Privat an Privat, RE Import, anfechtbar ?

Mercedes CLA C117

Guten Tag,

habe ein mehr oder weniger großes Problem, und zwar hab ich am 02.05.2017 (morgen in einem Jahr) einen Mercedes CLA 200 verkauft. Wir haben den aus Russland geholt, TÜV gemacht, bei Mercedes prüfen lassen und dann guten Gewissens verkauft.
Beim Verkauf kam der Käufer mit auslese Gerät, hat alles geschaut. Wir haben uns dann Preislich geeinigt. Der Preis lag dann bei 22.800€ , was für ein 2 Jahre alten CLA schon damals sehr günstig war.

Jetzt kommt der Fehler meinerseits, den Kaufvertrag hat der Käufer ausgefüllt und dabei Import mit Nein angekreuzt. Ich hab da garnicht drauf geachtet, nur während des Handels habe ich es erwähnt das es aus Russland kommt und ich es hier noch 1 Jahr gefahren bin.

Heute genau nach 355 Tagen bekomme ich einen Anruf das dieses Auto aus Russland ist, er den Anwalt einschalten will oder ich soll das auto zurück kaufen soll.

Jetzt meine Frage wie seht ihr das ganze. Liege ich im Unrecht, ist der Vertrag anfechtbar ?
Im Kaufvertrag steht Import „Nein“, im Grunde ist es doch ein Re-Impor. Das ärgerliche ist halt das das Auto von mir 1 Jahr gefahren wurde und in einem absoluten Top Zustand war, ich ihn aber dennoch für einen relativ geringen Preis verkauft hab da Russland Auto...

Könnt ihr mir da helfen ?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zwozehn schrieb am 1. Mai 2018 um 18:38:49 Uhr:


Du hast den doch privat verkauft unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung!

ja und?

was interessiert das in diesem Fall???

das Problem ist, dass eine im Vertrag zugesicherte Eigenschaft fehlt!

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Wann wusste er es? Schonmal nicht aus der Anzeige ... wie genau ist es auslesbar? Wird das an einer auffälligen Stelle direkt angezeigt oder muss man das selbst aus einer Schlüsselnummer "dechiffrieren". Saß der Verkäufer direkt daneben und hat bei diesem Punkt direkt Re-Import gesagt oder ist es beiläufig bspw. bei der Probefahrt gefallen.

Bislang vermuten wir nur, das er es wusste. Die Fakten sprechen aber nicht gerade für den Verkäufer ...

Zitat:

@ErwinE. schrieb am 1. Mai 2018 um 15:11:49 Uhr:[/

nur während des Handels habe ich es erwähnt das es aus Russland kommt und ich es hier noch 1 Jahr gefahren bin.

Das die Zeile aus dem Eröffnungsthread. Wäre nur noch abzuklären,wie man es dem Käufer rüber gebracht hat, beiläufig,nebenbei erwähnt. Oder ausdrücklich erläutert, Fahrzeug ist aus Russland importiert.

Gibt genug Käufer, die nicht wissen,dass ihr Fahrzeug schon einmal im Ausland gelaufen ist.

Gruß M

Hallo ErwinE,

Haben leider ähnlichen Fall.

Wie habt ihr euch geeinigt?!
Was ist in dieser Zeit passiert?!

@Al-wi Hallo,

ja haben uns geeinigt. Nachdem ich einen Anwalt eingeschaltet habe haben wir ein „Angebot“ bekommen über 500€. Der Anwalt meinte es wäre besser es so zu beenden.

Naja viel Geld aber was will man machen

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Hallo
habe ähnliches Problem, habe mir einen 27 Jahre alten Golf 1 cabrio gekauft (Privat) mit div. techn. Problemen.( der letzte Tüv Bericht war schon Frsgewürdig...Bin bischen selber schuld./reparaturkosten bis er Tüv Plakette erhalten hat ca 1500. €)
Wollte den Wagen jetzt wieder verkaufen und da stellte sich heraus das es ein Reimport ist.Habe den Wagen 4 Monate und ca.700km gefahren das meiste davon in die Werkstatt. (Angepisst)..Lt Kaufvertrag ist es kein Importfahrzeug.Habe jetzt meinen Rechtsschutz eingeschaltet und habe mich an einen Rechtsanwalt verwiesen.Mal sehen wie die Sache ausgeht vielleicht kann mir jemand im Vorfeld sagen was ich zu erwarten habe.
Lg bazille07

soweit ich weiß, muß im vertrag überhaubt nicht angegeben werden ob es sich um einen (Re)-import fahrzeug handelt. warum sollte das Probleme bereiten?

