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Privat Auto verkauft und Käufer will es wieder rückgängig machen

Themenstarteram 9. Mai 2016 um 17:51

Hallo.

Meine Schwester hat ihren A140 Bj 1999 verkauft an privat mit einem Mobile.de Kaufvertrag. Die gebrochene Feder wurde auch im Vertrag vermerkt.

Das Fahrzeug hat altersbedingte Mängel, Rost usw. Tüv noch bis November diesen Jahres.

 

Der Käufer machte eine Probefahrt, bezahlte 800 Euro nahm die Papiere mit und meldete den Wagen an, einen tag später hat er das Auto abgeholt und ist nach hause gefahren, ca. 100km.

nun 2 tage später droht er mit Anwalt und will das Fahrzeug zurückgeben, weil angeblich lt. Werkstatt 1500 Euro investiert werden müssen, damit man nochmal TÜV machen kann.

 

Meine Meinung nach ist es durchaus üblich an einem Wagen mit 17 Jahren das man was machen muss zum Tüv.

 

Wir haben aber keine Rechtsschutzversicherung.

Seine Frau ist bei der Probefahrt nur reingesessen und meinte sie kann nur Automatik fahren. Meiner Meinung nach hat sich rausgestellt, das die Alte keinen Bock mehr auf den Wagen, weil sie doch ein Automatikgetriebe will, der Wagen hat ne Hand Schaltung.....

 

Was sollen wir tun ?

 

Danke !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 10. Mai 2016 um 08:48:39 Uhr:

ich hoffe du hast einen Kaufvertrag gemacht - schriftlich - ,

1. hat er - lies einfach den Eröffnungspost

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 10. Mai 2016 um 08:48:39 Uhr:

dort gibt es die Rubrik gekauft wie gesehen und damit hat es sich.

2. Blödsinn

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Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 25. Mai 2016 um 20:55:34 Uhr:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...Vertrag-von-mobilede---f179013.html

Wobei dieser Vertrag sicher noch die vom BGH 2014 beanstandete Klausel zum Haftungsausschluss enthält. Das ist beim Vertrag des TE nicht der Fall.

am 25. Mai 2016 um 21:43

Zitat:

1. Ist die o.g. Zusicherung in diesem Zusammenhang problematisch?

Grundsätzlich ist diese Zusicherung nicht problematisch.

Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn Sie von dem Mangel gewusst hätten.

Ich gehe aber davon aus, dass Sie nicht wussten, dass ein Sensor der Nockenwelle defekt ist.

Daher haben Sie korrekt Angaben gemacht.

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 25. Mai 2016 um 23:43:52 Uhr:

Zitat:

1. Ist die o.g. Zusicherung in diesem Zusammenhang problematisch?

Grundsätzlich ist diese Zusicherung nicht problematisch.

Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn Sie von dem Mangel gewusst hätten.

Ich gehe aber davon aus, dass Sie nicht wussten, dass ein Sensor der Nockenwelle defekt ist.

Daher haben Sie korrekt Angaben gemacht.

Grundsätzlich sind Zusicherungen immer problematisch. Sie gelten nämlich unabhängig vom Wissen des Zusichernden. Auch wenn sich der Zusichernde geirrt hat, gelten sie. Wenn ich eine Zusicherung gebe, dann will und muss ich für das Zugesicherte ohne wenn und aber einstehen. Deshalb sollte man sich gut überlegen, ob und was man zusichert. Wenn ich z.B. zusichere, dass der Motor mängelfrei ist, weil ich fest davon überzeugt bin, dass es so ist, dann hafte ich für den defekten Nockenwellensensor auch wenn ich beim Verkauf davon nichts wusste. Bei Gebrauchtfahrzeugen hat der Käufer aber immer das Problem, nachzuweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Es kann eben an einem älteren Fahrzeug mit höherer Laufleistung jeden Tag etwas unerwartet kaputt gehen. Selbst wenn ein Sachverständiger feststellen lkönnte, wann so ein Defekt eingetreten ist, dann kostet so ein Gutachten häufig so viel, dass das wirtschaftliche Risiko, das feststellen zu lassen im Verhältnis zum Fahrzeugwert viel zu groß ist. Rechtsstreite zu führen entscheidet sich nicht nur nach der Rechtslage, sondern sehr häufig anhand der Beweislage und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Grüße vom Ostelch

@Ostelch

Hat Dein letzter Post etwas mit dem TE und seiner Situation zu tun?

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 26. Mai 2016 um 13:10:39 Uhr:

@Ostelch

Hat Dein letzter Post etwas mit dem TE und seiner Situation zu tun?

Wie du sicher erkannt hast, hat er mit dem Beitrag zu tun auf den ich geantwortet habe.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 26. Mai 2016 um 13:16:10 Uhr:

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 26. Mai 2016 um 13:10:39 Uhr:

@Ostelch

Hat Dein letzter Post etwas mit dem TE und seiner Situation zu tun?

