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Preiserhöhung für bestehende Verträge ?

VW Touran 1 (1T)

Hallo zusammen,

Habe heute Auftragbestätigung bekommenm.
Bestellt am 20.04.09 Liefertemin 02.10.09 (1,9 TDI, 105 PS).

Also fast 5 1/2 Monaten Wartezeit.

In AB steht auch:
Liegen zwieschen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate...
... ist Verkeufer berechigt den Kaufpreis der Änderung der UPE oder die erhöhte MWSt
anzupassen...

Da die Preiserhöhung ist schon stattgefunden (siehe unten)
hier

Also was heist es für mich ?
a) bekomme "angepasste" Rechnung , oder
b) laut (kfzticker) "Alle Käufer die bereits ein Auto bestellt haben,
müssen die Preissteigerung nicht fürchten."

mfg ohoho

14 Antworten

Ich mache mir dieselben Sorgen, habe denselben Passus in den AGB. Bestellt am 27.04, unverb. LT am 27.09. (Trendline BlueMotion).

Allerdings habe ich in irgendeiner Pressemeldung gelesen, dass die Preiserhöhung nur für Neuverträge gilt, bestehende Bestellungen also noch zum alten Preis abgewickelt werden. So richtig beruhigen will mich das nicht, denn meinen Vertrag habe ich mit dem Händler gemacht, der nunmal eindeutige AGBs hat. - Auch wenn drinsteht, dass die Erhöhung nach vier Monaten weitergegeben werden kann (also nicht muss).

Bliebe also - falls es ganz Dicke kommt - schlimmstenfalls nur eine Beschwerde bei VW, damit dem Händler auf die Finger geklopft wird. Aber wer wird schon gleich mit dem Schlimmsten rechnen, denn der Händler möchte uns sicher auch später noch mal ein Fahrzeug verkaufen...

- Es bleibt also spannend!

Zitat:

Original geschrieben von ohoho


Hallo zusammen,

Habe heute Auftragbestätigung bekommenm.
Bestellt am 20.04.09 Liefertemin 02.10.09 (1,9 TDI, 105 PS).

Also fast 5 1/2 Monaten Wartezeit.

In AB steht auch:
Liegen zwieschen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate...
... ist Verkeufer berechigt den Kaufpreis der Änderung der UPE oder die erhöhte MWSt
anzupassen...

Da die Preiserhöhung ist schon stattgefunden (siehe unten)
hier

Also was heist es für mich ?
a) bekomme "angepasste" Rechnung , oder
b) laut (kfzticker) "Alle Käufer die bereits ein Auto bestellt haben,
müssen die Preissteigerung nicht fürchten."

mfg ohoho

Hallo

Mein Sohn hat diesen Satz auch drin bei der AB für seinen Polo. Ich bin hin zum Händler mit meinem Sohn und habe diesen Satz streichen lassen. Was auch mit Stempel und Unterschrift bestätigt wurde.

Gruß Michael

Wo hat VW das mit den alten Preisen denn verlautbaren lassen.
Wäre schön eine offizielle Quelle zu haben falls das mein Händler auch versucht.
Der meinte nämlich bei meiner letzten Änderung als ich monierte, das der neue Preis nicht stimmte, das es hauptsächlich wichtig sei, das die Änderungen drin seien und er den Preis dann nochmal neu ausrechnen werde.
Hab da den leisen Verdacht das er da zumindest für die neue AB die neue Preisliste benutzt hat.

Zitat:

Original geschrieben von ohoho


...

In AB steht auch:
Liegen zwieschen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate...
... ist Verkeufer berechigt den Kaufpreis der Änderung der UPE oder die erhöhte MWSt
anzupassen

...

mfg ohoho

Hallo ohoho!

Wenn der obere Satz in deiner Auftragsbestätigung steht, ist es doch relativ klar.

Der Händler hat das Recht die Preise anzupassen, wenn er das nicht macht, ist das reine Kulanz von ihm.

Das einfachste ist wohl, Du fährst mal zu deinem 🙂 und fragst einfach mal nach.
Alles andere wäre nur spekulativ ...

Gruß

Stefan

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Auch bei mir ist das damals alles zusammengefallen. Ich hatte im März bestellt und konnte irgendwann Mitte/Ende Juni abholen. Dazwischen wurden die Preise angepasst. Bestellt hatte ich schon das neue Modelljahr aber im März noch zur alten Preisliste.
Bekommen habe ich auch das neue Modelljahr ohne irgendeine Auswirkung auf den vereinbarten Endpreis. Das war dann also Kulanz des Autohauses und es wurde nichteinmal über dieses Thema gesprochen oder diskutiert. Als Kunde hätte ich davon ohne Motor Talk sogar nichteinmal etwas mitbekommen.

