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Privat Auto verkauft und Käufer will es wieder rückgängig machen

Themenstarteram 9. Mai 2016 um 17:51

Hallo.

Meine Schwester hat ihren A140 Bj 1999 verkauft an privat mit einem Mobile.de Kaufvertrag. Die gebrochene Feder wurde auch im Vertrag vermerkt.

Das Fahrzeug hat altersbedingte Mängel, Rost usw. Tüv noch bis November diesen Jahres.

 

Der Käufer machte eine Probefahrt, bezahlte 800 Euro nahm die Papiere mit und meldete den Wagen an, einen tag später hat er das Auto abgeholt und ist nach hause gefahren, ca. 100km.

nun 2 tage später droht er mit Anwalt und will das Fahrzeug zurückgeben, weil angeblich lt. Werkstatt 1500 Euro investiert werden müssen, damit man nochmal TÜV machen kann.

 

Meine Meinung nach ist es durchaus üblich an einem Wagen mit 17 Jahren das man was machen muss zum Tüv.

 

Wir haben aber keine Rechtsschutzversicherung.

Seine Frau ist bei der Probefahrt nur reingesessen und meinte sie kann nur Automatik fahren. Meiner Meinung nach hat sich rausgestellt, das die Alte keinen Bock mehr auf den Wagen, weil sie doch ein Automatikgetriebe will, der Wagen hat ne Hand Schaltung.....

 

Was sollen wir tun ?

 

Danke !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 10. Mai 2016 um 08:48:39 Uhr:

ich hoffe du hast einen Kaufvertrag gemacht - schriftlich - ,

1. hat er - lies einfach den Eröffnungspost

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 10. Mai 2016 um 08:48:39 Uhr:

dort gibt es die Rubrik gekauft wie gesehen und damit hat es sich.

2. Blödsinn

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Zitat:

@Moewenmann schrieb am 28. Mai 2016 um 18:22:15 Uhr:

Dass der TE nur von dem genannten Schaden Kenntniss hat, ist auch eine Zusicherung. Das der TE an der Stelle ansonsten die weiter gehende Mängelfreiheit des Verkaufsgegenstandes zusichert, bleibt Deine private Meinung, die Du wohl nie begründen wirst.

Zum 12. Mal: Ich habe nicht behauptet, dass er etwas zugesichert hat. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es eben nicht eindeutig ist, dass er nichts zugesichert hat und dass es deshalb, entgegen der vollmundigen Erklärung manch anderer hier, eben nicht völlig klar ist, dass sich der TE hier keine Sorgen machen braucht. Das ist genauso eine private Meinung wie deine.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 28. Mai 2016 um 18:27:08 Uhr:

Zum 12. Mal: Ich habe nicht behauptet, dass er etwas zugesichert hat. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es eben nicht eindeutig ist, dass er nichts zugesichert hat und dass es deshalb, entgegen der vollmundigen Erklärung manch anderer hier, eben nicht völlig klar ist, dass sich der TE hier keine Sorgen machen braucht. Das ist genauso eine private Meinung wie deine.

Zitat:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 22. Mai 2016 um 23:10:51 Uhr:

Da wäre ich mal vorsichtig mit beruhigenden Äußerungen. Der Gewährleistungsausschluss ist sicherlich wirksam. Der hilft hier aber nicht, denn der Verkäufer hat auch ausdrücklich zugesichert, dass außer der gebrochenen Feder "keine sonstigen Beschädigungen" vorhanden sind.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 23. Mai 2016 um 10:35:54 Uhr:

Wenn man den Kaufvertrag liest, erkennt man, dass da eben keine Streichung vergessen wurde, sondern ausdrücklich die Zusicherung angekreuzt und handschriftlich eingetragen wurde, dass der Wagen außer der gebrochenen Feder keine weiteren Beschädigungen hat.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 23. Mai 2016 um 11:05:04 Uhr:

... Es geht um die Zusicherung die der Verkäufer hier abgegeben hat, es gäbe bis auf die gebrochene Feder keine weiteren Beschädigungen am Auto. Für die Richtigkeit dieser Zusicherung haftet er trotz Gewährleistungsausschluss. ...

