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Preiserhöhung VW

VW Touran 2 (5T)

Der freundliche, welcher unsere Firma betreut, hat uns davon in Kenntnis gesetzt, dass VW nächsten Donnerstag die Preise erhöhen will.
Ich kann jetzt nicht sagen für welche Modelle oder wie hoch oder was genau. Da wir Großkunde sind und die Info eigendlich für uns Nebensächlich ist (da unsere Fahrzeuge ja nicht nach günstigen Angeboten gekauft werden, sondern, wenn ein vorgegebener Fahrzeugwechsel ansteht), stufe ich die Info als Zuverlässig ein.

Also wer grad im Begriff ist sich einen zu kaufen, fragt mal lieber nach, bevor ihr euch ggf. ärgert.

Gruß

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Offizieller Wortlaut:

Zitat:

Volkswagen Pkw hebt zum 25. Februar 2016 in Deutschland die unverbindliche Preisempfehlung für die Modelle Beetle, Beetle Cabrio, Golf, Golf Sportsvan, Golf Variant, Golf Cabrio, Touran, Scirocco, Jetta, Passat, Passat Variant, Volkswagen CC, Sharan und Touareg um 1,2 Prozent an. Ausgenommen von dieser Maßnahme sind die Modelle up!, e-up!, Polo, e-Golf, Golf GTE, Tiguan, Passat GTE, Passat GTE Variant und Phaeton. Mit Ausnahme der Anschlussgarantie werden die Optionsangebote nicht im Preis angepasst.

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Zitat:

@joltcoke schrieb am 22. Februar 2016 um 14:27:57 Uhr:


Und immer bedenken, dass eine Unterschrift vor der Preiserhöhung alleine nicht hilft. Kommt das Auto erst 4 Monate nach Vertragsabschluss, kann der Händler trotzdem den neuen Preis verlangen...

Ist in den AGB's geregelt und auch in den AGB's gedeckelt. Je nach Händler, oft sind es max. 2,5 % oder max. 500 €.

Es gibt meines Wissens nach keine gesetzliche Vorgabe zur Deckelung, ab 5% hat man allerdings ein Sonderkündigungsrecht. Natürlich steht es jedem Händler frei das freiwillig zu Deckeln. Ändert aber nichts an der Aussage, dass eine Unterschrift vor Preiserhöhung nicht genügt um sich davor zu schützen.

Mir liegen mehrere AGB's mit dieser Deckelung vor.

Wie gesagt ich bestreite ja auch nicht, dass Händler das freiwillig tun. Ich sage nur es gibt keine Pflicht dazu und jeder muss selbst herausfinden ob das für seinen Vertrag geregelt ist.

Zumal die Erhöhung, um die es hier geht, 1,2% beträgt. Also in den allermeisten Fällen voll durchschlagen wird. Trotz etwaiger Deckelung.

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Ja, aber in den AGB's darf der Kunde laut AGB-Gesetz nicht "unverhältnismäßig/unerwartet" benachteiligt werden. Die Weitergabe von Preiserhöhungen wird in den AGB's geregelt, daher sehr oft die Deckelung.

Mein EU-Wagenhändler hat diese Deckelung, die AGB'S im Ganzen waren für mich auch der Grund bei ia24 zu bestellen.

Also die zwei Händler die wir für unseren neuen Truthahn angesprochen haben, haben beide unisono uns gesagt, dass der Preis gilt bei Unterschrift.

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