Potentielle Strafen
Hallo, womit hätte Person A in fogendem Fall zu rechnen:
Am Auto ist eine nicht TÜV-Zugelassene Auspuffanlage + MSD montiert.
Der Kat wurde entfernt
Die Vorkats wurden entfernt
Vielen Dank für eure Antworten
Max
Beste Antwort im Thema
Wieso postest du hier überhaupt wenn du sowieso machst was du willst.
Tips und Ratschläge gehen bei dir zum einen Ohr rein, zum anderen raus.
Warscheinlich ist dazwischen nur heiße Luft, wo bei anderen Hirn ist. 😁
58 Antworten
Das Jünglehcen ist ja besser, als die Kids im "Ich bin zu schnell gefahren, wie werde ich straffrei rauskommen?"- Thread... 🙄
Du solltest mal wirklich richtig auf's Gesicht fliegen mit der Aktion! Stichwort: Nachzahlungen
Wo ist das 'ne vernünftige Anlage, wenn du sie nicht eingetragen bekommst??? 😁
PS
Ich würde aufpassen mit dem, was ich hier so offenbare; kann gut sein, dass es an die falschen Ohren käme... 😉😉😉😉😉
Zitat:
Original geschrieben von Mr.i30-1983
Das Jünglehcen ist ja besser, als die Kids im "Ich bin zu schnell gefahren, wie werde ich straffrei rauskommen?"- Thread... 🙄Du solltest mal wirklich richtig auf's Gesicht fliegen mit der Aktion! Stichwort: Nachzahlungen
Wo ist das 'ne vernünftige Anlage, wenn du sie nicht eingetragen bekommst??? 😁PS
Ich würde aufpassen mit dem, was ich hier so offenbare; kann gut sein, dass es an die falschen Ohren käme... 😉😉😉😉😉
Muss erstmal einer rausfinden, wer das hier geschrieben hat. Kommen 6 Personen infrage direkt...
Nachzahlungen? Ich bekomme die ANlage nicht eingetragen, weil sie zu laut ist, sprichwort rennsport...
Ändert nichts daran, dass es eine hochwertige anlage ist (dass eine 2500akrapovic export-anlage müll ist wird ja auch keiner ernsthaft sagen)
Ich möchte mich hier nur informieren.... Inzwischen bin ihc ja von Kats und VOrkats abgerückt, wg. Steuerstraftat..
Daher bleibt nun nur der Auspuff
Also ich weis einen guten sound auch zu schätzen, allerdings würde ich mit einem eingetragenem Auspuff entspannter unterwegs sein, es gibt auch legale teile die ordentlich lärm machen
Zitat:
Original geschrieben von Krizzzzz
Also ich weis einen guten sound auch zu schätzen, allerdings würde ich mit einem eingetragenem Auspuff entspannter unterwegs sein, es gibt auch legale teile die ordentlich lärm machen
Is jetzt zu spät, wurde zusammen mim 1M Coupe bestellt.. Abholung ist 11. Februar.. Das einzige was ich noch machen könnte, wär Rennkat nachrüsten. Aber dass kommt dann erst wenn ich nach 3 Jahren wiieder in Hamburg bin, da wird dann eingebaut + abgenommen vom TÜV
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Wieso postest du hier überhaupt wenn du sowieso machst was du willst.
Tips und Ratschläge gehen bei dir zum einen Ohr rein, zum anderen raus.
Warscheinlich ist dazwischen nur heiße Luft, wo bei anderen Hirn ist. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
1. Die Zulassung von dem Fahrzeug erlischt.
2. Geldstrafe und Punkte in Flensburg.
3. Bei einem Unfall zahlt die Versicherung nicht.
Bist Du Dir da sicher?