Hallo,

Auch ich hab mir Gedanken gemacht.
In meiner AB steht:
"Ändert die VW AG nach Vertragsabschluss die unverbindliche Preisempfehlung für das bestellte Fahrzeug, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis der Änderung der unverbindlichen Preisempfehlung entsprechend anzupassen. Ergibt sich dadurch eine Erhöhung des Kaufpreise um mehr als 5%, kann der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen 3 Wochen seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten."

Ich habe auch keinen Passus gefunden, daß die Preise 4 Monate nach Bestellung gültig bleiben.

Ein Anruf beim 🙂 ergab, dass mich die Preiserhöhung (trotz Passus) nicht betrifft! 😁

Also, bei Ungewissheit einfach anrufen.

Grüße,
Tom

Für die bestehenden Aufträge hat VW einen erweiterten Preisschutz ermöglicht. Wird eine Fahrzeugkonfiguration dann aber nochmal geändert, entfällt dieser Preisschutz.
Fragt also einfach bei Eurem Händler an. Der kann im System erkennen, ob das entsprechende Flag im System gesetzt ist.

Also, m.E. müßte es hier eine für den Kunden eine klare Regelung geben.
Wer vor der Preiserhöhung bestellt hat, bekommt den alten Preis, wer danach bestellt, muß den neuen Preis zahlen.
Dann weis jeder, der bestellt ganz genau, was er letztendlich bezahlen muß.
Alles andere ist Flickschusterrei. Der eine Händler gibt Kulanz, der andere nicht, bei dem einen steht ein Satz drin, beim anderen
nicht, das ist doch so alles unbefriedigend.

Grüße

Genau so ist es doch auch. Die erweiterte Preisgarantie kommt von VW, nicht vom Händler, auch wenn etliche Händler das sicher wieder als eigenen Verdienst hinstellen werden.

Irgendwie geht es auch gar nicht anders. In dem Moment wo man als einer der ersten das neue Modelljahr bestellt, liegen noch gar keine neuen Preislisten vor und der Händler kann einem nur die alten Preise verkaufen. Würde dann bei Inkrafttreten der neuen Preislisten der Preis aller bis dahin angenommenen Bestellungen nachträglich deutlich erhöht werden, dann hätte VW jedes Jahr im Juni massenhaft PKWs auf Kundenbestellung produziert, die niemand haben will, weil alle Kunden von den Verträgen zurückgetreten sind. Irgendwie ist das also wahrscheinlich von Anfang an eingeplant.

Gibt es das auch irgendwo schriftlich von VW falls der Händler doch Probleme macht?

Der soll einfach ins PartnerNet schauen...

Zitat:

Original geschrieben von ohoho


Hallo zusammen,

Habe heute Auftragbestätigung bekommenm.
Bestellt am 20.04.09 Liefertemin 02.10.09 (1,9 TDI, 105 PS).

Also fast 5 1/2 Monaten Wartezeit.

In AB steht auch:
Liegen zwieschen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate...
... ist Verkeufer berechigt den Kaufpreis der Änderung der UPE oder die erhöhte MWSt
anzupassen...

Da die Preiserhöhung ist schon stattgefunden (siehe unten)
hier

Also was heist es für mich ?
a) bekomme "angepasste" Rechnung , oder
b) laut (kfzticker) "Alle Käufer die bereits ein Auto bestellt haben,
müssen die Preissteigerung nicht fürchten."

mfg ohoho

Hallo,

da hilft ein Blick in die AGB und das

"Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)"

dort steht im "§ 11"

§ 11 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam

1. (Kurzfristige Preiserhöhungen)

eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Leistungen vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluß geliefert oder erbracht werden sollen; dies gilt nicht bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden;

Wenn zwischen Vertragsabschluss und bei Vertragsschluss vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen, dann gilt der neu Preis.

Gruß
row-dy

Wir haben unseren Highline vor drei Wochen bestellt. Der Verkäufer hat zu mir letzte Woche gesagt es gilt der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss. Gestern habe ich sogar die Ausstattung erweitert und er hat mir den Rabatt von den "alten " Preise abgezogen. Allerdings war ich zur Preiserhöhung im Urlaub.

Gruß Madeor

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