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Unfallwagen privat verkaufen?

Audi
Themenstarteram 27. Juli 2019 um 17:53

Hallo zusammen,

und zwar bin ich bis vor kurzem noch einen Audi gefahren, hatte im Mai jedoch einen Unfall. Eigentlich war ich nicht schuld an dem Unfall, die Haftung ist aber noch nicht geklärt.

Nun hatte ich auch bereits ein Gutachten unabhängig von der gegnerischen Versicherung.

Restwert des Autos beträgt nun 3.500,00€ - darf ich das Auto auch privat für mehr Geld verkaufen? Oder bin ich verpflichtet das Auto für den Restwert zu verkaufen?

Hoffe ihr könnt mir da schnell helfen :confused:

Beste Antwort im Thema

Der BundesGerichtsHof ist das oberste Zivilgericht in der bunten Republik Germanien. Den Hinweis auf Gockel hab ich doch schon gegeben. Aber im Sinn des betreuten Denkens brauchst Du nur auf KLICK drücken. Da habe ich den Suchbegriff bei Gockel schon mal für Dich eingegeben. Da kannst Du dich dann durch Urteile und Aufsätze durchwühlen und dazu etwas lernen. Viel Spaß. :)

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Wenn man mehr als im Schadengutachten ermittelt für den Unfaller erzielt, dann ist der tatsächlich erzielte Restwert bei der Abrechnung zugrunde zu legen.

Das sind 2 Paar Schuhe, einmal der Verkauf und die Schadensabwicklung ...

Kurz: wenn du einen Käufer findest der dir 100 000 EUR zahlt, dann ist das so .... und würdest du das nicht annehmen ... schreibe ich jetzt mal nicht..:D

Gerade bei alten verunfallten Gurken kommt das relativ häufig vor, das man auf dem freien Markt selber einen Käufer findet der mehr zahlt, als das Aufkaufgebot der Versicherung/Gutachten...;)

Habe mir da noch nie Gedanken gemacht, immer geld der Versicherung eingesackt und dann den Wagen selber repariert, bzw. einfach selber verkauft ... in meinen Fällen waren es immer alte Gurken = wirtschaftlicher Totalschaden..

Einfach mal das 4-Stufen-Modell des BGH recherchieren und gaaanz laaangsaaam lesen ... ;)

Oh Nein, bei Juristen in der eigenen Familie, habe ich eines gelernt / mir geschworen, nie selber solche Texte zu lesen, man kann sie als Laie nur falsch verstehen ... :D:D

Liest man hier bei MT alle Tage wieder, was Hobbyjuristen so alles raushauen, da würden sich richtige Juristen kugeln vor Lachen...:cool:

 

einfach machen, Klappe halten, nicht zu viele Nachfragen, schon garnicht bei der gegnerischen versicherung und es läuft, so zumindest meine Erfahrung, bei solchen Fällen wie vom Te...

Die lachen allerdings auch über solche ahnungslosen Tipps, die andere ggf. in strafrechtlich schwoeriges Fahrwasser bringen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Juli 2019 um 08:46:29 Uhr:

Wenn man mehr als im Schadengutachten ermittelt für den Unfaller erzielt, dann ist der tatsächlich erzielte Restwert bei der Abrechnung zugrunde zu legen.

ist das DEINE PERSÖNLICHE (zusammenphantasierte) Meinung?

oder gibt es dafür auch Belege = eine entsprechende Rechtsprechung???

Der BundesGerichtsHof ist das oberste Zivilgericht in der bunten Republik Germanien. Den Hinweis auf Gockel hab ich doch schon gegeben. Aber im Sinn des betreuten Denkens brauchst Du nur auf KLICK drücken. Da habe ich den Suchbegriff bei Gockel schon mal für Dich eingegeben. Da kannst Du dich dann durch Urteile und Aufsätze durchwühlen und dazu etwas lernen. Viel Spaß. :)

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