1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Harley Davidson
  5. Prallblech an original Endtopf entfernen - durchbohren??

Prallblech an original Endtopf entfernen - durchbohren??

Harley-Davidson

Moin – hat wer von Euch Erfahrung mit der „Optimierung“ von Serienauspuffanlagen??
Hab ne 883R mit original 2-1 Anlage – hab nu gerade einen originalen Endtopf ersteigert und würde diesen gerne bearbeiten – wie ist dat denn nu – wenn ich das Prallblech durchstoße – läuft die Kiste dann besser oder schlechter – und wie klingt so wat – wie kaputt oder dumpf?
oder kann man das Prallblech auch ganz entfernen? und wie geht dat am besten? oder sollte ich dat alles besser lassen??
Ratlose Grüße

Ähnliche Themen
25 Antworten

hi,
ist es nicht so, dass es für standgeräusche gar keine höchstwerte gibt? ich meine sowas gelesen zu haben. und bei allen zubehöranlagen ist immer der 79er wert bei fahrgeräusch ausschlaggebend.

Zitat:

Original geschrieben von 2QL2:-)


hi,
ist es nicht so, dass es für standgeräusche gar keine höchstwerte gibt? ich meine sowas gelesen zu haben. und bei allen zubehöranlagen ist immer der 79er wert bei fahrgeräusch ausschlaggebend.

Ja letztendlich ist wohl nur der Wert für das Fahrgeräusch ausschlaggebend.

Habe an meiner V-ROD beim letzten TÜV Besuch nur mal messen lassen(manche AMC Auspuff Besitzer hat es ja schon erwischt) um zu wissen ob meine Tütten noch ok sind.

Der gute Mann vom TÜV meinte nur 1db Toleranz ist auf jedenfall ok, bei mir sind es halt 2db.

Hoffe mal nicht das die Rennleitung dies anders sieht.

Christian

@chris19762003 & 2QL2;-)
Guckt mal auf www.amc-tech.de
Dort steht, das AMC bis zum gesetzlich möglichen geht:
Standgeräusch 104db(A).
Sach ich doch... :D
Regards,
SHABBES

@shabbes:
das ist so, als wenn man die nachricht liest: Rauchen ist nicht krebserzeugend - gezeichnet Dr. Marlboro.
Ich hab mal was gestöbert und siehe da:
(BIKERS live! 3/1994)
Frank-Albert Illg 'Das TÜV-Buch Motorrad'
Übersichtstabelle zu Fahrgeräuschgrenzwerten
Art des Fahrzeugs bei der Zulassung des KFZ in der Zeit
(höchstzulässiges Fahrgeräusch in DIN-Phon / dB(A))
bis 14.09.1953 vom 14.09.1953
bis 20.05.1956 vom 21.05.1956
bis 31.12.1956 vom 01.01.1957
bis 31.12.1958 vom 01.01.1958
bis 12.09.1966 vom 13.09.1966
bis 30.09.1983 vom 01.10.1983
bis 30.09.1990 vom 01.10.1990
bis 30.09.1995 vom 01.10.1995
bis ?
Krafträder bis 250ccm 88 85 82 80 80 84 86 82 80
über 250ccm 90 87 84 82 82 84 86 82 80
Zweitakter 90 85 82 80 80 84 86 82 80

zum Verständnis der Tabelle:
- bis 1966 wurde in DIN-Phon gemessen - 1958, 1983, 1990 änderte sich das Meßverfahren, daher scheinen jüngere Fahrzeuge lauter sein zu dürfen...
Messverfahren:
bis 12.09.1966: DIN
bis 30.09.1983: Nationale Richtlinie (Rili)
bis 30.11.1984: EG
bis 30.09.1990: Anlage XX StVZO
seit 01.10.1990: EG und Anlage XX StVZO
Neue Grenzwerte sind mir leider nicht bekannt.

