Preise für Assyst B

Mercedes C-Klasse W203

Hallo!
Habe mal eine Anfrage für einen Assyst B gestartet, aber schon die erste Antwort hat mich doch etwas geschockt. Da soll der Assyst 958€ kosten, inkl. Bremsflüssigkeit und aller Filterwechsel. Ach ja, die Zündkerzen sind auch dabei. Ist das so in Ordnung? Weiß, es gab hier schon des öfteren Antworten zu den Assyst's, aber irgendwie ist das doch ein Reizthema😠:

MfG
Bertus😎

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pommulus


Hallo,

Wer ein bißchen rechnen und recherchieren kann, wird feststellen, daß sich diverse MB-Vertragshändler nicht wundern brauchen, wenn es für den Endkunden der letzte Mercedes war.

Bei den vorangegangenen Angeboten stelle ich leider nur noch Wucher fest.

Tatsachen:

6,5 Liter Öl Mobil 0W40 mi Freigabe 229.51 = 56,90 € max.
Ölfilter MANN = 5,80 €
Zeit = 0,5 Std. (400.-€ wofür???)

4 Stück Zündkerzen Beru Ultra a`10,99 = 44.-€
Arbeitszeit = 20 min. (330.-€ wofür???)

Kraftstofffilter Mann = 80.-€
Arbeitszeit = 0,5 Std.

Luftfilter Mann = 17.-€
Arbeitszeit = 20 min.

Innenraumluftfilter normal MANN = 15.-€
dto. als Aktivkohlefilter MANN = 72.-€
Arbeitszeit = 10 min.

etc. etc.......
drum mache ich alles selber. Hebebühne ist allerdings Voraussetzung.
Die kann man sich aber mittlerweile auch überall anmieten und das lohnt sich auf jeden Fall. Bei der Gelegenheit versiegle ich auch noch den kompletten Unterboden mit Fluid Film und Perma Film.
Fahr auf diese Weise seit 20 Jahren ohne Probleme Mercedes und kann mit gutem Gewissen auf einen Stempel verzichten, der mir bei jedem Service Schwindel verursacht. Ausser Automatikgetriebe mache ich alles selbst.

Gruß und lasst Euch nicht verarschen! :-)

Hallo!

Du hast natürlich mit Deinen Äußerungen völlig recht. Ich habe ähnliche Preise im Internet gefunden und die meisten Filter kann man selber wechseln. Bei den Zündkerzen bin ich mir nicht so sicher, aber der Rest müßte auf einer Hebebühne zu bewerkstelligen sein.

Jetzt kommt aber der Pferdefuß: die Angst der Benz-Fahrer!!🙁 Man sieht ja, was da so genannt wird, Garantie, Kulanz, Mobilität usw. Das alles beeinflußt den guten Benz-Fahrer. Ich habe früher auch diverse Dinge an meinen Autos selber gemacht, bin auch immer um die 20tds km pro Jahr gefahren und hatte eigentlich nie Schwierigkeiten. In die Werkstatt bin ich nur, wenn etwas kaputt ging,🙁 oder Dinge gemacht werden mußten (Zahnriemen, Bremsen etc.), wovon ich keine Ahnung hatte.😕 Aber heute sieht die Sache doch anders aus. Wobei ein Ölwechsel eigentlich nicht viel schwieriger ist, als vor 10 Jahren.

Aber wie schon oben erwähnt, die liebe Garantie. Damit ziehen uns die Werkstätten die Hosen aus.

Gruß
Bertus😎

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Zitat:

Original geschrieben von gurkenflieger



Zitat:

Original geschrieben von Polo I


Es ist jedem freigestellt sich vor Auftragsvergabe mehrere Kostenangebote einzuholen....

Wir leben hier nach den Regeln der Marktwirtschaft, d.h. es besteht ein Wettbewerb.... aber was erzähle ich das einem Betriebswirt 😛

und weit und breit ist nur eine MB Werkstatt. Wie soll ich da einen Kostenvergleich versuchen? Oder gilt der Stempel im Wartungsheft auch von freien Werkstätten? Es gibt zwar dafür EU Rechtsprechung, aber ob sich die MB Betriebe daran orientieren, bezweifle ich stark, wenn es hinterher um Garantieansprüche geht.

...gut mein Fehler, ich hatte zu vergessen zu erwähnen, das es ebenso wenig eine Markenbindung gibt, es somit erlaubt ist sich das Fahrzeug nach der Werkstattdichte am Ort seiner Wahl auszuwählen.

Ist schon ein Kreuz mit der Mündigkeit des Bürgers, jetzt muss er auch noch selbst entscheiden.... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Polo I



Zitat:

Original geschrieben von gurkenflieger


und weit und breit ist nur eine MB Werkstatt. Wie soll ich da einen Kostenvergleich versuchen? Oder gilt der Stempel im Wartungsheft auch von freien Werkstätten? Es gibt zwar dafür EU Rechtsprechung, aber ob sich die MB Betriebe daran orientieren, bezweifle ich stark, wenn es hinterher um Garantieansprüche geht.

