Private Parkplatzanbieter als Abzocker?

Hi,
ich hatte mit einer privaten Parkplatzfirma zu tun, die bei uns im Ort Parkplätze von einem Hauseigentümer gepachtet hat.
Die Parkplätze sind damit zu Bezahlparkplätzen geworden.

Ich habe so einen Parkplatz genutzt, um mich im Fitnesscenter wegen eines Vertrages beraten zu lassen.

Ich musste etwas warten, um mir einen Parkausweis geben zu lassen, weil ich sonst einen Parkschein hätte ziehen müssen.
Aber es war zu spät. Als ich zum Wagen zurückkam, hatte ich schon ein Ticket. Der Parkwächter, mit dem ich das hätte klären können, hatte sich rar gemacht.

Ich habe das Ticket beim Fitnesscenter mit der Bitte um Klärung mit dem Pächter hinterlassen, der aber weigerte sich. Warum, weiss ich nicht.

Nun kam eine Zahlungsaufforderung von 33,57 €.
Der Scherz daran, die Firma nennt sich auch noch Playfair Parking.

Wie geht man da vor?

Viele Grüße

Thomas

376 Antworten

Ich hab so eine Automatische Parkscheibe die sich einstellt wenn ich stehen bleibe.
So kann ich auch nichts vergessenen.

Hab keine Zeit kleine ABG zu lesen

Zitat:

@StrichAchtundSo schrieb am 6. November 2022 um 17:39:50 Uhr:


Das ist ja gut, daß viele keine Probleme mit den Regeln beim Parken haben weil sie alles im Griff haben, keine unerwarteten Dinge passieren und auch immer das kleingeduckte überall durchgelesen haben.

Passieren kann immer etwas. Kommt darauf was für ein triftiger Grund vorliegt und ob man dann mit der anderen Seite reden kann. Lag bei dir so ein triftiger Grund vor und hast du das Gespräch gesucht?

Ich kam auch unerwartet 1-2 mal zu spät zum Auto und hatte dann ein Knöllchen (zum Glück nicht umgesetzt). Was soll ich sagen - habe ich auch Pech gehabt.war mein Bier und muss man halt dazu stehen.

Zitat:

@StrichAchtundSo schrieb am 6. November 2022 um 17:39:50 Uhr:


Das ist ja gut, daß viele keine Probleme mit den Regeln beim Parken haben weil sie alles im Griff haben, keine unerwarteten Dinge passieren und auch immer das kleingeduckte überall durchgelesen haben.

Wer mit dem Lesen, Verstehen und Beachtung einfachster Beschilderungen schon Probleme hat, muss sich die Frage gefallen lassen, ob er nicht auch mit dem Führen von Fahrzeugen Probleme hat. Immerhin erfordert das, das Parken im Griff zu haben, unerwartete Dinge regeln zu können und sich ausreichend zu informieren.

Wer mit allen Mitteln und haarsträubenden Argumenten gegen Parkplatzüberwachung stänkert, hat sich mit dem o. z. Beitrag nach meiner Ansicht ein so mächtiges Eigentor geschossen, dass er dieses Spiel nie mehr gewinnen kann.

Zitat:

@StrichAchtundSo schrieb am 6. November 2022 um 17:39:50 Uhr:


Das ist ja gut, daß viele keine Probleme mit den Regeln beim Parken haben weil sie alles im Griff haben,

Wer nicht alles im Griff hat muss halt mit den entsprechenden Konsequenzen leben lernen und nicht meinen, dass Andere sich an ihn anpassen müssen.

Zitat:

@StrichAchtundSo schrieb am 6. November 2022 um 17:39:50 Uhr:


und auch immer das Kleingeduckte überall durchgelesen haben.

Sowas nennt sich geschäftsfähig zu sein.😁

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Zitat:

@ktown schrieb am 7. November 2022 um 07:30:11 Uhr:



Zitat:

@StrichAchtundSo schrieb am 6. November 2022 um 17:39:50 Uhr:


Das ist ja gut, daß viele keine Probleme mit den Regeln beim Parken haben weil sie alles im Griff haben,
Wer nicht alles im Griff hat muss halt mit den entsprechenden Konsequenzen leben lernen und nicht meinen, dass Andere sich an ihn anpassen müssen.

Zitat:

@ktown schrieb am 7. November 2022 um 07:30:11 Uhr:



Zitat:

@StrichAchtundSo schrieb am 6. November 2022 um 17:39:50 Uhr:


und auch immer das Kleingeduckte überall durchgelesen haben.
Sowas nennt sich geschäftsfähig zu sein.😁

Die Betonung liegt auf überall und nicht das man es generell kann. Ich schätze mal da überschätzen sich die meisten die applaudieren. Denn auf dem Supermarktparkplatz wird man die groß Ausgehangenen Rahmenebedingungen zur Kenntnis nehmen (Parkscheibe, 2h) aber nicht das Kleingedruckte welches noch auf auf dem Schild steht.

Zitat:

@StrichAchtundSo schrieb am 7. November 2022 um 09:38:56 Uhr:


Denn auf dem Supermarktparkplatz wird man die groß Ausgehangenen Rahmenebedingungen zur Kenntnis nehmen (Parkscheibe, 2h) aber nicht das Kleingedruckte welches noch auf auf dem Schild steht.

Wenn ich mit Parkscheibe max. 2 h in dem betreffenden Supermarkt einkaufe, brauche ich das Kleingedruckte auch nicht lesen. Habe ich aber was anderes vor (Einkäufe in anderen Läden, 4 h langes Einkaufen, Ölwechsel,...) sollte ich mich mit der kleinen Schrift beschäftigen.