Wie du sicher erkannt hast, hat er mit dem Beitrag zu tun auf den ich geantwortet habe.

Eben das ist nicht erkennbar, weil die von Dir beschriebene Situation mit der verlinkten Fragestellung des Users und der Antwort des Anwaltes nichts zu tun hat.

Da Du auch dem TE schon mehrfach unterstellt hast er hätte (evtl. nur möglicherweise) weitreichende vertragliche Zusicherungen gemacht, wollte ich mal fragen. Evtl. schreibst Du auch nur gerne längere Texte belehrender Natur.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 26. Mai 2016 um 13:51:50 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 26. Mai 2016 um 13:16:10 Uhr:

 

Wie du sicher erkannt hast, hat er mit dem Beitrag zu tun auf den ich geantwortet habe.

Eben das ist nicht erkennbar, weil die von Dir beschriebene Situation mit der verlinkten Fragestellung des Users und der Antwort des Anwaltes nichts zu tun hat.

Da Du auch dem TE schon mehrfach unterstellt hast er hätte (evtl. nur möglicherweise) weitreichende vertragliche Zusicherungen gemacht, wollte ich mal fragen. Evtl. schreibst Du auch nur gerne längere Texte belehrender Natur.

Dann hätten wir wohl was gemeinsam. ;) Ich unterstelle gar nichts, ich habe lediglich geschrieben, dass es als Zusicherung gesehen werden könnte nachdem manche die Sache nur durch die Brille des TE gelesen haben und überhaupt kein Problem für ihn entdecken konnten.

Grüße vom Ostelch

 

Grüße vom Ostelch

@Ostelch

Vielleicht schilderst Du noch (kurz;)), warum Du zu einer anderen Einschätzung kommst als der RA in dem verlinkten Artikel. Sonst hättest Du die obige Antwort ja nicht verfasst. Die dort geschilderte Situation entspricht weitgehend der des TE und der RA schreibt es war keine Zusicherung.

Und der RA garantiert, dass jeder Amtsrichter seiner Rechtsauffassung folgt?

Ist es wirklich so schwer zu verstehen, dass 100% Prognosen für den Allerwertesten sind, wenn es auch nur ansatzweise Interpretationsspielraum gibt?

Es hat doch wirklich niemand hier dem TO geschrieben, dass etwaige Ansprüche des Käufers berechtigt sind. Einige wiesen lediglich darauf hin, dass es durchaus zu einem Prozess mit ungewissem Ausgang kommen kann.

Dass Anwälte für Geld alles durchziehen, durfte ich erst kürzlich erleben: die Tante, die mich erst genötigt und dann in einem Manöver, das alle Voraussetzungen einer Straßenverkehrsgefährdung erfüllt, gerammt hat, hat tatsächlich gegen das daraufhin verhängte 35 Euro Knöllchen geklagt (mit RA). Ok ist dann zur Verhandlung nicht erschienen und der RA stand dumm da, aber ich hätte es mir im Leben nicht vorstellen können, dass ein RA so dreist ist und sich für eine derart aussichtslose Geschichte bezahlen lässt.

am 28. Mai 2016 um 14:26

Fakt ist aber doch, dass Mobile kein "Kleinklickerverein" ist, und sich über die Kaufverträge bestimmt rechtliche Gedanken gemacht hat.

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 28. Mai 2016 um 16:26:25 Uhr:

Fakt ist aber doch, dass Mobile kein "Kleinklickerverein" ist, und sich über die Kaufverträge bestimmt rechtliche Gedanken gemacht hat.

Wenn man den Vertrag korrekt ausfüllt, ist er ja auch ok. Der ADAC-Vertrag ist trotzdem besser, auch besser erklärt.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 26. Mai 2016 um 14:26:31 Uhr:

@Ostelch

Vielleicht schilderst Du noch (kurz;)), warum Du zu einer anderen Einschätzung kommst als der RA in dem verlinkten Artikel. Sonst hättest Du die obige Antwort ja nicht verfasst. Die dort geschilderte Situation entspricht weitgehend der des TE und der RA schreibt es war keine Zusicherung.

Ich halte die Aussage des Anwalts in dem Link für gewagt. Es liest sich im Vertrag auf jeden Fall als Zusicherung und damit ist das Risiko geboren. Wie ein Gericht im Einzelfall entscheidet, hängt eben nicht nur vom Wortlaut des schriftlichen Kaufvertrags ab, sondern bei Unklarheiten davon, was die Parteien, also nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Käufer, eigentlich wollten. Was dabei am Ende herauskommt, wage ich anhand derart dürrer Tatsachenkenntnis nicht zu prognostizieren. Hätte sich der TE diesen Eintrag an dieser Stelle gespart und an anderer Stelle lediglich erklärt, dass er weiß, dass die Feder gebrochen ist, wäre alles ok. Ich finde es immer gefährlich, anhand misslungener Verträge erklären zu wollen, dass ein guter Anwalt die Kuh doch noch vom Eis bringt. Besser ist es zu erklären, wie man einen Vertrag macht, mit dem die Kuh gar nicht erst aufs Eis gelangt.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 28. Mai 2016 um 16:55:26 Uhr:

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 26. Mai 2016 um 14:26:31 Uhr:

@Ostelch

Vielleicht schilderst Du noch (kurz;)), warum Du zu einer anderen Einschätzung kommst als der RA in dem verlinkten Artikel. Sonst hättest Du die obige Antwort ja nicht verfasst. Die dort geschilderte Situation entspricht weitgehend der des TE und der RA schreibt es war keine Zusicherung.

