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Privat Auto verkauft und Käufer will es wieder rückgängig machen

Themenstarteram 9. Mai 2016 um 17:51

Hallo.

Meine Schwester hat ihren A140 Bj 1999 verkauft an privat mit einem Mobile.de Kaufvertrag. Die gebrochene Feder wurde auch im Vertrag vermerkt.

Das Fahrzeug hat altersbedingte Mängel, Rost usw. Tüv noch bis November diesen Jahres.

 

Der Käufer machte eine Probefahrt, bezahlte 800 Euro nahm die Papiere mit und meldete den Wagen an, einen tag später hat er das Auto abgeholt und ist nach hause gefahren, ca. 100km.

nun 2 tage später droht er mit Anwalt und will das Fahrzeug zurückgeben, weil angeblich lt. Werkstatt 1500 Euro investiert werden müssen, damit man nochmal TÜV machen kann.

 

Meine Meinung nach ist es durchaus üblich an einem Wagen mit 17 Jahren das man was machen muss zum Tüv.

 

Wir haben aber keine Rechtsschutzversicherung.

Seine Frau ist bei der Probefahrt nur reingesessen und meinte sie kann nur Automatik fahren. Meiner Meinung nach hat sich rausgestellt, das die Alte keinen Bock mehr auf den Wagen, weil sie doch ein Automatikgetriebe will, der Wagen hat ne Hand Schaltung.....

 

Was sollen wir tun ?

 

Danke !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 10. Mai 2016 um 08:48:39 Uhr:

ich hoffe du hast einen Kaufvertrag gemacht - schriftlich - ,

1. hat er - lies einfach den Eröffnungspost

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 10. Mai 2016 um 08:48:39 Uhr:

dort gibt es die Rubrik gekauft wie gesehen und damit hat es sich.

2. Blödsinn

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Nichts machen.

Und auf nichts einlassen.

Bei Anrufen wieder auflegen.

Dem Herren ein freundlichen Gruß wünschen und Auflegen ;)

Wenn die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen wurde, kannst du dich bequem im Sessel zurücklehnen und die Wünsche des Käufers ignorieren.

am 9. Mai 2016 um 18:04

Hallo TE,

wenn er anruft sofort wortlos auflegen. Da kommt nichts mehr. Das ist die übliche dummdreiste Abkassiermasche von asozialem xxxxxx. Wenn er nicht aufhört: Strafanzeige wegen Nötigung.

Grüße rzz

am 9. Mai 2016 um 18:05

Es gibt auch bei der Gewährleistung kein Rücktrittsrecht.

am 9. Mai 2016 um 18:06

Zitat:

@Schrauber-Jack schrieb am 9. Mai 2016 um 19:51:06 Uhr:

Hallo.

 

Was sollen wir tun ?

 

Danke !

Nichts, wenn der Käufer anruft freundlich aber bestimmend sagen das das Fahrzeug Privat unter Ausschluß der Sachmangelhaftung verkauft wurde und eine Rückgabe nicht möglich ist. Dann noch einen guten Tag wünschen und auflegen.

Egal ob Rechtsschutz oder nicht: Ein dezenter Hinweis auf einen Anwalt wirkt manchmal Wunder.....

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 9. Mai 2016 um 20:05:42 Uhr:

Es gibt auch bei der Gewährleistung kein Rücktrittsrecht.

Es gibt hier allerdings auch keine Gewährleistung, da Privat(ver)kauf

Zitat:

@afis schrieb am 9. Mai 2016 um 21:03:08 Uhr:

Es gibt hier allerdings auch keine Gewährleistung, da Privat(ver)kauf

Und warum gibt es deiner Meinung nach bei Privatgeschäften keine Sachmängelhaftung (Gewährleistung)? Mein BGB ist da anderer Meinung....

Keine Sorge, der Mustervertrag von mobile.de (so es der ist, den ich im Netz gefunden habe) enthält einen Gewährleistungsausschluss. Wenn er richtig ausgefüllt ist, sollte da nichts passieren.

am 9. Mai 2016 um 21:40

keine Zusagen machen, keinen Kommentar abgeben.

Wenn der Käufer einen Anwalt konsultieren sollte, wird der ihm schon sagen, dass er keine Ansprüche geltend machen kann.

Rückgängig machen ist schonmal garnicht.

am 9. Mai 2016 um 22:09

Bei solchen Themen geht es meistens um alte Autos. Ich meine wer einigermaßen was auf dem Kasten hat, kauft sich kein Auto für 800€. Würde mich echt nicht wundern wenn die Leute einfach nur blöd sind.

ich hoffe du hast einen Kaufvertrag gemacht - schriftlich - , dort gibt es die Rubrik gekauft wie gesehen und damit hat es sich.

Zitat:

@mustafa5727 schrieb am 10. Mai 2016 um 00:09:12 Uhr:

Bei solchen Themen geht es meistens um alte Autos. Ich meine wer einigermaßen was auf dem Kasten hat, kauft sich kein Auto für 800€. Würde mich echt nicht wundern wenn die Leute einfach nur blöd sind.

Der Beitrag hilft dem Te ganz besonders, weiß er jetzt das der Käufer blöd ist.

Ansonsten nicht verrückt machen lassen, und auf den Kaufvertrag verweisern.

(Privat unter Ausschluß der Sachmangelhaftung verkauft)

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 10. Mai 2016 um 08:48:39 Uhr:

ich hoffe du hast einen Kaufvertrag gemacht - schriftlich - ,

1. hat er - lies einfach den Eröffnungspost

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 10. Mai 2016 um 08:48:39 Uhr:

dort gibt es die Rubrik gekauft wie gesehen und damit hat es sich.

2. Blödsinn

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