Entgegen der bisherigen Regelung reicht allein die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, nicht mehr aus, um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen zu lassen (vgl. Hentschel, NJW 1994, 696, 698). Die amtliche Begründung (vgl. BR-Dr. 629/93, S. 17) führt hierzu aus, es erscheine auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel bedenklich, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu erwarten sei. Erlosch die Betriebserlaubnis gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 a. F. ferner dann, wenn Fahrzeugteile verändert wurden, deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen konnte, so ist hierzu nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVZO n. F. jetzt erforderlich, daß eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung reicht seit dem Inkrafttreten der 16. Änderungs VO nicht mehr aus (vgl. Hentschel a. a. O., S. 697). Für die Praxis ergibt sich daraus, daß nicht mehr schematisch - etwa an Hand des ohnehin die Gerichte nicht bindenden Beispielekatalogs des Bundesministers für Verkehr (vgl. Jagusch/Hentschel, StVR, 33. Aufl., § 19 StVZO Rn. 12; VerkBl. 1994, 159 ff.) oder anderer Übersichtstabellen - ein Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Veränderung von Fahrzeugteilen festgestellt werden kann, soweit § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO in Frage kommt, weil nämlich jeweils für den konkreten Fall ermittelt werden muß, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur möglich erscheinen, sondern erwarten läßt (vgl. Hentschel NJW 1995, 627). Diese Feststellung wird häufig nur mit Hilfe eines technischen Sachverständigen getroffen werden können (vgl. Hentschel a. a. O.).
http://www.rechtplus.de/urteile/urteile_aktuell.php?urt=u2_330.php
Laß dich ruhig von der Spaßfraktion anhalten mit nem net eigetragenen bzw net abgenommenen Endschalldämpfer 😉
Wenn Du an die Richtigen kommst, wird es im Extremfall dort schon aufhören mit der Weiterfahrt, spätestens aber nach der DB-Messung.
Und einer Geldstrafe inklu 3 Punkten darfst Du dir da sicher sein.
Fahrzeuge unterliegen in Deutschland einer bestimmten maximalen Lautstärke, bzw dürfen net lauter sein als dieser Grenzwert.
Übersteigst Du diesen, hab ich ja schon geschrieben, was passiert.
Is nem Kumpel von mir passiert mit nem Honda.
Der hatte ne legale abgenommene Anlage drunter und durfte mindestens einmal im Monat bei der Dekra vorstellig werden.
An bestimmten Stellen konntest Du ihn noch in 2km Entfernung sauber schalten hören 😉
Das ganze hat er glaub ich 8 Monate mitgemacht, danach hat Er sich ne leisere Anlage zugelegt, weil Er kein Bock mehr hatte, dauernd kontrolliert zu werden.
Davon abgesehn, der schönste Sound sollte eh vom Motor kommen und net durch ne Anlage übertönt werden 😁😁😁
Meine Meinung 😎
Gruß Roger
Naja, Moral hin oder her. Ich seh da keine Gefærhrdung anderer und deswegen spar ich mir geschwafel ueber §.
Das ganze ist eh nur eine vorruebergehende ,,Macke`` 😁 Ich war auch mal jung und hab in den Auspuff vom Moped und Motorrad Løcher gekloppt damit die lauter werden. Erwischt wurd ich nie. An meinem ersten Auto hab ich mir dann auch einen ordendlichen Sound gewuenscht, konnte es mir aber nicht leisten. Eines Tages war dann aber der ESD durch gerostet und lies die ganze Sache geil klingen 😁 Tja, das war eine Woche lang eine feine Sache. Bis die erste Langstrecke an stand und mir nach ca 100km die laute Kiste auf den Geist ging. Am Ende der Tour hatte ich dann Kopfschmerz.
Also neuen ESD eingebaut und er klang wie neu.
Seit dem Zeitpunkt kaufe ich Autos nur noch die Innen schøn leise sind. Je leiser desto besser. Viele wollen nen sportlichen Sound, uebertønen das ganze dann aber mit der Stereoanlage. Wozu dann der Sound? Also doch mehr um Fussgænger zu beeindrucken? 😉
Moinsen,
wenn ich es richtig verstanden habe, möchtest Du einen Akrapovic Endschalldämpfer, bzw. eine entsprechende Komplettanlage am 1erM verbauen?!
Wenn Du das "Slip on System" (hat ABE), inkl. der wireless Abgasklappensteuerung verbaust, sollte es keine Probleme mit TÜV oder Rennleitung geben. Vorteilhaft ist hier zudem, dass Du über die Abgasklappen, die Geräuschentwicklung steuern kannst! (vorteilhaft bei lägeren BAB-Etappen, wenn gerade bei Dauerbetrieb in höherem Drehzahlbereich, auch der ansonsten genialste Sound irgendwann "nerven" kann...😉)
Das System bietet schon bei geschlossenen Klappen eine hörbare (dezente) Soundoptimierung, bei geöffneten Klappen macht es dann schon richtig "Alarm"...🙂
Beim Evolution System wirst Du hingegen keinen TÜV-Segen erhalten und müsstest vor jeder HU wieder die komplette Anlage zurückrüsten.
Die Gefahr von der Rennleitung erwischt zu werden, hast Du auch im Gasfuß, wenn Du provakativ x-mal mit Volllast die lokale Flaniermeile entlangrauscht, kann es schon sein, dass Dein Fahrzeug seitens eines kundigen Beamten mal genauer unter die Lupe genommen wird...😉
Es gibt auch universelle Auspuffklappen , passende Blinddeckel (Tüv 😁) sind oft dabei. Das die keine Zulassung haben erklärt sich von selbst.
Von Kat Geschichten kann ich ebenfalls nur abreten, ich kenne jemanden der das ganze Programm von wegen Steuerhinterziehung und so bekommen hat. War ein Gebrauchtwagen und sein Argument "War beim Kauf schon so" hat gleich die Grundlage für den Zeitpunkt der Nachzahlung geliefert...
Waren 4,7L Hubraum für die Steuer zum Höchstsatz von 1200,-€ x 5 Jahre + Strafe + Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.
Zitat:
Original geschrieben von Hellhound1979
...und sein Argument "War beim Kauf schon so" hat gleich die Grundlage für den Zeitpunkt der Nachzahlung geliefert...
Ja, manche Zeitgenossen reden sich bei solchen Sachen um Kopf und Kragen, weil sie sich der juristischen Tragweite ihrer Einlassungen überhaupt nicht bewußt sind...😁
Mir geht dieses spätpubertäre Gehabe auf den Geist. Sucht hier Rat und scheint alles besser zu wissen und es doch anders machen zu wollen. Solchen Zeitgenossen wünsche ich immer eine ordentliche Bauchlandung😉
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Mir geht dieses spätpubertäre Gehabe auf den Geist. Sucht hier Rat und scheint alles besser zu wissen und es doch anders machen zu wollen. Solchen Zeitgenossen wünsche ich immer eine ordentliche Bauchlandung😉
Genau, schlauer als zehn Dumme aber rumpupen und wenn man sie dann am Arsch hat, noch empört sein, wie so etwas angehen kann. 😁
MfG aus Bremen
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Wieso postest du hier überhaupt wenn du sowieso machst was du willst.
Tips und Ratschläge gehen bei dir zum einen Ohr rein, zum anderen raus.
Warscheinlich ist dazwischen nur heiße Luft, wo bei anderen Hirn ist. 😁
Kannst du lesen Kerl, ich habe doch schon 3 mal geschrieben dass ich die Aktion mit den Kats und VOrkats weglasse..
Zitat:
Original geschrieben von borafreak78
Laß dich ruhig von der Spaßfraktion anhalten mit nem net eigetragenen bzw net abgenommenen Endschalldämpfer 😉Wenn Du an die Richtigen kommst, wird es im Extremfall dort schon aufhören mit der Weiterfahrt, spätestens aber nach der DB-Messung.
Und einer Geldstrafe inklu 3 Punkten darfst Du dir da sicher sein.
Fahrzeuge unterliegen in Deutschland einer bestimmten maximalen Lautstärke, bzw dürfen net lauter sein als dieser Grenzwert.
Übersteigst Du diesen, hab ich ja schon geschrieben, was passiert.
Is nem Kumpel von mir passiert mit nem Honda.
Der hatte ne legale abgenommene Anlage drunter und durfte mindestens einmal im Monat bei der Dekra vorstellig werden.
An bestimmten Stellen konntest Du ihn noch in 2km Entfernung sauber schalten hören 😉Das ganze hat er glaub ich 8 Monate mitgemacht, danach hat Er sich ne leisere Anlage zugelegt, weil Er kein Bock mehr hatte, dauernd kontrolliert zu werden.
Davon abgesehn, der schönste Sound sollte eh vom Motor kommen und net durch ne Anlage übertönt werden 😁😁😁
Meine Meinung 😎Gruß Roger
Hier bei uns fährt einer mit ner S1000RR rum, den hör ich nachts noch, wenn der auf der Umgehungsstraße (4km weg) durchzieht 😁