Ich halte die Aussage des Anwalts in dem Link für gewagt. Es liest sich im Vertrag auf jeden Fall als Zusicherung und damit ist das Risiko geboren. Wie ein Gericht im Einzelfall entscheidet, hängt eben nicht nur vom Wortlaut des schriftlichen Kaufvertrags ab, sondern bei Unklarheiten davon, was die Parteien, also nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Käufer, eigentlich wollten. Was dabei am Ende herauskommt, wage ich anhand derart dürrer Tatsachenkenntnis nicht zu prognostizieren. Hätte sich der TE diesen Eintrag an dieser Stelle gespart und an anderer Stelle lediglich erklärt, dass er weiß, dass die Feder gebrochen ist, wäre alles ok. Ich finde es immer gefährlich, anhand misslungener Verträge erklären zu wollen, dass ein guter Anwalt die Kuh doch noch vom Eis bringt. Besser ist es zu erklären, wie man einen Vertrag macht, mit dem die Kuh gar nicht erst aufs Eis gelangt.

Das ist jetzt in etwa die 10. Wiederholung deiner insgesamt nicht näher begründeten Aussage, die auch impliziert, dass die Angelegenheit in jedem Fall vor Gericht geht. Es ist letztlich keine dürre Tatsachenkenntnis, es sind wenige "dürre" Worte eines kurzen Vertragstextes, denen Du weit reichende Zusicherungen entnimmst. Begründung dafür? Das dieser kurze Text vor Gericht so ausgelegt werden könnte wie Du behauptest, ist als Begründung nicht geeignet. Wenn es sich auf jeden Fall so liest, dann schreib' doch hier auch warum.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 28. Mai 2016 um 17:26:12 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 28. Mai 2016 um 16:55:26 Uhr:

 

Ich halte die Aussage des Anwalts in dem Link für gewagt. Es liest sich im Vertrag auf jeden Fall als Zusicherung und damit ist das Risiko geboren. Wie ein Gericht im Einzelfall entscheidet, hängt eben nicht nur vom Wortlaut des schriftlichen Kaufvertrags ab, sondern bei Unklarheiten davon, was die Parteien, also nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Käufer, eigentlich wollten. Was dabei am Ende herauskommt, wage ich anhand derart dürrer Tatsachenkenntnis nicht zu prognostizieren. Hätte sich der TE diesen Eintrag an dieser Stelle gespart und an anderer Stelle lediglich erklärt, dass er weiß, dass die Feder gebrochen ist, wäre alles ok. Ich finde es immer gefährlich, anhand misslungener Verträge erklären zu wollen, dass ein guter Anwalt die Kuh doch noch vom Eis bringt. Besser ist es zu erklären, wie man einen Vertrag macht, mit dem die Kuh gar nicht erst aufs Eis gelangt.

Das ist jetzt in etwa die 10. Wiederholung deiner insgesamt nicht näher begründeten Aussage, die auch impliziert, dass die Angelegenheit in jedem Fall vor Gericht geht. Es ist letztlich keine dürre Tatsachenkenntnis, es sind wenige "dürre" Worte eines kurzen Vertragstextes, denen Du weit reichende Zusicherungen entnimmst. Begründung dafür? Das dieser kurze Text vor Gericht so ausgelegt werden könnte wie Du behauptest, ist als Begründung nicht geeignet. Wenn es sich auf jeden Fall so liest, dann schreib' doch hier auch warum.

Dann eben zum 11. Mal: Weil dieser Passus unter der Überschrift "Zusicherungen" steht. Was gibt es dazu "näher zu begründen"? Was eine Zusicherung rechtlich für Folgen hat, weißt du ja. Wenn jemand etwas als "Zusicherung" erklärt, muss ich erst einmal durch Auslegung dahinkommen, dass es eigentlich keine Zusicherung sein sollte und so auch nicht von der anderen Partei verstanden werden konnte; nicht etwa umgekehrt, wie du implizierst. Wenn du, im Gegensatz zu mir, zusätzlich den Inhalt des Verkaufsgesprächs kennst, bist du natürlich fein raus.

Grüße vom Ostelch

Dass der TE nur von dem genannten Schaden Kenntniss hat, ist auch eine Zusicherung. Das der TE an der Stelle ansonsten die weiter gehende Mängelfreiheit des Verkaufsgegenstandes zusichert, bleibt Deine private Meinung, die Du wohl nie begründen wirst.

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