Aber wenn auf diesen Standardvertägen die Frage auftaucht dann macht es Sinn wenn man es richtig ankreuzt.Warum Probleme??

Re-Import stellt keinen Mangel dar.

https://www.google.de/search?...

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 24. Juni 2019 um 17:14:35 Uhr:


Re-Import stellt keinen Mangel dar.

https://www.google.de/search?...

Nicht ganz. Es stellt einen Mangel dar, wenn es einen (eklatanten) negativen Einfluss auf den Fahrzeugwert hat. Ein 2 Jahre alter nackter Seat Ibiza wohl kaum. Bei einem Golf 1, schon fast mit H mag das anders aussehen. Da bin ich aber kein Experte, das müsste ein Gutachter klären.

Zitat:

@bazille07 schrieb am 24. Juni 2019 um 16:26:14 Uhr:


... einen 27 Jahre alten Golf 1 cabrio ...
Wollte den Wagen jetzt wieder verkaufen und da stellte sich heraus das es ein Reimport ist.Habe den Wagen 4 Monate und ca.700km gefahren das meiste davon in die Werkstatt. (Angepisst).. ...

dann ist das Problem aber wohl nicht der Reimport, sondern eher, dass der Wagen so viele Mängel hat wie ein neapolitanischer Straßenköter Flöhe???

Zitat:

@bazille07 schrieb am 24. Juni 2019 um 16:26:14 Uhr:


Hallo
habe ähnliches Problem, habe mir einen 27 Jahre alten Golf 1 cabrio gekauft (Privat) mit div. techn. Problemen.( der letzte Tüv Bericht war schon Frsgewürdig...Bin bischen selber schuld./reparaturkosten bis er Tüv Plakette erhalten hat ca 1500. €)
Habe jetzt meinen Rechtsschutz eingeschaltet und habe mich an einen Rechtsanwalt verwiesen.Mal sehen wie die Sache ausgeht vielleicht kann mir jemand im Vorfeld sagen was ich zu erwarten habe.
Lg bazille07

Der Rechtsanwalt wird dir bezüglich des EU-Modell sagen das du es ganz schnell vergessen kannst.
Die Kiste ist 27 Jahre alt.Was meinst du denn was du da zu erwarten hast ??

Was hast du denn überhaupt bei einem 27 Jahre alten Golf erwartet ?

Ich würde mir den Weg zum Anwalt sparen...

Was ich erwarte? ?
Ich erwarte das was ich gekauft habe närmlich was im Kaufvertrag festgelegt wird egal ob es 1 Jahr oder 30 Jahre alt ist, sonst kannst man den Papierkram schenken.Wenn du für Birnen bezahlst und merkst zu Hause das es Äpfel bringst du sie auch zurück oder??? (Mit Kassenbon)

Zitat:

@bazille07 schrieb am 26. Juni 2019 um 01:15:03 Uhr:


Was ich erwarte? ?
Ich erwarte das was ich gekauft habe närmlich was im Kaufvertrag festgelegt wird egal ob es 1 Jahr oder 30 Jahre alt ist, sonst kannst man den Papierkram schenken.Wenn du für Birnen bezahlst und merkst zu Hause das es Äpfel bringst du sie auch zurück oder??? (Mit Kassenbon)

Wenn die Birnen aber wie Äpfel schmecken, ebenfalls saftig und gesund sind, sieht die Sache aber wieder anders aus. Daher sieht die Rechtsprechung eine Geringfügigkeitsgrenze vor. Sonst wär Justizia wohl allein damit beschäftigt solchen Firlefanz zu diskutieren, der in der Realität quasi kein Nachteil hat.

Also bei einem 27 Jahre alten Auto soll Reimport ein Grund sein den Kaufvertrag anzufechten? Unglaublich was die Käufer heutzutage erwarten! Als ich jung war (vor 30, 40 Jahren) hat man ein Auto in der Kneipe per Handschlag Geld gegen Papiere und Schlüssel gekauft. Da wäre niemand auf die Idee gekommen den Vertrag später anzufechten selbst wenn er betrunken war.
Ich werde als Verkäufer kein Auto privat verkaufen, nur noch an Händler, am Besten für Export.

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