...gut mein Fehler, ich hatte zu vergessen zu erwähnen, das es ebenso wenig eine Markenbindung gibt, es somit erlaubt ist sich das Fahrzeug nach der Werkstattdichte am Ort seiner Wahl auszuwählen.

Ist schon ein Kreuz mit der Mündigkeit des Bürgers, jetzt muss er auch noch selbst entscheiden.... 🙄

und Du bist Dir sicher, dass der Stempel einer freien Werkstatt im Kundendienstheft als vollgültige Inspektion gilt? Und das fällt auch unter die MB Garantie. Mir haben sie bei MB was anderes erzählt oder lügen die einen nur an?

Zitat:

Original geschrieben von gurkenflieger



und Du bist Dir sicher, dass der Stempel einer freien Werkstatt im Kundendienstheft als vollgültige Inspektion gilt? Und das fällt auch unter die MB Garantie. Mir haben sie bei MB was anderes erzählt oder lügen die einen nur an?

Wurde nie behauptet, zumal es sich ja auch von der Logik her ausschließt. Wer haftet schon für Dinge, die sich seinem Verantwortungsbereich entziehen. Fremdwartung zieht somit den Entfall von Kulanzerwartungen nach sich. Einen Anspruch auf Kulanz gibt es ja sowieso nicht. Inwieweit das Garantieleistungen betrifft, wird sicherlich im Einzelfall geklärt werden müssen.

Du hast für deine Erwartungen den verkehrten Automobilhersteller ausgewählt, hohe Werkstattkosten und ein zu weitläufiges Vertrags-Werkstättennetz... aber das lässt sich ja bein der nächsten Motorisierung ändern 😛

Hinzu kommt noch der Wunsch nach staatlicher Regulierung der Zeitvorgaben, sprich Arbeistseinheit, wobei hier wohl ein Herstellerwechsel allein nicht hilft, sondern ein größerer Umzug ins Ausland fällig wird 🙄

Ich weiss zwar nicht in welchem Land für die Arbeit anderer gehaftet wird und wo die Zeitvorgaben durch den Staat reguliert werden, kann jedoch Deutschland ausschließen. 🙂

Dann mal Butter bei die Fische:
Ist es tatsächlich rechtlich in Ordnung, dass MB Grarantieansprüche ablehnen kann, wenn der ein oder andere Service in einer "nichtamtlichen" MB-Vertragswerkstatt durchgeführt wurde?

(Kulanzgeschichten klammere ich mal bewusst aus.)

Ich will mich nicht in den Disput einmischen, mich interssiert dies nur faktisch, da ich unterschiedliche Dinge darüber gehört habe.

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Zitat:

Original geschrieben von Alfredo74


Dann mal Butter bei die Fische:
Ist es tatsächlich rechtlich in Ordnung, dass MB Grarantieansprüche ablehnen kann, wenn der ein oder andere Service in einer "nichtamtlichen" MB-Vertragswerkstatt durchgeführt wurde?

(Kulanzgeschichten klammere ich mal bewusst aus.)

Ich will mich nicht in den Disput einmischen, mich interssiert dies nur faktisch, da ich unterschiedliche Dinge darüber gehört habe.

ZITAT:

.....

Besagt eine Garantieklausel, dass zum Erhalt der Fahrzeugherstellergarantie alle Arbeiten während der neuen gesetzlichen 2-jährigen Sachmangelhaftung und einer eventuell erweiterten Garantiezeit ausschließlich im Werkstattnetz des Automobilherstellers und mit Originalersatzteilen des Fahrzeugherstellers zu erfolgen haben, so ist dies laut EU-Kommission ein Verstoß gegen Art. 4,1 (k) der GVO 1400/2002.
....

ENDE

Habe ich auch so in Erinnerung.

Häufig ist hier aber von Garantie die Rede wenn es in Wirklichkeit um Kulanz geht, siehe die Rostproblematik.

Kulanz wird nach dem Fremdgehen nicht gewährt, Ausnahmen kenne ich, und das kann ich verstehen.
Bei meinem wurde nach 9,5 Jahren die 4te Rostkur auf Kulanz der WERKSTATT übernommen.

Grüße
Hellmuth

Zitat:

Original geschrieben von Alfredo74


Dann mal Butter bei die Fische:
Ist es tatsächlich rechtlich in Ordnung, dass MB Grarantieansprüche ablehnen kann, wenn der ein oder andere Service in einer "nichtamtlichen" MB-Vertragswerkstatt durchgeführt wurde?

(Kulanzgeschichten klammere ich mal bewusst aus.)

Dazu müßte man die Garantiebedingungen kennen, die ja mit bestimmten Vorgaben verbunden sind. Inwieweit diese Vorgaben dann rechtlich haltbar sind, das wiederum würde dann vom Gericht entschieden werden.

So betrachtet schaufeln wir hier heiße Luft und geben unsere Ansicht zum Besten, wobei unsere Einschätzung der Rechtslage mehr dem Unterhaltungsbedürfnis entspringt. Im vorliegenden Einzelfall müßte man dann nach Präisentsfällen suchen oder einen neuen schaffen.

Zitat:

Original geschrieben von C55-AMG



ZITAT:
.....