--------------------------------------------------------------------------------
Wann trat welche Änderung in Kraft?
Anzuwendende Geräuschrichtlinien für das erstmalige Inverkehrbringen:
14.09.1953: Rili v. 14.09.1953
01.01.1959: Rili v. 14.07.1958
13.09.1966: Rili v. 13.09.1966
01.10.1983: Rili v. 07.11.1980
01.12.1984: Anlage XX
jeweils Fassung der RL 78/1015/EWG:
01.10.1988: RL 87/56/EWG
01.04.1994: RL 89/235/EWG

--------------------------------------------------------------------------------
Standgeräusch
Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.
Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.
Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

jetzt ich :-) :-) :-)

Na, da hast Du Dir ja richtig Mühe gemacht!!
Gratulation!!!
Wenn Du Dir etwas mehr Mühe gemacht hättest um meine Aussage zu wiederlegen und vielleicht mal in Deinen Fahrzeugschein und der StVZO geguckt hättest währst Du auf das hier gestoßen:
Das Standgeräusch darf maximal 5 db(A) über dem im Fz.-Schein angegebenen Wert liegen, ansonsten ist ein Verstoß gegen die Geräuschbestimmung gegeben.
Das "Standgeräusch" wird nicht im Leerlauf sondern
bei halbierter Nenndrehzahl ( bei meiner TC 2600 U/min ).
Wenn AMC Dir 104 db(A) in den Schein einträgt, ( plus 5 db(A) ) sind das nach Adam Riese 109 db(A).
Als Fahrgeräusch darf die Anlage aber 79 db (A) ( +/- 3 db(A) ) nicht überschreiten.
Wie soll das gehen?? Bei 2610 U/min muß das Auspuffgeräusch von 109 db auf 79-82 db fallen!!
Außerdem verlangt §49 der STVZO "eine Geräuschentwicklung, die dem Stand der Technik entspricht". Stand der Technik wären dann 79 db(A)
Fahrgeräusch und 90db(A) Standgeräusch.
Außerdem möchte ich mal den Fahrzeugschein sehen,
wo ein Mopped nach ´96 zugelassen wurde und ein
Standgeräusch von über 105 db(A) eingetragen hat.
Müßte ja nach Deiner Aussage kein Problem sein, da es ja (nach Deiner Aussage) keinen festgelegten Wert für das Standgeräusch gibt.
Viel Spaß beim googlen im Net.
Vielleicht kannst Du es mir ja nochmal richtig zeigen!!!
:p
Regards,
SHABBES

Hallo,
bezüglich des Grenzwertes Standgeräusch habe ich folgendes gefunden:
Schalldämpfer
meine es aber auch schon anderswo gelesen zu haben, somit gibt es wohl für das Standgeräusch keinerlei Grenzwerte.
Gruss Robby

Juristisch maßgeblich ist das, was in der neuesten
Ausführung der StVZO steht.
Und nicht was irgendwer oder irgendwo im WWW schreibt.
Kannst Du bei einer Verhandlung ja dem Richter zeigen
und mal sehen, was er Dir dazu sagt. :D
Regards,
SHABBES
P.S. Ist mir auch scheißegal was andere meinen zu wissen. Bei einer Kontrolle wünsche ich jedem viel Erfolg!
Denn da ist jeder auf sich alleine gestellt.

@shabbes:
nö ich guck nicht weiter nach. ausserdem habe ich das nicht geschrieben um dich zu ärgern.
;-)

@2QL2:-)
Das sagen sie alle!
:D
Auf "Streitgespräche" hab ich auch keinen Bock.
Ich fühl´ mich aber auch nicht angepisst!
Werde jetzt endlich mal wieder fahren!!
Es ist trocken und die Sonne scheint!
Yeahhh! :p
Regards,
SHABBES

Hallo,
ich denke die Differenz zwischen Stand,- und Fahrgeräusch liegt einfach am Messverfahren.
Standgeräusch wird mit halber Nenndrehzahl im 45° Winkel mit 0,5m Abstand zum Auspuff gemessen, das Fahrgeräusch jedoch in 7,5m Abstand zum vorbeifahrenden Motorrad, denke schon das dabei einige db auf der Strecke bleiben.
(lasse mich da aber gerne berichtigen)
Es wird bei Kontrollen und Messungen des Standgeräusches jedoch davon ausgegangen, das bei einem erhöhten Wert im Stand ebenfalls ein erhöhter Wert beim Fahrgeräusch vorliegt.
Gruss Robby

Hi,
liegt die Nenndrehzahl bei 5000 U/min oder tiefer wird bei ¾ der Nenndrehzahl gemessen, liegt sie über 5000 U/min bei 1/2 der Nenndrehzahl. Schaut mal in Eure Zulassung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen