei dir im Hof jeden Tag abstellen. 😉
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 14. November 2022 um 09:13:06 Uhr:
... der TE war ursprünglich der Meinung, er wird den Parkschein in relativ kurzer Zeit bekommen, ...
Völlig wurscht.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 14. November 2022 um 09:13:06 Uhr:
(...)Und wer wann was gedacht hat, ist in der Rechtsprechung oftmals nicht unerheblich, man muss sich nur die verschieden Fälle wann Rasen mit Folgen als Mord angeshen werden kann anschauen.
(...)
Das ist dort immer eine Frage des inneren, subjektiven Tatbestandes, also danach, ob Vorsatz oder gar Absicht vorgelegen hat, bedingter Vorsatz oder eine/welche Stufe der Fahrlässigkeit.
Diese Fragen werden in Strafverfahren (und teilweise wg. Bußgeldbemessung außerhalb des Katalogs in Owi-Verfahren) relevant. Hier handelt es sich aber um eine zivilrechtliche Vertragsstrafe.
Auto auf dem Hof abstellen mit Ankündigung ist Vorsatz, vergessen einer Parkscheibe fahrlässig.
Ich denke man kann diese Handlungen unterschiedlich werten und somit zu einer anderen Wertung der Angelegenheit kommen, zumal ja oftmals sogar ein Kassenbon vorgelegt werden kann.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 14. November 2022 um 09:25:41 Uhr:
Auto auf dem Hof abstellen mit Ankündigung ist Vorsatz, vergessen einer Parkscheibe fahrlässig.Ich denke man kann diese Handlungen unterschiedlich werten und somit zu einer anderen Wertung der Angelegenheit kommen, zumal ja oftmals sogar ein Kassenbon vorgelegt werden kann.
Das eine ist Strafrecht, das andere Zivilrecht. Strafzumessungserwägungen spielen bei Vertragsstrafeversprechen keine Rolle.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 14. November 2022 um 09:25:41 Uhr:
Auto auf dem Hof abstellen mit Ankündigung ist Vorsatz, vergessen einer Parkscheibe fahrlässig.Ich denke man kann diese Handlungen unterschiedlich werten und somit zu einer anderen Wertung der Angelegenheit kommen, zumal ja oftmals sogar ein Kassenbon vorgelegt werden kann.
Ich wuerde es nicht vorher sagen. Hab halt vergessen das dies ein privater Hof ist. 😉
Ja dies ist ein private Vertragsstrafe, bleibt die Frage ob diese Klausel gültig ist, bzw die Art der Feststellung daß diese verletzt wurde vom Betreiber hinreichend durchgeführt wird, z.B. daß er damit Rechnen muss, daß durch das Abholen von Parkkarten von angeschlossenen Geschäften eine gewisse Zeit vergeht.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 14. November 2022 um 09:32:40 Uhr:
Ja dies ist ein private Vertragsstrafe, bleibt die Frage ob diese Klausel gültig ist, bzw die Art der Feststellung daß diese verletzt wurde vom Betreiber hinreichend durchgeführt wird, z.B. daß er damit Rechnen muss, daß durch das Abholen von Parkkarten von angeschlossenen Geschäften eine gewisse Zeit vergeht.
Das mag sein - aber es ist eben eine völlig andere Fragestellung. Mit der Diskussion um Vorsatz usw. ist man frühzeitig ins ganz falsche Rechtsgebiet abgebogen.
Die Wirksamkeitsprüfung der Klausel kann der TE ja gerne vornehmen lassen - er muss bloß nicht zahlen und warten, bis ihn der Parkplatzbetreiber verklagt. Dann hat er Klarheit.
Und, wie vielfach erwähnt: Das Abholen von Parkausweisen ist eher völlig irrelevant. Anders das Ziehen eines Tickets am Automaten.
Das ist die Frage ob das Abholen von Parkausweisen völlig irrrelevant ist, zumindest für den Fall, daß die Geschäftsinhaber für Parkausweise, die sie an Ihre Kunden ausgeben, an den Parkplatzbetreiber ein Entgelt entrichten müssen , muss es auch möglich sein diese an die Kunden auszuhändigen bevor diese belangt werden .
Aber hier ist natürlich die Frage ob nur der Geschäftsinhaber hier einen ANspruch ableiten kann oder der Parkende.
EDIT: hat noch ein "ausgeben" gefehlt
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 14. November 2022 um 09:51:07 Uhr:
Das ist die Frage ob das Abholen von Parkausweisen völlig irrrelevant ist, zumindest für den Fall, daß die Geschäftsinhaber für Parkausweise, die sie an Ihre Kunden an den Parkplatzbetreiber ein Entgelt entrichten müssen , muss es auch möglich sein diese an die Kunden auszuhändigen bevor diese belangt werden .
ich habe da eine wahnwitzige Idee: der Kunde ist erst berechtigt sein Fahrzeug abzustellen, wenn er den Parkausweis des Geschäftsinhabers in Händen hält?
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 14. November 2022 um 10:32:23 Uhr:
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 14. November 2022 um 09:51:07 Uhr:
Das ist die Frage ob das Abholen von Parkausweisen völlig irrrelevant ist, zumindest für den Fall, daß die Geschäftsinhaber für Parkausweise, die sie an Ihre Kunden an den Parkplatzbetreiber ein Entgelt entrichten müssen , muss es auch möglich sein diese an die Kunden auszuhändigen bevor diese belangt werden .ich habe da eine wahnwitzige Idee: der Kunde ist erst berechtigt sein Fahrzeug abzustellen, wenn er den Parkausweis des Geschäftsinhabers in Händen hält?
Na das wäre ja der Wahnsinn !
Und wie schaut es dann mit dem Ticket aus dem Automaten aus, erst mal Ticket ziehen und dann Parkplatz suchen ?
Und dann stelt sich heraus das der letzte freie Parkplatz zwischenzeitlich belegt wurde oder doch zu schmal ist...