Ja klar, die Aussage war aber, daß man mir dieser Vorgehensweise nicht geschäftsfähig wäre

Zitat:

@StrichAchtundSo schrieb am 7. November 2022 um 09:38:56 Uhr:


Die Betonung liegt auf überall und nicht das man es generell kann. Ich schätze mal da überschätzen sich die meisten die applaudieren. Denn auf dem Supermarktparkplatz wird man die groß Ausgehangenen Rahmenebedingungen zur Kenntnis nehmen (Parkscheibe, 2h) aber nicht das Kleingedruckte welches noch auf auf dem Schild steht.

Dann muss man aber die cojón haben und die Konsequenzen tragen. Die vermeintlichen Überschätzer sind die, die nicht hier dann im Forum mimimi machen und was von Wegelagerei faseln sondern einen Strich drunter setzen und bezahlen.

Zitat:

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, Willenserklärung verbindlich abzugeben und entgegenzunehmen.

Wer also meint sich über Aushänge von AGB's zu beschweren weil er sie nicht lesen will, muss sich fragen lassen ob er die Fähigkeit besitzt eine verbindliche Willenserklärung abzugeben.Zum Zeitpunkt des Parkvorgangs will er es ja anscheinend nicht.

Neben dem großen "P" stehen immer in großen Lettern die wichtigen zwei Sätze: Parken nur mit Parkscheibe mit Maximaldauer und die Kosten bei Nichtbeachtung. Also alle relevanten Dinge in zwei sehr einfach und sehr verständlich geschriebenen Sätzen und sogar ohne Brille bereits vom Auto aus lesbar. Wer das nicht lesen will, kann oder ignoriert, muss halt zahlen.

Das Argument "Kleingedrucktes" halte ich für einen sehr hilflosen Versuch, seine Ansicht zu verteidigen, wenn nicht gar für Blödsinn. StrichAchtunSo Du wird auch garantiert kein Kleingedrucktes vor Betreten des Baumarktes oder die AGB des Edeka-Marktes gelesen haben. Denn auch hier kann eine Nichtbeachtung von deren Regeln und Auflagen Konsequenzen haben.

Die Parkraumbewirtschafter können nur an den Fahrer und nicht an den Halter des Fahrzeugs herantreten. Und da die Ermittlung des Fahrers in den allermeisten Fällen nicht möglich ist, wird der Halter angeschrieben, der dies getrost ignorieren kann.

Um dann bis zum gelben Brief zu warten damit sich der Streitwert noch etwas erhöht und bei der gerichtlichen Auseinandersetzung sich wieder findet? Warum? Weil man nicht willens oder in der Lage ist sich an Regeln zu halten auf einem fremden Grundstück? Da fragt man sich schon - ist’s Ignoranz oder Unvermögen?

Auch ein schönes Szenario bei Dienstwagen. Dienstherren mögen so was. Ganz sicher.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 13. November 2022 um 13:11:22 Uhr:


Um dann bis zum gelben Brief zu warten damit sich der Streitwert noch etwas erhöht und bei der gerichtlichen Auseinandersetzung sich wieder findet?

Die Rechtslage ist nun mal so, dass in solchen Fällen die Halterhaftung nicht greift. Mehr wollte ich durch meinen Beitrag auch nicht sagen.

Naja - du magst im Punkt der Halterhaftung recht haben aber ganz aus dem Schneider bist du als Halter dennoch nicht:

Zitat:

Sekundäre Darlegungslast

Der BGH billigt den Parkplatzbetreibern aber eine erhebliche Beweiserleichterung zu, indem er dem Halter eine sekundäre Darlegungslast auferlegt. Regelmäßig hat der beweisbelastete Parkplatzbetreiber keine Kenntnis von der Person des Fahrers und keine Möglichkeit der weiteren Sachaufklärung. Für den Halter ist es leicht möglich und zumutbar, hierzu näher vorzutragen.

Ein einfaches Bestreiten des Halters, selbst gefahren zu sein, genügt nicht. Vielmehr muss der Halter die Personen benennen, die im maßgeblichen Zeitraum das Auto benutzt haben. Tut der Halter das nicht, liegt kein wirksames Bestreiten vor und das Gericht darf zugrunde legen, dass der Halter selbst gefahren ist.

Link: https://rechtstipp24.de/.../

Zitat:

@Melosine schrieb am 13. November 2022 um 13:28:46 Uhr:



Zitat:

@CivicTourer schrieb am 13. November 2022 um 13:11:22 Uhr:


Um dann bis zum gelben Brief zu warten damit sich der Streitwert noch etwas erhöht und bei der gerichtlichen Auseinandersetzung sich wieder findet?

Die Rechtslage ist nun mal so, dass in solchen Fällen die Halterhaftung nicht greift. Mehr wollte ich durch meinen Beitrag auch nicht sagen.

Man sollte die Rechtsprechung kennen, bevor man so etwas postet.😁

Zitat:

@ktown schrieb am 13. November 2022 um 14:19:58 Uhr:



Zitat:

@Melosine schrieb am 13. November 2022 um 13:28:46 Uhr:


Die Rechtslage ist nun mal so, dass in solchen Fällen die Halterhaftung nicht greift. Mehr wollte ich durch meinen Beitrag auch nicht sagen.

Man sollte die Rechtsprechung kennen, bevor man so etwas postet.😁

Die Rechtsprechung muss nicht immer der Rechtslage entsprechen. Wenn du kein mehrfacher Wiederholungstäter bist, ist die Rechtslage auf deiner Seite. Und selbst bei Wiederholungstätern entscheidet das immer der Richter. Und da unsere Rechtslage keine Präzedenzfälle kennt, kann das mal so oder mal so ausgehen.

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