Also was hast Du jetzt nicht behauptet?

NFD

@TE, wäre schön wenn Du schreiben könntest, wie die Sache weiter-/ausgegangen ist.

am 29. Mai 2016 um 18:42

Laut dem Anwalt und meiner Meinung nach ist es eindeutig keine Zusicherung. Wir können uns jetzt eh noch 200 weitere Seiten bespaßen. Im Prinzip kann an der Stelle Schluss sein.

Ich muss mich aus keiner eigenen Erfahrung leider der Ansicht Ostelchs anschliessen.

Wer davon ausgeht, dass Gerichte immer logisch urteilen, der hat noch keins selber erlebt.

Was im Vertrag steht, ist nicht eindeutig, und nur darauf hat Ostelch hingewiesen. Er behauptet nicht, den Standpunkt des Käufers selber zu vertreten.

 

Vielleicht sollte, das wäre die hilfreiche Schussfolgerung aus der Geschichte, mobile.de mal über die Bücher mit ihrem Formular. Denn Verträge sollen eindeutig sein, damit eben keiner etwas anderes zusichert oder ausschliesst als was er wollte.

In dem Fall:

Ankreuzen entweder:

Der Verkäufer sichert zu und haftet dafür, dass das Fahrzeug mängelfrei ist

oder:

Dem Verkäufer sind keine technischen Mängel bekannt. Er schliesst Schäden jedoch nicht aus.

oder

Dem Verkäufer sind mit Ausnahme unten aufgezählter Schäden keine weiteren technischen Mängel bekannt. Er schliesst weitere Schäden jedoch nicht aus.

UND

Der Käufer bestätigt, dass er das Fahrzeug vor dem Kaufentscheid geprüft hat.

Dann ist eindeutig, wer was wollte und was vereinbart wurde, und das ist der Zweck eines Vertrages.

So wie es hier steht, könnte man es auslegen als "Der Verkäufer sichert zu, das Fahrzeug hat keine sonstigen Schäden als ... ", weil er eben den Passus nicht gestrichen hat, obwohl oben im Formular steht, man solle nicht Zutreffendes streichen.

In dieser Haarspalterei und Wortklauberei sind Juristen nun mal besser bewandert als Laien. Leider gibt es Anwälte, die gegen Geld alles machen, denn der Anwalt verdient sein Geld damit, gegen Honorar die Interessen des Mandanten zu vertreten, nicht den Mandanten von sinnlosen Klagen abzuhalten.

Persönlich würde ich vermuten, dass ein angebrochener Federteller zusammen mit dem bekannten Mangel der ebenda gebrochenen Feder geht. Da hat offensichtlich was einen Knacks abbekommen.

Eine falsch eingestellte Bremse und ein ausgeschlagenes Traggelenk ist bei dem Alter und der Laufleistung und dem Preis nun mal nicht aussergewöhnlich. Es ist dem Käufer bei der Probefahrt offenbar auch nicht aufgefallen, damit kann er dem Verkäufer nun nicht kommen.

Den verrotteten Auspuff hätte der Käufer bei üblicher Prüfung des Fahrzeugs sehen müssen, sowas guckt man doch, wenn man einen Gebrauchten kaufen will.

Wenn der Käufer einen guten Anwalt hat und der Verkäufer eine Gurke von Advokat erwischt und der Richter keine Lust hat, sich weiter mit der Sache zu befassen, kann der Schuss nach hinten losgehen.

am 4. Juni 2016 um 8:15

Ich bin jetzt in der Situation das ich ein 11 jahre altes Auto mit Motorschaden verkaufe.

Alles andere ist an dem Auto eigendlich ok inkl. Tüv.

Das Auto geht ins Ausland und fertig.