Besagt eine Garantieklausel, dass zum Erhalt der Fahrzeugherstellergarantie alle Arbeiten während der neuen gesetzlichen 2-jährigen Sachmangelhaftung und einer eventuell erweiterten Garantiezeit ausschließlich im Werkstattnetz des Automobilherstellers und mit Originalersatzteilen des Fahrzeugherstellers zu erfolgen haben, so ist dies laut EU-Kommission ein Verstoß gegen Art. 4,1 (k) der GVO 1400/2002.
....

ENDE

Hier liegt der wunde Punkt im "Alle", d.h. der Hersteller darf sich vorbehalten bestimmte Wartungstätigkeiten, die im Rahmen der Intervalle anfallen, nur in seinen Werkstätten ausführen zu lassen, z.B. weil nur er über das Zeitnahe, somit aktuelle fachliche wie auch prüftechnische KnowHow verfügt.

angeführt habe ich das mit dem Stempel nur deshalb, weil beim Verkauf des Fahrzeugs der Kaufinteressent als erstes das Wartungsheft sehen will. Und stehen da von irgendwelchen Hinterhofwerkstätten die Stempel drin (sofern das überhaupt erlaubt ist) dann ist der VP schon wieder um einiges niedriger. Und ob die Kenntnis so mancher Mechaniker bei MB wirklich besser sind, als bei einem Schrauber, bezweifle ich in Einzelfällen auch stark. Die wissen oft mehr Bescheid über die unterschiedlichsten Marken als irgend ein MB Schrauber, der oft nicht mal seine eigenen Fabrikate kennt.

Zitat:

Original geschrieben von gurkenflieger


angeführt habe ich das mit dem Stempel nur deshalb, weil beim Verkauf des Fahrzeugs der Kaufinteressent als erstes das Wartungsheft sehen will. Und stehen da von irgendwelchen Hinterhofwerkstätten die Stempel drin (sofern das überhaupt erlaubt ist) dann ist der VP schon wieder um einiges niedriger. Und ob die Kenntnis so mancher Mechaniker bei MB wirklich besser sind, als bei einem Schrauber, bezweifle ich in Einzelfällen auch stark. Die wissen oft mehr Bescheid über die unterschiedlichsten Marken als irgend ein MB Schrauber, der oft nicht mal seine eigenen Fabrikate kennt.

Ich denke mal, da ist die Durchmischung ebenso wie bei der Kundschaft, Dummheit findet man auf beiden Seiten, nur das es bei der Kundschaft eagl ist...solange sie bezahlen kann. 😛

Der Bundesgerichtshof hat bereits 2007 entschieden, dass Garantieleistungen von der Wartung in Vertragswerkstätten abhängig gemacht werden können. Es ging seinerzeit um die langjährige Durchrostungsgarantie von Mercedes im Rahmen der "mobilo-life"-Garantie.

Zitat:

Original geschrieben von f.jurand


Der Bundesgerichtshof hat bereits 2007 entschieden, dass Garantieleistungen von der Wartung in Vertragswerkstätten abhängig gemacht werden können. Es ging seinerzeit um die langjährige Durchrostungsgarantie von Mercedes im Rahmen der "mobilo-life"-Garantie.

Stimmt, diese Information hatte ich auch im Kopf.

http://...braucherzentrale-bremen.de/.../...-das-werkstaettennetz.html

Plus das Originalurteil: http://...braucherzentrale-bremen.de/.../zulaessige-kundenbindung.pdf

Was mich am Text im 1. Link etwas stutzig macht ist folgendes:

Zitat:

Eine ganz entscheidende Frage hat der BGH leider nicht geklärt: Der Kunde hatte sein Automobil zweiter Hand gekauft. Der BGH hat ausdrücklich offen gelassen, ob in diesem Fall die Garantieansprüche des ursprünglichen Käufers überhaupt auf den Kläger übertragbar gewesen waren, weil Garantieansprüche schon aus den oben dargestellten Gründen nicht greifen konnten.

Bedeutet dies etwa, dass im Zweifelsfall MB mir als stolzen Besitzer eines gebrauchten W203 gewisse Grantieleistungen verweigern kann? Oder versteh ich das komplett falsch?

Wie alt ist denn Dein Auto?

Zitat:

Original geschrieben von Alfredo74



Bedeutet dies etwa, dass im Zweifelsfall MB mir als stolzen Besitzer eines gebrauchten W203 gewisse Grantieleistungen verweigern kann? Oder versteh ich das komplett falsch?

Die Garantie ist vom Zeitraum und Umfang klar definiert, bezieht sich somit auf das Fahrzeug und nicht auf den Käufer. Ein Besitzerwechsel ändert nichts daran.

Zitat:

Original geschrieben von he2lmuth


Wie alt ist denn Dein Auto?

BJ 2004

Zitat:

Die Garantie ist vom Zeitraum und Umfang klar definiert, bezieht sich somit auf das Fahrzeug und nicht auf den Käufer. Ein Besitzerwechsel ändert nichts daran.

Ah, OK Danke, dann hab ich es offensichtlich fehlinterpretiert.

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