Aber nehme ich jetzt den Vertrags Vordruck, schreibe dort Motorschaden hinein und gleichzeitig sichere ich zu, dass alles weitere am Auto ok ist?

Obwohl ich grundsätzlich als Privatmensch die Gewährleistung ausklammere?!

Der Vertrag bleibt und ist in dieser Form holprig.

 

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 4. Juni 2016 um 10:15:39 Uhr:

 

Aber nehme ich jetzt den Vertrags Vordruck, schreibe dort Motorschaden hinein und gleichzeitig sichere ich zu, dass alles weitere am Auto ok ist?

So würde ich dies nie in einem Vertrag formulieren.

"weitere Schäden sind mir nicht bekannt" ist viel entspannter für den Verkäufer.

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 04. Juni 2016 um 10:15:39 Uhr:

Ich bin jetzt in der Situation das ich ein 11 jahre altes Auto mit Motorschaden verkaufe.

 

Alles andere ist an dem Auto eigendlich ok inkl. Tüv.

 

Das Auto geht ins Ausland und fertig.

 

Aber nehme ich jetzt den Vertrags Vordruck, schreibe dort Motorschaden hinein und gleichzeitig sichere ich zu, dass alles weitere am Auto ok ist?

 

Obwohl ich grundsätzlich als Privatmensch die Gewährleistung ausklammere?!

 

Der Vertrag bleibt und ist in dieser Form holprig.

Ich würde auch einen anderen nehmen, z.B. den vom ADAC. Zusichern sollte man möglichst gar nichts und wenn, dann nur Tatsachen von denen man zu 100% weiß, dass sie zutreffen. Man muss auch nichts zusichern. Man muss nur auf Nachfrage die Wahrheit sagen. Mehr als man weiß kann man eben nicht sagen. Nur erhebliche Mängel oder Vorschäden, die der Käufer nicht erkennen kann, muss ich ihm ungefragt offenbaren, wenn ich sie kenne. Wer ein Auto in dritter Hand besitzt, kann bestenfalls zusichern, dass das Auto während seines Besitzes keinen Unfall hatte aber sicher nicht, dass es unfallfrei ist. Ein Privatverkäufer ist im Gegensatz zum Händler nicht verpflichtet, das Auto vor dem Verkauf gründlich zu untersuchen, um Mängel festzustellen. Er kann deshalb auf Fragen nach Mängeln ehrlich mit "weiß ich nicht, habe ich nicht geprüft" antworten.

 

Es sind in den allermeisten Fällen nicht die Juristen, die die Probleme machen, sondern die Laien, die wilde Verträge abschließen ohne zu wissen, was sie da tun und anschließend erwarten, dass der Anwalt das Kind wieder aus dem Brunnen holt. Das gelingt dann manchmal mit viel Aufwand und etwas Glück. Dann ist der eine stolz auf seinen cleveren Vertrag und der andere jammert über die Ungerechtigkeit und diese furchtbaren Juristen. Dass beide Streithähne mit dem dämlichen Vertrag, den sie selbst und freiwillig abgeschlossen haben, den Ärger selbst gelegt haben, obwohl er leicht vermeidbar gewesen wäre, wie im Ausgangsfall, wird dann schnell vergessen, weil es an die eigene Verantwortung erinnert.

 

Grüße vom Ostelch

am 19. Juli 2019 um 15:18

Hallo geht mir gerade auch so. Alles im Vertrag auch Ausschluss Sachmängelhaftung usw. Jetzt werde ich am Telefon bedroht und beschimpft. Da ich alleinerziehend bin, hab ich schon Angst.

und was sollen wir jetzt machen?

vor deiner Tür aufpassen?

geh zum Anwalt oder ruf die Polizei

Zitat:

@Jacqueline0 schrieb am 19. Juli 2019 um 17:18:20 Uhr:

Jetzt werde ich am Telefon bedroht und beschimpft. Da ich alleinerziehend bin, hab ich schon Angst.

Rufnummer erkennbar?

Bestimmte Nummern kann man auch sperren.

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